IX. Minen (Inhaltsverzeichnis)Inhaltsverzeichnis Merkbl. 22/1Inhaltsverzeichnis
Munitionsmerkbuch - VIII. Nahkampf-, Spreng- und Zündmittel
AHM. 1940
437. Eihandgranate 39 und Brennzünder für Eihandgranate 39.
1. Es werden eingeführt:
a) die Eihandgranate 39
  Benennung: Eihandgranate 39
  abgek. Benennung: Eihgr. 39
  Stoffgliederungsziffer: 14
  Gerätklasse: J
b) der Brennzünder für Eihandgranate 39
  Benennung: Brennzünder für Eihandgranate 39
  abgek. Benennung: B.Z.f.Eihgr. 39
  Stoffgliederungsziffer: 14
  Gerätklasse: J
c) der Packkasten für 30 Eihandgranaten 39
  Benennung: Packkasten für 30 Eihandgranaten 39
  abgek. Benennung: Packk.f. 30 Eihgr. 39
  Stoffgliederungsziffer: 14
  Gerätklasse: J
2. Beschreibung:
Zur Eihandgranate 39 gehören
der Brennzünder für Eihandgranate 39 und
die Sprengkaspel Nr. 8 (Al.).

Die Eihgr. 39 besteht aus einem eiförmigen Blechbehälter mit einem Zündkanal zum Ein-schrauben des Brennzünders mit der aufgeschobenen Sprengkapsel. Die Sprengstoffül-lung besteht aus Fp 02 oder Donarit 1 oder 2.

Der B.Z.f.Eihgr. 39 ist ein Abreißzünder mit einer Verzögerung von 4½ Sek. Er ähnelt im Aufbau dem B.Z. 24. Die Abreißschnur liegt gesichert in eine abschraubbaren Abreißkap-pe. Auch das Verzögerungsröhrchen ist durch die abschraubbare Schutzkappe geschützt.

Das Gewicht der wurffertigen Eihandgranate beträgt je nach Füllung 0,298 bzw. 0,225 kg.

Die Eihgr. 39 entspricht in ihrer Wirkung der Stielhandgranate 24.

3. Verpacken: Die Eihandgranate 39 wird zu 30 Stück mit 30 Brennzündern für Eihandgra-naten 39 und 30 Sprengkapseln Nr. 8 (Al.) in den Packkasten für 30 Eihandgranaten 39 verpackt.

Gewicht des gefüllten Packkasten: 17,6 kg,
Gewicht des leeren Packkasten: 5,6 kg,
Äußere Abmessungen des Packkastens: 47 X 47 X 13 cm.
4. Fertigmachen der Einhandgranate 39 zum Werfen:
a)

Nach Abschrauben der Schutzkappe vom Verzögerungsröhrchen des B.Z. für Eihgr. 39 wird eine Sprengkapsel Nr. 8 (Al.) auf das Verzögerungsröhrchen des durch die Abreißkappe gesichert bleibenden Brennzünders fest aufgeschoben.

b)

Der so fertiggemachte Brennzünder wird in die Eihandgranate eingeschraubt und mit dem jeder Zünderpackung beigegebenen Schlüssel fest angezogen. Die Eihandgra-nate ist wurffertig.

c)

Das Abschrauben der Abreißkappe (Entsichern) darf erst unmittelbar vor dem Wer-fen erfolgen.

5. Werfen:

Die Abreißkappe wird abgeschraubt. Die Eihandgranate ist entsichert.

Mit der Wurfhand wird die Eihandgranate fest umfaßt und die Abreißkappe mit Abreiß-schnur zwischen Mittel- und Zeigefinger der anderen Hand genommen. Nunmehr mit kur-zem, kräftigem Ruck der Abreißdraht herausgerissen und die Eihandgranate ruhig, aber sofort geworfen. Ebenso wie bei der Stielhandgranate 24 ist ein Zögern mit dem Abwurf oder Zählen nach dem Abreißen, besonders aber ein vorzeitiges Lockern oder leichtes An-spannen der Abreißschnur vor dem Abreißen verboten, da hierdurch der Werfer gefährdet wird.

