Anlage 2, Entfernungsschild für Verschuß von 7,5 cm Jgr. 38Anlage 4, Gebrauchsanweisung für Sprengpatr. ZInhaltsverzeichnis Merkbl. 22/1Inhaltsverzeichnis
Munitionsmerkbuch - XX. Sonstiges

Anlage Nr. 3
zu Seite 100 

Merkblatt
über Sprengpatronen Z 34 bis Z 120

Allgemeines.

1. Kein Geschütz, Werfer, Panzer, Fahrzeug, Gerät alller Art und keine Munition darf un-zerstört in Feindeshand fallen.

Zum Zerstören sind die Sprengpatronen Z 34 bis Z 120 zu verwenden, falls die Zerstö-rung nicht mit einfacheren Mitteln ausgeführt werden kann. Fahrzeuge oder Munition, die in Holzbauten untergebracht sind, können auch durch Anzünden dieser vernichtet wer-den.

Alle Sprengpatronen Z sind in ihrem Aufbau gleich; Größe und Sprengstoffinhalt sind aber so bemessen, daß sie in die Geschützrohre eingesetzt werden können und beim Gebrauch nach Nr. 3 eine genügend große zerstörende Wirkung (auch auf Lafette) entfalten. In der Benennung geben die Zahlen den äußeren Durchmesser der Sprengpatrone an, z.B.:

Sprengpatrone Z 34 = Sprengpatrone-Zerstörung 34 mm Ø.

2. In der Bohrung des Kopfendes jeder Sprengpatrone Z befindet sich eine Bohrpatrone 28, die seitlich mit Papier festgelegt und durch einen Schieber oder ein Abschlußblech vor dem Herausfallen gesichert ist. (Es gibt 2 Ausführungen, eine mit ausschwingbarer Platte [Schieber] und eine mit unbeweglich fest angebrachter Platte [Abschlußblech]).

3. Um beim Zerstören von Geschützen und Werfern die erforderliche Wirkung zu erzielen, sind die Sprengpatronen Z zu verwenden bei:

Kaliber Spreng-
patrone
Sprengstoff-
gewicht
(einschl.
Bohrpatr.)
etwa kg
Rohre bis 4,7 cm aller Art, 5 und 8 cm Gr.W.    

(Sprengung der Lafette mit Rohr an empfind-

   

licher Stelle)

Z 34

0,350
5 cm Pak, Flak, Kw.K. oder Rohre bis 7,2 cm Kal.,

 

 

"leichte Ladungswerfer"

Z 48

0,480
Sämtliche Geschütze 7,5 cm und 7,62 cm, ferner

 

 

10 und 10,5 cm Haubitzen, 10 cm, 15 cm, 21 cm,

 

 

28/32 cm, 30 cm Nebelwerfer

Z 72

1,860
8,8 cm Flak und 8,8 cm Kw.K. oder Hochleistungs-

 

 

rohre bis Kal. 10 cm, schwere Ladungswerfer

Z 85

3,520
10 cm K. und 10 cm Flak oder Hochleistungsrohre

 

 

bis Kal. 12 cm

Z 102

6,280
Alle Geschüze über 12 bis 15,5 cm

Z 120

5,550
Ergänzung folgt.    
     

4. Beim Vernichten von Panzerfahrzeugen sollen mit der Sprengpatrone Z neben der Zer-störung von Waffen und Munition auch die wesentlichen Aggregate, wie Motor, Getriebe, Inneneinrichtung, zerstört werden. Hierzu ist mit einer Sprengpatrone Z die Kampfwagen-Kanone, mit einer weiteren der Motor oder das Getriebe so zu zerstören, daß gleichzeitig das Fahrzeug in Brand gerät.

Die Sprengpatrone Z ist zum Zerstören der 15 cm oder 21 cm Nebelwerfer in den mittle-ren Hohlraum des Rohrbündels, bei 28/32 cm oder 30 cm Nebelwerfer in die mittlere, un-tere Geschoßführung einzulagern.

Zum Vernichten von leichten oder schweren Ladungswerfern ist die Sprengpatrone Z am Stock zu befestigen.

Verpackung.

5. In einem Behälter für Sprengpatrone Z sind eine Sprengpatrone und eine Büchse mit Zündmittel (ein Sprengkapselzünder 100 und ein Zündschnuranzünder 39 als Vorrat) ver-packt. Die Verpackungsart aller Sprengpatronen ist die gleiche. Die Behälter unterschei-den sich nur durch ihre Größe, die den zu verpackenden Patronen angepaßt ist. Alle Be-hälter tragen die entsprechenden Bezeichnungen.

