Anhang 3; Merkblatt über die Behandlung von Nitrozellulosen und Anweisung für das Vernichten größerer Mengen Artilleriepulver in Röhren- oder StreifenformBild 1; Gebrauchsanweisung für Sprengpatronen Z 34 bis Z 120Inhaltsverzeichnis
Munitionsbehandlung
Anhang 4
Merkblatt über Sprengpatronen Z 34 bis Z 500

1.

Kein Geschütz, Werfer, Panzer, Fahrzeug, Gerät aller Art und keine Munition darf unzerstört in Feindeshand fallen.

 

Zum Zerstören sind die Sprengpatronen Z 34 bis Z 500 zu verwenden, falls die Zer-störung nicht mit einfacheren Mitteln ausgeführt werden kann. Fahrzeuge oder Mu-nition, die in Holzbauten untergebracht sind, können auch durch Anzünden dieser vernichtet werden.

 

Alle Sprengpatronen Z sind in ihrem Aufbau gleich; Größe und Form sind aber so ge-halten, daß sie in die Geschützrohre eingesetzt werden können. Bei Rohren unter 3,4 cm Rohrweite läßt sich die Sprengpatrone nicht in das Rohr einbringen und ist daher zum Zerstören von Rohr und Lafette an geeigneter Stelle anzulegen.

 

Beim Gebrauch der Sprengpatronen nach Nr. 3 ist der Sprengstoffinhalt so zu be-messen, daß eine genügend große zerstörende Wirkung (auch auf Lafette) erzielt wird. In der Benennung geben die Zahlen den äußeren Durchmesser der Sprengpa-trone an, z.B.:

  Sprengpatrone Z 34 = Sprengpatrone Zerstörung 34 mm Ø.
2.

In der Bohrung des Kopfendes jeder Sprengpatrone Z befindet sich eine Bohrpatrone 28, die seitlich mit Papier festgelegt und durch ein Abschlußblech oder einen Schie-ber vor dem Herausfallen gesichert ist. Alle neugefertigen Sprengpatronen haben eine festangebrachte Platte (Abschlußblech); eine ausschwingbare Platte (Schie-ber) haben nur die zuerst gefertigten Sprengpatronen Z 34 bis Z 120. Die Bohrung im Abschlußblech oder Schieber (dient zum Einschrauben des Sprengkapselzünders) ist durch eine Abdichtscheibe verklebt.

3.

Um bei Zerstören von Geschützen, Werfern und Gerät die erforderliche Wirkung zu erzielen, sind die Sprengpatronen Z zu verwenden bei:

Waffen- (Gerät-) Art Spreng-
patrone
Sprengstoffgewicht
(einschl. Bohr-
patrone) etwa kg

Geschütze aller Art unter 5 cm sowie Werferrohre unter 10 cm Rohrweite, Flakscheinwerfer 60 cm, Kdo.Rechner, Flakrichtgeräte 40 A und B RRH, Biwa

Z 34

0,350

5 cm Pak, Flak, Kw.K. sowie Rohre unter 7,5 cm Rohrweite und leichte Ladungswefer, Flakscheinwerfer 150 cm und 200 cm, Maschinensätze, Kdo.Geräte 36, 40, OPL, Aufière, Puaso 3; Kdo.Hi.Gr. 35, Em 3 m und größer, N.M.Ger. 42.

Z 48

0,480

sämtliche Geschütze 7,5 cm und 7,62 cm, 8,35 cm Beute Flak, ferner 10 und 10,5 cm Haubitzen, 12 cm Gr.W., 10 cm, 15 cm, 21 cm, 28/32 cm Nb.W., Flak-scheinwerfer-Vierlinge

Z 72

1,860

8,8 cm Flak und 8,8 cm Kw.K. oder Hochleistungs-rohre bis 10 cm Rohrweite und schwere Ladungswer-fer, 8,5 cm, 9 cm und 9,4 cm Beute-Flak, Zgkw.

Z 85

3,520

10 cm K. und 10,5 cm Flak oder Hochleistungsrohe bis 12 cm Rohrweite

Z 102

6,280

Geschütze über 12 cm bis einschl. 15,5 cm

Z 120

5,550

Geschütze von 15,5 cm bis 20 cm

Z 150

15,000

Geschütze über 20 cm bis 27 cm

Z 200

25,000

Geschütze über 27 cm bis 31 cm

Z 270

33,000

Geschütze über 31 cm bis 37 cm

Z 310

38,500

Geschütze über 37 cm bis 50 cm

Z 370

40,000

Geschütze über 50 cm

Z 500

57,000

4.

