Belehrungsblatt 8 (Ziffern 230 bis 235)Belehrungsblatt 8 (Anlage zum Belehrungsblatt)Inhaltsverzeichnis
Belehrungsblatt über Beseitigung feindlicher Abwurfmunition
Ausgabe B - Blatt 8
Zusammen-
stellung der bisher be- kannten
britischen
Bomben (Abb. 217, 218, 219, 220, 221)
236.

Die Abbildungen 217 bis 221 geben eine Zusammenstellung der wichtigsten zur Zeit gebräuchlichen Arten britsicher Abwurfmunition nach dem Stande vom 1. Februar 1943. Einzelne Werte der Abmessungen usw. konnten noch nicht ermittelt werden, die Maßpfeile und die Spalten unter den betreffen-den Zeichnungen sind daher offen gelassen und können später hand-schirftlich vervollständigt werden.

Unterschied
zwischen
engl. Leucht- und Blitzlicht-bomben
(Abb. 222)
237.

Häufige tödliche Unfälle bei der Bergung von Blitzlichtbomben geben Veran-lassung, darauf hinzuweisen, daß zur Entzündung gebrachtes Blitzlichtpul-ver der englischen Blitzlichtbomben mit der Sprengwirkung etwa einer 50 kg-Sprengbombe detoniert. Bei undicht gewordenen oder beschädigten Blitzlichtbomben bildet das staubförmige Pulver explosive unsichtbare Staub-Luft-Gemische, die sich noch in etwa 15 m Entfernung an brennen-den Zigaretten oder Funken, die durch Nagelstiefel verursacht sind, ent-zünden und Detonation der Bombe bewirken. Daher: Blitzlichtbomben grundsätzlich wie blindgegangene Sprengbomben sprengen !

   

Sicherheitsbestimmungen siehe L.Dv. 764, Ziffern 105 und 106.

Verwertung
der Reste und
Blindgänger
feindlicher Ab-
wurfmunition
(Abb. 223, 224, 225, 226, 227)
238.

I. Grundsätzliches.

Trotz der schon oft ergangenen Ermahnungen, daß unbefugte Personen sich von feindlicher Abwurfmunition (Blindgänger, Phosphorbrandbomben, Leucht- und Blitzlichtbomben usw.) fernzuhalten haben, gehen fast täglich Berichte ein, nach denen Soldaten und Zivilpersonen, sehr häufig sogar Kinder beim unbefugten Sammeln, Aufbewahren und Zerlegen von feind-lichen Abwurfmunitionsteilen, schwer, oft sogar tödlich verunglückt sind. Es wird daher erneut daran erinnert, daß alle aufgefundenen Munitionsteile abzuliefern und in den einzelnen LS.-Orten an zentraler Stelle zu sammeln sind, damit sie zur Auswertung zur Verfügung stehen und andererseits der Wiederverwertung ihrer Rohstoffe zugeführt werden können. Die Zivilbevöl-kerung hat entsprechenden Hinweis in der Tagespresse erhalten.

 
 

II. Richtlinien zur Sicherstellung und Verwertung:

    a)

Eigentumsbegriffe:

Alles von einer feindlichen Luftwaffe anfallende Gerät, wie Abwurfmu-nition, Reste oder Teile von Abwurfmitteln, Hilfsgerät, Fallschirme o.ä., abgeschossene Feindflugzeuge, Ausrüstungsstücke von feindlichen Flugzeugen (oder deren Besatzung), geht in das Eigentum des Reiches (Reichsfiskus Luftfahrt, vertreten durch den R.d.L. u. Ob.d.L.) über. Wer sich derartige Gegenstände, ohne vom RdLuObdL. beauftragt zu sein, aneignet, macht sich der Unterschlagung schuldig. Das gilt sinn-gemäß auch für mutwillige Vernichtung durch Abbrennen usw. Handelt es sich um Gegenstände aus dem Privatbesitz feindlicher Flugzeugbe-satzungen, so ist ihre widerrechtliche Aneignung Diebstahl, in schwe-ren Fällen Plünderung.

    b)

Melde- und Ablieferungspflicht.

