VIII. Untersuchen der MunitionIX. Vernichten von MunitionInhaltsverzeichnisStichwortverzeichnis
Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe
VIII. Untersuchen der Munition einschließlich Nahkampf-, Spreng- und Zündmittel.
e. Nahkampf-, Spreng- und Zündmittel

A. Nahkampfmittel.

 

1. Prüfen nach Empfang und nach Transporten: Die Stielhandgranaten werden sofort nach Empfang durch die Beständeverwalter geprüft. Die Feuerwerker der Truppe werden dabei herangezogen.

152.
Untersuchen
von
Nahkampf-
mitteln

Bei Ausgabe durch die HMa. sind die Stielhandgranaten lediglich auf Vollzähligkeit der Packgefäße und deren Plombierung zu prüfen; bei Empfang von Truppenteilen ist außerdem bei allen Stielhandgranaten festzustellen, ob die Töpfe frei von Rost sind, die Bleiperlen keinen weißen Ausschlag haben, und ob die Gewinde- und Regenkappen fest-sitzen. Verschlossene Kästchen mit B.Z. 24 und Sprengkapseln sind nicht zu öffnen.

Bei Empfang von Stielhandgranaten mit eingeschraubten B.Z. 24 ist festzustellen, daß sich in den Zündern keine Sprengkapseln befinden.

 

Die geprüften Kisten werden durch einen Verschlußzettel nach Rand-nummer 229 plombiert.

 

2. Jahresuntersuchung: Halbjährlich im Frühjahr und im Herbst werden alle Bestände der Truppe durch die Nahkampfmitteloffiziere (Munitions-offiziere) geprüft. Im Mun.Untersuchungsheft (siehe Anlage 15) ist dies zu vermerken. Feuerwerker sind heranzuziehen.

153.

Beim Prüfen ist die Vollzähligkeit der Bestände nach dem Bestandsbuche und die Brauchbarkeit durch Untersuchen nach Ziff. 154 festzustellen. Bei bereits einmal geöffneten Packgefäßen ist durch Stichproben fest-zustellen, ob der Inhalt mit den Angaben auf dem Inhaltszettel überein-stimmt.

 

In besonderen Fällen (Versager, Kurzbrenner usw.) ist an O.K.H. (In 5) auf dem Dienstwege zu berichten.

 

Bei Beständen bis zu 3 000 Stück sind 1% über 3 000 Stück nur 0,5% der Stielhandgranaten zu untersuchen, ob sie beschädigt sind oder Rost angesetzt haben. Töpfe mit starker Rostbildung sind auszusondern.

154.
Stielhand-
grante 24
mit B.Z. 24

Die Stielhandgranaten sind zunächst auf Beschädigungen und Rostbil-dung zu untersuchen. Töpfe mit starker Rostbildung sind innerhalb der Standorte gesammelt bei den HMa. auszutauschen. Töpfe mit leichtem Flugrost sind mit Öl- und Petroleumlappen abzureiben. Stiele mit locke-ren oder gerissenen Gewinde- und Regenkappen sind unbrauchbar und auszusondern. Weißer Beschlag an der Bleiperle der Abreißschnur ist ab-zureiben.

Dann ist die Brennzeit der B.Z. 24 und die Detonationsfähigkeit des Sprengstoffes in den Töpfen festzustellen. Die Brennzeit kann für sich oder gleichzeitig mit der Detonationsfähigkeit der Töpfe geprüft werden. Zum Prüfen ist eine Stoppuhr zu verwenden.

 

Zu den Prüfungen sind Bestände aus bereits geöffneten Packgefässen und vor allem Stiele mit bereits eingeschraubten B.Z. 24 zu verwenden. Kann bei den Versuchen mit diesen Beständen kein einwandfreies Urteil gewonnen werden, so ist auch der Inhalt von Kasten in Ursprungsver-packung zu prüfen. Nach der Untersuchung sind, soweit möglich, geöff-nete Packgefäße der Feldausstattung gegen geschlossene der Übungs-ausstattung auszutauschen.

