XV. 1. Mun.Ausstattung (Inhaltsverzeichnis)Inhaltsverzeichnis Merkbl. 22/1Inhaltsverzeichnis
Munitionsmerkbuch - XIV. Packgefäße
AHM. 1940
483 Beschädigung von Geschoßkörben

Von den H.Ma. wird gemeldet, daß bei einem großen Teil aus dem Operationsgebiet ein-gehender Geschoßkörbe 18/19 die Trageriemen und bei Geschoßkörben der l.F.H. die Ver-schlußriemen durch Abreißen bzw. Abschneiden gewaltsam beschädigt werden. Die Zahl der angefallenen beschädigten Geschoßkörbe übersteigt bei weitem den sonstigen Anfall an beschädigten Packgefäßen.

Die Beschädigung der Geschoßkörbe und die widerrechtliche Aneignung derartiger Leder-teile ist von allen Dienststellen als grobe Disziplinlosigkeit zu verfolgen – In besonders schweren Fällen ist gerichtlich gem. § 138 MStGB, § 242 RStGB gegen die Täter einzu-schreiten.

O.K.H., 10.4.40
– 112 – Gen.St.d.H./Gen.Qu. (Qu. 3/I a 3).

688. Kennzeichnung der Mun.Kasten mit 8 cm Wgr. 34 Nb.

Die Munitionskasten des s.Gr.W. 34 mit 8 cm Wgr. 34 Nb. erhalten zur äußeren Kenn-zeichnung auf dem Inhaltszettel den roten Aufdruch "Nb", Schriftgröße entsprechend der Höhe des Inhaltszettels.

Im HM. 1939 S. 215 Nr. 470 ist ein entsprechender Vermerk aufzunehmen.

O.K.H. (Chef.H.Rüst. u. B.d.E.), 28.5.40 – 74 n – AHA/Jn 2 (VII).

AHM. 1941

444. Luftdichte Munitionspackgefäße für l.Geb.J.G. 18 und Gr.W.

Für das l.Geb.J.G. 18 und den l. und s.Gr.W. werden neben den eingeführten Packgefäßen für Sonderzwecke nachstehende luftdichte Packgefäße eingeführt:

1.

Für das l.Geb.J.G. 18

  Der luftdichte Munitionskasten des l.Geb.J.G. 18; abgekürzte Benennung:
  Lufdt.Mun.Kasten l.Geb.J.G. 18.
2.

Für den l.Gr.W. 36 (5 cm)

  Der luftdichte Munitionskasten des l.Gr.W. 36 (5 cm); abgekürzte Benennung:
  Luftd.Mun.Kasten l.Gr.W. 36 (5 cm).
3.

Für den s.Gr.W. 34 (8 cm)

  Der luftdichte Munitionskasten des s.Gr.W. 34 (8 cm); abgekürzte Benennung:
  Luftd.Mun.Kasten s.Gr.W. 34 (8 cm).

Zu 1. bis 3. Stoffgliederungsziffer: 13
Gerätklasse: J.

Die luftdichten Munitionskasten entsprechen in bezug auf äußere Form, Abmessungen und Fassungsvermögen den eingeführten Munitionskasten für Gr.W. bzw. L.Geb.J.G. 18. Der luftdichte Abschluß wird durch einen Gummirahmen erreicht. Der Anstrich ist gelbbraun.

Auf dem Kastendeckel erhalten die luftdichten Munitionskasten neben der bisherigen Auf-schrift noch den Zusatz "Luftdicht".

O.K.H. (Chef.H.Rüst. u. B.d.E.), 22.4.41 – 2760/41 – AHA/Jn 2 (VII).

1011. Luftdichter Munitionskasten es le.J.G. 18.

Für die Tropen wird der luftdichte Munitionskasten des le.J.G. 18 eingeführt.
Benennung: luftdichter Munitionskasten des le.J.G. 18.
Abgek. Benennung: Luftd.Mun.Kast. le.J.G. 18.
Gerätklasse: J.
Stoffgliederungsziffer: 13.
Lochkartenschlüssel: 13 6165 0000 080.
Äußere Abmessungen: Länge 400 mm,

Breite 123 mm,

Höhe 357 mm.

Im luftd.Mun.Kast. le.J.G. 18 können 3 7,5 cm Jgr. 18 oder 7,5 cm Jgr. 38 einschl. der zu-gehörigen Hülsenkartuschen verpackt werden.

Für das Verpacken der Geschosse verschiedenen Länge ist im Kastendeckel ein Schieber eingebaut, durch den die Geschosse festgelegt werden. Der Füllklotz für 7,5 cm Jgr. 38 bleibt beim luftd.Mun.Kast. le.J.G. 18 weg. Der Kartuschenrahmen des le.J.G. 18 ist un-verändert übernommen.

