V. Einsatzformen, D. MinensperrbeschreibungVI. Räumen von S-Minen 35Inhaltsverzeichnis
Ausbildungsvorschrift für die Pioniere - Teil 4c - Anleitung für Bedienung und Einsatz der S-Mine 35
V. Einsatzformen
D. Minensperrbeschreibung

82. Die Minenpläne (70) müssen, genaue Angaben über Teilfelder, Gassen und Abwei-chungen enthalten. In die Minenpläne, die die Basis mit der S-Minenlehre verlegter Minen-sperren enthalten, ist die genaue Lage des Festpunktes und seine Entfernung zu 3 kar-tenmäßig festliegenden Punkten bzw. sind Festpunkte und die Hilfspunkte der Vermes-sung von Drahtminensperren einzutragen. In Verbindung mit der Minensperrbeschreibung diesen sie der zuständigen Pionierkompanie als genaue Unterlage für das Instandhalten der Minensperren, gegebenfalls für deren Beseitigung.

83. Es erhalten je eine Minensperrbeschreibung mit sämtlichen dazu gehörenden Anlagen (79) für jede Minensperre:

a) die Pionierkompanie, die die Minensperre verlegt hat,
b) das für den Abschnitt zuständige Pionierbataillon,
c) die Division, in deren Abschnitt die Minensperre liegt,
d) das für den Abschnitt zuständige Generalkommando,
e) das für den Abschnitt zuständige Armeeoberkommando,
f)

der General der Pioniere und Festungen beim Ob.d.H. zum Verbleib im Archiv für Mi-nenpläne.

Die Ausfertigungen a–e sind bodenständig und daher von Kommandobehörden und Trup-penteilen bei Ablösung an den Nachfolger zu übergeben (85).

Zusätzlich bleibt je eine weitere Ausfertigung bei der verlegenden Kompanie und dem vor-gesetzten Bataillon; dadurch kann die Beantwortung von Rückfragen und die – oft über weite Strecken durchgeführte – Gestellung von Minenräum-Kommandos wesentlich erlei-chtert werden.

Zur Vervielfältigung, insbesondere der Karten und Pläne sind die Beobachtungsabteilungen heranzuziehen.

84. Die Bilder 33–35 zeigen Minenpläne (Teilfelder) für das in Bild 19 dargestellte Minen-feld.

Bild 33.
Minenplan für Teilfeld a.

Bild 34.
Minenplan für Teilfeld b.

Bild 35.
Minenplan für Teilfeld c.
(Eintragung der Abweichungen in cm-Zahlen - vgl. Bild 21 - wegen des verkleinerten Maßstabes weggelassen.)

Bild 36.
Übergabeverhandlung.
(Beispiel.)

85. Jede Minensperre ist bei Ablösung durch eine Übergabeverhandlung nach dem in Bild 36 gegebenen Beispiel zu übergeben.

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