 

Zum Prüfen der Brennzeit der B.Z. 24 für sich sind die Zünder in einem Stiel (ohne Topf und ohne Sprengkapsel) einzuschrauben und abzuzie-hen. Nach dem Abziehen ist der Stiel einige Meter weit fortzuwerfen.

 

Das Prüfen des Sprengstoffes der Töpfe, wobei gleichzeitig Prüfen der Brennzeit des B.Z. 24 und der Sprengkapsel erfolgt, hat auf dem Hand-granatenwurfstand unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen zu erfolgen und kann gleichzeitig mit dem Werfen von scharfen Handgrana-ten zur Ausbildung verbunden werden. Bei Versagern ist zunächst der Inhalt derselben Packgefäße heranzuziehen, dann ist nach Absatz 4 zu verfahren.

 

Versager (Blindgänger) sind nach der H.Dv. 240 Ziff. 416 bis 421 zu be-handeln. Bei Durchschlägern oder Kurzbrennern unter 4 Sekunden sind keine weiteren Versuche mit dem Inhalt der entsprechenden Packgefäße auszuführen. Reste der entsprechenden Stielhandgranaten und die Packgefäße mit dem Restinhalt (Stielhandgranaten, B.Z. 24, Sprengkap-sel) sind aufzuheben.

 

Im Bericht nach Ziff. 153 über die Ursache der Versager usw. ist ferner anzugeben, ob Ersatz von Stielhandgranaten usw. und Austausch von geöffneten Packgefäßen der Feldausstattung notwendig ist.

 

3. Prüfen der Handgranaten auf Wachen: Die Handgranaten mit B.Z. 24 auf Wachen werden monatlich einmal durch den Nahkampfmitteloffizier (Munitionsoffizier) des die Wache stellenden Truppenteils geprüft. Im Munitions-Untersuchungsheft (siehe Anlage 15) ist dies zu vermerken. Vorhandenes Feuerwerkspersonal ist dabei heranzuziehen. Soweit die Handgranaten in Kisten versiegelt und die Sprengkapselkästchen mit Pa-pierstreifen umklebt sind (vgl. 90) sind nur die Siegel und der Verschluß zu prüfen, wenn aus der durch Unterschrift beglaubigten Aufschrift die Zahl des Inhaltes zu erkennen ist. Für das Prüfen der Handgranaten mit B.Z. 24 auf Wachen gelten auch die Bestimmungen der Randnummer 153 und 154.

155.
B. Sprengmittel
 

Die Sprengmittel werden im Frühjahr und Herbst geprüft.

156.
Untersuchen
der
Sprengmittel

Das Prüfen erstreckt sich zunächst auf die gute äußere Beschaffenheit der Packgefäße. Bei luftdicht abgeschlossenen Packgefäßen ist nur der gute Verschluß zu prüfen.

Zum Prüfen des Inhalts sind 10% der nicht luftdicht abgeschlossenen Packgefäße, mindestens aber eins, zu öffnen. In erster Linie sind die Gefäße zu öffnen, die äußerlich mit Mängeln behaftet sind. Der Inhalt der geöffneten Kasten ist auszupacken.

 

Bei besonderen Wahrnehmungen, z.B. dann, wenn sich auf den Inhalts-zetteln von Sprengmitteln violette Flecke zeigen, ist die Untersuchung weiter auszudehnen. Nötigenfalls hat sie sich auf den ganzen Bestand zu erstrecken.

 

Mit violetten Flecken behaftete Sprengmittel sind für Übungen zu ver-brauchen.

 

Zerbrochene Sprengkörper und Bohrpatronen und solche mit zerrissener Papierumhüllung sind auszusondern. Mengen bis zu 10 kg sind nach Randnummer 180 zu vernichten, über 10 kg sowie alle beschädigten T.Minen, geballte Ladungen und Sprengbüchsen sind innerhalb der Standorte gesammelt bei den HMa. umzutauschen.

 

Gelbe Flecken auf T.Minen, geballten Ladungen und Sprengbüchsen sind unbedenklich und nicht zu entfernen.

 

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