Alle aufgefundenen Teile von beschädigten Feindflugzeugen, Muniti-onsteilen, Splitter, Zünder, Leitwerke, Ballone, Fallschirme, Blechhül-sen, Flugblätter, Geräte zum Abwurf von Flugblättern, Brandmittel o.ä. sind vom Finder an die nächste Polizeidienststelle zu melden. Ist Mit-nahme der Fundstücke offentsichtlich ohne Gefahr möglich (Spreng-stücke, Flugblätter, leere Hülsen o.ä.), so hat sie der Finder unverzüg-lich an die Polizei abzuliefern. Andernfalls sind Vorkehrungen zu tref-fen, daß durch sie bis zum Eintreffen der Polizei möglichst keine Schä-den angerichtet werden und daß Neugierige oder Kinder ferngehalten werden. Bei Meldungen sind Angaben über den Zeitpunkt des Auffin-dens, Fundort, Menge und angerichteten Schaden von Wichtigkeit.

    c)

Sammelmaßnahmen der LS.-Leitung.

Der örtliche Luftschutzleiter stellt die Teile polizeilich sicher, wobei er Fundort und Abwurfzeit vermerkt. Gegebenenfalls sind vom örtlichen Luftschutzleiter Such- und Sammelmaßnahmen anzuordnen, bei denen in jedem Falle mit gebotener Vorsicht zu verfahren ist. Verdächtige Funde sind weder mit bloßen Händen zu berühren noch in Kleidungs-stücken zu verwahren. Einsammeln in Blechgefäße bei Brandplättchen, Phosphorkugeln usw. unter Wasser ist zweckmäßig.

Der örtliche LS.-Leiter richtet innerhalb eines bewachten Geländes (z.B. Kasernengrundstückes o.ä.) behelfsmäßige Lager für die einge-sammelten Munitionsteile ein. Hierbei sind zu trennen: Stahlteile, Mes-sing- und Kupferteile und Leichtmetallteile (siehe Abb. 223). Abseits davon sind Teile zu lagern, in denen sich noch scharfe Bestandteile, wie z.B. Zündhütchen, Treib- und Sprengladung, Leucht- und Signal-sätze, unverbrannte Stabbrandbomben, befinden (siehe Abb. 224). Bei sehr großen Orten sind um unnötig lange Kraftfahrzeugfahrten zu ver-meiden, meherere Lager einzurichten. Hat sich eine gewisse Menge von Fundstücken angesammelt, so ist das Lager in Zusammenarbeit mit einem Angehörigen des zuständigen Sprengkommandos zu überprü-fen, ob sich darin unbekannte Munitionsteile, scharfe Munitionsteile usw. befinden. Danach ist das gesammelte Fundgut der Rohstoffver-wertung gemäß Absatz h bis m zuzuleiten.

Von Funden in Wehrmachtsanlagen ist vom LS.-Leiter der betroffenen Anlage dem örtlichen LS.-Leiter Mitteilung zu machen, um diesem die Erfassung des Gesamtschadensbildes im LS.-Ort zu ermöglichen. In den besetzten Gebieten übernehmen die Wehrmachtsdienststellen die vorgenannten Aufgaben sinngemäß.

    d)

Munitionsteile bei Blindgängern.

Befinden sich Munitionsteile, Fallschirme, Leitwerke o.ä. in der Nähe von Blindgängern, so sind sie bis zum Eintreffen des Fachpersonals des Sprengkommandos an der Schadensstelle zu belassen, da sie zur Fest-stellung der Bombenart von Wichtigkeit sind.

    e)

Neuartige unbekannte Munition.

Lassen die beim örtlichen LS.-Leiter eingehenden Meldungen oder Mu-nitionsteile den Einsatz einer neuartigen unbekannten Munitionsart vermuten, so veranlaßt er eine sofortige Überprüfung der Schäden oder der Munitionsteile durch das zuständige Sprengkommando, das dem LGK, gegebenenfalls unverzüglich fernmündlich voraus, Bericht zu erstatten hat.

Je nach den örtlichen Verhältnissen ist der Bericht in gemeinsamer Ar-beit zwischen Sprengkommando und örtlichem LS.-Leiter abzufassen und vorzulegen. Liegen zwingende Gründe vor, das Auftreten neuarti-ger Munition vorher in die terminmäßigen Schadensmeldungen für den Führungsstab 1 c und Arb.-Stab LS (Morgenmeldung) aufzunehmen, so hat dies mit dem Hinweis "Vermutlich neuartige Munition, Untersu-chung durch Sprengkommando noch nicht abgeschlossen" zu gesche-hen.

    f)

Auswertung unbekannter Munition.

