Belehrungsblatt 5 (Ziffern 125 bis 127)Belehrungsblatt 6 (Ziffern 134 bis 136)Inhaltsverzeichnis
Belehrungsblatt über Beseitigung feindlicher Abwurfmunition
Ausgabe B - Blatt 5
Neue engli-
sche Flüssig-
keits-Brand-
bombe
INC 250 LB
(LC 250 LB)
128.

Die früher mit Benzin, Öl und Stoffresten gefüllte Brandbombe LC 250 LB, die im Beiheft 1 zur L.Dv. 764, Zeichnung 17, dargestellt ist, wird neuer-dings mit 55 Litern Benzol-Kautschuk-Brandmasse gefüllt abgeworfen. Mi-schung etwa 6 bis 10 v.H. Rohkautschuk, 94 bis 90 v.H. Rohbenzol mit etwas Benzin.

Anstrich: Bombenkörper dunkelrot, Leitwerk dunkelrot oder blaugrau. Phos-phor-Schwefel-Zündflüssigkeit war nur in wenigen Fällen vorhanden.

Vernichtung
der Flüssig-
keitsbomben
INC 250 LB
(LC 250 LB)
129.

Bei Blindgängern der LC 250 LB ist aus folgenden Gründen besondere Vor-sicht am Platze:

In vielen Fällen wird durch den Aufschlag und beim Eindringen in den Boden der Flüssigkeitsbehälter beschädigt sein, so daß die Luft Zutritt zur Brand-masse hat oder Teile der Brandmasse ausfließen. Wird eine derartige Bom-be ausgegraben, so beginnt sie zu brennen, läuft infolge der Hitze aus, und die Wirkung kann so weit fortschreiten, daß die Austreibladung von etwa 300 g Schwarzpulver zur Entzündung kommt und die Brandmasse ausge-stoßen wird.

Die Blindgängerbeseitigung auch das Freilegen, darf also nur durch Angehö-rige des Sprengkommandos vorgenommen wer-den, wenn bereits am Ein-schlagkanal durch Phosphorgeruch oder Spritzer zu erkennen ist, daß es sich um einen Blindgänger der Flüssigkeits-Brandbombe handelt. Die Ver-nichtung ist vorläufig wie bei der 44 kg-Phosphor-Brandbombe durch Sprengung vorzunehmen. Die Sprengung ist so vorzunehmen, daß die waa-gerecht liegende Bombe in einer Grube von 1 m Tiefe gesprengt wird. Die Grube ist dabei mit Faschinen zu überdecken, deren Enden außerhalb der Grube mit Erde beschwert werden. Die Grube selbst darf mit Reisig nicht ausgefüllt werden. Zwei Sprengkörper 28 sind unmittelbar neben dem Zün-der am runden Vorderteil so anzubringen, daß durch die Sprengung nicht nur der Bombenkörper aufgerissen, sondern auch der Schwarzpulversatz mit entzündet wird. Sicherheitsabstand bei Sprengung 100 m.

Zur Vermeidung langer Transportwege kann die Vernichtung auch in be-bautem Gelände durchgeführt werden. Abstand der Grube von Gebäuden mindestens 30 m. Feuerlöschmittel und -geräte sind bereitzustellen.

Bis auf weiteres sind Blindgänger mit unbeschädigten Bombenkörper, aus denen also keine Brandflüssigkeit austritt, für Versuche sicherzustellen und zu melden.

Die Beförderung von Blindgängern zu einem geeigneten, nicht feuergefähr-deten Sprengplatz muß unter Beachtung aller für die Beförderung von Bom-ben mit Aufschlagzündern geltenden Bestimmungen vorgenommen werden. Auf dem Fahrzeugen sind Wasser und Sand in genügender Menge mitzu-führen.

Zusammen- stellung der bisher be- kannten engl. Bomben-
zünder
130.