Die Zündmittel sind für alle Sprengpatronen gleich und sind in derselben Büchse für Zünd-mittel verpackt. Sprengkapselzünder und Zündschnuranzünder müssen in der Büchse für Zündmittel gut mit Füllmaterial festgelegt sein, damit sie durch die vielen Transporte nicht leiden.

Die Büchse für Zündmittel und die Sprengpatrone Z müssen in Behälter für Sprengpatrone Z mit Füllmaterial festgelegt sein.

In den Behältern der Sprengpatrone Z ist eine Gebrauchsanweisung für Sprengpatrone Z (mit Abbildungen) einzulegen. Das Druckmuster hierfür befindet sich am Ende des Merk-blattes.

6. Das Kopfende der Sprengpatrone Z mit der eingesetzen Bohrpatrone 28 zeigt im Behäl-ter nach oben und ist mit einer Füllscheibe verdeckt. Auf der Füllscheibe steht die Büchse für Zündmittel mit dem Sprengkapselzünder 100 und einem Zündschnuranzünder 39 als Vorrat.

Gefüllte Behälter sind verschlossen zu halten und müssen plombiert sein.

Mitführen.

7. Die gefüllten Behälter werden bei den Geschützen und Fahrzeugen nach besonderen Bestimmungen mitgeführt. Grundsätzlich aber muß gewährleistet sein, daß die Sprengpa-tronen Z an den zu zerstörenden Geräten sowohl für den Marsch als auch für den Einsatz stets griffbereit fest angebracht sind.

Bei Sprengpatronen Z, die zur Zerstörung von Munition dienen, muß gewährleistet sein, daß sie immer bei der Munition bleiben (auch beim Ausladen in der Feuerstellung oder beim Umladen).

Die Sprengpatronen für le. und s.Gr.W. werden in die Fahrzeuge (Jf. 8 bzw. Jf. 9/1) ein-gelegt.

Fertigmachen für den Gebrauch.

8. Vom Behälter Plombe entfernen, Verschlüsse öffnen und Deckel abheben. Zuerst die Büchse für Zündmittel entnehmen und beiseite stellen, dann die Sprengpatrone Z aus dem Behälter nehmen.

9. Büchse für Zündmittel öffnen und den Sprengkapselzünder 100 vorsichtig herausneh-men. An dem einen Ende der Zündschnur befindet sich die Sprengkapsel im drehbaren Zünderhalter mit Gewindenippel. Von dem Gewindenippel ist die Schutzkappe abzuschrau-ben. Der Gewindenippel paßt in das Gewinde der Bohrpatrone 28 (2).

10. Nachdem die Abdichtscheibe aus Papier am Schieber oder Abschlußblech so weit ent-fernt ist, bis das Gewinde in der Bohrpatrone freiliegt, ist zum Zünder des Sprengstoffin-halts der Sprengkapselzünder 100 in die von Fremdkörpern freie Bohrung der Bohrpatrone einzuschrauben.

11. Bei Geschützen ist der Verschluß ganz zuöffnen und dann die Sprengpatrone Z nach Ausklappen des daran befindlichen abklappbaren Stieles (Sprengpatrone Z 34 sind ohne Stiel) vom Verschluß aus in das Ladeloch zu legen und mit dem Stiel tief in den Ladungs-raum zu schieben. Der Zündschnuranzünder 39 ist hierbei festzuhalten, damit sich die Zündschnur nicht zusammenrollt. Das freie Ende des Sprengkapselzünders ist ausge-streckt an der danach eingelegten Wischerstange zu befestigten (12).

Das Einführen der Sprengpatrone Z in das Rohr kann auch von der Mündung aus erfolgen (z.B. Werfern).

12. Die Wischerstange ist durch das Ladeloch in den Ladungsraum zu stecken und hierauf der Verschluß so weit zu schließen, daß die Zündschnur nicht geklemmt wird. Durch den nicht ganz offenstehenden Verschluß wird bei der Detonation die Zerstörerwirkung er-höht.

Bei Zeitmangel bleiben Wischerstange weg und Verschluß offen.
Automatische Verschlüsse bleiben grundsätzlich offen.

13. Bei der Detonation müssen alle Personen, Pferde und Fahrzeuge wenigstens 300 m von der Sprengstelle entfernt sein oder sich in Deckung befinden.

