B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über Patronen; II. PatronenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 8,8 cm Flugabwehrkanone 18 und 8,8 cm Flugabwehrkanone 36
C. Angaben über Patronen
I. Geschosse

1.

Patronen mit Geschossen verschiedener Konstruktion dürfen nicht durcheinander verfeuert werden.

Geschosse gleicher Konstruktion, aber verschiedener Gewichtsklassen, ergeben bal-listische Unterschiede. Beim Übergehen von einer Gewichtsklasse zur anderen sind daher die Verbesserungswerte nach den BWE-Tafeln zu berücksichtigen.

2.

Patronen, deren Geschosse Risse haben, ergeben Rohrzerspringer und dürfen nicht verfeuert werden. Patronen mit Risssen in den Geschossen sind an die Munitions-ausgabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kum-mersdorf (für OKH/Wa Prüf 1) zu senden.

3.

Kleinere Beschädigungen des Führungsringes sind durch Befeilen oder Beitreiben des Metalls so zu glätten, daß die Form des Ringes nicht beeinträchtigt wird.

4.

Führungsringe, die sich durch Beitreiben des Metalls nicht instandsetzen lassen oder beim Instandsetzen in der Form beeinträchtigt wurden, machen das Geschoß un-brauchbar. Desgleichen sind Geschosse mit nicht zu beseitigenden Beschädigungen, flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes am Mundlochgewinde und unklarer oder fehlender Bezeichnung nicht zu verschießen.

5.

Alle Patronen, deren Geschosse Fehler nach Nr. 4 haben, sind entsprechend ge-kennzeichnet an die Ausgabestelle zurückzusenden.

Anstrich der Geschosse und farbige Kennzeichen

6. Über den Anstrich der Geschosse siehe Anlagen 1 bis 9.
7.

Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können. Ihre Bedeutung ist auf den Anlagen erläutert.

Eingeprägte Kennzeichen

8.

Scharfe Sprenggranaten mit eingesetzter Sprengladung tragen Kennzeichen für die Art des Sprengstoffes, den Monat und das Jahr des Ladens, scharfe Sprenggrana-ten mit eingegossener Sprengladung außerdem vor dem Monat den Ort des Ladens auf dem zylindrischen Teil, etwa 5 mm unter der Zentrierwulst, eingeprägt.

9.

Gewichtsklasseneinteilung der Geschosse

Lfd.
Nr.
Geschoßart
Zünderart
Schuß-
tafel-
mäßiges
Geschoß-
gewicht
kg
Gewichtsklasse
I
II
III
IV
V
1
2
3
4
5
6
7
8
9
1
8,8 cm Sprgr.
A.Z. 23/281)
9,0
von
bis
bis
bis
bis
 
L/4,5 (Kz)
Zt.Z. S/30
 
8,55
8,73
8,91
9,09
9,27
 
 
Zt.Z. S/301
 
bis
bis
bis
bis
bis
 
 
Zt.Z. S/30
 
8,73
8,91
9,09
9,27
9,45
 
 
Fg. 1
 
 
 
 
 
 
2
8,8 cm Pzgr.
Bd.Z. 5127
10,2
Gewichtsklasseneinteilung
unterbleibt
 
39
 
 
3
8,8 cm Pzgr.
Bd.Z. f.
9,50
 
 
8,8 cm Pzgr.
 

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