Belehrungsblatt 3 (Ziffern 92 bis 105)Belehrungsblatt 4 (Ziffern 112 und 113)Inhaltsverzeichnis
Belehrungsblatt über Beseitigung feindlicher Abwurfmunition

Ausgabe B
mit den Ziffern Nr. 106 bis  116
(ungekürzte Ausgabe)

Nur für den Dienstgebrauch !

Belehrungsblatt über Beseitigung
feindlicher Abwurfmunition
Blatt 4

Herausgegeben vom R.d.L. und Ob.d.L., Inspektion des Luftschutzes,
am 31. Dezember 1941

Gefahr bei
zerschellten
Blindgängern

106.

Einige tödliche Unfälle geben Veranlassung darauf hinzuweisen, daß auch bei vollkommen zerschellten Bomben die eingebauten Langzeitzünder noch arbeiten und die Detonation des losen Sprengstoffes noch erheblichen Schaden anrichten können. Eine Aufhebung der Absperrung kann erst er-folgen, wenn die Zünder durch einen Angehörigen des Sprengkommandos entfernt oder unschädlich gemacht worden sind.

Stahlspitzen
an GP-Bomben

107.

GP-Bomben (englische Mehrzweck-Sprengbomben) größerer Kaliber (1000 und 1900 LB) werden mit aufgeschraubten Stahlspitzen versehen, wenn mV.-Wurf beabsichtigt ist. Die Spitzen sind anstelle der sonst üblichen Aufhängeöse in das Gewinde der vorderen Mundlochbuchse eingeschraubt. Zwei seitliche Abflachungen dienen als Schlüsselflächen.

Feindliche
Abwurf-
munition
in Binnen-
wasser-
straßen

108.

Nicht detonierte feindliche Abwurfmunition in Binnenwasserstraßen (Bereich der Verkehrsanlagen der Reichswasserstrassenverwaltung), gleichgültig, ob es sich um magnetische Grundminen, Flußtreibminen, Langzeitzünder oder Blindgänger handelt, wird duch die Stromsicherungseinheiten des Heeres (Sonderkräfte der Pioniertruppe) beseitigt. Aufgabe dieser Stromsiche-rungseinheiten ist außer der Beseitigung der Abwurfmunition der Schutz der Brücken und der Schiffahrt auf den Binnenwasserstraßen gegen Feindein-wirkung und Naturgewalten.

Werden Gebiete betroffen, die zum Bereich der Kriegsmarine gehören, so wird die Beseitigung durch Einheiten der Kriegsmarine vorgenommen.

Die Maßnahme ist notwendig, weil die Sprengkommandos der Luftwaffe nicht über die zur Beseitigung von Blindgängern oder Minen in oder an Wasserstraßen notwendigen Geräte, wie Boote, Minenräumgerät, Taucher-glocken, Taucheranzüge, und über der sonstigen pioniertechnischen Kenntnisse verfügen. Die Meldung nicht detonierter Abwurfmunition im Be-reich der Binnenwasserstraßen – hierzu gehören auch Treidelwege, Deiche, Hochwassergebiete usw. – ergeht von der Dienststelle der Reichswasser-straßenverwaltung an die Transportkommandantur, die beim Wehrkreiskom-mando den Einsatz der Stromsicherungseinheiten veranlaßt. Diese Regelung schließt nicht aus, daß in Sonderfällen (z.B. wenn Stromsicherungseinhei-ten sehr lange Anmarschwege haben und die Bomben schnell und leicht zu beseitigen sind) die Transportkommandanturen die örtlichen Sprengkom-mandos der Luftwaffe zur Hilfeleistung oder schnelleren Erkundung unmit-telbar anfordern können.

Werden Flugzeugminen (Treib- oder Grundminen) außerhalb der Wasser-straßen – etwa nach Notwürfen beschädigter Flugzeuge oder in abge-schossenen Flugzeugen – durch die Sprengkommandos der Luftwaffe ge-funden, so sind sie, gemäß Ziffer 16 der Belehrungsblätter dem OKM. zu melden, das ihre Sicherstellung zur Untersuchung durch Sonderkommandos der Kriegsmarine veranlaßt. Hiervon sind die Minenbomben ausgenommen, die in den Ziffern 18, 45 und 111 beschrieben sind. Diese sind wie gewöhn-liche Sprengbomben zu behandeln und gemäß Ziffer 111 bis auf weiteres zu melden.

Nähere Angaben in Ziffer 134 des Belehrungsblattes Nr. 6

Begriffsbe-
stimmungen
für Verzöge-
rung bei Bom-
benzündern

109.