6. Sicherheitsbestimmungen:

Für das Werfen der Eihandgranate gelten die Sicherheitsbestimmungen für das Werfen scharfer Stielhandgranaten 24.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 1.4.40 – 74 e – AHA/Jn 2 (VII).

653. Änderung in der H.Dv. 220/4 (A.V.Pi.) Teil "Sperren"
durch Einführung von Glühzündern mit Eisendrähten.

In der H.Dv. 220/4 "Sperren" sind nachstehende Berichtigungen handschriftlich durchzu-führen:

1. Seite 47, 11. Zeile von oben streiche "hat 1,0 bis 2,0" und setze dafür "mit Kupfer-drähten hat rd. 2 Ohm und mit verzinkten Eisendrähten rd 3".

2. Seite 47, 13 Zeile von oben hinter "Beispiel:" setze "1)" und als Fußnote:

"Durch Einführung von Glühzündern mit verzinkten Eisendrähten von rd. 3 Ohm Wider-stand an Stelle der bisherigen mit Kupferdrähten von rd. 2 Ohm dürfen beim Zünden durch Glühzündapparat 26, 37 und 39 höchstens nur noch 75 Glühzünder hintereinander-geschaltet werden bei einem Widerstand für die Hin- und Rückleitung von zusammen höchstens 50 Ohm (2000 m Doppelsprengkabel)."

Herausgabe von Deckblättern erfolgt nicht.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 18.5.40

89

AHA/Jn 5 (I b/I d).

3520/40

787. Einführung des Zündschnuranzünders 39.

An Stelle des Zündschnuranzünders 29 wird der Zündschnuranzünder 39 eingeführt.

Ausstattung wie bisher.
Benennung: Zündschnuranzünder 39
abgekürzte Benennung: Z.Schn.Anz. 39
Stoffgliederungsziffer: 14
Gerätklasse: P
Gewicht: 9,35 g
Fertigungsunterlagen: Gerätzeichnung: 14–128,

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 24.6.40 – 90/1 – AHA/Jn 5 (III b).

970. Einführung des Brennzünders 39.

Als Zünder der Nebelhandgranate wird der Brennzünder 39 eingeführt.

Der B.Z. 39 unterscheidet sich äußerlich nur unwesentlich von dem B.Z. 24. Statt eines Bleimantels hat er einen Leichtmetallmantel. Brenneigenschaften und Handhabung sind die gleichen wie beim B.Z. 24.

Während jedoch beim B.Z. 24 der Verzögerungssatz mit leicht brodelndem Geräusch ab-brennt, brennt der B.Z. 39 geräuschlos ab. Die Truppe ist hierüber besonders zu beleh-ren, damit nicht durch das fehlende Abbrenngeräusch der Eindruck eines Versagers ent-steht und deswegen das Werfen der Handgranate unterlassen wird.

Benennung: Brennzünder 39
abgekürzte Benennung: B.Z. 39
Stoffgliederungsziffer: 14
Gerätklasse: Ch
15 B.Z. 39 sind in einer Pappschachtel verpackt.
Gewicht der vollen Pappschachtel 0,180 kg.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 20.8.40

– 82 a/b – Jn 9 (III/1)
  – 74 e – Jn 2 (VII).

1009. Rauchröhren 39.

Bei den bisher im Deckblatt 1 zur D 506 vom 1.2.1940, Ziffer 9 und 10 vorge schriebenen Zündarten sind bei den Versuchen Versager aufgetreten, die Anlaß zur Änderung der bis-herigen Zündart geben. Die Rauchröhre 39 darf daher nur noch mit Zündladung N 4 und B.Z. 39 gezündet werden. Bis zur Herausgabe eines Deckblattes müssen daher die Klam-mertexte im Deckblatt Nr. 1, Ziff. 9 und 10 zur D 506, Rauchröhren, Gerätbeschreibung und Bedienungsan-weisung vom 1.2.1940 gestrichen werden.