14. Nach Abschrauben der Schraubkappe am Zündschnuranzünder 39 wird der Spreng-kapselzünder 100 durch kräftiges Ziehen gezündet. Der Abziehende hat dann eiligst vor-her gewählte Deckung aufzusuchen.

Ist nach 5 Minuten keine Zündung erfolgt, so kann, falls es der Lage nach in Frage kommt, der Zündschnuranzünder ausgewechselt werden.

15. Zum Zerstören von Fahrzeugen und sonstigem Gerät sind die Sprengpatronen Z an der empfindlichsten Stelle des Fahrzeuges usw. anzubringen, z.B. bei Kfz. am Kurbelwel-lengehäuse, damit es völlig unbrauchbar wird.

16. Von der Munition ist zuerst die für besonderen Einsatz bestimmte, neuartige und wichtigste Munition durch Sprengen zu zerstören.

In der Mitte des Munitionsstapels oder Munitionsfahrzeuges wird die Sprengpatrone Z in Höhe der Zündladung bzw. der Sprengkapsel eines Geschosses aufgelegt und dann ge-zündet. Die nach Nr. 13 angegebenen Sicherheitsgrenzen müssen entsprechend der zu zerstörenden Munition (Kal. und Menge) noch vergrößert werden.

Vernichtung der Munition für 15 cm, 21 cm, 28/32 cm und 30 cm Nebelwerfer wird beson-ders befohlen.

Untersuchen auf Brauchbarkeit.

17. Die Spreng- und Zündmittel können durch die Erschütterungen beim ständigen Mit-führen bei der Truppe und durch Witterungseinflüsse leiden. Von Zeit zu Zeit (etwa alle 3 Monate), und wenn angenommen wird, daß die Munition gelitten hat, sind die Behälter für Sprengpatronen Z zu öffnen, und die Sprengpatrone Z mit ihren Zündmitteln auf Brauch-barkeit zu untersuchen.

18. Der Sprengkapselzünder muß sich trocken anfühlen und darf keine Feuchtigkeitsein-wirkung erkennen lassen. Die Zündschnur darf nicht blasenartig aufgetrieben, beschädigt oder brüchig sein. Sprengkapseln mit Qxyd- oder Grünspanstellen machen den Spreng-kapselzünder unbrauchbar. Die Verbindungsstücke für Zündschnuranzünder und Spreng-kapsel dürfen sich nicht von der Zündschnur gelöst haben. Die Schutzkappe über der Sprengkapsel und die Schraubkappe (Kopf) am Zündschnuranzünder müssen fest sitzen und sind erforderlichenfalls vorsichtig festzuschrauben.

19. Die Büchse der Sprenggranatpatrone Z darf keine schadhaften Stellen haben, durch die Sprengstoff (auch nur in Staubform) heraustreten kann. Durch die Abdeckscheibe aus Papier am Schieber oder am Abschlußblech wird der Eintritt von Feuchtigkeit und Fremd-körpern in die Sprengpatrone (Bohrpatrone 28) verhindert.

Der beiseite geschobene Schieber am Kopfende der Sprengpatrone legt die Bohrpatrone 28 frei. Die Bohrpatrone 28 muß fest eingesetzt, äußerlich unbeschädigt und in der Boh-rung völlig rein sein. In ihrem Gewinde dürfen keine Verformungen vorhanden sein, die das Einschrauben der Sprengkapsel unmöglich machen. Bei Sprengpatronen mit festem Ab-schlußblech (ohne Schieber) sind das Gewinde und die Bohrung der Bohrpatrone nur bei fehlender Abdichtscheibe aus Papier zu untersuchen. Festsitzende Abdichtscheiben sind zur Untersuchung nicht zu entfernen. Lose sitzende Abdichtscheiben sind festzukleben.

20. Brauchbare Sprengpatrone Z, Sprengkapselzünder und Zündschnuranzünder sind wie-der vorsichtig in ihre Verpackung zu bringen und darin festzulegen (5). Packgefäße sind vor der Verpackung zu säubern. Auf den Behältern der Sprengpatronen Z ist aufzutragen:

                      Untersucht am . . . . . . . . . . . . . .
Der Behälter ist wieder zu plombieren oder zu sichern.

21. Unbrauchbare Sprengpatronen Z und Zündmittel sind auf dem Nachschubwege umzu-tauschen.

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