Die deutsche Abwurmunition |
Zeichn.-Nr. |
Mark |
AB 250-2 |
Boden |
Serie K
Blatt 7 |
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Begriff:
Bodenmarkierungsbombe |
Einlagerung: |
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Füllung: 18 Mark 3 B |
Gewicht d. Füllung:
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Gesamtgewicht: 85 kg |
Zünder: mV-Seitig (9), (9) A, (89) B m. Treibladung 11 g |
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Abwurfwaffe: Nur in Schloß 50 |
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Hinweis auf Vorschriften: Läuft mit Aufbrauch aus |
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Anmerkung: |
Die Markierungsbomben kommen fertig gepackt an die Front und können in bezug auf Brennzeit der Leuchten nicht mehr geändert werden. |
1. |
Verwendungszweck |
Die Bodenmarkierungsbombe dient zum Kennzeichnen von Zielpunkten auf der Erde und zum Festlegen taktisch erforderlicher Stellen. |
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2. | Beschreibung |
Die Mark | AB 250-2 34 Mark 3 B |
Boden besteht aus einer normalen AB 250-2, der 34 Mark 3 B |
und je einen oV-seitigen und mV-seitigen Öffnungszünder enthält. Durch entspre-chende Zündereinstellung wird der Behälter, um genügend Streuung zu erzielen, in 500 m-Mindestöffnungshöhe über dem Boden geöffnet. Die Markierungen fallen he-raus und werden nach dem Auftreffen im Ziel entsprechend der eingestellten Zeit über Zdr. (67) gezündet. |
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Zur Behinderung der Löscharbeiten sind die Mark 3 B am Ende mit einer kl. Zdldg. 34 versehen, die durch Wärmeeinwirkung gezündet wird. Die Markierungsbombe hat ei-ne einstellbare Gesamtbrenndauer bis zu einer halben Stunde. Die Brenndauer einer Mark 3 B beträgt 5 Min. Durch entsprechende Einstellung des Zdr. (67) brennen je-weils 5–6 Mark 3 B. |
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Ausführungsarten |
Anzahl der Mark.-Sätze |
Mark.-Zeichen | Farbe |
Sichtweite bei guten Sichtverhältnissen (km) |
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34 | Dauerlicht | rot | 100 | ||
34 | Dauerlicht | grün | 50 | ||
34 | Dauerlicht | gelb | 100 |
3. | Verpackung |
Transportkasten für SC 250 mit Beschriftung Mark | AB 250-2 34 Mark 3 B |
Boden. |
4. | Transport |
Nur im Transportkasten. Der gefüllte AB ist transportsicher | |
5. | Hinweis für die Lagerung |
Sämtliche Markierungsmunition muß trocken gelagert werden. | |
6. | Achtung ! |
Bei Vorführungen und Übungseinsätzen ist einer Sicherheitsentfernung von 75 m einzuhalten. Gelände erst nach Abbrand sämtlicher Mark 3 B betreten; nichtgezün-dete sind wie Blindgänger zu behandeln. |
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7. | Ballistik |
Siehe Leucht- und Markierungsbomben, Ausgabe Mai GL/C Nr. 2243/44 geheim. |
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