Die Untersuchung und Auswertung neuartiger Munition wird grundsätz-lich beim RdLuObdL. oder einer von ihm besonders beauftragten Stelle vorgenommen. Vor der Beförderung unbekannter Munitionsteile oder entnommener Proben zwecks Untersuchung zum RdLuObdL. sind Art der Beförderung und notwendige Sicherheitsmaßnahmen mit den Sach-bearbeitern beim RdluObdL. fernmündlich oder fernschriftlich zu verein-baren. Bei unbekannten nicht detonierten Bomben werden Bergung und Untersuchung grundsätzlich durch Sonderbeauftragte des RdLu ObdL. am Fundorte nach vorheriger fernmündlicher oder fernschriftli-cher Vereinbarung vorgenommen.

Fernsprechanschluß: RLM über lufteigene Leitung oder Berlin 21 80 11, App. 84/17 35 oder 84/16 72. Außerhalb der Dienststunden über Be-reitschaftsdienst App. 84/11 07.

    g)

Munitionssammlungen.

Gegen die Einrichtung von Mustersammlungen insbesondere bei Wehr-machtdienststellen zur Unterweisung von LS.-Kräften, von RLB.- oder WLS.-Dienststellen bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Alle Muni-tionsteile dieser Sammlungen bleiben jedoch Eigentum des RdLuObdL., siehe Buchstabe a). Zur Einrichtung derartiger Sammlungen ist aber in allen Fällen (auch nachträglich) die Genehmigung des zuständigen Luftgaukommandos einzuholen.

Da in verschiedenen Fällen, Unfälle und Brände durch unsachgemäß oder unvollständig entschäfte Munition in Mustersammlungen entstan-den sind, müssen die Sammlungen mindestens zweimal im Jahr durch einen Angehörigen des zuständigen Sprengkommandos überprüft wer-den. Hierbei ist besonders zu beachten, daß pyrotechnische Leucht- und Signalmittel bei feuchter Lagerung oder Luftzutritt schlagempfind-lich werden oder zur Selbstentzündung neigen (aus Leuchtbomben Füllungen entfernen !). Bei der Aufnahme von Resten und Zubehörtei-len phosphorhaltiger Bomben ist wegen der großen Giftigkeit ebenfalls große Vorsicht am Platze (sorgfältiges Abbrennen). Die Luftgaukom-mandos überwachen diese Sicherheitsmaßnahmen und die terminmäßi-gen Überprüfungen.

   

III. Versand und Verwertung feindlicher Abwurfmunition

    h)

Stabbrandbomben, Elektron-Thermit- oder Thermit-Brandbomben

werden für Versuchszwecke aufgearbeitet oder ihre Rohstoffe an zen-traler Stelle verwertet. Sie sind durch Abschrauben des Zünders oder Festlegen des Schlagbolzens transportsicher zu machen. Läßt sich der seitliche Sicherungsstift bei englischen Stabbrandbomben nicht ein-drücken und festlegen, so sind die Entgasungslöcher zu durchstechen und die Bombe eine Stunde lang in Wasser zu legen, damit der An-feuerungssatz durch Feuchtigkeit zerstört wird. Die Abgabe blindge-gangener Elektron-Thermit-Brandbomben zu Vorführungszwecken oder zu Entzündung von Feuerstellen hat künftig zu unterbleiben. Ausge-brannte Bomben sind wie folgt zu behandeln:

Ist der Elektronkörper in einer Länge von mehr als 5 cm vorhanden, so sind sie an die nachfolgend aufgeführte Stelle zum Versand zu bringen. Andere Reste abgebrannter Bomben (Stahl- und Eisenblechteile) sind der örtlichen Altmaterialverwertung zuzuführen. Zünderteile aus Leichtmetall, Messing oder Kupfer, auch in stark beschädigtem Zu-stand, sind auszubauen und nach Absatz i) zu behandeln. Dabei ist dafür zu sorgen, daß sie dem Zugriff von Andenkenjägern entzogen werden. Die Versandanschrift für blindgegangene und entschärfte oder gesicherte Brandbomben lautet:

     

L.Mun. Verwert.-Anst.
Kalkum bei Düsseldorf

     

Bestimmungsbahnhof: Kalkum bei Düsseldorf, Anschlußgleis.

      Fernspr.: Düsseldorf 39 11 01.
    i)

Zünderteile

aus Messing, Kupfer, Zinkspritzguß oder Leichtmetall, gleichgültig, ob sie aus Spreng-, Brand- oder Leuchtbomben stammen, sind, auch wenn sie stark beschädigt oder verformt sind, ebenfalls an die unter Absatz h) genannte Verwertungsstelle zum Versand zu bringen.

    k)

Flüssigkeitsbrandbomben.

