II. Mun. f. schwere Infanterie-Waffen (Inhaltsverzeichnis)Inhaltsverzeichnis Merkbl. 22/1Inhaltsverzeichnis
Munitionsmerkbuch - I. Mun. f. Handfeuerwaffen und M.G.
AHM. 1940
83. Patr. S.m.K. (H)

Die aus Neufertigung anfallenden Patr. S.m.K. (H) werden ab sofort wie nachstehend ge-kennzeichnet:

Geschoß vollkommen geschwärzt

Ringfugenlackierung rot

Patr. S.m.K. (H) mit der bisherigen Kennzeichnung (kupfernickelplattiertes Geschoß und rot lackiertes Zündhütchen) werden nicht mehr gefertigt.

Die Patr. S.m.K. (H) mit der bisherigen Kennzeichnung sind in erster Linie zu verausgaben.

In bezug auf die Geheimhaltung sind Patr. S.m.K. (H) wie die übrige l.S. Munition zu be-handeln.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 15.1.40 - 74 a - AHA/ Jn 2 (VII).

434. Munition für Handfeuerwaffen und M.G.

Ein Sonderfall gibt Veranlassung, die Truppe erneut darauf hinzuweisen, daß nur die von Fz. Dienststellen verausgabte Munition – auch Platzpatronen – verschossen werden darf, da u.U. beim Verschießen anderer Munition schwere Beschädigungen der Waffen eintre-ten können, s. auch H.W. 1939 (S. 207 Nr. 434)

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 19.3.40 – 74 a – AHA/ Jn 2 (VII).

438. Zusammenstellung

über die Verwendungsmöglichkeit der deutschen, (ö), (t) und (p) Handfeuerwaffen und M.G. Munition aus deutschen, (ö), (t) und (p) Waffen. Der Erlaß m. H.W. 1939 S. 390 Nr. 875 wird hiermit aufgehoben.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 3.4.40 – 74 a – AHA/ Jn 2 (VII).

962. Patr. S.m.E.

Die Patrone S.m.E. wird eingeführt.

Abgekürzte Benennung: Patr. S.m.E.
Stoffgliederungsziffer: 13
Gerätklasse: J
Anforderungszeichen: J –
a) Beschreibung:

Die Patr. S.m.E. gleicht im Aufbau der Patrone s.S. Das Geschoß S.m.E. besteht aus dem tombakplattierten Geschoßmantel, dem Bleihemd und einem nicht gehärteten Eisenkern.

b) Kennzeichnung:

Die Patr. S.m.E. ist durch eine blaue Ringfugenlackierung gekennzeichnet. Im übrigen un-terscheidet sie sich im Aussehen nicht von der Patrone s.S. Die Inhaltszettel entsprechen denen der Patrone s.S., lediglich die Buchstaben "s.S." sind durch die Bezeichnung "S.m.E." in schwarzer Farbe ersetzt.

c) Ballistische Leistungen:

Die ballistische Leistung des S.m.E.- Geschosses stimmt auf Entfernungen bis zu etwa 1100 m praktisch mit der des s.S.-Geschosses überein. Die Streuung der S.m.E.-Munition ist bis 1500 m etwa gleich der s.S.-Munition, darüber hinaus ist mit der 1½fachen Streu-ung der s.S.-Munition zu rechnen.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 21.8.40 – 74 a – AHA/ Jn 2 (VII).

AHM. 1941
170. Pist.Patr. 08 m.E.

Die Pistolenpatrone 08 mit Eisenkern wird eingeführt.

Benennung: Pistolenpatrone 08 m.E.
abgek. Benennung: Pist.Patr. 08 m.E.
Stoffgliederungsziffer: 13
Gerätklasse: J
Anforderungszeichen: J –

Kennzeichnung: Geschoß vollkommen geschwärzt. Ringfugenlackierung schwarz.

Leistung: Bezüglich der Treffleistung besteht zwischen der Pist.Patr. 08 und der Pist.Patr. 08 m.E. praktisch kein Unterschied. Bei Patronenarten können wechselweise aus der P. 08, P. 38, P. 35 (p), M.P. 18, M.P. 38 und M.P. 40 verschossen werden.

Verpackung: Die Pist.Patr. 08 m.E. wird wie die Pist.Patr. 08 verpackt.

Gewicht des vollen Packgefäßes etwa 53,5 kg.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 11.2.41 – 20/41 – AHA/ Jn 2 (VII).