O.K.H., 12.9.40 – 148 – Gen St d H/Gen Qu (Qu 3/III).

AHM. 1941

121. Zug- und Zerschneidezünder 35.

Der Zug- und Zerschneidezünder 35 wird aus den Beständen der Truppe herausgezogen und nicht mehr gefertigt.

Vorhandene Z.u.Z.Z. 35 sind von den Ersatztruppenteilen an die zuständige M.A., von den Feldtruppenteilen an den Armee-Pionier-Park abzugeben. Armee-Pionier-Park veran-laßt weitere Abgabe.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 24.1.41 – 74 e 1030/34 – AHA/Jn 5 (III).

448. Übungsladungen 30 neuer Art.

B.Z. 24 mit weicher Abfeuerung und B.Z. 39 dürfen für Üb.Stielhandgranaten nur mit der Üb.-Ladung 30 neuer Art verwendet werden.

Beim Fehlen von Üb.-Ladungen 30 neuer Art kann notfalls auch die Üb.-Ladung 39 ver-wendet werden. Hierbei ist zur Vermeidung von Blindgängern vor dem Zusammenschrau-ben der Üb.-Ladung 30 mit dem B.Z. die Abschlußfolie der Üb.-Ladung mit einem spitzen Gegenstand (Bleistift oder ähnlichem) zu durchstechen.

Die Packgefäße mit Üb.-Ladungen 39 neuer Art sind auf dem Inhaltszettel durch die Auf-schrift "Übungsladung 30 (n)" gekennzeichnet.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 29.1.41 – 3686/41 – AHA/Jn 2 (VII).

664. Stielhandgranate 24.

Es sind Stielhandgranaten 24 festgestellt worden, bei denen das Sprengkapselröhrchen nicht zentrisch im Topf sitzt. Derartige Stielhandgranaten können beim Zusammenschrau-ben von Stiel und Topf mit eingesetzter Sprengkapsel durch Frühzündung zu Unglücksfäl-len führen.

Beim Fertigmachen der Stielhandgranaten 24 zum Gebrauch sind die Stielhandgranaten-töpfe auf den zentrischen Sitz des Sprengkapselröhrchens nachzuprüfen. Stielhandgrana-tentöpfe mit nichtzentrischem Sitz des Sprengkapselröhrchens sind auszusondern und an die HMa. bzw. Mun.Ausgabestelle zurückzugeben.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 9.6.41 – 5107/41 – AHA/Jn 2 (VII).

689. Vernichten von Rauchröhren alter Fertigung.

Rauchröhren alter Fertigung (Kennzeichen: Entgasungslöcher an der Seite oben) sind nicht feldbrauchbar und – soweit noch bei den Truppenteilen vorhanden – zu vernichten.

O.K.H., 25.6.41

341

Gen St d H/Gen Qu/Abt H Vers (Qu 3/I b).

I/16 404/41

690. Vernichten von Handgranatenblindgängern.

Es liegt Veranlassung vor, beim Vernichten von Handgranatenblindgängern auf das ge-naue Einhalten der hierbei zu beachtenden Bestimmungen (H.Dv. 240, Seite 127/128 Nr. 416 bis 421 und Merkblatt für Gefechtswerfen mit scharfen Handgranaten vom 11.9.39) hinzuweisen. Diese Bestimmungen gelten auch für das Vernichten von Eihandgranaten-blindgängern.

Auf das Abdecken der Blindgänger vor der Sprengung wird besonders hingewiesen.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 2.7.41 – 4870/41 – AHA/Jn 2 (VII).

964. B.Z. für Eihgr. 39.

1. B.Z. 39 für Eihgr. 39.

Bei einem Truppenteil sind B.Z. für Eihandgranaten 39 ohne Verzögerungsröhrchen fest-gestellt worden. Der Fehler kann darauf zurückzuführen sein, daß bei besonders festsit-zenden Schutzkäppchen das Verzögerungsröhrchen mit herausgeschraubt und ohne wei-tere Beachtung mit dem Schutzkäppchen weggeworfen wurde.

