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Belehrungsblatt über Beseitigung feindlicher Abwurfmunition |
Ausgabe B - Blatt 9 |
Prüfröhrchen
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267. |
Es ist wiederholt vorgekommen, daß Glasröhrchen von etwa 90 mm Länge und 7,5 mm Durchmesser, in der sich mehrere in Paraffin eingebettete Stahldrähte befinden, als angebliche Abwurfmunition zum Untersuchen vor-gelegt worden sind. Es handelt sich bei diesen Glasröhrchen, die meist noch mit einem Aluminiumschild mit Nummer versehen sind, um Vorrichtun-gen zur Blitzforschung, die auf Gebäuden neben Blitzableitern angebracht werden und deren Magnetisierungszustand nach Blitzeinschlägen Rück-schlüsse auf die Strommenge des Blitzes erlaubt. Diese Röhrchen werden durch Luftdruckwirkung in der Nähe detonierter Sprengbomben häufig weit fortgeschleudert und dann irrtümlich für Abwurfmunition gehalten. |
Brit. Bombe
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268. |
Es wurden Teile des Leitwerkes einer Bombe MC 1000 LB gefunden. Das Leitwerk hat die Baumusternummer 37 und hat eine ähnliche Form wie das Leitwerk der MC 500 LB Nummer 26, das in Belehrungsblatt Nr. 8, Abb. 192, dargestellt ist. |
Die Breite des Leitringes beträgt 150 mm. Der Aufbau der Bombe wird wahrscheinlich der der MC 500 LB – siehe Abb. 127, Belehrungsblatt Nr. 7 – entsprechen und wahrscheinlich wird der Sprengstoffanteil ebenfalls etwa 50 v.H. betragen, so daß die Bombe an der Grenze zwischen Spreng- und Minenbombe liegt. Es ist anzunehmen, daß die Bombe mit Amatex-Spreng-stoff (siehe Belehrungsblatt Nr. 8, Ziffer 241) gefüllt ist. Der Durchmesser des Bombenkörpers mit zylindrischem Teil wird etwa 380 bis 420 mm betra-gen. Wahrscheinliches Gesamtgewicht 420 bis 450 kg, wahrscheinliches Sprengstoffgewicht 200 kg. |
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Brit. dick-
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269. |
Wie aus den Bombenzielgeräten abgeschossener britischer Flugzeuge zu ersehen ist, besitzt die britische Luftwaffe auch eine Bombe GP 4000 LB mit einem wahrscheinlichen Gesamtgewicht von 1800 kg. Der Sprengstoff-anteil wird wahrscheinlich 500 bis 600 kg betragen. Über die Art des Sprengstoffes liegen noch keine Unterlagen vor. Die Wanddicke an der dünnsten Stelle dürfte etwa zwischen 40 und 55 mm betragen. |
Änderungen
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270. |
An den seit Juni 1943 eingeflogenen brittischen Ballonen für Brandflaschen-abwurf waren die Weißblechbehälter waagerecht aufgehängt. Die Brandfla-schen haben nicht mehr wie bisher eine Kugel zum Aufschlagen des Kron-korkens, sondern von den acht im Behälter untergebrachten Flaschen sind je vier in einem Netz zusammengehalten. Beim Aufschlag zerschlagen sich die Flaschen gegenseitig und es wird eine verhältnismäßig gute Brandwir-kung erzielt (Abb. 289, 289a). |
Erkennen von
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271. | 1. |
In der letzten Zeit sind nach feindlichen Luftangriffen häufig Einschläge von britischen Flüssigkeitsbrandbomben 14 kg als von Langzeitzünder-Bomben herrührend angesehen und den Sprengkommandos der Wehr-macht zum Beseitigen gemeldet worden. Hierdurch wurden vermeidbare Absperrmaßnahmen, namentlich in kriegswichtigen Betrieben und Ver-kehrsanlagen, veranlaßt und die Sprengkommandos durch unnötiges Er-kunden über Gebühr in Anspruch genommen. |
2. |
Es ist daher notwendig, daß ein Teil der vorhandenen örtlichen LS.-Kräfte (der Wehrmachtsanlagen, Der LS.-Polizei, des Werkluftschutzes und der Anlagen von besonderen Verwaltungen) im Erkennen von Ein-schlägen nicht detonierter Bomben aller Art ausgebildet wird, um ein-wandfreie Meldungen an die örtliche LS.-Leitung und die Sprengkom-mandos zu gewährleisten. |
