X. Munitionsarbeiten bei der TruppeXI. Zurückliefern beschossener Munitionsteile und unbrauchbarer MunitionInhaltsverzeichnisStichwortverzeichnis
Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe
X. Munitionsarbeiten bei der Truppe.
3. Auf- und Abschrauben von Zündern bei
Artilleriegeschossen und Sprengminen:

C. Untersuchen und Verpacken der Zünder für Geschosse
und Minen.

236.
Untersuchen
der Zünder

Es dürfen nur einwandfreie und brauchbare Zünder verpackt werden.

Die Vorstecker müssen völlig eingesteckt und befestigt sein; nötigenfalls ist die Beseitigung zu erneuern.

Zünder sind unbrauchbar, wenn

 
a)

Brandlochverschlußplatten fehlen,

 
b)

Vorstecker sich nur mit Gewalt einsetzen läßt,

 
c)

Aufbau gelockert ist oder starke äußere Beschädigungen vorhanden sind,

 
d)

Feuchtigkeitseinwirkungen so stark sind, daß Verderben der Innen-einrichtung wahrscheinlich ist. Merkmale hierfür:

 
  1.

äußerer Rost an den Zündern mit Vorsteckersicherung, deren Wachsabdichtung beschädigt ist, deren Vorstecker an den Armen stark verrostet ist oder fehlt.

 
  2.

Hervorquellen der Tuchplatten zwischen den Satzstücken,

 
  3.

undeutliche Zahlen und Teilstriche,

 
  4.

gehobene (aufgebauchte) Brandlochverschlußplatten,

 
  5.

dunkle Flecken und Ränder an Brandlochverschlußplatten oder Satzstücken,

 
  6.

weiße Salpeterausscheidungen am Zünder,

 
  7.

feuchte oder trockene Ausscheidungen des Pulvers;

 
e)

bei A.Z. 23 und l.W.M.Z. 23 oder 23 n.A. der obere Abschluß so be-schädigt ist, daß der Stößel heruntergedrückt oder herausgefallen ist oder die Zünder sonst beschädigt sind,

 
f)

bei Dopp.Z. S/60 die drehbare Kappe verbogen, verbeult oder sonst irgendwie beschädigt oder die Kappe mit der Hand leicht zu drehen ist.

 

Die Zünder zu e und f sind jedoch bei den erwähnten Anständen trans-portsicher, die zu a–d nicht.

 

Unbrauchbare Zünder muß man vorsichtig abschrauben, sprengen und durch neue von der zuständigen HMa. anzufordernde ersetzen.

237.
Verfahren mit
unbrauchbaren
Zündern.

Minen, die Zünder mit anderen kleinen Fehlern als den genannten haben (z.B. mangelhafte Wachsabdichtung, weil Satzstücke schon einmal ge-dreht, Vorstecker lose, kleinere mechanische Beschädigungen), sind möglichst bald bei Übungen aufzubrauchen.

238.
Verfahren mit
mangelhaften
Zündern

Schmutz auf den Zündern ist unter Schonung der Wachsabdichtung vorsichtig mit weichem Lappen abzuwischen. Weiteres Reinigen, z.B. Entfernen von Rost, ist verboten, weil dies nicht nur die Wachsabdich-tung beseitigt und den Zünder dem Verderben aussetzt, sondern auch den Anhalt für ein Beurteilen der Brauchbarkeit des Zünders nimmt.

 

Brauchbare Zünder sind in Transportkasten mit verlötbarem Blecheinsatz zu verpacken. Fehlende Zünderpackgefäße sind unter Angabe von Zahl und Art der zu verpackenden Zünder bei der zuständigen HMa. anzufor-dern.

 

Vor dem Verpacken sind die Transportkasten zu prüfen, ob der Blech-einsatz auch dicht ist. Oft haben sich Lötnähte gelöst. Außerdem müs-sen alle zum Verpacken nötigen Teile – Einlegeböden, Einlegedeckel, Pa-pierringe usw. – völlig trocken sein. Die Zünder müssen im Kasten fest-liegen; nötigenfalls sind sie mit Pappstreifen festzulegen.

239.
Verpacken
der Zünder in
Transport-
kasten

In die Bohrungen der Einlegeböden wird je ein passender paraffinierter Papierring gelegt. Die Zünder werden dann in die einzelnen Bohrungen eingesetzt. Auf die Zünder wird, wenn vorgesehen, der Einlegedeckel gelegt. Etwaiger Spielraum bis zum Rande des Kastens wird mit paraffi-nierten Papptafeln gefüllt. Ist kein Einlegedeckel vorgesehen, so muß auf die Zünder mindestens ein Pappdeckel gelegt werden, wenn größere Spielraum nicht mehrere erfordert.