Beim Fertigmachen der Eihgr. 39 zum Werfen ist daher beim Abschrauben der Schutz-käppchen besondere Sorgfalt zu verwenden.

Werden B.Z. für Eihgr. 39 ohne Verzögerungsröhrchen festgestellt, ist sofort unter Beifü-gung der B.Z. einschl. Ursprungsverpackung an O.K.H. (Chef.H. Rüst. u. B.d.E.), AHA/Jn 2 Meldung vorzulegen.

2. Sprengkapsel Nr. 8

Infolge fehlerhafter Fertigung einige Sprengkapsellieferungen lassen sich diese Spreng-kapseln nicht auf den B.Z. für Eihgr. 39 aufschieben.

Werden derartige Sprengkapseln Nr. 8 festgestellt, sind diese bei der zuständigen HMa. bzw. Mun.Ausgabestelle umzutauschen.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 19.9.41 – 9114/41 – AHA/Jn 2 (VII).

1072. Brennzünder 39.

Der B.Z. 39 darf nur für Nebelhandgranaten verwendet werden. Die Verwendung bei der Stielhandgranate 24 und der Üb.Stielhandgranate als Ersatz für den B.Z. 24 wird hiermit verboten.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 21.10.41 – 10143/41 – AHA/Jn 2 (VII).

AHM. 1942

487. Eihandgranate 39.

Die Eihandgranaten 39 werden künftig mit einem am unteren Ende angebrachten Ring ge-fertigt.

Der Ring dient zum Herstellen von geballten Ladungen sowie zum Befestigen der Eihand-granate an zu sprengenden Gegenständen.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 23.5.42 – 6074/42 – AHA/Jn 2 (VII).

645. Spreng- und Zündmittel zum Zerstören von Geschütz- und
Werferrohren.

Zum Zerstören von Geschütz- und Werferrohren sind Sätze Spreng- und Zündmittel ein-geführt. Die Sätze stehen allen Einheiten des Feldheeres mit Geschützen und Werfern aller Art zu.

Die Sätze sind in Anlage zur A.R. (Heer) P 572 enthalten.

Die Einheiten, denen Sätze Spreng- und Zündmittel zustehen, fordern die Anlage P 572 bei ihren zuständigen Feldvorschriften-(Zweig-)Stellen an.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 24.7.42 – 8000/42 – AHA V/StAN (IV).

647. Brennzünder 39 (umg.).

1. Um den Brennzünder 39 auch für Stielhandgranate 24 verwenden zu können, wurde der Zündnippel in seinen Maßen dem des B.Z. 24 entsprechend geändert.

Der geänderte Brennzünder 39 erhält die Bezeichnung "Brennzünder 39 (umg.)", abge-kürzt: "B.Z. 39 (umg.)".

Der B.Z. 39 (umg.) hat statt des Bleimantels des B.Z. 24 ein Aluminiumröhrchen. Die An- wendung erfolgt wie beim B.Z. 24. Nach dem Zünden brennt er im Gegensatz zum B.Z. 24 geräuschlos ab.

Der B.Z. 39 (umg.) ist für die scharfe Stielhandgranate 24, Üb.-Stielhandgranate 24 mit Üb.-Ldg. 30 verwendbar. Er ist für Nebelhandgranate 39 nicht verwendbar.

2. Im Erl. Ch.H.Rüst. u. B.d.E. Nr. 4200/40 g AHA/Jn 2 (VII) v. 6.12.40 ist auf Seite 4 in Abschn. m Nahkampfmittel bei Stielhgr. 24 mit B.Z. 24 und Spr.K. 28 und bei B.Z. 24 mit Üb-Ldg. 30 hinter B.Z. 24 jeweils einzusetzen: "oder B.Z. 39 (umg.)."

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 29.7.42 – 10227/42 – Jn 2.

855. Einführung der Rohrladung.

Benennung: Rohrladung
Kurzbenennung: Rldg.
Gerätklasse: P
Stoffgliederungsnummer: 14
Anforderungszeichen: 14 – 2013 P
Gewicht: 6 kg
Gerät-Nr.: 14 – 2013

Die Rohrladung dient zum Sprengen von Gassen in Drahthindernissen. Die erzielte Gassen-breite beträgt etwa 5 m.