Ihre Instandsetzung zwecks Wiederverwertung geschieht bei der

Bauaufsicht der Luftwaffe
bei der Firma Richard Schneider-Rauenstein
Rauenstein-Thüringen
Anschlußgleis.

An diese Dienststelle sind nur solche nur solche Flüssigkeitsbrandbom-ben zu senden, die durch Herausnahme des Zünders entschärft wer-den können und sie nach achttägiger Lagerung (Abb. 224) keine un-dichten Stellen zeigen. Der Eisenbahnwagen, in dem der Versand durchgeführt wird, ist in einer 5 cm hohen Sandschicht zu bedecken. Das Begleitpersonal ist mit Schaumlöschern und Sandtüten auszurüs-ten. Die Zusammensetzung derartiger Transporte zu Sammelsendun-gen veranlassen die Luftgaukommandos im Einvernehmen mit den örtli-chen Sprengkommandos. Zünder und Messingteile sind nach Absatz i) zu behandeln. Der Inhalt undichter Flüssigkeitsbrandbomben ist, so-weit sich kein Phosphorzusatz darin befindet, in gut schließende Blechgefäße umzufüllen und ebenfalls an die vorgenannte Stelle zum Versand zu bringen. Auf den Blechgefäßen ist anzugeben, von welcher Munitionsart der Inhalt stammt. Phosphorhaltige undicht gewordene Blindgänger sind nach den bereits früher gegebenen Anweisungen durch Ausbrennen zu vernichten. Das geschieht am einfachsten über einem Holzfeuer auf einem Eisenrost (z.B. Teile eines alten Gartenzau-nes). Die Stahlreste der ausgebrannten Flüssigkeitsbrandbomben sind der örtlichen Altmaterialverwertung zuzuführen. In diesen Resten ent-haltenen Zünderteile und Schrauben aus Messing sind auszubauen und – auch in stark beschädigtem Zustande – nach Absatz i) zum Versand zu bringen.

    l)

Fallschirme

von Leuchtbomben, Minenbomben und sonstigen Abwurfmitteln sind an folgende Dienststelle zwecks Wiederverwertung zum Versand zu brin-gen:

Bauaufsichtsführer für Resttungs- und Sicherheitsgerät
bei der Firma Schroeder & Co.
Berlin-Neuköln
Bergstraße 92/94.

Im Notwurf abgeworfene Schlauchboote sind ebenfalls an diese Stelle zu senden.

    m)

Feindliche Störballone oder freifliegende Ballone

von Brandmitteln usw. einschl. Zünder sind an die

Bauaufsicht der Luftwaffe
bei der Auergesellschaft
Oranienburg b. Berlin

zum Versand zu bringen. Die in den Höhenreglern enthaltene Flüssig-keit sowie etwaige sprengstoffhaltige Bestandteile sind vor dem Ver-sand zu entfernen und unschädlich zu machen. Ballone mit mehr als 5 m Ø müssen als losgerissene Sperrballone angesehen werden. Sie sind zu senden an:

Versuchskommando L.Flak
Bad Saarow
bei Fürstenwalde/Spree.

    n)

Leuchtbomben.

Da Leucht- und Blitzlichtbomben sehr leicht verwechselt werden und infolge unsachgemäßer Handhabung sehr häufig zu tödlichen Unglücks-fällen Veranlassung gegeben haben, ist ihr Abbrennen streng verbo-ten. Sie sind durch Angehörige der zuständigen Sprengkommandos nach den für ihre Vernichtung herausgegebenen Sonderbestimmungen zu vernichten. Die dazu gehörigen Fallschirme sind nach Absatz l) zun Versand zu bringen. Leere Weißblechhüllen sind der örtlichen Altmate-rialverwertung zuzuführen. An den Hüllen vorhandene Zünderteile aus Messing, Kupfer oder Leichtmetall sind nach Absatz i) zu behandeln.

    o)

Sprengbomben und Minenbomben

     

sind, soweit durch Herausnehmen der Zünder und Sprengkapseln ent-schärfen lassen, an folgende Verwertungsteile mit der Bezeichnung "Posten 2042" zum Versand zu bringen:

      Delaborierungsstelle Stab Major Stein
Werk Gerlingerhof
Busendorf bei Metz (Westmark)
Anschlußgleis.
     

Belegwechsel über etwa verwendete luftwaffeneigene Packgefäße ist mit dieser Dienststelle zu führen.

