| Munitionsmerkbuch - IX. Minen |
| AHM. 1940 |
| 32.
Einstellehren im Kasten und Steckschlüssel f. T.M. 35 zum Überprüfen der richtigen Einstellung der T-Mine 35. |
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Nach Anlage P 131 sind für jeden Sprenggerätekasten Satz a 1 Einstellehre im Kasten (P 135) und 1 Steckschlüssel für T-Mine 35 (P 136) zuständig. |
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Die hiermit ausgestatteten Truppen usw. des Ersatzheeres überprüfen daraufhin die Sprenggerätekasten und fordern fehlende Teile unmittelbar bei dem zuständigen Heeres-zeugamt an. |
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O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 19.12.39 |
80 a |
AHA/Jn 5 (III). |
| 7599/39 |
| 914.
Aufnehmen der im Feld verlegten T- und S-Minen und Abgabe an die Fz.-Dienststellen. |
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Beim Minenräumen sind dir für das Aufnehmen von T- und S-Minen gültigen Bestimmun-gen, besonders die der D 514/4, Abschnitt F, Nr. 44, genauestens zu beachten. |
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Vor Abgabe der S-Minen müssen sämtliche Sprengkapseln aus der S-Mine entfernt sein. |
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T-Minenzünder müssen durch Stift- und Drehsicherung gesichert werden. Die T-Minen-zünder sind unter Aufsicht eines Feuerwerkers oder geeigneten Unterführers auszu-schrauben, dann ist die Sprengkapsel aus der T-Mine zu entfernen. Zünder und Spreng-kapsel sind getrennt in ihren Packgefäßen zu verpacken. |
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Läßt sich eine der beiden Sicherungen nicht einwandfrei betätigen, ist der Zünder nach H.Dv. 220/4b Nr. 32 abzufeuern. Die abgefeuerten Zünder sind zu sammeln und gleichfalls an die nächste Fz.-Dienststelle abzugeben. |
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O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 12.8.40 |
34 d 16/4b |
AHA/Jn 5 (I d III). |
| 6252/40 |
| AHM. 1941 |
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181. Entsichern und Wiedersichern scharfer T-Minen 35 bei der Ausbildung und bei Übungen. |
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Das Entsichern und Wiedersichern scharfer, offen oder getarnt verlegter T- Minen 35 hat ab sofort bei der Ausbildung und bei Übungen nur noch unter Verwendung fabrikneuer T-Minenzünder 35 zu erfolgen. |
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Als "fabrikneu" gelten T-Minen 35 und T-Minenzünder 35 in dem Zustand, in dem sie von der Munitionsanstalt ausgegeben werden. |
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Nach einmaliger Benutzung ist der T-Minenzünder 35 aus der T-Mine herauszuschrauben und durch ein Kreuz in roter, wetterbeständiger Farbe zu kennzeichnen. Derartige Zünder dürfen nur noch für Übungs-T-Minen weiter benutzt werden. |
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In die scharfe T-Mine 35 ist ein "fabrikneuer" T-Minenzünder 35 mit der Leder- oder Gum-midichtung des vorher ausgeschraubten T-Minenzünder 35 einzuschrauben. Ist diese Le-der- oder Gummidichtung unbrauchbar, muß eine neue Leder- oder Gummidichtung ge-nommen und die Einstellschraube nach H.Dv. 220/4b Anhang 1 mit der Einstellehre in die richtige Stellung gebracht werden. |
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Die scharfe T-Mine 35 kann zum Entsichern und Wiedersichern, offen und getarnt verlegt, beliebig oft verwendet werden, wenn sie hierbei nicht belastet wird. |
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Alle entgegenstehenden Anordnungen und Verfügungen treten hiermit außer Kraft. |
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Eine Mehrzuweisung von T-Minenzünder 35 über das bisherige Soll erfolgt nicht. |
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Es muß in Kauf genommen werden, daß die Ausbildung der Mehrzahl der Rekruten im Ent-sichern und Wiedersichern scharfer T-Minen entfällt. |
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O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 18.2.41 |
34 d 16/4b |
AHA/Jn 5 (I a). |
| 1400/41 |
| AHM. 1942 |
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337. Wiedersichern verlegter scharfer T-Minen 35 bei Feldeinsatz. |
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1. Verlegte entsicherte scharfe T-Minen 35, die wieder aufgenommen werden sollen, wer-den gesichert, indem versucht wird, zuerst die Stiftsicherung mit Sicherungshaken einzu-führen. |
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Läßt sich die Stiftsicherung nur schwer oder überhaupt nicht einführen, so ist die Mine zu sprengen. |
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2. Nach Einführung der Stiftsicherung ist die Mine mit der Drehsicherung zu sichern. |
| Diese gesicherten Minen sind wieder verwendungsfähig. |
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Läßt sich die Drehsicherung nur schwer oder überhaupt nicht betätigen, ist der Zünder als krank auszubauen und ein gesunder, brauchbarer Zünder unter Verwendung der bis-herigen Leder- oder Gummidichtung neu einzusetzen. Einstellung derartiger Zünder mit Einstellehre ist nicht erforderlich. |
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Ist jedoch Einbau einer neuen Dichtung erforderlich, so ist Einstellung dieses Zünders mit Einstellehre durchzuführen. |
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3. Stehen brauchbare Zünder als Ersatz unmittelbar an der Einsatzstelle nicht zur Verfü-gung, so sind die Minen nach Ausschrauben der unbrauchbaren Zünder behelfsmäßig ge-gen Eindringen von Feuchtigkeit und Verschmutzung, unter besonderer Vorsicht vor der eingesetzten Sprengkapsel, abzudichten und der le.Pi.Kol. zum Wiederfertigmachen für den Einsatz zuzuführen. |
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Eine Vermehrung von T-Minenzünder 35 ist hierzu in den Zündmittelkästen Satz a und b vorgesehen. |
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4. Alle bisherigen Verfügungen und Anordnungen für das Wiederaufnehmen scharfer T-Minen treten hiermit für den Feldeinsatz außer Kraft. |
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Für Übungs- und Ausbildungszwecke bleiben die bisherigen Bestimmungen voll bestehen (siehe H.Dv. 220/4b, Nachdruck 1940 mit eingearbeitetem Deckblättern 1 bis 15, Anhang 2). |
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O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 1.4.42 |
34 d 16/4b |
AHA/Jn 5 (I a). |
| 2096/42 |
| Hinweise |
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Minen |
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Lfd.Nr. |
Inhalt |
Seite |
| 1. | Schutzkappe für T-Mi.Z. 35. AHM. 1940/1011 | 147 |
| 2. | Packkasten (Tropen) für T-Mine 35. AHM. 1942/449 | 162 |
| 3. | Packkasten (Tropen) für 3 S-Minen 35. AHM. 1942/609 | 163 |
| 4. | Feldverpackung für T-Mine 35. AHM 1942/653 | 163 |
| 5. | Ausstattung mit S-Minen. AHM. 1940/568 und 632 | 171 |
| 6. | Unterrichtstafeln für T-Minen. AHM. 1940/310 | 202 |
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7. |
Unterrichtstafeln für S-Mi. und T-Mi. 35. AHM 1941/396 |