Soweit es die bisher entschärften Blindgänger und die Auswertung der er-beuteten englischen Vorschriften erlauben, sind die nachfolgend aufgeführ-ten, bisher bekannten englischen Zünder festgestellt worden:

 

Zünder Nr. 1–4: nicht bekannt. Die Baumuster hatten sich scheinbar nicht bewährt und wurden nicht eingeführt.

   

Zünder Nr. 5 (s. Abb. 71): Einseitig wirkender Heckzünder mit Windradent-sicherung. Vorläufer des Zünders Nr. 22 (s. L.Dv. 764 Beiheft 1, Zeichnung 21). Verbesserte Ausführung MK II hat eine herausziehbare Klemmfeder ge-gen unbeabsichtigtes Abschrauben des Entsicherungswindrades während des Fluges.

   

Zünder Nr. 6 und 7 nicht bekannt, vermutlich nicht eingeführt.

   

Zünder Nr. 8 (s. Abb. 72): Kopfzünder mit Scherdraht von 3,9 mm Ø aus Messing. Vorläufer des Zünders Nr. 19 (s. L.Dv. 764 Beiheft 1 Abb. 12 u. 13).

   

Zünder Nr. 9 (s. Abb. 73): Kopfzünder mit Scherdrahtsicherung. Wie der kegelförmige Zünderkörper erkennen läßt veraltetes Baumuster. Dürfte aber in englischen Beständen noch in größeren Mengen vorhanden sein.

   

Zünder Nr. 10 und 11 nicht bekannt, vermutlich nicht eingeführt.

   

Zünder Nr. 12 (s. Abb. 74): Einseitig wirkender Heckzünder mit Trägheits-schlagbolzen und Windradentsicherung. Veralte-tes Baumuster für die Bombe HESM, die wohl in englischen Beständen noch vorhanden ist, aber auf europäischen Kriegsschauplätzen nicht mehr abgeworfen worden ist.

   

Zünder Nr. 13 (s. Abb. 75): Einseitig wirkender Kopfzünder mit Scher-drahtsicherung und Windradentischerung. Veraltetes Baumuster für die Bombe HESM.

   

Wirkungsweise: Der Luftstrom schraubt die Entsicherungsluftschraube nach vorn; beim Aufschlag wird der Schlagbolzen unter Überwindung des 3,9 mm starken Scherdrahtes aus Messing und der Abstandsfeder in das Bomben-innere hineingestoßen und schlägt dort das Zündhütchen des Detonators an.

   

Zünder Nr. 14 (s. Abb. 76): Einseitig wirkender Kopfzünder mit Windrad-entsicherung. Älteres Baumuster mit kegelförmigem Zünderkörper. Vorläufer des Zünders Nr. 27.

   

Wirkungsweise: Beim Abwurf wird die Sicherungsklemme, deren nach vorn herausragender Stift das Windrad festgelegt, herausgezogen. Der Luft-strom schraubt den Schlagbolzen in den Aufschlagteller hinein und bringt ihn mit seiner Spitze in die Nähe des Zündhütchens. Beim Aufschlag wird der außermittig angeordnete Scherdraht von 3,9 mm Ø überwunden und die Schlagbolzenspitze schlägt das Zündhütchen an.

   

Zünder Nr. 15 (s. Abb. 77): Hat den gleichen Aufbau und dieselbe Wir-kungsweise wie der Zünder Nr. 14. Er paßt in das vordere Zündergewinde der Bomben mit durchgehenden Zentralrohr und ist ein Vorläufer des Zün-ders Nr. 19 (Siehe L.Dv. 764 Beiheft 1 Abb. 12 u. 13).

   

Zünder Nr. 16 (s. Abb. 59 Belehrungsblatt 3): Einseitig wirkender Kopfzün-der mit Windradentsicherung für die Splitterbombe HEF 20 LB. Aufbau und Wirkungsweise wurden bereits in Belehrungsblatt 3 Ziffer 104 beschrieben.

   

Zünder Nr. 17: Langzeitzünder (s. L.Dv 764 Beiheft 1 Zeichnung 23).

    Zünder Nr. 18: Nicht bekannt, vermutlich nicht eingeführt.
   

