C. Angaben über Patronen; I. GeschosseC. Angaben über Patronen; III. ZünderInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 8,8 cm Flugabwehrkanone 18 und 8,8 cm Flugabwehrkanone 36
C. Angaben über Patronen
II. Patronen

10.

Die Patronen sind vor Feuer und Nässe zu schützen und bis kurz vor dem Verfeuern in der Verpackung zu belassen.

Für das Unterbringen und Lagern der Munition in Feuerstellungen ist die H.Dv. 305, für das Lagern im Standort die H.Dv. 450 zu beachten.

11.

Patronen sind nach Entnahme aus dem Packgefäß stets auf Haardecke oder andere weiche und reine Unterlagen zu legen, damit sie vor Schmutz und Verbeulen ge-schützt bleiben. Patronen sind nicht zu werfen oder auf den Boden der Patronen-hülse zu stellen. Beim Schießen nicht verwendete Patronen sind soblad wie möglich wieder zu verpacken.

12.

Auf Fahrzeugen befindliche Munition ist nach längeren Fahrten öfters nach Nr. 19 und 21 zu untersuchen. Der Zünder muß stets fest auf dem Geschoß sitzen. Läßt sich ein gelockerter Zünder nicht wieder von Hand festziehen, so ist die Patrone an die Munitionsausgabestelle abzugeben.

13.

Patronen, die im Wasser gelegen haben, sind zu kennzeichnen und umzutauschen. Ist ein sofortiger Umtausch nicht möglich, so sind einige Patronen zu verschießen. Kommt bei 4 Patronen mehr als ein Versager vor, so sind sämtliche Patronen, die im Wasser gelegen haben, sobald wie möglich an die Munitionsausgabestelle abzu-geben. Sprenggranatpatronen mit A.Z. sind so zu verschiessen, daß die Geschoß-aufschläge sicher zu beobachten sind. Kommt bei 4 Sprenggranatpatronen mehr als ein Blindgänger vor, so sind alle Patronen zurückzugeben. Panzergranaten dage-gen haben auch als Blindgänger genügend zerstörende Wirkung gegen Panzer. Das Versagen der Lichtspur muß notfalls in Kauf genommen werden. Sollte sich aber Ge-legenheit zum Umtausch bieten, so ist diese Munition durch einwandfreie zu erset-zen.

14.

Patronen, deren Pulverladung feucht geworden sein kann, sind nicht zu verschies-sen, da durch feuchtes Pulver die Anfangsgeschwindigkeit abnimmt und bei großem Feuchtigkeitsgehalt Versager eintreten, Nr. 13 beachten. Bei Kälte sind die Patronen gründlich von Reif oder Eis zu befreien, damit keine Ladehemmungen entstehen. Er-weisen sich Patronen als nicht ladefähig, so sind sie nicht mit Gewalt einzuset-zen. Sie sind an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

15.

Patronen sind gegen Sonnenstrahlen zu schützen, da andernfalls die Pulvertempera-tur und damit die Gasdrücke zunehmen; es ergeben sich Weitschüsse. Man muß möglichst vermeiden, für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Patronen durchein-ander zu verfeuern.

16.

Patronen dürfen nicht über 3 Minuten in heißgeschossenen Rohren verbleiben, weil sich die Wärme des Rohres auf die Pulverladung und den Zünder überträgt, wodurch die Pulvertemperatur und damit die Gasdrücke zunehmen; Geschosse und Gerät werden dann unnötig stark beansprucht. Es entstehen Weitschüsse, und außerdem besteht die Gefahr vorzeitiger Entzündung.

17.

Die Patronen sind auch gegen große Kälte zu schützen. Dazu sind – wenn Zeit vor-handen und die Lage es gestattet – die gefüllten Packgefäße mit kälteabweisendem Material (Haardecke, Planen usw.) zuzudecken. Der Kälte ausgesetzt gewesene Pa-tronen sind vor dem Schießen nicht in warme Räume zu bringen, da die sich in der Patrone bildende Feuchtigkeit Kurzschüsse zur Folge hat.

18.

Die Patronen sind im völlig sauberen Zustande, also frei von jeglichen Fremdkörpern – wie Sand usw. – ins Rohr einzusetzen. Die Zündschraube darf nicht über die Bodenfläche der Patronenhülse hervorstehen, sie darf aber in ihrem Lager etwas versenkt sitzen. Der Sitz der Zündschraube ist daraufhin vor dem Laden nachzuprüfen.

19.

Patronen mit gelockerten Zündschrauben, die sich nicht ohne weiteres wieder mit der Hand richtig einschrauben lassen, sind als Versager zu behandeln (23). Das An-ziehen der Zündschraube mit Hammer und Meißel ist verboten.

20.

Beim Einsetzen der Patrone ins Rohr ist das Anstoßen des Führungsringes an den Ansatz an der vorderen Keilfläche zu vermeiden; andernfalls wird der Führungsring beschädigt und damit die Ursache zu Ladehemmungen gegeben.

21.

Patronen mit stark verbeulten Patronenhülsen, die voraussichtlich nicht ladefähig sind, dürfen nicht angesetzt werden; Patronen mit lose oder schief sitzenden Ge-schossen1), mit Rissen in der Patronenhülse oder mit Fehlern nach Nr. 4 dürfen nicht verfeuert werden (14, letzter Satz).

22.

Bei Versagern ist von neuem abzuziehen. Tritt wieder Versager ein, so ist eine Minu-te zu warten, bevor der Verschluß geöffnet wird; auf Befehl des Geschützführers ist die Patrone durch eine neue zu ersetzen. Während der Wartezeit muß der Rücklauf des Rohres unbedingt frei sein. Es darf mit derselben Patrone noch einmal geladen werden, wenn die Zündschraube nicht angeschlagen ist.

Das Zurückschrauben der Zündschraube, um beim Abfeuern einen besseren An-schlag zu erzielen, ist verboten.

23.

Versagerpatronen sind am Hülsenboden mit einem roten Kreuz zu kennzeichnen. Auch sonst unbrauchbare, aber beförderungssichere Munition2) ist auffällig zu kenn-zeichnen und abseits der brauchbaren zu lagern; für ihre schnelle Abgabe an die Ausgabestelle ist zu sorgen.

24.

Patronenhülsen, die nach dem Schuß nicht ausgeworfen werden, sind mit dem Hül-senzieher zu entfernen oder von der Mündung her auszustoßen.

Treten 10% und mehr Hülsenklemmer ein, so ist darüber an OKH/Wa Prüf 1 zu be-richten, dabei ist anzugeben, wie oft die Patronenhülse beschossen worden ist. Schußzahl gleich Anzahl der auf dem Rand der Hülse befindlichen Körnereinschläge.

25.

Die abgeschossenen Patronenhülsen sind zu sammeln, sogleich zu verpacken, damit sie nicht unnötig verbeult oder sonst beschädigt werden, und an die Ausgabestelle zurückzuliefern. Das Sammeln und Abliefern der Hülsen beschleunigt den laufenden Munitionsnachschub und ist sehr wichtig.

Bezeichnung der Patronenhülse

26.

Auf der Patronenhülse sind Geschützart, Ladungsgewicht, Pulverart, Fertigungsort, Jahr und Lieferungsnummer des Pulvers sowie Fertigungsort, -tag, -monat, -jahr und Kennbuchstabe des für die Fertigung der Patrone Verantwortlichen aufgestem-pelt (Anl. 1–9).

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