Panzer-Fahrzeuge aller Arten und Selbstfahrlafetten werden neben einer Sprengpa-trone Z für das Zerstören der Hauptwaffen (siehe Nr. 3) einheitlich mit einer Sprengpatrone Z 85 zum Zerstören des Motors ausgestattet. Diese ist zum Vernich-ten des Fahrzeuges durch einen zweiten Mann an geeigneter Stelle des Motors an-zulegen und gleichzeitig mit der für die Hauptwaffe vorgesehenen Sprengpatrone Z abzuziehen.

 

Die Sprengpatrone Z ist zum Zerstören der 15 cm oder 21 cm Nebelwerfer in den mittleren Hohlraum des Rohrbündels, bei 28/32 oder 30 cm Nebelwerfer in die mittle-re, untere Geschoßführung einzulegen.

 

Zum Vernichten von leichten oder schweren Ladungswerfern ist die Sprengpatrone Z am Stock zu befestigen.

Verpackung
5.

Eine Sprengpatrone Z und eine gefüllte Büchse für Zündmittel sind in einem luftdicht verschlossenen Packgefäß verpackt. Die Packgefäße sind in ihrer Form und Größe verschieden und tragen die Bezeichnung der darin befindlichen Sprengpatrone Z. In der Büchse für Zündmittel befinden sich:

  a)

bei Sprengpatronen Z 34 bis Z 120 ein Sprengkapselzünder 100 (die 100 cm lange Zündschnur hat etwa 100 Sekunden Brennzeit) und ein Zündschnuran-zünder 39 als Vorrat,

  b)

bei Sprengpatronen Z 150 bis Z 500 ein Sprengkapselzünder 150 (die 150 cm lange Zündschnur hat etwa 150 Sekunden Brennzeit) und Zündschnuranzünder 39 als Vorrat.

 

Sprengkapselzünder und Zündschnuranzünder müssen in der Büchse für Zündmittel gut mit trockenem Füllmaterial festgelegt sein, damit sie durch die vielen Transporte nicht leiden.

6.

Im gefüllten Packgefäß muß die Sprengpatrone Z und die Büchse mit dem Zündmittel mit trockenem Füllmaterial sicher festgelegt sein. Befindet sich im Packgefäß die Büchse für Zündmittel über der Sprengpatrone Z, so muß die Sprengpatrone mit dem Kopfende (eingesetzte Bohrpatrone) nach oben zeigen. Gefüllte Packgefäße sind verschlossen zu halten und ihr Verschluß muß plombiert sein.

  In jedes Packgefäß ist eingelegt:
  a)

bei verpackten Sprengpatronen Z 34 bis Z 120 eine "Gebrauchsanweisung für Sprengpatronen Z 34 bis Z 120" nach Bild 1,

  b)

bei verpackten Sprengpatronen Z 150 bis Z 500 eine "Gebrauchsanweisung für Sprengpatrone Z 150 bis Z 500" nach Bild 2.

Mitführen
7.

Sprengpatronen Z befinden sich in ihrer Verpackung an dem dafür bestimmten Platz bei den Geschützen und Fahrzeugen. Grundsätzlich muß gewährleistet sein, daß die vorgesehenen Sprengpatronen Z auch an den Geräten sowohl auf dem Marsch als auch beim Einsatz stets griffbereit sind.

 

Sprengpatronen Z, die zum Zerstören von Munition bereit gehalten werden, müssen immer bei der Munition bleiben (auch beim Ausladen der Munition in der Feuerstel-lung oder beim Verladen).

Fertigmachen der Sprengpatronen Z 34 bis Z 120 für den Gebrauch
(Bild 1)
8.

Aus dem geöffneten Packgefäß (Behälter) die Büchse für Zündmittel und aus dieser vorsichtig den Sprengkapselzünder 100 herausnehmen (1 Zündschnuranzünder 39 zum Vorrat bleibt in der Büchse).

 

An dem einen Ende der Zündschnur befindet sich die Sprengkapsel im drehbaren Zünderhalter mit Gewindenippel. Von dem Gewindenippel ist die Schutzkappe abzu-schrauben.

9.

Die Sprengpatrone Z wird dem Behälter entnommen. Nachdem die Abdichtscheibe aus Papier von Abschlußblech oder Schieber der Sprengpatrone Z so weit entfernt ist, bis das Gewinde in der Bohrpatrone freiliegt, ist zum Zünden des Sprengstoffin-haltes der Sprengkapselzünder 100 in die von Fremdkörpern freie Bohrung der Bohr-patrone einzuschrauben.