 

Dann wird der Blechdeckel aufgelötet. Vorher ist altes Lot vom Deckel und Deckelrande des Blecheinsatzes sorgfältig zu entfernen. Verbogene Deckel sind auf geeigneter Unterlage mit einem Holzhammer zu richten.

 

Das Zulöten der Kasten hat nur unter Verwendung von Kolophonium oder Lötfett zu geschehen.

 

Um sicher jede Öffnung zu schließen, ist eher etwas zu viel als zu wenig Lot aufzutragen.

 

Jede Verlötung ist zu untersuchen, zunächst durch äußeres Besichtigen. Das Lot muß am Deckelrande gut verlaufen sein und zusammenhängen. Sind in dem Lote Lücken oder poröse, löcherige Stellen, so sind diese besonders zu prüfen. Hierzu wird auf die mangelhaften Stellen feinge-pulvertes Talkum gestreut und mit der Faust mäßig stark auf die Mitte des Deckels geschlagen, damit dieser sich durchbiegt. An undichten Stellen bläst die entweichende Luft das Talkum weg. Undichte Stellen sind nochmals mit Lot zu belegen und zu untersuchen.

 

Die Zünderkasten erhalten innen am Holzdeckel und an einer Kopfseite je einen Inhaltszettel von 74 X 105 mm Größe nach folgendem Muster:

 

 

Über die Fuge zwischen dem Holzdeckel und den Seitenwänden des Kastens sind an zwei sich schräg gegenüberliegenden Stellen Verschluß-zettel nach 235 letztem Absatz zu kleben.

 

Werden Zündungen in luftdichte Pulverkasten oder in Transportkasten mit Gummidichtung verpackt, so ist vorher nachzusehen, ob die Gummi-rahmen noch genügend dehnbar und ringsherum aufgeklebt sind. Die verpackten Gegenstände müssen in dem Kasten unbedingt festliegen.

240.
Verpacken
der Zünder
in Kasten
mit Gummi-
dichtung
4. Fertigmachen von l. und m.Ex.M.R.
 
a. Vorbereitungsarbeiten:
 

Nach jedem Schießen sind aus den l. und m.Ex.M.R. die abgebrannten Zünder auszuschrauben, die Minenhüllen innen und außen gründlich zu reinigen und zu untersuchen.

241.
Ausschrauben
der Zünder

Die verfeuerten l. und m.Ex.M.R. sind zunächst am Fundort von einem Feuerwerker zu untersuchen, ob die Rauchladungen abgebrannt ist. Dies erkennt er daran, daß die beim geladenen Geschoß durch Korkpfropfen verschlossenen Rauchabzugslöcher im Kopf der Minen offen und ge-schwärzt sind. Es kann vorkommen, daß trotz Abbrennens der Rauchla-dung noch mehrere Pfropfen in den Löchern stecken. In Zweifelsfällen ist deshalb die Mine vorsichtig herumzurollen und nachzusehen, ob die Löcher an ihrer Unterseite offen sind. Nur wenn einwandfrei feststeht, daß die Rauchladung abgebrannt ist, dürfen die Minen wiederverwendet werden; andernfalls sind sie zu sprengen.

242.
Untersuchen
der
verfeuerten
Minen

Bei ausgebrannten Ex.Minen R. ist festzustellen, ob der Zünder abge-brannt ist. Aus solchen sind meist die Brandlochverschlußplatten her-ausgeschleudert. Sind sie jedoch noch vorhanden, so besteht die Mög-lichkeit, daß die Brennzündung versagt hat; dann hat der Aufschlag-zünder die Rauchladung entzündet.

243.

Auch kann die Brennzündung gewirkt haben, aber die Aufschlagzündung scharf geblieben sein. Beim Ex.R.Z. für m.W.M. kann auch nur ein Zünd-hütchen im Schlagbolzen entzündet sein.

244.

Darum sind alle Ex.R.Z. 2 für l.W.M. und Ex.R.Z. für m.W.M. als gefähr-lich zu betrachten und wie folgt zu behandeln:

 

Die Zünder sind vorsichtig von den Minen abzuschrauben. Dabei ist die Zündladungkapsel des Zünders weit vom Körper abzuhalten. Die abge-schraubten Zünder sind gesondert zu lagern und umgehend nach den Bestimmungen der H.Dv. 236, Truppen-Übungsplatz-Vorschrift, Anlage 5, Seite 96, und der H.Dv. Nr. 305, Munitionsbehandlung, Abschn. XI, durch einen Feuerwerker unschädlich zu machen. Nur so unschädlich gemachte Zünder dürfen mit den übrigen Munitionsmaterialien an die HMa. abgegeben werden.

245.

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