Der Anstrich des luftd.Mun.Kast. le.J.G. 18 ist gelbbraun.
Gewicht des luftd.Mun.Kast. le.J.G. 18, leer 4,5 kg, gefüllt 23,65 kg.

Durch den luftd.Mun.Kast. le.J.G. 18 tritt eine Änderung in der Beladung der Fahrzeuge und der Kal.Einh. nicht ein.

O.K.H. (Chef.H.Rüst. u. B.d.E.), 8.10.41 – 8391/41 – AHA/Jn 2 (VII).

AHM. 1942
449. Einführung des Packkastens (Tropen) für T-Minen 35.

Für die Tropen wird hiermit der Packkasten (Tp) für T-Mine 35 eingeführt. Er dient zur Aufnahme von 1 T-Mine 35.

Der Packkasten (Tp) für T-Mine 35 wurde entwickelt, weil ein Gesamtgewicht (Kasten und Mine) von 20 kg für die Tropen nicht überschritten werden durfte.

Benennung: Packkasten (Tp) für T-Mine 35
Abgekürzte Benennung: Packkast. (Tp) T-Mi. 35
Gerätklasse: P
Stoffgliederungsziffer: 14
Anforderungszeichen P
Gewicht: 4,5 kg
Gerät-Nr. 14–8129
Mit dem Gerät werden ausgestattet:

Alle Einheiten, die in den Tropen mit T-Minen 35 ausgestattet sind. Zuweisung des Geräts erfolgt ohne Anforderung durch Fz.Jn.

O.K.H. (Chef.H.Rüst. u. B.d.E.), 15.5.42 – 801/42 – AHA/Jn 5 (III b).

609. Einführung des Packkastens (Tropen) für 3 S.Minen 35 (Tropen)

Für die Tropen wird hiermit der Packkasten (Tp) für S.Mine 35 (Tp) eingeführt.
Benennung: Packkasten (Tp) für 3 S.Minen 35 (Tp)
Abgekürzte Benennung: Packkast. (Tp) für 3 S.Mi. 35 (Tp)
Gerätklasse: P
Stoffgliederungsziffer: 14
Anforderungszeichen 14–8132 P
Gewicht: 3,5 kg
Gerät-Nr. 14–8132

O.K.H. (Chef.H.Rüst. u. B.d.E.), 9.7.42 – 801/42 – AHA/Jn 5 (III b).

653. Feldverpackung für T-Mine 35.

Zwecks Senkung des Stahlbedarfs werden bis auf weiteres die bisherigen Packkasten für T-Mine 35 nicht mehr geliefert.

Als Ersatz wird die Feldverpackung für T-Mine 35 eingeführt, die wegen der Dringlichkeit ab sofort zur Ausgabe gelangt.

Diese Verpackung ist eine Behelfslösung für die bisherigen Packgefäße in Form eines ge-nagelten Lattenverschlages aus Holz mit folgenden Abmessungen:

bisheriger Packkasten neuer Lattenverschlag

Breite

238 mm

Breite

310 mm

Länge

330 mm

Länge

343 mm

Höhe

330 mm

Höhe

368 mm

Da der Lattenverschlag infolge der erforderlichen Holzstärke größer als der bisherige Packkasten ist, kann er in den Facheinteilungen der Pi.Kw. I und III, im gepanzerten Mannschafts-Transportwagen, im mittleren Schützen-Panzerwagen (P), im mittleren Pi.-Panzerwagen 251/7 und im Pi-Handkarren nicht mehr in der entsprechenden Stückzahl der bisherigen Packkästen verladen werden. Damit jedoch eine Umladung von Feldverpak-kung auf Fahrzeuge gewährleistet bleibt, haben sämtliche Truppenteile, die mit T-Minen ausgestattet sind, die zustehende Anzahl der bisherigen Packkästen zu sammeln und zu behalten. Auch ist die T-Mine in der neuen Feldverpackung nicht so gut geschützt wie in der bisherigen. Diese Nachteile müssen in Kauf genommen werden.

Die Verschläge werden durch Abschlagen einer Leiste zum Herausnehmen der T- Mine ge-öffnet. Eine Weiterverwendung ist im allgemeinen nicht möglich, da die Nägel bei nochma-ligem Einschlagen die Verpackung nicht mehr genügend zusammenhalten. Aufbrauch kann durch die Truppe erfolgen (Brennholz).

O.K.H. (Chef.H.Rüst. u. B.d.E.), 1.8.42 – 74 e 1030/34 – Jn 5 (III a 1).