Länge der Rohrladung 1,5 m. Zündung (Sprengkapselzünder) wird in die Ladung einge-schraubt. Bei Verwendung von mehreren Rldg. (durch Bajonettverschluß verbunden) ist zur besseren Zündübertragung hinter jede dritte Ladung eine Sprengkapsel in den Zünd-kanal einzufügen.

Ausstattung: je Pi.Kp. 30 Stück. Verladung bei le.Pi.Kol. Zuweisung ohne Anforderung.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 19.9.42 – 801/14 – Jn 5 (III b).

1009. Einführung der Haft-Hohlladung 3 Kg.

Es wird hiermit eingeführt:
Benennung: Haft-Hohlladung 3 kg
Abkürzung: Haft-Hohlldg. 3 kg
Kurzbenennung: Haft Hl 3
Gerätklasse: P
Stoffgliederungsziffer: 14
Anforderungszeichen: 14 – 2011 P
Gewicht: 3 kg

Vorschrift:

"Merkblatt für das Verwenden und Bedienen von Haft-Hohlladungen 3 kg (Haft Hl 3)"

(Anhang 2 zur H.Dv.g. 1, Seite 20, lfd.Nr. 4).
Ausstattung:
Pioniere:
Pi.Kp. a–d, Pi.Kp. (mot.), Geb.Pi.Kp., Pi.Kp. (auf Fahrrädern) je 54 Stück
le.Pi.Kp. (mot. und besp.) aller Art je 90 Stück
Infanterie:
Schütz.Kp. alter Art, Geb.Jäg.Kp., aller Art, Inf.Panz.Jäg.Kp aller Art je 9 Stück
Inf.Pi.Zg. aller Art, Geb.Jäg.Pi.Zg., Jäg.Pi.Zg. aller Art je 18 Stück
Artillerie:
Batterien aller Art (außer Battr. E) je Zug 9 Stück
Batterien (E) je Geschütz 9 Stück
Schnelle Truppen:
Panz.Jäg.Kp. (mot Z) aller Art, Panz.Gren.Kp. aller Art 27 Stück
Panz.Jäg.Kp. (Sfl.) aller Art (T.E.), Panz.Jäg.Zg. aller Art, Krad.Schütz.Kp. aller Art, le.Schütz.Kp. aller Art 9 Stück
Reiter- und Radfahr-Schwadron 9 Stück
Die Zuweisung erfolgt ohne Anforderung nach Lage der Fertigung durch Gen.Qu.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 12.11.42 – 801/14 – Jn 5 (III b).

1010. Einführung der Rauchröhre 39 mit Galgen.

Es wird hiermit eingeführt:
Benennung: Rauchröhre 39 mit Galgen
Kurzbenennung: RR39
Gerätklasse: P
Stoffgliederungsziffer: 14
Anforderungszeichen: 14 – 1135 P
Gewicht: etwa 600 g
Gerät-Nr.: 14 – 1135

Die Rauchröhre 39 dient zum Ausräuchern und Blenden des Feindes in Bunkern, Unter-ständen und Panzern.

Als Vorschrift ist die D 506 vorgesehen.
Ausstattung erfolgt nach der zuständigen K.A.R.
Zuweisung erfolgt ohne Anforderung.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 17.11.42 – 801/14 – Jn 5 (III b).

1123. Sprengpatronen Z zum Zerstören von Gerät und Munition.

1. Zum Zerstören von Geschützen, Werfern, Panzern, Fahrzeugen, Gerät aller Art und Munition werden folgende Sprengpatronen Z eingeführt und beschafft, die an Stelle der für diesen Zweck bei den Einheiten an der Front bereitgehaltenen Spreng- und Zündmittel treten:

Lfd.
Nr.
Stoff-
gebiet
Gerät-
klasse

Benennung

a) Gerät-Nr.
b) Anf.-Zeich.

