Die deutsche Abwurmunition |
Zeichen.-Nr. |
Mark 3 B |
Serie K Blatt 2 |
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Begriff: Bodenmarkierungskörper |
Einlagerung:
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Füllung:
pyrotechnicher |
Gewicht d. Füllung: |
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Gesamtgewicht: 3,18 kg |
Zünder: |
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Abwurfwaffe: Nur aus Markierungsabwurfbehältern |
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Hinweis auf Vorschriften: |
1. |
Verwendungszweck |
Die Mark 3 B werden im Massenwurf aus Abwurfbehältern zur Bodenmarkierung bei Nach eingesetzt. |
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2. |
Beschreibung |
Der Markierungskörper Mark 3 B besteht aus einer Blechhülle, in die ein pyrotechni-scher Leuchtsatz eingesetzt ist. Zur Erhöhung der Festigkeit sind zwei Spannbänder um die Blechhülle gelegt. In das Heck der Hülle ist der Dopp.Zd. (41) A oder LZtZ (67) an der Stirnseite die kleine Zündladung 34 eingebaut. |
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Die Brenndauer eines Markierungssatzes beträgt ca. 5 Minuten. Die Körper werden mit rotem, grünem und gelbem Markierungslicht gefertigt. |
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3. |
Wirkungsweise |
Nach dem Öffnen des Abwurfbehälters in ca. 800 - 1000 m Höhe wird der einge-setzte Zünder (41) A oder (67) durch eine Taumelscheibe entsichert. Beim Auf-schlag bzw. nach der am Zünder (67) eingestellten Laufzeit zündet der Zünder eine 6 g Schwarzpulverladung, die sich in einer Bakelit-Zündladungskapsel für kl.Zdlg. 34 befindet, und diese den Markierungssatz. Der Zünder einschließlich Blechdeckel wird durch die Explosion des Schwarzpulvers herausgetrieben. Nach Abbrand des Satzes wird durch die Aufheizung die kleine Zündladung 34 zur Detonation gebracht und die Blechhülle zum Teil zerlegt. |
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Durch entsprechende Abstimmung der Zünderlaufzeiten der einzelnen Zünder (67) kann erreicht werden, daß eine ununterbrochene Bodenmarkierung bis zu 35 Min. mit einem Abwurfbehälter erreicht wird. Die Einstellung der Gesamtbrenndauer kann nur bei der Munitionsanstalt vorgenommen werden. Die Behälter werden der Truppe ein-satzfertig, d.h. fertig gepackt geliefert. Das Öffnen der Behälter an der Front ist verboten. |
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4. |
Kennzeichnung |
Die Mark 3 B hat beigegrauen Anstrich. An zwei gegenüberliegenden Stellen ist auf-schabloniert: |
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1.) Mark 3 B, | |
2.) die Farbe des Markierungssatzes rot, grün oder gelb, | |
3.) die Laufzeit des Zünders LZtZ (67); bei Dopp.Zdr. (41) A (Stellung AZ) "0". | |
5. |
Verpackung |
Anlieferung erfolgt im Transportkasten zu 30 Stück verpackt. |
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6. |
Lagerung |
Die gefüllten Transportkästen und Abwurfbehälter sind unbedingt trocken zu lagern. Ist vorübergehende Lagerung im Freien nicht zu umgehene, so muß für ausreichen-den Feuchtigkeitsschutz gesorgt werden, da die pyrotechnischen Sätze stark feuchtigkeitsempfindlich sind und zur Zersetzung neigen. |
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7. | Anmerkung |
Bei Vorführungen und Standversuchen ist eine Sicherheitsentfernung von 75 m ein-zuhalten. Das Abwurfgelände darf erst nach Abbrand sämtlicher Körper betreten werden. Nicht gezündete Körper sind wie Blindgänger zu behandeln. |
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