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Vorschrift über Entschärfen von LM und G.E.
Inhaltsverzeichnis
I. Entschärfen eigener LM
  A. Allgemeines
    1. Entschärfen von klargemachten, nicht geworfenen LM
    2. Entschärfen geworfener LM, deren eingebaute Zündeinrichtung usw. be-kannt ist
    3. LM mit einem Zusatzzünder
    4. LM mit zwei Zusatzzündern
    5. Entschärfen abgeworfener LM, deren eingebaute Zündeinrichtung usw. un-bekannt ist.
  B. Entschärfen der LM
    1. Ausbau des ersten Zusatzzünders
    2. Ausbau des zweiten Zusatzzünders
    3. Ausbau der Auslösevorrichtung mit Sprengbüchse
    4. Ausbau des Minenzünders
    5. Sonstige Arbeiten
  C. Inhalt des Werkzeugkastens zum Entschärfen von LM und G.E.
II. Eintschärfen von G.E. in LM
  A. Allgemeines
  B. Entschärfen der G.E. abgeworfener LM
    a) Untersuchung des Gefäßes auf Art der eingebauten G.E.
    b) Entschärfen der G.E. I
    c) Entschärfen der G.E. II
    d) Entschärfen der G.E. IV
  C. Entschärfen der G.E. nicht abgeworferner LM
    a) Entschärfen von G.E. II ohne eingeschraubte Kontaktschraube
    b) Entschärfen von G.E. II mit eingeschraubter Kontaktschraube
   

c)

Entschärfen von G.E. IV

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