Für Geschütze entsprechend

Luftdichte
Behälter
nach
Zeichnung

a) ausgeschrieben

b) Kurzbenennung

     

 

 

   
1. 14 A

a) Sprengpatrone Z 34

a) 14-2040.000

3,7 cm Pak und Flak sowie

1 VI d
     

b) Spr.Patr. Z 34

b) 14-2040A

Rohre bis 4,7 cm, Werfer-

C 985
     

 

 

Rohre unter 10 cm

 
     

 

 

 

 
2. 14 A

a) Sprengpatrone Z 48

a) 14-2041.000

5 cm Pak, Flak und Kw.K.

1 VI d
     

b) Spr.Patr. Z 48

b) 14-2041A

oder Rohre bis 7,2 cm

C 986
     

 

 

Kaliber

 
     

 

 

 

 
3. 14 A

a) Sprengpatrone Z 72

a) 14-2042.000

sämtl. 7,5 cm und 7,62 cm

1 VI d
     

b) Spr.Patr. Z 72

b) 14-2042A

Geschütze, 10 cm und

C 987
     

 

 

10,5 cm Haubitzen

 
     

 

 

 

 
4. 14 A

a) Sprengpatrone Z 85

a) 14-2043.000

8,8 cm Flak, Pak, Kw.K.

1 VI d
     

b) Spr.Patr. Z 85

b) 14-2043A

und Hochleistungsrohre

– 988 –
     

 

 

bis 10 cm

 
     

 

 

 

 
5. 14 A

a) Sprengpatrone Z 102

a) 14-2044.000

10 cm K. und Flak bis

1 VI d
     

b) Spr.Patr. Z 102

b) 14-2044A

12 cm oder Hochleistungs-

– 989 –
     

 

 

rohre

 
     

 

 

 

 
6. 14 A

a) Sprengpatrone Z 120

a) 14-2045.000

alle Rohre über 12 cm

1 VI d
     

b) Spr.Patr. Z 120

b) 14-2045A

bis 15,5 cm

– 980 –
             

Für Geschütze über 15,5 cm sowie Nebelwerfer von 10 cm, 15 cm, 21 cm, 28/32 cm, 30 cm, leichte und schwere Ladungswerfer sind Sprengpatrone Z in Entwicklung.

Die Sprengpatronen bestehen aus einer Blechbüchse mit eingegossenem Sprengstoff, in den die Bohrpatrone 28 eingesetzt ist. Zu jeder Sprengpatrone gehört ein Sprengkapsel-zünder 100. Alle Sprengpatronen Z sind in ihrem Aufbau gleich; Größe und Sprengstoffin-halt sind jedoch den einzelnen Kalibern entsprechend bemessen.

2. Zunächst stehen zu:
a)

den Batterien je 10 Sprengpatronen Z der betreffenden Art zum Zerstören von Ge-schützen einschl. geheimer Vorschriften, Mun.-Wg. und Beob.-Wg.,

b)

den Einheiten mit le.J.G. 18, le.Geb.J.G. 18, 7,62 cm Jnf.Kan – K. 200 (r) – und 12 cm Gr.W.

  je Geschütz bzw. Werfer und Mun.Wg. 1 Sprengpatrone Z 72,
c) den Einheiten mit s.J.G. 33
  je Geschütz und Mun.Wg. 1 Sprengpatrone Z 120,
d) den Einheiten mit le. und s.Gr.W.
  je Werfer 1 Sprengpatrone 34,
e)

den mit Pak. (Kzg. und besp.) (Kal. 3,7 cm bis 8,8 cm) ausgestatteten Einheiten je Rohr 1 Sprengpatrone Z (Wahl je nach Kal.).

 

Den Einheiten mit Pz.Kpfw., Pz.Sp.Wg., S.P.W., Sfl. usw. je Panzerfahrzeug 1 Sprengpatrone Z 85 zum Zerstören des Motors, 1 weitere Sprengpatrone zum Zer-stören des Rohres (Wahl je nach Kal. 3,7 cm bis 8,8 cm).

f)

Der darüber hinaus vorliegende Bedarf an Zerstörungspatronen Z zum Zerstören der Mun.Wg. und der ZKW. wird später geliefert.

