Verzeichnis der BilderB. Entschärfen der LM
Vorschrift über Entschärfen von LM und G.E.
I. Entschärfen eigener LM.
A. Allgemeines.

Das Bergen und Entschärfen deutscher LM darf nur von entsprechend ausgebildetem Per-sonal vorgenommen werden, das mit den hierzu erforderlichen Werkzeugen (siehe unter I C) ausgerüstet ist. Vor Beginn der Arbeiten ist der Fundort in einem Umkreis von 1000 m abzusperren. Gebäude, die sich innerhalb dieser Zone befinden, sind zu räumen, die Fens-ter und Türen öffnen. In der Nähe der Mine darf sich nur das unbedingt notwendige Per-sonal aufhalten.

1. Entschärfen von klargemachten, nicht geworfenen LM.

Hierbei handel es sich im wesentlichen um LM, die unter dem Flugzeug hängend, wegen Startverschiebung nicht geworfen wurden. Bei diesen LM sind sofort nach Bekanngabe der Startverschiebung, wenn 2 Zusatzzünder vorhanden sind, die beiden Zusatzzünder Vz Z 34 A Stern einschließlich Munition und anschließend die Minensprengbüchse auszu-bauen.

Bei Vorhandensein nur eines Zusatzzünders ist dieser einschließlich seine Munition auszu-bauen.

2. Entschärfen geworfener LM, deren eingebauter
Zündeinrichtung usw. bekannt ist.

Bei geworfenen LM, deren eingebaute Zündeinrichtung bekannt ist, handelt es sich im wesentlichen um LM, die im Notwurf über eigenem Gebiet geworfen wurden.

In solchen Fällen ist von dem werfenden Verband sofort über den erfolgten Wurf eine Meldung an das für den Wurfort zuständige Kommando Flughafenbereich zwecks Bewach-ung und Absperrung und den LM-Zug des eigenen Horstes zu machen. Die Meldung muß enthalten:

Datum, Uhrzeit,

wahrscheinlicher Ort des Abwurfes,

Art der geworfenen LM,

Abwurfhöhe,

Scharf- oder Blindwurf,

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Die Beseitigung hat grundsätzlich nur durch Fachpersonal der Luftwaffe zu erfolgen. Liegt der Abwurfort nicht mehr im näheren Bereich des eigenen LM-Zuges, so ist die Meldung von diesem an das zuständige Fliegerkorps weiter zu geben, das dann einen entspre-chend gelegenen LM-Zug mit der Beseitigung beauftragt.

Dieser hat die LM unverzüglich aufzusuchen, zu kennzeichnen und baldigst zu beseitigen. Ist eine sofortige Beseitigung nicht möglich, so ist im Einvernehmen mit dem Kommando Flughafenbereich Absperrung und Bewachung bis zur Beseitigung sicherzustellen.

Sind Farbkennzeichnungen, die zur Kenntlichmachung des eingebauten Zündapparates und der Zusatzeinrichtungen dienen, entfernt oder nicht mehr einwandfrei erkennbar, so sind diese, wenn es die Lage der LM gestattet, durch Vergleich der mit Ölfarbe aufschab-lonierten Gefäßnummer oder der eingeschlagenen Deckelnummer bzw. Gefäßnummer ?????

Auch wenn von vorherein die LM äußerlich als unscharf zu bezeichnen ist, ist jegliches Bewegen und Bestoßen beim Ausbau der Teile bis zur Entfernung des Minenzünders ver-boten, da bei eingebautem U.E.S. II die Möglichkeit besteht, daß beim Aufschlag die Mes-ser des U.E.S. II ausgerastet und in Zündstellung gegangen sind. Eine Bewegung würde unter Umständen Kontakgabe der Nadel des Zündapparates zur Folge haben und somit einen Zerknall des Minenzünders herbeiführen.

Die Entscheidung über die Beseitigung der LM durch Sprengung oder Bergung trifft in je-dem Falle der Waffenoffizier des LM-Zuges nach Beurteilung der jeweiligen Sachlage selbst.

Wenn eine LM zum Sprengen vorgesehen ist, so ist Bewegen, Bestoßen der LM, sowie alle Geräusche wie Kratzen, Schaben an der LM, ferner das Nähern mit ei-sernen Werkzeugen und Geräten verboten.

Hat ein fliegender Verband eine LM z.B. wegen Versagen des Abwurfgerätes bei Start oder Landung verloren, so hat der LM-Zug dieses Horstes die Bergung bzw. Beseitigung der LM vorzunehmen. In einem solchen Falle ist Sprengung oder Ausbrennen wegen der zu erwartenden Beschädigungen des Rollfeldes und in der Nähe liegender Gebäude meis-tens nicht möglich. Es ist deshalb wie folgt vorzugehen:

Bei LM gelb und grün ist in jedem Falle an der Mine ein Hanftau von rd. 200 m Länge bzw. ein kürzeres Hanftau mit angestecktem Stahltau zu befestigen und die Mine kräftig zu ziehen oder zu rütteln. Erfolgt innerhalb von zwei Minuten nach Beginn der Bewegung keine Detonation, so kann die Mine entschärft werden.

LM mit anderen eingebauten Zündeinrichtungen können entschärft werden, wenn durch äußere Besichtigung festgestellt wurde, daß der U.E.S. beim Aufschlag nicht beschädigt wurde. Das Entschärfen ist wie nachstehend vorzunehmen.

3. LM mit einem Zusatzzünder.

Ist die LM blind geworfen, d.h. Abreißstropp und Vorstecker an der ALV, Stropp mit Ku-gelsicherung am Z 34 A Stern, ist die Reihenfolge des Ausbaues von Zusatzzünder, Mi-nenzünder und Minensprengbüchse gleichgültig.

Ist die LM scharf geworden, d.h. Abreißstropp mit Vorstecker nicht mehr an der ALV, Stropp des Z 34 A Stern herausgerissen, so ist zuerst der Zusatzzünder auszubauen, dann je nach Lage des Sprengbüchsenrohres der günstiger liegende Teil, d.h. Minen-sprengbüchse oder Minenzünder. Liegen beide Teile für das Ausbauen gleich günstig, ist zuerst der Minenzünder auszubauen.

4. LM mit zwei Zusatzzündern.

Ist die LM blind geworfen, so ist zuerst der Minenzünder auszubauen.

Ist die LM scharf geworfen, d.h. an einem oder beiden Z 34 A Stern ist der Stropp he-rausgerissen, so sind zuerst die beiden Zusatzzünder auszubauen, dann je nach Lage des Sprengbüchsenrohres der günstiger liegende Teil, d.h. Minensprengbüchse oder Minen-zünder. Liegen beide Teile für das Ausbauen gleich günstig, ist zuerst der Minenzünder auszubauen.

5. Entschärfen abgeworfener LM, deren eingebaute
Zünderinrichtung usw. unbekannt ist.

Hierbei wird es sich im allgemeinen um LM handeln, die im ehemaligen feindlichen Gebiet aufgefunden wurden. Solche LM sind grundsätzlich zu sprengen oder auszubrennen.

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