     

Von jeder nach Busendorf abgehenden Munitionssendung ist Durch-schrift der Versandanzeige zu senden an:

      Dienststelle der
Feldpostnummer: 07515/G.
     

Bomben aus den Gebieten ostwärts der Linie Stettin–Berlin–Wien sind zu leiten an die:

      Delaborierungsstelle Stab Major Schu
Niewiadew/Ujazd
Kreis Tomaschow GG.
     

Mit dieser Stelle ist Belegwechsel über Packgefäße zu führen.

      Zweitschrift der Versandanzeige ist zu senden an:
      Stab Major Schu
Leitungsstab Ost
Warschau C 1
Stadionstr. 11, Postfach 250.
     

Werden Sammelsendungen in den von dieser Linie durchschnittenen Luftgaukommandos zusammengestellt, so ist auf Grund der Transport-verhältnisse zu entscheiden, ob die Sendungen an die ostwärtige oder an die westliche Delaborierungsstelle zu leiten sind. Zerschellte Bom-ben sind ebenfalls wie Blindgänger zu behandeln und den örtlichen Sprengkommandos zu melden. Diese sorgen für ordnungsgemäße Ver-nichtung des Sprengstoffes und leiten die Reste des Bombenmantels der örtlichen Altmaterialverwertung zu. Zünderteile sind nach Buch-stabe i) zu behandeln. Reste von Leitwerken sind ebenfalls der örtli-chen Altmaterialverwertung zuzuführen.

     

Zerscheller großkalibriger Bomben sind ebenfalls an eine der beiden oben genannten Delaborierungsstellen zum Versand zu bringen. Hierbei lose anfallender Sprengstoff ist in geeigneten Packkisten zu verpak-ken. Stark verunreinigter Sprengstoff ist nach den hierfür geltenden Bestimmungen zu vernichten.

    p)

Beutebomben und Beutemunitionsteile im Operationsgebiet werden von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Sie werden wie bisher durch Genst.Gen.Qu. (LwB) erfaßt und bearbeitet.

    q)

Besetzte Gebiete.

Diese Regelung über die Verwertung der anfallenden Munitionsteile gilt nur für das Heimatkriegsgebiet. Die Luftgaukommandos der besetzten Gebiete entscheiden über die Behandlung der in ihrem Bereich anfal-lenden Munitionsteile sinngemäß und leiten diese, falls es die Trans-portlage erlaubt, ebenfalls den vorgenannten Verwertungsstellen zu. Anderenfalls ist die Munition Genst.Gen. Qu. (LwB) zur Verfügung zu stellen oder nach den einschlägigen Bestimmungen zu vernichten.

    r)

Feindflugzeuge und deren Zubehör.

Die Bergung abgeschossener oder notgelandeter Feindflugzeuge sowie abgeschossener oder abgeworfener Flugzeugteile (z.B. Türen von Not-ausstiegen, Glaskanzeln o.ä.) ist Aufgabe des Kdos. des Flughafenbe-reichs, zu dem die Absturzstelle gehört. Bis zum Eintreffen des Ber-gungskommandos ist das Gerät durch Polizeiorgane oder benachbarte Truppenteile vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen (siehe Vorschrift D/Luft 2706 "Richtlinien für die Gefangennahme von Angehörigen feind-licher Luftwaffen und für die Sicherstellung des Luftwaffen-Beutegerä-tes"). Da bei brennenden Flugzeugen die an Bord befindlichen Bomben und später auch etwaige Langzeitzünderbomben detonieren können, sind die Wachmannschaften vor Eintreffen des Bergungskommandos so aufzustellen, daß sie und auch etwaige Neugierige nicht zu Schaden kommen können.

    s)

Bergung von Feindflugzeugen.

Häufige Unfälle bei der Bergung feindlicher Flugzeuge geben zu folgen-den Sicherheitsmaßnahmen Anlaß:

Vor Beginn der Bergungsarbeiten ist das Flugzeug durch einen Angehö-rigen des örtlichen Sprengkommandos auf etwa vorhandene Bomben (Spreng-, Leucht-, Blitzlicht- und Signalbomben), Flugzeugvernichter und sonstige Sprengladungen (meist im Funkgerät eingebaut) zu un-tersuchen. Er sorgt für die ordnungsgemäße Unschädlichmachung die-ser Munitionsteile und gibt dann den Bruch frei. Treten im Verlaufe der Berdungsarbeiten Bomben zu Tage, deren Anwesenheit bei Beginn der Arbeit nicht festgestellt werden konnte, so ist die Arbeit sofort einzu-stellen und die Unschädlichmachung der Bomben durch das Spreng-kommando zu veranlassen.

    f)

Die Luftgaukommandos haben alle in Betracht kommenden militärischen und zivilen Dienststellen ihres Bereiches einschl. WLS.- und RLB.-Dienststellen entsprechend anzuweisen.

