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Ausbildungsvorschrift für die Pioniere - Teil 4b - Minen und Zünder |
III. Einsatz, Herstellen und Verlegen von Minen |
B. Verlegen der T-Mine 35 |
Bild 23. |
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Bild 24. Kein Druck auf die T-Mine infolge falscher Verlegung in einer kurzen Geländevertiefung. |
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Bild 25. T-Mine mit erhöhter Tarndecke. |
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64. Starkes und gleichmäßiges Erhöhen der Tarndecke ist falsch, da durch die dann ent-stehenden regelmäßigen Erhöhungen das Erkennen der Sperre für den Gegner erleichtert wird. |
Damit die Tarndecke den Druck auf die Mine übertragen kann, werden die Tarnung und der Bodenrings um die Mine vorsichtig festgedrückt (Bild 27). |
Bild 26. Gute Druckübertragung auf die T-Mine durch Zusammenpressen der erhöhten Tarnung. |
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Hohlräume um die Mine sind zu vermeiden, da sonst die Tarnung dem Druck des Panzer-fahrzeuges ausweicht. |
65. Minenlöcher an Hängen sind gleichlaufend zur Hangneigung anzulegen. |
Zum Schutz gegen Abschwemmen durch Regengüsse ist die Tarnung sorgfältig festzu-drücken. |
Bild 27. Auffüllen des Minenloches nach Verlegen der T-Mine. |
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An Steilhängen sind Verminungen zu vermeiden, da ein Fortschwemmen der Tarnung durch Regengüsse auf die Dauer nicht verhütet werden kann. |
Müssen Steilhänge vermint werden, so sind bei enger Verlegung (5 Schritt Abstand) die Schutzstreifen (135 und Bild 78) zu vermehren oder es sind auch bei im Boden getarnter Verlegung, 10 Schritt Abstand zu nehmen. |
66. Die Entsicherungsdrähte verlegter Minen müssen möglichst in die Richtung des Siche-rungsbolzen und in die Abmarschrichtung der Pioniere zeigen. Verboten ist hierzu den Zünder der verlegten Mine in die erwünschte Abmarschrichtung zu drehen. Die Mine selbst muß vielmehr so gelegt werden, daß der Sicherungshaken in diese Richtung zeigt. |
67. Die Befestigungsschnur des Entsicherungsdrahtes am Zünder ist abzuschneiden oder abzureißen. Die Drehsicherung wird mit einem Geldstück (z.B. Groschen oder Fünfpfennig-stück), bei schwergängigen, bisher unbenutzten Zündern mit der Stellnase N des Spann-schlüssels auf "Scharf" gestellt. Der Entsicherungsdraht ist lose auszulegen, das Ende ist durch Beschweren festzulegen (auf keinen Fall durch Festmachen an Pfählchen), hindern-de Gegenstände sind fortzuräumen. |
68. Vor dem Tarnen überzeugt sich der Truppführer, ob der Zünder auf "Scharf" gestellt ist. |
Entsichert wird – bei getarnter Minen nach dem Tarnen – in geringer Schrägrichtung und genau in Verlängerung des Sicherungsbolzens. Nach dem Entsichern sind dem Trupp-führer die Entsicherungsdrähte mit den an ihnen befindlichen Sicherungshaken zu überge-ben. Das Entsichern beginnt bei der am weitesten feindwärts liegenden Mine. |
69. Verlegte Minen dürfen vor dem Entsichern nicht befahren werden. |
70. T-Minen können unbegrenzt der Witterung ausgelegt werden. Bei sehr langem Liegen im Wasser ist Unwirksamwerden der Mine durch Eindringen von Wasser nicht zu erwarten. |
Ob Ersatz der T-Minen durch neue nach 14 Monaten Höchstzeit notwendig ist, muß durch Stichproben festgestellt werden. Die alten T-Minen sind gegebenenfalls zu sprengen. |
Wenn durch Frosteinwirkung die Tarnschicht festgefroren ist, sowie bei Schneedecken über 30 cm werden im Boden verlegte T-Minen durch Befahren nicht mehr wirksam. |
Das gleiche gilt für offen verlegte T-Minen unter Schneedecken über 30 cm. Bei Frost und Schnee sind die T-Minen daher stets offen mit einem Abstand von 10 Schritt von Mitte zu Mitte Mine zu verlegen und bei verfügbarer Zeit mit Tarnmitteln zu überdecken. |