10.

Bei Geschützen über 3,4 cm Rohrweite ist der Verschluß ganz zu öffnen und dann die Sprengpatrone Z nach Ausklappen des daran befindlichen Stieles (Sprengpatro-nen Z 34 und alle über Z 120 sind ohne Stiel) vom Verschluß aus in das Ladeloch zu legen und mit dem Stiel tief in den Ladungsraum zu schieben. Der Zündschnuran-zünder 39 ist hierbei festzuhalten, damit sich die Zündschnur nicht zusammenrollt. Das freie Ende des Sprengkapselzünders ist ausgestreckt an der danach eingelegten Wischerstange zu befestigen (11).

 

Das Einführen der Sprengpatrone Z in das Rohr erfolgt bei Werfern von der Mündung aus.

11.

Die Wischerstange ist durch das Ladeloch in den Ladungraum zu stecken und hier-auf der Verschluß so weit zu schließen, daß die Zündschnur nicht eingeklemmt wird. Durch den nicht ganz offenstehenden Verschluß wird bei der Detonation die Zer-störwirkung erhöht.

  Bei Zeitmangel bleiben Wischerstange weg und Verschluß offen.
  Automatische Verschlüsse bleiben grundsätzlich offen.
12.

Nach Abschrauben der Schraubkappe vom Zündschnuranzünder 39 wird der Spreng-kapselzünder 100 durch kräftiges Ziehen an der Schnur mit Kopf gezündet. Der Ab-ziehende hat dann eiligst die vorher gewählte Deckung aufzusuchen.

13.

Bei der Detonation müssen alle Personen, Pferde und Fahrzeuge wenigstens 300 m von der Sprengstelle entfernt sein oder sich in Deckung befinden.

 

Ist nach 5 Minuten keine Zündung erfolgt, so kann, falls es der Lage nach in Frage kommt, der Zündschnuranzünder (Zündschnuranzünder 39 hat Linksgewinde) ausge-wechselt werden.

14.

Zum Zerstören von Fahrzeugen und sonstigem Gerät sind die Sprengpatronen Z an der empfindlichsten Stelle des Fahrzeuges usw. anzubringen, z.B. bei Kfz. am Kur-belwellengehäuse, damit es völlig unbrauchbar wird.

15.

Von der Munition ist zuerst die für besonderen Einsatz bestimmte neuartige und wichtigste Munition durch Sprengen zu zerstören.

 

In der Mitte des Munitionsstapels oder Munitionsfahrzeuges wird die Sprengpatrone Z in Höhe der Zündladung bzw. Sprengkapsel (unterhalb des Zünders) eines Ge-schosses angelegt und dann gezündet. Das Zünden mehrerer Spr.Patr. Z in nahege-legenen Stapeln hat gleichzeitig zu erfolgen. Die nach Nr. 13 angegebenen Sicher-heitsgrenzen müssen entsprechend der zu zerstörenden Munition (Kal. und Menge) noch vergrößert werden. Nach der Detonation ist das Herantreten an die Spreng-stelle möglichst zu vermeiden, da mit Nachdetonieren von Geschossen gerechnet werden muß.

 

Zum Vernichten der Munition für 15 cm, 21 cm, 28/32 cm und 30 cm Nebelwerfer werden besondere Richtlinien herausgegeben.

Fertigmachen der Sprengpatronen Z 150 bis Z 500 für den Gebrauch
(Bild 2)
16.

Sprengpatrone Z aus dem geöffneten Packgefäße nehmen und dazu die behindernde Büchse für Zündmittel beiseitestellen. Vom Abschlußblech der Sprengpatrone die Abdichtscheibe entfernen. In die freigelegte und vollkommen saubere Bohrung wird, nach dem Einsetzen der Sprengpatrone Z in das Rohr, der Sprengkapselzünder 150 eingeschraubt (18).

17.

Bei Geschützen Verschluß öffnen, Sprengpatrone Z von Hand mit dem Boden voran so weit einsetzen, bis das Abschlußblech der Sprengpatrone die Ebene der vorderen Keillochfläche erreicht hat; siehe Bild 2 und Absatz c.

18.

Aus der Büchse für Zündmittel den Sprengkapselzünder 150 herausnehmen (1 Zünd-schnuranzünder 39 zum Vorrat bleibt in der Büchse) und die Schutzkappe für Sprengkapsel vom drehbaren Zünderhalter abschrauben; Vorsicht darunter befindet sich die Sprengkapel. Sprengkapselzünder nun mit der Sprengkapsel in die Bohrung der Sprengpatrone stecken und den Zünderhalter mäßig fest einschrauben (16).