Russischer
Flugzeug-
vernichter
239.

Zum Inbrandsetzen der im Feindgebiet zur Notlandung gezwungenen Flug-zeuge benutzt die sowjetrussische Luftwaffe die in Ziffer 75 beschriebene Elektron-Thermit-Brandbombe SAB-1-E. Das Leitwerk ist von dieser Bombe entfernt. Als Zünder ist der Pulverbrennzünder AGDT-b (Abb. 58) aufge-schraubt. Der Vorstecker ist durch einen Splint mit einem großen Abreißring ersetzt und der Zünder ist auf 20 bis 22 Sek. eingestellt. Beim Herausreis-sen des Ringes wird die Brandbombe nach Ablauf dieser Zeit gezündet. Bei der Bergung notgelandeter oder abgeschossener sowjetrussischer Flugzeu-ge ist darauf zu achten, daß der Vorstecker aus dem Zünder nicht heraus-gezogen wird, weil sonst die Brandbombe in Brand gerät.

Karbidgeruch
bei Stabbrand-
bomben und
anderen Elek-
tron-Thermit-
Brandbomben
240.

Häufig wird bei der Bergung der Reste ausgebrannter Stabbrandbomben oder sonstiger Elektron-Thermit-Brandbomben ein Karbidgeruch festgestellt und daraus irrtümlicherweise der Schluß gezogen, daß im Brandsatz auch Kalzium-Karbid mit enthalten sei. Dieser Geruch rührt jedoch nicht von dem Bombeninhalt her. Kalzium-Karbid entsteht wenn Kalk (z.B. als Mörtel oder Bestandteil des Erdreiches) in Gegenwart von Kohlenstoff hoch erhitzt wird. Da die brennende Elektron-Thermit-Mischung der Brandbomben genü-gend hohe Temperaturen erzeugt und geeignete Kohlenstoffträger (pflanz-liche Bestandteile, Holzreste usw.) häufig vorhanden sind, bildet sich in der Umgebung des Brandherdes eine gewisse Menge Kalzium-Karbid, das dann durch Luft- oder Bodenfeuchtigkeit oder durch Löschwasser abgelöscht wird und durch die dabei entstehenden Gase die Ursache für den obenge-nannten Geruch bildet.

Neuer Spreng-
stoff "Amatex"
in brit.
Bomben
MC 500 LB
(Abb. 127)
241.

Brit. Bombe MC 500 LB enthält neuerdings Sprengstoff mit brit. Bezeich-nung "Amatex". Kennzeichnung der Bombe: dunkelgrüner Grundanstrich, roter Farbring (Zünder), hellgrüner Farbring (Sprengstoff) mit schwarzen Buchstaben "AMATEX". Außerdem Zahlengruppe 51/40/9 oberhalb des grü-nen Ringes auf zylindr. Bombenteil (Mischungskennziffer). Analyse ergab:

               50% Ammonsalpeter
               41% Trinitrotoluol
              8–9% Hexogen.

Als luftdichter Abschluß ist am Bombenboden eine Schicht aus reinem Tri aufgegossen. Luftdruckwirkung der Bombe ist durch diese Mischung über dem früheren Sprengstoff etwa gesteigert worden.

Engl. LZZ
WeCo mit
Ausbausperre
(Abb. 231)
242.

Es liegen Meldungen vor, nach denen der in Abb. 107 bis 110 dargestellte englische Langzeitzünder WeCo neuerdings eine Ausbausperre enthält. Herausdrehen des Zünders bewirkt Detonation der Bombe. Äußerer Aufbau wie bisher. Beseitigung dieser Bomben im Freien künftig nur noch durch Sprengung unter Splitterschutz und in Gebäuden nach Ziffer 152 mit Seil-zug. Ist Seilzug nicht möglich, so muß Entschärfung mit Sondergeräten vorgenommen werden.

Zünder WeCo war neuerdings auch in Bomben GP 1000 LB eingebaut. Alle Sprengkommandos und Feuerwerker sind sofort vor diesem Zünder zu war-nen ! Einzelheiten über den technischen Aufbau der Sperre sind aus Abb. 231 zu ersehen.

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