Die Ausrüstung des Feldheeres mit Sprengpatronen Z wird durch Gen St d H/Gen Qu veranlaßt.

Die zum Zerstören von Gerät bereitgehaltenen Spreng- und Zündmittel dürfen erst nach Zuweisung der Sprengpatronen Z an die Munitions-Ausgabestellen zurückge-geben werden.

3. Bestimmungen über das Mitführen der gefüllten luftdichten Behälter für Sprengpatro-nen Z 34 bis 120 werden besonders bekanntgegeben.

4. Merkblatt über Sprengpatronen Z 34 bis Z 120 siehe Anlage 3.
Für Nebelwerfermunition mit Treibsatz folgt Sonderregelung.
Gebrauchsanweisung für Sprengpatronen Z siehe Anlage 4.

Ein Merkblatt für Sprengpatrone Z 34 bis Z 120 ist in die H.Dv. 305 eingearbeitet. Außer-dem liegt jedem Behälter der Sprengpatrone Z die Gebrauchsanweisung bei.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 7.12.42

74 c 12/14g

Jn 4 (Mun 1).

13876/42 g
HVBl. 1942, Teil C

748. B.Z. 39 (umg.).

Der B.Z. 39 (umg.) ist in seiner derzeitigen Ausführung für die Nebelhandgranate 39 nicht verwendbar.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 25.11.42 – 15352/42 – Jn 2 (IV).

AHM. 1943

45. Pionierkampfmittel.

Ab sofort werden Bohrpatronen 28, Sprengkörper 28, Sprengbüchsen 24 und geb. Ladun-gen 3 kg aus gepreßtem Nitropenta hergestellt.

Eine unterschiedliche Behandlung gegenüber den gleichen Sprengmitteln aus Fp 02 oder Granatfüllung 88 entsteht hierdurch nicht.

Die Wirkung des Sprengstoffes Nitropenta ist dem des Füllpulvers 02 bzw. Granatfüllung 88 mindestens ebenbürtig, auch sind diesbezüglich der Beschußsicherheit die gleichen Er-gebnisse wie mit Granatfüllung 88 erzielt worden.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 22.12.42 – 74e 1030/34 – Jn 5 (III a I).

147. – D 1003/2 – Übungen mit dem Blendkörper am eigenen Gerät.

Bei Übungen mit Blendkörpers am eigenen Gerät treten an den Metallteilen (Waffen, Mo-tor usw.) durch entstehende Dämpfe Rostbildungen auf.

Übungen sind daher nur an Beute- oder Modellpanzerfahrzeugen durchzuführen.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 30.1.43

– 34 – 37

Jn 6 (ZG/WuG).

1016/43

194. Haft-Hohlladungen.

Im "Merkblatt für das Verwenden und Bedienen von Hafthohlladungen 3 Kg" (Haft Hl.–3) vom 15.4.1942 – Anhang 2 zur H.Dv.g 1 S. 20 lfd.Nr. 4 – ist zu ergänzen bzw. zu ändern:

1.

Zu Ziffer 5 hinter den 3. Absatz ist zu setzen:

 

Der neue B.Z. 7,5 Sek. für Haft-Hohlladung 3 kg hat eine Brenndauer von 7,5 Sek. und brenn lautlos ab. Er ist äußerlich durch eine kanariengelbe Abreißkappe kennt-lich.

2.

Zu Ziffer 10 setze 4. Zeile hinter ". . . . und dann gezündet.":

 

Bei Verwendung des neuen B.Z. 7,5 Sek. für Haft-Hohlladung 3 kg kann die Zündung schon vor dem Ansetzen an den feindlichen Panzerkampfwagen durchgeführt wer-den.

Ziffer "15" wird Ziffer "16".