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Zur Entlastung der Sprengkommandos sollen weiterhin diese LS.-Kräfte so ausgebildet werden, daß sie feindliche Brandmunition (Stabbrand-bomben, Flüssigkeits- [Phosphor-] Brandbomben, Brandplättchen, Brandsäcke, Brandflaschen usw.) selbst entschärfen und beseitigen können. Das Beseitigen nicht detonierter Spreng- und Minenbomben, sowie Blitzlicht- und Signalbomben verbleibt jedoch, wie bisher, Aufga-be der zuständigen Sprengkommandos. |
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3. |
Künftig ist beim Auftreten nicht detonierter Bomben wie folgt zu ver-fahren: |
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a) |
Privatgrundstücke, öffentliche Gebäude und ES.-Betriebe: |
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Der LS.-Wart meldet blindgegangene Brandmunition und vermutliche Langzeitzünderbomben an das zuständige LS.-Revier (in LS.-Orten II. und III. Ordnung an die nächste Polizeidienststelle). Das LS.- Revier (oder die Polizeidienststelle) entsendet einen im Erkennen feindlicher Abwurfmunition und Beseitigen von Brandmunition aus-gebildeten Angehörigen des LS.-Reviers, der Pol.-Dienststelle oder der LS.-Polizei an den Fundort. Stellt dieser den Einschlag nicht de-tonierter Sprengbomben (Lanzeitzünderbomben) fest, so ordnet er sofortiges Absperren und Räumen der unmittelbar gefährdeten Um-gebung an und meldet das Veranlaßte dem LS.-Revier. Das LS.-Re-vier fordert fernmündlich auf dem Dienstwege beim Örtlichen LS.-Leiter das Sprengkommando der Wehrmacht an. |
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Stellt der Angehörige des LS.-Reviers, der Pol.-Dienststelle oder der LS.-Polizei Blindgänger von Flüssigkeits-(Phosphor-) oder Stab-brandbomben fest, so nimmt er die Stabbrandbomben mit zu einer vorläufigen Auffangstelle des LS.-Reviers (Vorgarten oder Hof); Flüssigkeits(Phosphor-) Brandbomben werden am Fundort ent-schärft und ebenfalls mitgenommen. Ist das Mitnehmen nicht mög-lich, z.B. bei großen Mengen von Blindgängern oder bei undichten Flüssigkeitsbomben, so sind die Bomben an Ort und Stelle (Vorgar-ten oder Hof) vorläufig (etwa 30 cm tief) einzugraben. Die Stelle ist entsprechend zu kennzeichnen und in der Meldung festzulegen. Diese Bomben sind später vom Örtl. LS.-Leiter durch Sammelfahrten in Kisten mit feuchtem Sand zu einem Sammellager zu bringen und dort durch ausgebildete LS.-Polizeikräfte unschädlich zu machen und soweit wie möglich der Rohstoffverwertung zuzuführen. |
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b) |
Wehrmachtsanlagen: |
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Kleinere Anlagen, z.B. abgesetzte Stäbe o.ä. wenden sich – gemäß Absatz 3 a – an die nächste Polizei-Dienststelle (LS.-Revier). In größeren Anlagen, z.B. solchen mit stärkerer Truppenbelegung, sind einzelne möglichst am Standort verbliebene LS.-Kräfte im Erkennen von Abwurfmunition und Beseitigen von Brandmunition auszubilden. Diese Kräfte erkunden etwaige nicht detonierte Abwurfmunition; nicht detonierte Sprengbomben werden von der Wehrmachtsanlage dem Örtl. LS.-Leiter zur Weitergabe an das Sprengkommando ge-meldet. In dringenden Fällen kann die Wehrmachtsanlage zum Ver-ringern der Sicherheitsabstände Splitterschutz aufbauen. Nicht de-tonierte Brandmunition ist durch die besonders ausgebildeten LS.-Kräfte entsprechend Abs. 3 a zu entschärfen und zu sammeln. Die Wehrmachtsanlage führt darauf diese Munition der Sammelstelle des Örtl. LS.-Leiters zu. |
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c) |
Werkluftschutzbetriebe, Anlagen der Reichsbahn und der übrigen besonderen Verwaltungen. |
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Kleinere Betriebe oder Anlagen wenden sich gemäß Absatz 3 a an das örtliche LS.-Revier. Größere Betriebe oder Anlagen verfahren nach Absatz 3 b. |
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4. |
Durchführen der Ausbildung. |