19.

Die zündfertige Sprengpatrone Z ist nun mit dem glatten Ende der Wischerstange (nicht Spitze der Wischerstange benutzen) möglichst tief in den Ladungsraum vor-zuschieben. Beim Vorschieben darf unter keinen Umständen mit der Wischer-stange gegen den eingeschraubten Zünderhalter gestoßen werden.

 

Die eingesetzte Wischerstange etwas zurückziehen und daran daß freie Ende des Sprengkapselzünders binden. Verschluß (soweit Wischerstange zuläßt) schließen und hierbei darauf achten, daß die Zündschnur nicht beschädigt wird. Bei Zeitman-gel kann der Verschluß offen bleiben. Automatische Verschlüsse bleiben grundsätz-lich offen.

20.

Nach Abschrauben der Schraubkappe vom Zündschnuranzünder 39 wird der Spreng-kapselzünder 150 durch kräftiges Ziehen an der Schnur mit Kopf gezündet. Der Ab-ziehende hat dann eiligst vorher gewählte Deckung aufzusuchen.

21.

Bei der Detonation müssen alle Personen, Pferde und Fahrzeuge mindestens 500 m von der Sprengstelle entfernt sein oder sich in genügender Deckung befinden.

 

Ist nach 8 Minuten keine Zündung erfolgt, so kann, falls es der Lage nach in Frage kommt, der Zündschnuranzünder (Zündschnuranzünder 39 hat Linksgewinde) ausge-wechselt werden.

22.

Über Zerstören von Fahrzeugen, Gerät aller Art und Munition gilt sinngemäß Nr. 14, 15 und 21.

Untersuchen der Sprengpatronen Z auf Brauchbarkeit
23.

Die Spreng- und Zündmittel können durch die Erschütterungen beim ständigen Mit-führen bei der Truppe und durch Witterungseinflüsse leiden. Von Zeit zu Zeit (etwa alle 3 Monate) und wenn angenommen wird, daß die Munition gelitten hat, sind die Packgefäße zu öffnen und die Sprengpatronen Z mit ihrem Zündmittel auf Brauch-barkeit zu untersuchen.

24.

Der Sprengkapselzünder muß sich trocken anfühlen und darf keine Feuchtigkeitsein-wirkung erkennen lassen. Die Zündschnur darf nicht balsenartig aufgetrieben, be-schädigt oder brüchig sein. Sprengkapseln mit Oxyd- oder Grünspanstellen machen den Sprengkapselzünder unbrauchbar. Zur Untersuchung die Schutzkappe für Sprengkapsel vorsichtig abschrauben. Die Verbindungsstücke für Zündschnuranzün-der und Sprengkapsel dürfen sich nicht von der Zündschnur gelöst haben. Die Schutzkappe über der Sprengkapsel und die Schraubkappe (Kopf) am Zündschnur-anzünder müssen fest sitzen und sind erforderlichenfalls vorsichtig festzuschrauben.

25.

Die Büchse der Sprengpatrone Z darf keine schadhaften Stellen haben, durch die Sprengstoff (auch nur in Staubform) heraustreten kann. Der Eintritt von Feuchtig-keit durch die Bohrung im Abschlußblech oder Schieber wird durch eine aufgeklebte Abdichtscheibe verhindert.

 

Gelöste Abdichtscheiben sind in getrocknetem Zustande wieder festzukleben oder mit Leukoplast zu überkleben. Vorher ist die Bohrung gründlich zu reinigen; sie darf in ihrem Gewinde keine Verformungen haben.

26.

Brauchbare Sprengpatronen Z, Sprengkapselzünder und Zündschnuranzünder sind wieder vorsichtig in ihre Verpackung zu bringen und darin festzulegen (5, 6). Die Packgefäße sind vorher zu reinigen. Mit Sprengpatronen Z und Zündmitteln gefüllte Packgefäße sind wieder zu plombieren oder zu sichern und mit dem Aufdruck zu versehen:

 

Untersucht am . . . . . . . . . . . . . . . . .

27.

Unbrauchbare Sprengpatronen Z und Zündmittel sind auf dem Nachschubwege aus-zutauschen.

Anhang 3; Merkblatt über die Behandlung von Nitrozellulosen und Anweisung für das Vernichten größerer Mengen Artilleriepulver in Röhren- oder StreifenformBild 1; Gebrauchsanweisung für Sprengpatronen Z 34 bis Z 120Inhaltsverzeichnis