Zünder Nr. 19: Kopfzünder (s. L.Dv. 764 Beiheft 1 Abb. 12 u. 13).

   

Zünder Nr. 20 (s. Abb. 78): Kopfzünder, der in Aufbau und Wirkungsweise dem Zünder Nr. 19 entspricht. Er hat jedoch kegelförmigen Zünderkörper für ältere Baumuster.

   

Zünder Nr. 21 (s. Abb. 78): Entspricht in Aufbau und Wirkungsweise dem Heckzünder Nr. 22 (s. L.Dv. 764 Beiheft 1 Zeichnung 21). Der Durchmesser des Entsicherungswindrades ist jedoch wesentlich kleiner.

   

Zünder Nr. 22: Heckzünder mit Trägheitsschlagbolzen (s. L.Dv. 764 Beiheft 1 Zeichnung 21).

   

Zünder Nr. 23 (s. Abb. 79): Heckzünder mit Trägheitsschlagbolzen und Windradentsicherung. Entspricht in seinem Aufbau dem Zünder Nr. 22. Er wird verwendet für das schwimmende Rauchkurssignal (s. Abb. 62 im Be-lehrungsblatt 4).

   

Zünder 24 bis 26: Bisher nicht bekannt, vermutlich nicht eingeführt.

   

Zünder Nr. 27: Kopfzünder mit Scherdrahtentsicherung (s. L.Dv. 764 Bei-heft 1 Zeichnung 18).

   

Zünder Nr. 28: Heckzünder mit Windradentsicherung (s. L.Dv. 764 Beiheft 1 Zeichnung 19).

    Die Ausführung MK IV wird aus Preßstoff hergestellt.
   

Leuchtbombenzünder Nr. 28 B II: Zeitzünder mit Pulverbrennsatz für Leucht- und Blitzlichtbomben mit Windradent- sicherung (s. L.Dv. 764 Bei-heft 1 Zeichnung 27).

   

Zünder Nr. 29: Kopfzünder mit Scherstift für Tiefangriffe (s. L.Dv. 764 Bei-heft 1 Zeichnung 20).

   

Zünder Nr. 30: Heckzünder für Panzerbomben (s. L.Dv. 764 Beiheft 1 Zeichnung 26).

    Zünder Nr. 31: Nicht bekannt.
   

Zünder Nr. 32: Kopfzünder mit verstellbarem Pulverbrennring für U-Boot-Abwehrbomben. Beschreibung und Abbildung im Belehrungsblatt Nr. 2 Ziff. 38 Abb. 13.

    Zünder Nr. 33: Nicht bekannt.
   

Zünder Nr. 34: Verbesserte Form des Panzerbombenzünders Nr. 30, je-doch nur mit einem Schlagbolzen. Abbildungen und Abmessungen nicht be-kannt. (Siehe Belehrungsblatt 2 Ziff. 37).

    Zünder Nr. 35: Als Sprengbombenzünder nicht bekannt.
   

Leuchtbombenzünder Nr. 35: Pulverbrennzünder mit verstellbarem Brennring (s. L.Dv. 764 Beiheft 1 Zeichnung 28).

   

Zünder Nr. 36: Einseitig wirkender Kopf-Aufschlagzünder mit Windradent-sicherung für Kampfstoff- und Flüssigkeitsbrand-bomben LC 250 LB. Be-schreibung und Abbildung im Belehrungsblatt 2 Ziffer 34.

    Zünder Nr. 37: Nicht bekannt.
   

Zünder Nr. 38: Einseitig wirkender Kopf-Aufschlagzünder mit Trägheits-schlagbolzen für Kampfstoff- und Flüssigkeitsbrand-bombe LC 30 LB. Be-schreibung und Abbildung im Belehrungsblatt 4 Ziffer 116 und Abb. 64

    Zünder Nr. 39 bis 41: Noch nicht bekannt.
 