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Die Luftgaukommandos veranlassen, daß die in Betracht kommenden Dienststellen und Betriebe (Wehrmachtsanlagen, Werkluftschutzbetrie-be, Anlagen der besonderen Verwaltung) die zur Ausbildung vorgesehe-nen LS.-Kräfte zu melden. Bezüglich der Ausbildung der Angehörigen der LS.-Polizei setzen sich die Luftgaukommandos vorher mit den zuständi-gen IdO. (BdO.) ins Benehmen. Zweckmäßig werden im LS.-Ort aus je-dem LS.-Revier 2 Angehörige der Ordnungspolizei, darunter die bereits im Beseitigen der Kleinst-Splitterbomben ausgebildeten Kräfte der LS.-Polizei des LS.-Ortes (RdLuObdL. vom 24. April 1942 – Az. 41 k 30.19 [L.In. 13] Nr. 977/42 g - 3 I C/ 1 II B) ausgebildet. Bei den Wehr-machtsanlagen und den Anlagen der übrigen besonderen Verwaltungen ist je nach ihrer Größe sinngemäß zu verfahren. |
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Die Luftgaukommandos veranlassen, daß die Kräfte in eintägigen Lehr-gängen bei den örtlichen Sprengkommandos ausgebildet werden. Diese Ausbildung ist so zu lenken, daß einerseits die Sprengkommandos nicht überlastet werden, zum anderen aber die besonders häufig angegriffe-nen Gebiete bald über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte ver-fügen. Nach und nach ist das Netz der ausgebildeten Fachkräfte mit Rücksicht auf die Luftlage planmäßig weiter zu verdichten. |
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(Bereits bekanntgegeben als Erlaß DRdLuObdL., Az 41 L 36.20 Nr. 16 171/43 – L.In. 13/3 I C b –). |
Behandeln
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272. |
Grundsatz: Alle feindlichen Flüssigkeitsbomben, die beförderungssicher ge-macht werden können, sind der Rohstoffverwertung zuzuführen. Es muß mit allen Mitteln versucht werden, von dem in den Blindgängern vorhande-nen Phosphor mindestens 200 bis 300 g je Bombe zu gewinnen und der deutschen Rohstoffverwertung zuzuleiten. Für das Herausschmelzen des Phosphors und dessen Verpackung ergehen an die Auffanglager noch Son-derweisungen. |
Alle entschärften und dicht gebliebenen 14 kg-Phosphorbomben sind ein-schl. Zünder bis auf weiteres an die |
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Luftw.Mun.Verwert.Anst. und Sprengkommando Kalkum |
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zum Versand zu bringen. |
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Erste Sicherheitsmaßnahmen vor Eintreffen von Fachkräften: Überdecken mit nassem Sand, um bei undichten Bomben Luftzutritt und eine nachträg-liche Selbstentzündung zu verhindern. Danach sind die Bomben zwecks Ab-holung durch Fachkräfte in Sammelfahrten zu melden. |
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Anordnung zum Unschädlichmachen durch Fachkräfte: |
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Diese Arbeiten dürfen nur besonders bei den Sprengkommandos gemäß Ziffer 271 ausgebildete Fachkräfte, die hierfür einen Sonderausweis haben, vorgenommen werden. Sondieren siehe Abb. 293 und Ziffer 256. |
a) |
Heraustragen aus Gebäuden: Waagerecht oder mit dem Zünder schräg nach oben, nur mit Handschuhen anfassen. Undichte Bomben mit Zün-der schräg nach oben vorsichtig in einem Eimer unter Wasser oder in Kästen mit nassem Sand befördern. Ist damit zu rechnen, daß das Sammelfahrzeug erst nach mehreren Tagen eintreffen wird, so sind die Bomben aus betroffenen Gebäuden vorsichtig heraustragen (Zünder schräg nach oben) und in 0,5 bis 1 m tiefen Gruben in der Nähe der Vorgärten, auf Höfen usw. einzugraben. Die daraufgedeckte Erde ist anzufeuchten. |
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b) |
