V. Unterbringen und LagernVIII. Untersuchen der MunitionInhaltsverzeichnisStichwortverzeichnis
Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe
VIII. Untersuchen der Munition einschließlich Nahkampf-, Spreng- und Zündmittel.
d. Geschütz- und Minenwerfermunition

D. Untersuchen der l.Sprengminen und l.Spr.M. 18:

 

1. Vorbemerkungen: Sobald an l. Sprengminen Instandsetzungsarbeiten nötig sind, ist grundsätzlich die Schlagzündschraube auszuschrauben; diese ist erst kurz vor dem Einsetzen der instandgesetzten Minen in die Minen wieder einzuschrauben (vgl. 225 und 227).

130.
Untersuchen
der leichten
Sprengminen

Nach dem Untersuchen und Instandsetzen sind die l.Spr. Minen nach Randnummer 228 wieder zu verpacken. Minen ohne Zünder sind jedoch nicht luftdicht (also ohne Bandstreifenverschluß) zu verpacken.

 

Für das Untersuchen der l.Spr.M. 18 gelten die Nrn. 132 und 138. Zei-gen die Minen äußerlich Witterungseinflüsse, so ist nach Ausschrauben der Verschlußschraube, Abschlußplatte und Mundlochbuchse die Sprengladung daraufhin zu untersuchen, ob die Pappbüchse oben und im Deckelhut hart und trocken ist. Ausschwitzungen des Magnesiakittes sind abzuwischen; dann läßt man die Geschosse einige Stunden ohne Verschlußschraube zum Trocknen stehen. Fehlerhafte Minen sind bei der zuständigen HMa. auszutauschen.

 

2. Untersuchen der Zünder: Ist der Zünder aufgeschraubt, so muß er festsitzen. Gegebenenfalls sind Zünder und Sicherungsschrauben nach-zuziehen (vgl. 226) Die aufgeschraubten l.W.M. Z.23 bei l.Spr.M. 18 müssen festsitzen und richtig verstemmt sein (vgl. Nr. 213).

131.

Über weiteres Untersuchen und Beurteilen dieser Zünder siehe 224 und 236.

 

Die nicht aufgeschraubten Zünder befinden sich luftdicht verlötet in ihrer Originalverpackung. Die guter Erhaltung der Zünder ist hierin am besten gewährleistet. Jedes unnötige Öffnen der Verpackung, jedes An-fassen mit schweißigen Händet schadet ihnen.

 

Zünder in verlöteten Originalverpackung sind daher nicht zu untersu-chen.

 

3. Untersuchen der Minenhülle: Sie ist auf Risse und äußere Beschädi-gungen, gute Beschaffenheit des Führungsringes, des Anstriches und der Bezeichnung zu untersuchen. Risse entstehen durch innere Mate-rialspannungen. Minen mit Rissen sind unbrauchbar und sofort bei der zuständigen HMa. umzutauschen.

132.

Geringe Beschädigungen der Minenhülle und Bestoßungen des Führungs-ringes sind durch Befeilen vorsichtig zu glätten, wobei man beachten muß, daß die Form erhalten bleibt.

 

Zinkbänder neigen bei Temperaturschwankungen zur Rißbildung; dies ist bei Minen mit Zinkführungsringen besonders zu beachten. Risse machen den Führungsring unbrauchbar. Diese Minen sind bei der zuständigen HMa. umzutauschen.

 

Instand gesetzte Führungsringe bei l.Spr.M. sind mit dem Kaliberring nachzuprüfen; l.Spr.M. 18, deren Führungsringe augenscheinlich in der Form so beeinträchtigt wurden, daß ihr Ansetzen im Werfer fraglich ist, tausche man bei der zuständigen H. Ma. um.

 

Beschädigter Anstrich und unleserliche Bezeichnungen sind auszubes-sern.

 

War das Ausbessern des Anstrichs der Zentrierwulst nötig, so sind Leh-ren zum Nachprüfen der angestrichenen Zentrierwulst bei der zuständi-gen HMa. anzufordern.

 

3a. Untersuchen des eingegossenen Sprengstoffes bei l.Spr.M.: Ge-schieht nach Nr. 138.

 

4. Untersuchen des Bodenverschlußdeckels: Dieser soll so einge-schraubt sein, daß er sich mit der Hülle möglichst vergleicht; er darf bis 0,5 mm vorstehen, aber nicht versenkt sitzen. Nötigenfalls ist der Sitz mit dem "Einheitsschlüssel für l.M.W." (siehe Anlage 30, Bild 6) zu be-richtigen oder der Bodenverschlußdeckel mit dem einer anderen Mine auszutauschen. Beim Einschrauben darf Gewalt nicht angewendet wer-den. Vor dem Einschrauben ist das Gewinde mit Vaselin gut einzufetten, das mit einem Haarpinsel aufgetragen wird.

133.

5. Untersuchen der Zelluloidscheibe: Sie muß auf der Innenseite des Bo-denverschlußdeckels allseitig gut festgeklebt und unbeschädigt sein. Das Ausschrauben des Bodenverschlußdeckels darf nur stattfinden, wenn äußeres Besichtigen annehmen läßt, daß die Zelluloidscheibe lose oder die Treibladung beschädigt ist. Lose Zelluloidscheiben sind mit Syndetikon festzukleben; sowohl Deckel als Scheibe sind mit dem Kleb-stoff zu bestreichen. Wenn nötig sind die Bodenverschlußdeckel mit 2 bis 3 kg zu beschweren. Beschädigte Treibladungen sind unbrauchbar. Minen mit solchen Treibladungen sind gelegentlich bei der zuständigen HMa. umzutauschen.