Zünder Nr. 42: Leuchtbombenzünder mit auswechselbaren Brennsätzen (s. Belehrungsblatt 2 Ziffer 39 und Abb. 14). Die letzte Ausführung dieses Baumusters hat insofern eine Verbesserung erfahren, als durch Anbringung einer federnden Sicherungsklappe der Zündkanal im Innern des Unterteils verschlossen wird. Beim Einsetzen des Brennsatzes muß diese Klappe erst zur Seite gedrückt werden. Diese Sicherungsklappe verhindert eine sofor-tige Detonation der Bombe beim Abziehen des Zünders, falls das Einsetzen des Brennsatzes vergessen wird.

In der Panzerbombe AP 2000 LB befindet sich ein Zünder, der bisher noch nicht geborgen und untersucht werden konnte. Blindgänger sind zwecks Untersuchung des Zünders sofort fernmündlich zu melden.

Nach den bisherigen Feststellungen ist es also weder den Engländern noch den Amerikanern gelungen, einen brauchbaren Sprengbombenzünder für all-seitigen Aufschlag zu bauen. Diese Forderung erfüllt außer den deutschen Bombenzündern als einziger bisher bekannter ausländischer Zünder der rus-sische Aufschlagzünder AW-1 (s. Belehrungsblatt 3 Ziffer 92 u. Abb 54).

Rauch-Kurs- signal MK I
(siehe
Abb. 62
)
131.

Der Farbanstrich des Rauch-Kurssignales, das in Belehrungsblatt 4 Ziffer 113 beschrieben, wurde in letzter Zeit geändert. Der Behälter bleibt grün mit rotem Ring an der Spitze, während das kegelförmige Hinterteil des Leit-werkes, die Steuerflügel und der Leitring gelb gestrichen sind. In der Nähe der Aufhängeöse hat die Schwimmkammer eine Öffnung, die durch ein dün-nes, mit einem Kreuz gekennzeichnetes Plättchen verschlossen ist. Dane-ben ist ein Schild angebracht mit folgendem Text aus geprägten Buch-staben:

  Smoke Float   Rauch-Boje
  If recoverd pierce disk at + and dump into deep water zu deutsch: Bei Wiederauffinden am + durchstoßen und in tiefes Wasser werfen.
 

Dieser Hinweis dient zur Vernichtung angetriebener Kurssignale. Unter der Ziffer 113 ist handschriftlich folgender Hinweis anzubringen: "Siehe auch Ziffer 131".

Feindliche Flugzeug-
minen
132.

Alle bisher bekannten feindlichen Flugzeugminen sind in der Mitte März er-scheinenden geheimen Druckvorschrift D (Luft) g 4921 "Fremde Flugzeug-minen" beschrieben. Aus Geheimhaltungsgründen darf die Vorschrift nur bis höchstens zu den Sprengkommandoführern verteilt werden. Anforderung auf dem normalen Dienstwege für Druckvorschriften.

Sondieren
zur Feststel- lung der Bombenlage
133.

Gemäß Ziffer 51 der L.Dv. 764 ist jedes Sondieren mit Stangen, Schaufel-stielen usw. zur Feststellung der Lage einer nicht detonierten Bombe ver-boten.

Es hat sich gezeigt, daß bei ungünstigen Bodenverhältnissen die Aufrecht-erhaltung dieses Verbotes die Arbeiten unnötig verlängern und dadurch eine zusätzliche Gefährdung des Freilegungspersonals eintritt. Es ist daher in besonderen Fällen, in denen die Bomben durch Nachgraben in Fließsand, Moorboden, Schlamm usw. nicht erreicht werden können, das Sondieren erlaubt. Hierbei darf jedoch nur der die Sondierstange bedienende Mann in der Grube anwesend sein. Alle übrigen Personen haben sich in Deckung aufzuhalten. Das Sondieren muß so vorsichtig durchgeführt werden, daß eine Erschütterung der Bombe vermieden wird; es ist nur anzuwenden, wenn keine andere Möglichkeit des Auffindens der Bombe besteht.

Sondierstangen mit elektrischer Anzeigeeinrichtung befinden sich z.Zt. in Erprobung und gelangen in Kürze zur Einführung.

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