III. Beseitigung nicht detonierter Abwurfmunition: B. Sofortmaßnahmen beim Auffinden nicht detonierter feindlicher AbwurfmunitionIII. Beseitigung nicht detonierter Abwurfmunition: D. Freilegung nicht detonierter AbwurfmunitionInhaltsverzeichnis
Beseitigung nicht detonierter feindlicher Abwurfmunition (Blindgängerbeseitigung)
III. Beseitigung nicht detonierter Abwurfmunition

 

C. Splittersichere Abdeckung.
Zweck
38.

Sofern die Sicherheitsabstände verkleinert werden müssen, ist bald-möglichst eine splittersichere Abdeckung der Einschlagstelle vorzuneh-men. Sie hat den Zweck, bei einer etwaigen Detonation der Bombe die der Luftdruckwelle vorauseilenden Sprengstücke einzufangen. Hierzu gehören auch die in dem Erdreich vorhandenen Steine, Betonstücke, Erdbrocken u. dgl.

Art und Durchfüh-
rung
39.

Zur Erleichterung der späteren Freilegungsarbeiten ist vor dem Anbrin-gen der Abdeckung die Einschlagstelle durch vier Holzpfähle in etwa 4 m Entfernung zu kennzeichnen. Die Markierungspfähle müssen sich außerhalb der Abdeckung befinden. Sie sind vorsichtig so einzuschla-gen, daß zwei zwischen ihnen gespannten Schnüre sich über der Ein-schlagstelle kreuzen. Auf Beton, Pflaster oder dgl. kann statt der Pflöcke Makierung durch Ölfarbe, Teer oder sonstige haltbare Striche erfolgen (siehe Zeichnung 3). Das Einschlagloch soll durch vorsichtiges Hineinstopfen von Stroh erhalten bleiben. Über dem Einschlagloch und der mutmaßlichen Liegestelle des Blindgängers wird auf einer Fläche von etwa 3 x 3 m eine splittersichere Abdeckung von mindestens 1,5 m Höhe angebracht.

Abdeckungs- material
40. Das Abdeckmaterial muß folgende Eigenschaften haben:
a)

Es muß locker sein, damit eine federnde Wirkung und keine Ver-dämmung erzielt wird.

b)

Es darf keine Steine, Nägel, Holzstücke, Eisenbänder usw. enthal-ten, die beim Umherfliegen bei einer Detonation Schaden anrichten können.

c)

Es muß gebündelt oder in Ballen gepreßt bzw. gebunden sein, damit es leicht und schnell auf einem Lkw verladen werden kann. Es soll so transportabel sein, daß der Lkw in einer Entfernung von etwa 30 m halten und das Material von wenigen Leuten in kürzester Zeit auf die Einschlagstelle gedeckt werden kann. Der Transport zur Einschlagstelle hat so zu erfolgen, daß sich nur jeweils die unbe-dingt notwendige Zahl von Leuten in unmittelbarer Nähe der Ein-schlagstelle befindet.

Es empfiehlt sich hierfür die Verwendung von:
Faschinen.

Faschinen sind Strauchbündel gleichmäßiger Stärke, die in Abstän-den von 50 cm mit Draht gebunden und etwa 3 m lang und 30 bis 35 cm dick sind.

Schanzen.

Schanzen sind Strauchbündel, bei denen die dünnen Endzweige alle auf einer Seite, die dickeren Stammenden auf der anderen Seite liegen. Nur die Stammenden werden mit Draht gebunden, die Wip-felenden sind offen. Die Schanzen sind etwa 2,50 m lang und 30 cm dick.

Gepreßte Torfballen, Laub- und Schilffbündel, Strohballen, Papier-ballen, Zellstoffballen usw. (siehe Abb. 2, Zeichnung 4).

Werden Papierballen verwendet, so soll locker gepreßtes Altpapier verwendet werden. Gestapelte Hefte, Bücher usw. sind nicht elas-tisch und wirken verdämmend.

 

Ebenfalls können kombinierte Auflagen von Faschinen, Strohballen, Pa-pier- und Zellstoffballen unter Sandsäcken benutzt werden. Es ist an-zustreben, daß dabei die untersten Schichten aus weichem, luftigen und federndem Material bestehen. Das unmittelbare Auflegen von Sandsäcken auf die Einschlagstelle vergrößert die Verdämmung und damit die Luftdruckwirkung.

41.

Der Splitterschutz ist durch Dachpappe, die durch Sandsäcke oder Draht festgelegt ist, gegen Regen und Wind zu schützen, damit eine Wiederverwendung des Abdeckmaterials möglich ist (siehe Zeichnung 4).

42.

Bei der Verwendung von Stroh werden über dem Einschlagloch und der mutmaßlichen Liegestelle des Blindgängers auf eine Fläche von 3 X 3 m je 9 Strohballen kreuzweise übereinandergelegt und durch gefüllte Sandsäcke bzw. Erdaufwurf gegen zu leichtes Hochfliegen gesichert. Der unmittelbar über dem Einschlagkanal liegende Strohballen ist auf-zureißen und als lockeres Stroh aufzulegen. Höhe der Strohpackung mindestens 1,50 m.

43.

Empfehlenswert und leicht zu beschaffen ist folgende Zusammenstel-lung: Über der Einschlagstelle und der mutmaßlichen Liegestelle des Blindgängers werden zwei Reihen von je 10 Schanzen mit den Wipfel-enden übereinandergelegt und darüber zwei Kreuzlagen Faschinen. Die oberste Lage wird in der Nähe der Außenenden mit gefüllten Sandsäk-ken bzw. Erdauflagen (etwa ½ m) – keine Steine ! – gegen zu leichtes Hochfliegen gesichert.

Sicherung abge- deckter Blindgänger
44.

Blindgänger, die auf unbestimmte Zeit liegen bleiben, sind einzuzäunen (siehe Zeichnung 3).

Es genügt, den Liegeplatz mit einem Drahtzaun in einem Halbmesser von 15 m und einer Höhe von etwa 1,20 m zu umgeben und in der Mit-te durch eine doppelseitig beschriftete Tafel nach Anlage 2 die Stelle des Blindgängers zu kennzeichnen. Bei Dunkelheit ist die Stelle ent-sprechend den Verdunkelungsvorschriften durch Lampen zu kennzeich-nen, wenn die Verkehrslage es erfordert. In den ersten 7 Tagen ist in mindestens 50 m Entfernung ein Sicherheitsposten aufzustellen, sofern es sich um Gelände handelt, das der Öffentlichkeit zugänglich ist. Nach Ablauf von zwei Monaten können der Zaun und die Abdeckung entfernt werden. Tafel und Anmerkungspfähle müssen erhalten bleiben (siehe Ziffer 58).

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