Herausnehmen der Zünder: Darf nur durch besonders ausgebildete Fachkräfte vorgenommen werden. Hierzu werden die Bomben Mark I mit Zünder Nr. 38 ein Hakenschlüssel und bei Bomben Mark II (ohne Längs-schweißnaht) oder Mark III (mit Längsschweißnaht) zum Herausnehmen des Zünders Nr. 846 Zapfenschlüssel gem. Abb. 290 verwendet. Die Bombe wird waagerecht auf den Boden gelegt, und zwar quer zum Kör-per desjenigen, der die Entschärfung durchführt. Weder Zünder noch Boden dürfen dabei auf eine Person gerichtet sein. Auf die waagerecht am Boden liegenden Bombe wird ein Brett oder noch besser ein Sand-sack gelegt. Mit dem Knie drückt man auf dieses Brett oder den Sand-sack und hält so die Bombe fest, damit die Hände zur Handhabung des Schlüssels gem. Abb. 291 freibleiben. Durch einen kurzen Schlag mit einem Hammer auf den Schlüssel wird die Verschlußschraube beim Zün-der 846 oder der Zünder 38 gelockert (siehe Abb. 291). Danach wird der Schlüssel festgehalten und die Bombe über den Boden gerollt, so daß sich die Schraube schnell löst. Die Zünder können dann meist von Hand herausgenommen werden. Bei undichten Bomben sind der Bom-benkörper und insbesondere die undichten Stellen mit feuchtem Sand oder nassen Lappen zu bedecken. Nach Herausnahme des Zünders kön-nen die Bomben durch Aufstecken mit der Zünderbuchse auf eine Spitz-hacke leicht fortgetragen werden. Abknallvorrichtung für Zündhütchen siehe Abb. 293a. Versand der Zünder wird gemäß Belehrungsblatt 8, Ziffer 238i, vorgenommen. |
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c) |
Vernichtung undichter Flüssigkeitsbrandbomben 14 kg: |
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Undichte Bomben, die durch Herausnehmen des Zünders entschärft wurden sind und die aus Transportgründen keinem Auffanglager zugelei-tet werden können, werden in unmittelbarer Nähe der Fundstelle, gege-benenfalls in den Vorgärten der betroffenen Häuser oder auf ihren Hö-fen, abgebrannt. Das gilt nur für einzeln auftretende Blindgänger bei kleineren Störangriffen insbesondere in ländlichen Bezirken, bei denen der Aufwand für die Beförderung zum Auffanglager in keinem Verhältnis zum Rohstoffgewinn stehen würde. Hierzu werden mit einem Meißel oder mit der Spitzhacke vier Löcher in die Bombe geschlagen und die Bombe mit diesen 4 Öffnungen nach unten in eine gemäß Abb. 291 vorbereite-te Grube gelegt. Darauf wird die herauslaufende Brandmasse entzündet und die Bombe brennt aus. Dieser Vorgang dauert etwa ½ bis 1 Stunde. Sodann werden die Reste der Bombe vergraben oder, wenn sie gut durchgeglüht sind und keine klebrigen Bestandteile mehr enthalten, der Rohstoffverwertung zugeführt. Die ausgebrannte Bombe darf erst be-rührt oder vergraben werden, wenn nach dem Ausbrennen keine Flam-me oder Raucherscheinungen mehr beobachtet werden. |
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d) |
Vernichten von Flüssigkeitsbrandbomben 14 kg, dessen Zünder sich nicht mehr herausnehmen lassen: |
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Sind die Zünder beim Aufschlagen so stark verformt, daß ein Heraus-schrauben nicht möglich ist, so muß die Bombe durch Sprengung ver-nichtet werden. Auflegen der Sprengladung (Sprengkörper 28 oder Bohrpatrone 28) in Höhe der Schweißnaht zwischen Bombenkopf und zylindrischem Bombenkörper. Tiefe der Sprenggrube 1 m. Überdeckung durch Reisig, damit ein zu weites Verspritzen des Brandmasse verhin-dert wird. Sicherheitsabstand: 100 m. Zündung elektrisch oder durch Leitfeuerzündung. Die Sprengung darf nur durch besonders ausgebildete Fachkräfte, die hierfür einen besonderen Ausweis haben und mit dem Umgang mit Sprengstoffen vertraut sind, vorgenommen werden. |
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e) |
Erkunden von Phosphorbomben-Blindgängern. |
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Unterscheidung von Sprengbombeneinschlägen durch Benzin- oder Leuchtgasgeruch. Ist der Geruch im Einschußkanal nicht wahrnehmbar, so ist der Einschußkanal mit einer Stahlsonde gemäß Abb. 293 abzufüh-len. Zeigt die herausgezogene Sonde Leuchtgas- oder Benzingeruch, so kann der Einschußkanal als von einer Phosphorbombe herrührend für ge-fahrlos erklärt werden und die Absperrungen sind aufzuheben. Die Son-de ist vor ihrer erneuten Benutzung sorgfältig zu reinigen. |
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Zentrales Beschaffen der Sonden ist nicht möglich sie sind gemäß Abb. 293 in truppeneigener Werstatt zu fertigen. |
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