C. Angaben über Patronen; II. PatronenC. Angaben über Patronen; IV. Behandeln hingefallener PatronenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 8,8 cm Flugabwehrkanone 18 und 8,8 cm Flugabwehrkanone 36
C. Angaben über Patronen
III. Zünder

27.

Kurze Beschreibung der Zünder siehe Nr. 49, Spalte 5.

Die Kopfzünder sind erst mit der in das Geschoß eingesetzten gr.Zdlg. C/98 spreng-kräftig. 8,8 cm Pzgr. haben statt der Zündladung eine Sprengkapsel.

28.

Die am Geschütz befindliche Munition ist nach Nr. 29 b, c und d zu untersu-chen.

29. a)

Die A.Z. 23/28 stehen beim Lagern und Transport in Stellung "o.V."  (ohne Verzögerung), d.h. die Einstellnut des Stellbolzens zeigt auf "0". Zum Umstellen auf "m.V." (mit Verzögerung) ist der Stellbolzen mit dem Stellschlüssel für A.Z. 23 um 90° zu drehen, so daß die Einstellnut des Stellbolzens in Richtung der Buchstaben "M" und "V" liegt. Auf "m.V." eingestellte Aufschlagzünder, die nicht verfeuert werden, sind auf "o.V." zurückzustellen.

b)

Empfindliche Zünder mit Abschlußplatte sind lade-, rohr- und beförderungssi-cher, solange die Abschlußplatte unbeschädigt ist und der Zusammenbau des Zünders sich nicht gelockert hat.

Fehlt die Abschlußplatte ganz oder teilweise oder haben sich die Bördelränder auch nur gelöst, so ist der Zünder auf dem Geschoß zwar beförderungssi-cher, kann aber Frühzerspringer verursachen (31).

c)

Die Zt.Z. stehen beim Lagern und Transport in Stellung "0", d.h. die beiden Stellnuten am Zünder stehen genau übereinander. Das Einstellen des Zt.Z. auf Laufzeit erfolgt nach Nr. 69.

Zt.Z. sind unbrauchbar, wenn sich die Verschlußkappe mit der Hand leicht dre-hen läßt, wenn sie stark oxydiert sind, die drehbare Verschlußkappe verbogen, verbeult, oder sonstwie leicht beschädigt oder die Kappe mit dem zugehörigen Stellschlüssel nicht zu drehen ist. Sie sind aber in diesen Fällen beförderungssi-cher (31).

Treten beim Schießen 10% oder mehr Sprengpunktversager auf, so ist an OKH/ Wa Prüf 1 zu berichten. Dabei ist anzugeben, ob beobachtet wurde, daß das Geschoß beim Aufschlage detonierte.

d)

Alle Zünder mit gelockertem Zusammenbau, tiefen Schrammen und Beulen sind nicht beförderungssicher (32).

e)

Bd.Z. sind bei der schußfertigen Patrone nicht sichtbar.

30.

Wenn Patronen starken Stürzen, Bränden oder Explosionen ausgesetzt waren oder durch Feuerwirkung umhergeschleudert oder beschädigt wurden, sind sie grundsätz-lich zunächst als unsicher und gefährlich anzusehen. Diese Munition ist Sachver-ständigen (Offiziere (W) oder Feuerwerkern) vorzustellen, die sie nach Abschnitt C, I bis III, untersuchen.

31.

Patronen mit unbrauchbaren aber transportsicheren Zündern sind zu kennzeichnen und an die nächste Munitiionsausgabestelle abzugeben (29 b u. c).

32.

Patronen mit nichttransportsicheren Zündern sind nach H.Dv. 305 zu sprengen. Da-bei ist zu beachten, daß auch die Treibladung und die Zündschraube zu vernichten (29 d).

33.

Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen, ist verboten.

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