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Die deutsche Abwurmunition

Zeichn.-Nr.

Mark

AB 250 kz.
18 Mark 3
B

Boden

Serie K

Blatt 6
(Juli 1944)

 

Begriff:

Abwurfbehälter m. 18 Mark 3 B
ohne Fallschirm

Einlagerung:
Gruppe VI

 

Füllung:

18 Mark 3 B

Gewicht d. Füllung:

 

 
 

Gesamtgewicht:

85 kg

Zünder:

mV-Seitig (9), (9) A, (89) B m. Treibladung 11 g

 
 

Abwurfwaffe:

Nur in Schloß 50

 
 

Hinweis auf Vorschriften:

Läuft mit Aufbrauch aus

 

Anmerkung:

Die Markierungsbomben kommen fertig gepackt an die Front und können in bezug auf Brennzeit der Leuchten nicht mehr geändert werden.

1.

Verwendungszweck

Die Bodenmarkierungsbombe dient zum Kennzeichnen von Zielpunkten auf der Erde und zum Festlegen taktisch erforderlicher Stellen.

2. Beschreibung
Die Mark AB 250-kz
18 Mark 3 B
Boden besteht aus einem gekürzten AB 250, der

18 Mark 3 B und einen mV-seitigen Öffnungszünder (9), (9) A oder (89) B enthält. Der seitliche Stutzen der Zündereinsatzbuchse für die Aufnahme eines oV-seitigen Öffnungszünders ist mit einem Holzpfropfen verschlossen. Durch entsprechende Ein-stellung am ZZG 1/24 bzw. des Zünders wird der Behälter in der geforderten Höhe geöffnet und gibt die Mark 3 L frei. Über Wirkungsweise der Mark 3 B siehe Serie K, Blatt 2.

3. Eignung für den Einsatz

Horizontal-Hochangriff

  Min.-Öffnungshöhe: 500 m.
 

Die Markierungsbombe hat eine einstellbare Gesamtbrenndauer bis zu ½ Std. Die Brenndauer eines Mark 3 B ca. 5 Min. Durch entsprechende Einstellung des Zünders (67) brennen bei eingestellter Gesamtbrenndauer von ½ Std. jeweils 3 Mark 3 B zu-gleich ab.

Ausführungsarten
  Anzahl der
Mark.-Sätze
Mark.-Zeichen Farbe Sichtweite bei guten
Sichtverhältnissen (km)
 
  18 Dauerlicht rot 150  
  18 Dauerlicht grün 100  
  18 Dauerlicht gelb 150  
4. Verpackung
Transportkasten für SC 250, jedoch mit geänderter Inneneinrichtung und
Beschriftung Mark AB 250 kz
18 Mark 3 B
Boden.
5. Transport
Nur im Transportkasten. Der gefüllte AB ist transportsicher
6. Hinweis für die Lagerung
  Sämtliche Markierungsmunition muß trocken gelagert werden.
7. Achtung !
 

Bei Vorführungen und Übungseinsätzen ist eine Sicherheitsentfernung von 75 m ein-zuhalten. Gelände erst nach Abbrand sämtlicher Mark 3 B betreten; nicht gezündete sind wie Blindgänger zu behandeln.

8. Ballistik
  Siehe Leucht- und Markierungsbomben Ausgabe Mai GL/C Nr. 2243/44 geheim.
9. Bemerkungen
a)

Behälter wird trotz Übergewicht im Schloß 50 beladen; die Schlösser müssen nach mindestens 10 Abwürfen auf Lehrenhaltigkeit überprüft werden.

b)

Der Behälter ist ein um 42 cm gekürzter AB 250-2. Er ist nur im Schloß 50 un-terzubringen und hauptsächlich für Ju 88 S vorgesehen.

   

Der Abwurfbehälter läßt sich mit Spezialöse auch am ETC 500 beladen, wenn die hinteren Abstützungen des ETC 500 durch die alten Abstützungen des ETC 500/IX A ersetzt werden.

  c) Zum Erreichen einer dem Mark AB 500-1
58 Mark 3 B
Boden ähnliche Sichtweite sind
   

jeweils 4 Behälter gleichzeitig abzuwerfen.

  d)

ZtZ (9) A hat gegenüber dem ZtZ (9) nur den halben Laufzeitbereich Einstel-lungen am ZZG 1/24 nur mit Aufsteckskala.

Abwurfbehälter AB 250 kz m. 18 Mark 3 B

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