X. Nebelmittel (Inhaltsverzeichnis)Inhaltsverzeichnis Merkbl. 22/1Inhaltsverzeichnis
Munitionsmerkbuch - IX. Minen
AHM. 1940
32. Einstellehren im Kasten und Steckschlüssel f. T.M. 35 zum
Überprüfen der richtigen Einstellung der T-Mine 35.

Nach Anlage P 131 sind für jeden Sprenggerätekasten Satz a 1 Einstellehre im Kasten (P 135) und 1 Steckschlüssel für T-Mine 35 (P 136) zuständig.

Die hiermit ausgestatteten Truppen usw. des Ersatzheeres überprüfen daraufhin die Sprenggerätekasten und fordern fehlende Teile unmittelbar bei dem zuständigen Heeres-zeugamt an.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 19.12.39

80 a

AHA/Jn 5 (III).

7599/39
914. Aufnehmen der im Feld verlegten T- und S-Minen und Abgabe
an die Fz.-Dienststellen.

Beim Minenräumen sind dir für das Aufnehmen von T- und S-Minen gültigen Bestimmun-gen, besonders die der D 514/4, Abschnitt F, Nr. 44, genauestens zu beachten.

Vor Abgabe der S-Minen müssen sämtliche Sprengkapseln aus der S-Mine entfernt sein.

T-Minenzünder müssen durch Stift- und Drehsicherung gesichert werden. Die T-Minen-zünder sind unter Aufsicht eines Feuerwerkers oder geeigneten Unterführers auszu-schrauben, dann ist die Sprengkapsel aus der T-Mine zu entfernen. Zünder und Spreng-kapsel sind getrennt in ihren Packgefäßen zu verpacken.

Läßt sich eine der beiden Sicherungen nicht einwandfrei betätigen, ist der Zünder nach H.Dv. 220/4b Nr. 32 abzufeuern. Die abgefeuerten Zünder sind zu sammeln und gleichfalls an die nächste Fz.-Dienststelle abzugeben.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 12.8.40

34 d 16/4b

AHA/Jn 5 (I d III).

6252/40
AHM. 1941

181. Entsichern und Wiedersichern scharfer T-Minen 35 bei der Ausbildung und bei Übungen.

Das Entsichern und Wiedersichern scharfer, offen oder getarnt verlegter T- Minen 35 hat ab sofort bei der Ausbildung und bei Übungen nur noch unter Verwendung fabrikneuer T-Minenzünder 35 zu erfolgen.

Als "fabrikneu" gelten T-Minen 35 und T-Minenzünder 35 in dem Zustand, in dem sie von der Munitionsanstalt ausgegeben werden.

Nach einmaliger Benutzung ist der T-Minenzünder 35 aus der T-Mine herauszuschrauben und durch ein Kreuz in roter, wetterbeständiger Farbe zu kennzeichnen. Derartige Zünder dürfen nur noch für Übungs-T-Minen weiter benutzt werden.

In die scharfe T-Mine 35 ist ein "fabrikneuer" T-Minenzünder 35 mit der Leder- oder Gum-midichtung des vorher ausgeschraubten T-Minenzünder 35 einzuschrauben. Ist diese Le-der- oder Gummidichtung unbrauchbar, muß eine neue Leder- oder Gummidichtung ge-nommen und die Einstellschraube nach H.Dv. 220/4b Anhang 1 mit der Einstellehre in die richtige Stellung gebracht werden.

Die scharfe T-Mine 35 kann zum Entsichern und Wiedersichern, offen und getarnt verlegt, beliebig oft verwendet werden, wenn sie hierbei nicht belastet wird.

Alle entgegenstehenden Anordnungen und Verfügungen treten hiermit außer Kraft.

Eine Mehrzuweisung von T-Minenzünder 35 über das bisherige Soll erfolgt nicht.

Es muß in Kauf genommen werden, daß die Ausbildung der Mehrzahl der Rekruten im Ent-sichern und Wiedersichern scharfer T-Minen entfällt.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 18.2.41

34 d 16/4b

AHA/Jn 5 (I a).

1400/41
AHM. 1942

337. Wiedersichern verlegter scharfer T-Minen 35 bei Feldeinsatz.

1. Verlegte entsicherte scharfe T-Minen 35, die wieder aufgenommen werden sollen, wer-den gesichert, indem versucht wird, zuerst die Stiftsicherung mit Sicherungshaken einzu-führen.

Läßt sich die Stiftsicherung nur schwer oder überhaupt nicht einführen, so ist die Mine zu sprengen.

2. Nach Einführung der Stiftsicherung ist die Mine mit der Drehsicherung zu sichern.

Diese gesicherten Minen sind wieder verwendungsfähig.

Läßt sich die Drehsicherung nur schwer oder überhaupt nicht betätigen, ist der Zünder als krank auszubauen und ein gesunder, brauchbarer Zünder unter Verwendung der bis-herigen Leder- oder Gummidichtung neu einzusetzen. Einstellung derartiger Zünder mit Einstellehre ist nicht erforderlich.

Ist jedoch Einbau einer neuen Dichtung erforderlich, so ist Einstellung dieses Zünders mit Einstellehre durchzuführen.

3. Stehen brauchbare Zünder als Ersatz unmittelbar an der Einsatzstelle nicht zur Verfü-gung, so sind die Minen nach Ausschrauben der unbrauchbaren Zünder behelfsmäßig ge-gen Eindringen von Feuchtigkeit und Verschmutzung, unter besonderer Vorsicht vor der eingesetzten Sprengkapsel, abzudichten und der le.Pi.Kol. zum Wiederfertigmachen für den Einsatz zuzuführen.

Eine Vermehrung von T-Minenzünder 35 ist hierzu in den Zündmittelkästen Satz a und b vorgesehen.

4. Alle bisherigen Verfügungen und Anordnungen für das Wiederaufnehmen scharfer T-Minen treten hiermit für den Feldeinsatz außer Kraft.

Für Übungs- und Ausbildungszwecke bleiben die bisherigen Bestimmungen voll bestehen (siehe H.Dv. 220/4b, Nachdruck 1940 mit eingearbeitetem Deckblättern 1 bis 15, Anhang 2).

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 1.4.42

34 d 16/4b

AHA/Jn 5 (I a).

2096/42
Hinweise

Minen

Lfd.Nr.

Inhalt

Seite
1. Schutzkappe für T-Mi.Z. 35. AHM. 1940/1011 147
2. Packkasten (Tropen) für T-Mine 35. AHM. 1942/449 162
3. Packkasten (Tropen) für 3 S-Minen 35. AHM. 1942/609  163
4. Feldverpackung für T-Mine 35. AHM 1942/653 163
5. Ausstattung mit S-Minen. AHM. 1940/568 und 632 171
6. Unterrichtstafeln für T-Minen. AHM. 1940/310 202

7.

Unterrichtstafeln für S-Mi. und T-Mi. 35. AHM 1941/396

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