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| Ausbildungsvorschrift für die Pioniere - Teil 4c - Anleitung für Bedienung und Einsatz der S-Mine 35 |
| V. Einsatzformen |
| D. Minensperrbeschreibung |
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82. Die Minenpläne (70) müssen, genaue Angaben über Teilfelder, Gassen und Abwei-chungen enthalten. In die Minenpläne, die die Basis mit der S-Minenlehre verlegter Minen-sperren enthalten, ist die genaue Lage des Festpunktes und seine Entfernung zu 3 kar-tenmäßig festliegenden Punkten bzw. sind Festpunkte und die Hilfspunkte der Vermes-sung von Drahtminensperren einzutragen. In Verbindung mit der Minensperrbeschreibung diesen sie der zuständigen Pionierkompanie als genaue Unterlage für das Instandhalten der Minensperren, gegebenfalls für deren Beseitigung. |
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83. Es erhalten je eine Minensperrbeschreibung mit sämtlichen dazu gehörenden Anlagen (79) für jede Minensperre: |
| a) | die Pionierkompanie, die die Minensperre verlegt hat, |
| b) | das für den Abschnitt zuständige Pionierbataillon, |
| c) | die Division, in deren Abschnitt die Minensperre liegt, |
| d) | das für den Abschnitt zuständige Generalkommando, |
| e) | das für den Abschnitt zuständige Armeeoberkommando, |
| f) |
der General der Pioniere und Festungen beim Ob.d.H. zum Verbleib im Archiv für Mi-nenpläne. |
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Die Ausfertigungen a–e sind bodenständig und daher von Kommandobehörden und Trup-penteilen bei Ablösung an den Nachfolger zu übergeben (85). |
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Zusätzlich bleibt je eine weitere Ausfertigung bei der verlegenden Kompanie und dem vor-gesetzten Bataillon; dadurch kann die Beantwortung von Rückfragen und die – oft über weite Strecken durchgeführte – Gestellung von Minenräum-Kommandos wesentlich erlei-chtert werden. |
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Zur Vervielfältigung, insbesondere der Karten und Pläne sind die Beobachtungsabteilungen heranzuziehen. |
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84. Die Bilder 33–35 zeigen Minenpläne (Teilfelder) für das in Bild 19 dargestellte Minen-feld. |
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Bild
33. |
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Bild
34. |
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Bild
35. |
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Bild
36. |
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85. Jede Minensperre ist bei Ablösung durch eine Übergabeverhandlung nach dem in Bild 36 gegebenen Beispiel zu übergeben. |