134.

Bei Minen, deren Bodenverschlußdeckel abgeschraubt war, ist der 1 cm breite weiße Papierstreifen mit der Aufschrift "Ladung 5" zu erneuern und mit Syndetikon festzukleben.

 

6. Untersuchen der Schlagzündschraube: Sie muß sich mit dem Boden-verschlußdeckel vergleichen. Sie darf bis zu 0,2 mm versenkt liegen, aber nicht vorstehen. Wenn nötig, ist ihr Sitz mit dem "Einheitsschlüs-sel für l.M.W." (siehe Anlage 30, Bild 6) zu berichtigen. Schlagzünd-schrauben mit starker Oxydbildung sind durch neue zu ersetzen. Un-brauchbare Schlagzündschrauben sind an die zuständige HMa. gele-gentlich zurückzugeben. Die Schlagzündschraube ist zum Untersuchen aber nur dann auszuschrauben, wenn ihr Aussehen auf starke Feuchtig-keitseinwirkungen schließen läßt. Beim Aus- und Einschrauben muß man die Mine auf den Arbeitstisch legen.

135.
7. Untersuchen des Pulvers: vgl. 150.
136.
E. Untersuchen der mittleren Sprengminen 16.
 

1. Vorbemerkungen: Das Untersuchen der Munition für mittlere Minen-werfer 16 erfordert:

137.
Untersuchen
der
mittleren
Sprengminen
a) das Untersuchen der Minen,
b) das Untersuchen des Inhalts der Zündmittelkasten.

Beide Arbeiten sind entweder nacheinander oder auf getrennten Ar-beitsstellen auszuführen.

2. Untersuchen der Minen: Die Minen sind nach 132 zu untersuchen. Lose Bodenplattenschrauben und Ringverschlußschrauben sind nachzu-ziehen.

138.

Die Beschaffenheit des Innern der Minen wird nur dann geprüft, wenn die Minen äußerlich Feuchtigkeitseinwirkungen zeigen oder wenn die Verschlußschrauben locker sind. Die Ringverschlußschraube ist dann auszuschrauben und das Mineninnere zu prüfen.

 

Das Mundloch muß sauber und rostfrei sein. Der Füllkörper muß sich trocken und hart anfühlen und fest in der Bohrung der Sprengladung sitzen, was durch Berühren und Rütteln mit einem Finger festzustellen ist. Werden Mängel festgestellt, so ist weiter zu untersuchen.

 

Die Sicherungsschrauben müssen vorhanden sein und sich saugend aus- und einschrauben lassen.

 

Minen mit losen oder beschädigten Füllkörpern sind bei der zuständigen HMa. umzutauschen.

 

Beim Prüfen des eingegossenen Sprengstoffes ist zu achten auf:

 
Feuchtigkeit und flüssige Ausscheidungen,
Bildung von Salzen,
scharfriechende Dämpfe,
Löcher und Ausbröckelungen im Sprengstoff.
 

Liegen solche Vorkommnisse vor, so ist sogleich zu berichten. Hat sich der Sprengstoff tiefbraun verfärbt, so schadet dies bei sonst guter Be-schaffenheit nichts.

 

Das Mundlochgewinde ist, wenn nötig, mit Höhlungsbürste (siehe Anlage 31, Bild 4), Lappen und Holzstäbchen zu reinigen. Stärkere Verschmut-zung oder Rostansatz oder Grate im Mundlochgewinde sind mit dem Rei-nigungsbohrer (siehe Anlage 30, Bild 4) zu beseitigen. Der Reinigungs-bohrer darf nur so weit eingeschraubt werden, als unbedingt nötig, um den Füllkörper nicht zu beschädigen. Die Höhlung des Füllkörpers für den Zünderschaft füllt man beim Reinigen vorteilhaft mit einem entsprechend großen, reinen, weichen Lappen. Etwa hineingefallener Schmutz ist mit Handblasebalg (siehe Anlage 31, Bild 3) zu entfernen.

 

Nach dem Reinigen ist das Mundloch dünn mit Vaselin einzufetten und mit der ebenfalls im Gewinde und an der Auflagefläche eingefetteten Ringverschlußschraube mit Lederring zu verschließen. Die Lederringe müssen weich und geschmeidig sein. Harte Lederringe sind durch neue oder neu eingefettete – von der zuständigen HMa. zu beziehen – zu er-setzen. Die glatte Fläche der Lederringe (Narbenseite) muß nach der Tellerfläche des Geschoßmundlochs zeigen.

139.

Die untersuchten Minen sind besonders zu stellen und mit einem Unter-suchungszettel, der an dem Stapel anzubringen ist, zu versehen. Die Untersuchungszettel sind vom Untersuchenden zu unterschreiben. In den nächsten Jahren sind möglichst wieder andere Minen zu untersu-chen, damit im Laufe mehrerer Jahre der Gesamtbestand untersucht wird.

140.

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