Die deutsche Abwurmunition |
Zeichn.-Nr. |
Mark |
AB 500-1 |
See |
Serie K
Blatt 11 |
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Begriff:
Seemarkierungsbombe |
Einlagerung: |
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Füllung: 44 Mark 2 S |
Gewicht d. Füllung: ca. 100 kg |
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Gesamtgewicht: ca. 190 kg |
Zünder: des AB |
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Abwurfwaffe: Nur waagerecht - innenbord und außenbord - mittels Öse oder Warze |
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Hinweis auf Vorschriften:
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Anmerkung: |
Die Markierungsbomben kommen fertig gepackt an die Front und können in bezug auf Brennzeit der Leuchten nicht mehr geändert werden. |
1. |
Verwendungszweck |
Die Seemarkierungsbombe dient zum Kennzeichnen von Ziel- und Wendepunkten auf See und zum Festlegen taktisch erforderlicher Stellen. |
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2. | Beschreibung |
Die Mark | AB 500-1 44 Mark 2 S |
See besteht aus einer normalen AB 500-1, der 44 Mark 2 S |
und einen oV-seitigen und mV-seitigen Öffnungszünder enthält. Der Abwurfbehälter muß 4 Sek. nach dem Abwurf, also vor Erreichen seiner Endgeschwindigkeit öffnen, da sonst durch die hohe Geschwindigkeit und starke Abbremsung beim Öffnen des Behälters die Markierungskörper beschädigt werden. Dementsprechend muß der Zünder (89) B auf 4 Sek. Laufzeit eingestellt werden. Nach Abwurf und Öffnen des Behälters fallen die Mark 2 S heraus und werden beim Aufschlag auf Wasser über den AZ (23) A gezündet. Die Markierungsbombe hat eine Gesamtbrenndauer von ca. 30 Min. Diese wird durch Einbau von verschieden langen Zeitzünderschnur in die einzelnen Markierungskörper erreicht. Die Brenndauer eines Markierungskörpers be-trägt ca. 2½ Min. Um die erforderliche Sichtverhältnisse sicherzustellen, brennen je-weils 3 Markierungskörper gleichzeitig ab. |
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Ausführungsarten |
Anzahl der Mark.-Sätze |
Mark.-Zeichen | Farbe |
Sichtweite bei guten Sichtverhältnissen (km) |
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44 | Dauerlicht | rot | 70 | ||
44 | Dauerlicht | grün | 30 | ||
44 | Dauerlicht | gelb | 80 |
3. | Verpackung |
Transportkasten für SC 500 mit Beschriftung Mark | AB 250-1 44 Mark 2 S |
See. |
4. | Transport |
Nur im Transportkasten. Der gefüllte AB ist transportsicher | |
5. | Hinweis für die Lagerung |
Sämtliche Markierungsmunition muß trocken gelagert werden. | |
6. | Achtung ! |
Bei Vorführungen und Übungseinsätzen ist eine Sicherheitsentfernung von 75 m ein-zuhalten. Gelände erst nach Abbrand sämtlicher Mark 2 S betreten; nicht gezündete sind wie Blindgänger zu behandeln. |
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7. | Ballistik |
Siehe Leucht- und Markierungsbomben. Ausgabe Mai GL/C Nr. 2243/44 geh. |
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