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Ausbildungsvorschrift für die Pioniere - Teil 4b - Minen und Zünder |
III. Einsatz, Herstellen und Verlegen von Minen |
A. Allgemeines |
54. Minen sind ein wirksames Sperrmittel gegen Feind jeder Art auf Straßen, Wegen und im Gelände. |
Minensperren bringen dem Gegner blutige Verluste bei, erzeugen bei ihm Unsicherheit und veranlassen ihn zu vorsichtigem Handeln. Fahrzeuge aller Art werden durch Minen bewe-gungsunfähig gemacht oder zerstört. |
55. Minensperren werden verwendet: |
auf Straßen und Wegen, um Bewegungen des Feindes, insbesondere die seiner auf den Straßenmarsch angewiesenen Fahrzeuge, zu verhindern oder aufzuhalten, im Gelände, um dem Feind Annäherungsmöglichkeiten zu sperren oder einzuengen und voraussichtliche Bereitstellungsplätze, Beobachtungsstellen, Feuerstellungen usw. ungangbar zu machen. |
Für Minensperren eignen sich besonders Straßen- und Geländeteile, die nicht nur mit er-heblichem Zeitverlust umgangen werden können. |
56. Wesentlich für das Verwenden von Minen ist ihr planmäßiger Einsatz für bestimm-te Zwecke, z.B. zum Schließen von Lücken, zum Sperren an bedrohten Flanken usw. und vor allem zur Panzerabwehr in jeder Lage. |
Ohne Minenplan verlegte und nicht genügend überwachte Minensperren können zur Ge-fahr für die eigene Truppe werden. Dies legt den den Einsatz von Minen anordnenden Führern und der ausführenden Truppe eine hohe Verantwortung auf. |
57. Minensperren sind in den Aufbau der gesamten Abwehr einzugliedern, um ihre Wirkung mit dem Abwehrfeuer in Einklang zu bringen und um Zerstören von Minensperren durch eigenes Feuer zu verhindern. Schwerpunktbildung beim Einsatz der Abwehr ist wichtig. Jede Zersplitterung dieses wertvollen Abwehrmittels ist fehlerhaft. |
58. Gegen Panzerfahrzeuge werden Minensperren meist im Zusammenwirken mit Panzer-abwehrwaffen verwendet. |
Aufgabe der Minensperren ist dabei, den Bewegungsraum der Panzerfahrzeuge durch Schaffen einzelner panzersicherer Geländeteile einzuschränken und das Vorgehen der Panzerfahrzeuge im übrigen Gelände zu verlangsamen. Hierdurch soll der Angriff in das von Panzerabwehrwaffen gedeckte Gelände gezwungen und die für das Abwehrfeuer ver-fügbare Zeit erhöht werden. |
Minensperren können Panzerabwehrwaffen ersetzt, wenn die das ganze zu sperrende Ge-lände panzersicher machen. Hierzu müssen die Sperren rechtzeitig und lückenlos, in ge-nügender Breite und großer Tiefe angelegt werden. |
Bei Masseneinsatz feindlicher schwerer Artillerie und bei Bombentreffern muß damit ge-rechnet werden, das T-Minenfelder zum großen Teil vernichtet oder wirkungslos werden (Näheres s. III, G). |
Minenfelder müssen zur Erhaltung ihrer Abwehrkraft unter dauernder Bewachung, Beob-achtung und Überprüfung liegen. Bei im Boden verlegten Minenfeldern ist besonders die Tarnung hinsichtlich Schäden durch Waffenwirkung und Witterungseinflüsse (Regen, Tau-wetter usw.) zu prüfen. |
Schneller Masseneinsatz von Minen während des Gefechts kann zur Abwehr eines als be-vorstehend erkannten Angriffs von Panzerkampfwagen und zum Auffangen des Einbruchs von Panzerkampfwagen in der Tiefe des Hauptkampffeldes erforderlich sein. Im Wirkungs-bereich angreifender Panzerkampfwagen ist dies jedoch nicht möglich. Bei dieser Ein-satzart werden die Minen offen ( wenn möglich mit flüchtiger Tarnung) verlegt. |
59. T-Minen sind Kampfmittel der Pioniere. Andere Waffengattungen verfügen in be-schränktem Maße über Pionier-Sprengmittel, Druckzünder und Zugzünder; sie sind damit in der Lage, behelfsmäßige Schnellsperren und Behelfsminen herzustellen. |
60. T-Minen sind besonders gegen Panzerfahrzeuge und gegen motorisierte und be-spannte Fahrzeuge bestimmt. Behelfsminen dienen als Ersatz fehlender T-Minen und wer-den außerdem in Form von versteckten Ladungen (Schreckladungen) sowie zum Erschwe-ren des Beseitigens von Sperren verwendet. Scheinminen ergänzen und ersetzen scharfe Minen; von ihnen ist bei Anlage von Minensperren ausgiebig Gebrauch zu machen. |
61. Alle Arten von Minen werden auch in Verbindung mit Sperren anderer Art verwendet. |
Zum Schutz von Marsch, Rast oder Ruhe dienen hauptsächlich Schnellsperren (s. III, E), K- und S-Rollen sowie Sperren nach H.Dv. 316, Nr. 101 b, c, e und g. |
Mit dem Einsatz von Gasminen durch fremde Heere ist zu rechnen. |