In Ergänzung der L.Dv. 764, Ziffern 9 bis 14, werden die Bombenzünder nach ihren taktischen Aufgaben in folgende Arten eingeteilt.

a)

o.V.-Zünder sind solche Aufschlagzünder, die eine Detonation der Bom-be beim Aufschlag ohne Verzögerung bewirken. Hierbei auftretende ge-ringe Verzögerungen, die durch den mechanischen Aufbau oder die Trägheit der Zündmittel bedingt sind, werden, sofern sie sich in kleine-ren Grenzen als 1/100 Sekunde bewegen, nicht als Verzögerung be-trachtet.

  b)

m.V.-Zünder (Zünder mit Verzögerung) sind solche, die eine Detonation der Bombe kurze Zeit nach dem Aufschlag – aber, bevor die Bombe während des Eindringens in das Zielmaterial zum Stillstand kommt – be-wirken. Hierzu gehören die Verzögerungen von 0,01 bis 0,5 Sek.

 
  c)

Vz.-Zünder (Verzugszünder) sind Zünder, die hauptsächlich bei Tiefan-griffen verwendet werden und einen Verzug von 0,5 bis 20 Sek. besit-zen, damit das abwerfende Flugzeug sich bei der Detonation der Bombe nicht mehr im Bereich der Splitter- oder Luftdruckwirkung befindet. Die Bombe hat dann im allgemeinen die Endlage nach dem Eindringen in das Ziel erreicht.

 
  d)

Zeitzünder sind Bombenzünder, die entweder fest eingestellte oder ver-änderliche Verzögerungen bis zu einigen Minuten haben. Sie sollten den angegriffenen Feind auch in der Zeit zwischen den Angriffswellen in die Deckung zwingen. Hierzu gehören auch die Zünder, die schon beim Ab-wurf der Bombe aus dem Flugzeug (also nicht erst beim Auftreffen am Ziel) in Tätigkeit gesetzt werden und eine Detonation der Bombe in der Luft bewirken (Leucht- und Blitzlichtbomben sowie Splitterbomben der Schlachtflieger).

 
  e)

Langzeitzünder sind solche, die eine Zündung der Bombe bis zu mehre-ren Tagen oder Wochen nach Abwurf bewirken. Sie haben teilweise Ein-richtungen, die vor Ablauf der eingestellten "Soll-Laufzeit" eine Detona-tion der Bombe verursachen können, z.B. Ausbausicherung.

 
  f)

Minenzünder sprechen nur auf äußere Einflüsse an. Sie müssen in die-sem Zusammenhang erwähnt werden, weil bisweilen Seeminen, die an sich zu den Sperrwaffen gehören, als Bomben abgeworfen werden. Die Minenzünder arbeiten abhängig von der Zeit und sprechen nur auf äus-sere Einflüsse, wie Annäherung von Eisenkörpern, Erschütterungen usw. an.

Ergänzung
zur L.Dv. 764
Ziffer 91

110.

Es hat sich als notwendig herausgestellt, bei der Sprengung von Bomben nicht nur die Fenster, sondern vor allen Dingen auch die Innentüren in den umliegenden Gebäuden, die von der Luftdruckwirkung betroffen werden, zu öffnen.

Zünder in
den engli
schen Minen-
bomben
835 kg und
1800 kg

111.

Aus den Ziffern 18 und 45 der "Belehrungsblätter" ist zu ersehen, daß die beiden Minenbomben 835 kg und 1800 kg mit dem Aufschlagzünder Nr. 27 ohne Verzögerung geworfen werden. Außer dem AZ befinden sich seitlich am zylindrischen Teil der Bomben Mundlochbuchsen mit Zündergewinde und Übertragungsladungen.

Diese Buchsen waren bisher mit Verschlußschraube verschlossen. Aus den Abbildungen 5 und 19 ist zu ersehen, daß diese Buchsen zu 4 Stück in einer Reihe in der Nähe der Spitze angeordnet sind. Bei den in der letzten Zeit geborgenen Blindgängern der Minenbombe 1800 kg, wie auch bei de-nen der Minenbombe 835 kg, befanden sich diese Buchsen in der Nähe des Bombenbodens. Die Anordnung war sehr verschieden und fast bei jeder Bombe anders. Teilweise waren je zwei in der Längsrichtung nebeneinander angeordnet. Sie waren aber gegenüber den beiden anderen Buchsen um 90° und bisweilen um 120° versetzt.

In einigen Fällen waren auch nur 2 Buchsen in der Nähe des Bodens einge-baut, die gegeneinander um 90° oder 120° versetzt waren. Aus diesen Beobachtungen geht hervor, daß die Entwicklung dieser Bombe noch nicht abgeschlossen und die Anordnung der Zündereinsatzbuchsen wahrschein-lich vom Baumuster des Flugzeuges abhängig ist.

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