1075. Verpackung von Munition für schwere Pak.

Zur Mitführung der Munition für
7,5 cm Pak 40
7,5 cm Pak 41
7,62 cm Pak 36

auf den Gefechts- und Munitionsfahrzeugen der Truppe sind die luftdichten Patronenbe-hälter der

7,5 cm Pak 40 (Inhalt 1 Patrone)
  7,5 cm Pak 41  
  7,62 cm Pak 36  

vorgesehen. Die Patr.Kästen aus Holz (Inhalt 3 Patr.) sind ausschließlich für den Nach-schub bestimmt.

Es ist daher erforderlich, daß bei Erstausstattungen den Truppenteilen Mun. in luftdichten Patronenbehältern zugewiesen wird und auch die ersten Nachschubsendungen unbedingt in diesen Packgefäßen nachgeführt werden müssen. Bei späterem Nachempfang von Mu-nition in Patr.-Kästen aus Holz sind die Patronen von der Truppe in die lufdt. Patronenbe-hälter umzupacken. Hierbei ist darauf zu achten, daß die Art der Patronen mit der Be-zeichnung auf den luftd. Patronenbehältern übereinstimmt.

Die leeren Holzpackgefäße sind auf dem Versorgungswege wieder abzugeben.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 19.11.42

74 c 50–80

Jn 6 (Z.G. WuG VIII).

7106/42
HVBl. 1942 Teil C
686. Instandsetzen gerissener Patronenkasten.

HVBl. 1941 Teil C S. 703 Nr. 1055, wonach das zu Instandsetzung gerissener Patronen-kasten für M.G. (le.) aus Aluminium erforderliche

Aluminiumweichlot "WL 40" und Abdichtungsmittel "Glüment"

nicht mehr bei der Firma "Bautea", sondern unmittelbar von den Heereszeugämtern Posen, Hannover oder Ingolstadt anzufordern sind, wird in Errinnerung gebracht.

O.K.H. (Chef.H.Rüst. u. B.d.E.), 24.10.42 – 77 d 60/83 – FzJn (IV b (I) 3).

AHM. 1943

153. Bezeichnung der Packgefäße der Artl.-, Pak-, Werfer-
und J.G.-Munition.

a) Die in der H.Dv. 488/5 unter VI Anhang Teil I, Ziffer 5 enthaltene Bestimmung, daß bei den Kartuschen gleicher Pulverlieferung zusammenzulagern und möglichst geschlossen an die Batterie weiterzuleiten sind, erhält durch die längere Kriegsdauer vermehrte Bedeu-tung. Denn die durch eine Vermischung der Munition verursachte Schwierigkeit beim Schießen nehmen mit der steigenden Zahl der Fertigungen aus verschiedener Zeit zu und werden von der Truppe immer störender empfunden.

Es ist daher in den Munitions-Anstalten, bei den Armee-Munitionslagern, den Div.-Mun.-Ausgabestellen und bei allen Umschlagstellen darauf zu achten, daß die Munition nicht nur nach Fertigungsart, sondern auch nach der Pulverlieferung der Treibladung und nach dem Ladungsaufbau möglichst geordnet zur Truppe gelangt.

Zur Erleichterung für dieses Ordnen werden die auf den Packgefäßen für Kartuschen und Patronen angebrachten Inhaltszettel von nun an die Bezeichnung der Pulverlieferung und des Ladungsaufbaues so deutlich enthalten, daß sie gut beachtet werden können.

b) An den Geschoß-Packgefäßen werden auf den Inhaltszetteln die Angaben des Schuß-fertigmachens (Ort, Tag, Monat und Jahr) ebenfalls besonders deutlich kenntlich ge-macht, um ein leichteres Einmischen der vermischten Geschosse in den Batteriestellung zu ermöglichen und beim Auftreten von Rohrzerspringern an Hand der Angaben auf den Inhaltszetteln die Einzelteile des betreffenden Geschosses feststellen zu können. Zur si-cheren nachträglichen Feststellung bei Fehlen des äußeren Inhaltszettels ist ein gleich-lautender zweiter Inhaltszettel im Inneren jedes Packgefäßes angebracht. Meldungen über unregelmäßiges Verhalten der Munition ist der Inhaltszettel des zum betr. Schuß ge-hörenden Packgefäßes oder eine Abschrift beizulegen.

Chef.H.Rüst. u. B.d.E., 23.1.43 – 1846.I.43 – WaStab B.f.V.

Hinweise

Packgefäße

Lfd.Nr.

Inhalt

Seite

1.

Stielhandgr. 24 mit B.Z. 39 (umg.). HVBl. 1943, C, 151

102

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