Die deutsche Abwurmunition |
Vorschrift L.Dv. 4200 |
Zünder für Abwurfmunition |
Anhang
Blatt 37 |
ZtZ (89) B |
Beschreibung |
Der ZtZ (89) B ist ein transport-, handhabungs-, beladesicherer, nicht sprengkräftiger mech. Uhrwerkszünder, welcher beim Aufschlag der Bombe elektrisch entsichert wird. Er hat einen einstellbaren Laufzeitbereich zwischen 3 und 60 Sek. Die Laufzeiteinstellung darf nur mit dem dafür vorgesehenen Handeinstellschlüssel für Zdr. (89) B erfolgen. Die Anlieferung des Zünders erfolgt in "Blindstellung". Eine Laufzeiteinstellung innerhalb des auf dem Zünderbund mit "Blind" bezeichnetet Bereiches ist verboten. Auf dem Zünder-bund ist in roter Farbe eine Zeitskala aufgespritzt, bei der die Zahlen 3, 20, 40 und 60 in Kreisen stehen und die Zwischenzeiten von 5 zu 5 Sek. durch Markenstriche kenntlichge-macht sind. Um die jeweils eingestellte Laufzeit ungefähr ablesen zu können, ist die Mit-nehmernut (2) im Stellstück (3) weiß ausgelegt. |
Verwendungszweck |
Der Zünder wird in Abwurfbehältern, Leucht-, Blitzlicht- und Markierungsbomben verwen-det. |
Wirkungsweise |
Beim Auslösen der Bombe fließt bei ZSK-Stellung oV nach Durchfallen einer kurzen Sicher-heitsfallstrecke über die beiden Kontaktstifte in der Ladevorrichtung und die Zünderkon-taktplatte (1) ein Strom über den Brückenglühzünder (14) und zündet diesen. Dadurch werden der Propfen (15) aus seiner Lage herausgeschossen, der Scherstift (16) abge-schert und gleichzeitig frei: |
1. |
infolge des Ausweichens des unter Federdruck stehenden Querbolzens (12) die An-haltewelle (11), so daß das Uhrwerk anläuft, |
2. |
der gleichfalls unter Federdruck stehende Sicherungsbolzen zur Zündnadelsicherung (10), wodruch die Zündnadelsicherung (8) aufgehoben wird. |
Das nun ablaufende Uhrwerk dreht die Stellscheibe (4) soweit, bis nach Ablauf der jeweils eingestellten Zeit der Einfallhebel (5) in den ihm nun gegenüberstehenden Schlitz einfallen kann. Im gleichen Augenblick dreht sich der halbwellenartige ausgeschnittene Teil der Welle zum Einfallhebel vor den Spannhebel (9), so daß dieser aus der Bahn der Zündnadel heraustreten kann und diese die Zündung einleitet. |
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