  Als neue Ziffer 15 setze:
 

15. Die Üb.HaftH. – 3 dient zur Ausbildung in der Handhabung und Anbringung der HaftH. – 3. Sie besteht aus dem Hohlkörper (entspricht gewichtsmäßig dem Hohlkör-per mit Sprengstoff-Füllung der scharfen HaftH.–3), der Üb.Bohrpatrone mit Rauch-ladung, dem Verzögerungs-Abreißzünder und der Haftvorrichtung mit 3 Dauermag-neten.

Die Berichtigungen sind handschriftlich durchzuführen. Deckblattausgabe unterbleibt.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 8.2.43

34 d 16/4 b

Jn 5 (I a 3).

585/43 g
HVBl. 1943, Teil C

151. Stielhgr. 24 mit B.Z. 39 (umg).

Das Pappkästchen für B.Z. 39 (umg) läßt sich infolge seiner Größe im Packkasten für Stielhgr. 24 nicht in dem für die B.Z. vorgesehenen Fach unterbringen.

Bei der Verwendung von Stielhgr. 24 mit B.Z. 39 (umg) wird das Pappkästchen mit den Zündern bis auf weiteres dem Packkasten für Stielhgr. außerhalb des dafür vorgesehenen Faches behelfsmäßig beigepackt.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 12.3.43 – 3271/43 – Jn 2 (IV).

176. Stielhandgranaten 24 mit Splitterring.

Um der Truppe die Möglichkeit zu geben, die Stielhandgr. 24 auch als Verteidigungs-Handgranate zu verwenden, werden ab März 1943 ein Drittel der zu fertigenden Stiel-handgranaten mit Splitterring versehen.

Die Handgranaten mit Splitterring sollen nur im Abwehrkampf und aus sicherer Deckung geworfen werden. Die Splitter können in einem Umkreis bis zu 30 m tödlich wirken.

Der Splitterring kann nach Hochstreifen des Klemmringes vom Topf der Handgranate ent-fernt werden.

Jedem Packkasten mit Stielhandgranaten liegt ein Merkblatt nachstehenden Inhaltes bei:

Merkblatt über die Stielhandgranate 24
mit Splitterring

Dieser Kasten enthält 5 Handgranaten mit Splitterring.
!!! Handgranaten mit Splitterring sollen nur im Abwehrkampf
und aus sicherer Deckung geworfen werden !!!
Tödliche Splitterwirkung bis zu 30 m im Umkreis
der Detonationsstelle.

Soll die Splitterhandgranate ohne Splitterring geworfen werden, so ist derselbe nach Hochstreifen des Klemmringes vom Topf der Handgranate zu entfernen.

Größe des Zettels etwa 20 X 14 cm, Farbe: rot.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 20.3.43 – 5183/43 – Jn 2 (IV).

Hinweise

Nahkampf-, Spreng- und Zündmittel

Lfd.Nr.

Inhalt

Seite
1. Ersatzvorstecker bei Z.Z.35, D.Z. 35, S-Mi.Z. 35. AHM. 1942/561 152
2. 1. Mun.Ausst. Handgranaten. AHM. 1941/559 172
3. Unfälle durch russische Sprengkörper. HVBl. 1942/Teil B/878 190
4. Ausst. der Ersatzeinheiten mit Spreng- und Zündmitteln
AHM. 1940/34/231/508/1126
201, 202, 205
AHM. 1941/26/731 206, 207
AHM. 1942/20/116/320/1072 210, 211, 214
5. Eihandgranate 39 (Üb.). AHM. 1941/1173 209
6. Ex.-Sprengpatr. Z. AHM. 1943/279 218
7. Haft-Hohlladung. AHM. 1942/753 240
8. Bedienungsanleitung für russ. Handgr. HVBl. 1942/TeilC/683 240
9. Merkblatt über engl. Spr.- u. Zündmittel. HVBl. 1942/Teil C/774 241
10. Geheimschutz Haft.H. 3. AHM. 1943/234 241
11. Zündm.Kasten der S-Mine. AHM. 1943 242

12.

Zulage für Minensuchen. HVBl. 1940/Teil B/423

250

IX. Minen (Inhaltsverzeichnis)Inhaltsverzeichnis Merkbl. 22/1Inhaltsverzeichnis