393. Verschießen von l.S. oder l.S.L'spur Mun. aus M.G.
1.

Verschiedene Vorkommnisse geben Veranlassung darauf hinzuweisen, daß die l.S.- oder l.S.L'spur Mun. zum Schießen mit dem M.G. 34 nur für das Gefechtsschießen (gegen Flugziele, Schul- und Gruppengefechtsschießen) bis auf 400 m Entfernung benutzt werden darf, siehe H.M. 1938 S. 141 Nr. 409 und H.M. 1939 S. 93 Nr. 202. Hierzu muß in den Rückstoßverstärker 34 (S) statt der S.-Düse (Bohrung 11,0 mm Ø) die l.S.-Düse (Bohrung 9,5 mm Ø) eingesetzt werden.

2.

Es ist verboten, für das Schießen mit l.S.- oder l.S.L'spur Mun. aus M.G. 34 die S.- Düse zu benutzen und mit Hilfe einer schwächeren oder gar gekürzten Schließfeder zu versuchen, das M.G. 34 zum Schießen zu bringen.

3.

Der Leitende des Schießens hat sich persönlich zu überzeugen, daß sich vor Beginn des Schießens mit l.S.-Mun. die l.S.-Düse (9,5 mm Ø) im Rückstoßverstärker befin-det und nach Beendigung des Schießens wieder gegen die S.-Düse (11,0 mm Ø) ausgewechselt wird.

4.

Aus Beute-M.G. jeder Art ist das Verschießen von l.S.- und l.S.L'spur Mun. verbo-ten.

5.

Der Führer der Einheit ist für das Fertigmachen und die Ausgabe der Munition per-sönlich verantwortlich. Auf keinen Fall darf Munition, die nur für Üb.-Zwecke be-stimmt ist – Patr. l.S., Patr. l.S.L'spur, B.Patr., Patr. s.S. "Nicht zum Überschießen geeignet" usw. –, in die Feldausstattung der Truppe gelangen oder gar zusammen mit Kriegsmunition gegurtet und verschossen werden. Ganz abgesehen davon, daß diese Munition eine ganz geringe Wirkung hat, sind zahlreiche Hemmungen beim Schießen mit M.G. die Folge: s. Ziffer 2. Hierdurch kann die M.G. Bedienung beim Einsatz in eine verzweifelte Lage gebracht werden. Bei genauer Beachtung der In-haltszettel auf den Munitionspackgefäßen, der Unterscheidungsmerkmale der

Patronen untereinander und des Verwendungszweckes der einzelnen Patronenarten, sind Verwechselungen der Patronen ausgeschlossen.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 7.4.41 – 72 d 0021 – AHA/ Jn 2 (III/VII).

AHM. 1942
268. Patr. S.m.K. (H)

Patr. S.m.K. (H) werden bis auf weiteres an die Truppe nicht mehr ausgegeben.

In der Anlage des "Merkblattes über Verwendung und Wirkung der Patr. s.S., S.m.K. und S.m.K. (H)" (Seite 5) ist ein entsprechender Vermerk in Blei aufzunehmen.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 17.3.42 – 2407/42 – AHA/ Jn 2 (VII).

407. Gewehrgranatgerät

Es werden eingeführt:
Lfd.
Nr.
Benennung abgekürzte
Benennung
Stoffgl.
Ziffer
Gerät-
klasse
         

1.

Gewehrgranatgerät

G.Gr.Ger.

1 J

 

Einzelteile:

     

 

a) Schießbecher für Gewehr

     

 

b) Granatvisier für Gewehr

     

 

c) Das Zubehör bestehend aus:

     

 

1 Schlüssel für das Drallrohr

     

 

1 Tasche für G.Gr.Ger.

     

 

1 Paar Tragetaschen für G.Gr.

     

 

oder

     

 

1 Paar Tragebeutel für G.Gr.

     

2.

Gewehr Sprenggranate

G.Sprgr.

13 J

3.

Gewehr Panzergranate

G.Pzgr.

13 J

4.

Gewehr Sprenggranate Üb

G.Sprgr.Üb

13 J

5.

Gewehrkartusche für Gewehr-

G.Kart. für

   

 

Sprenggranate

G.Sprgr.

13 J

6.

Gewehrkartusche für Gewehr-

G.Kart. für

   

 

Panzergranate

G.Pzgr.

13 J

7.

Packhülse für Gewehr-Sprenggranate

Packh. G.Sprgr.

13 J

8.

Packhülse für Gewehr-Panzergranate

Packh. G.Pzgr.

13 J

9.

Kasten für Gewehr-Sprenggranate

Kast. G.Sprgr.

13 J

10.

Kasten für Gewehr-Panzergranate

Kast. G.Pzgr.

13 J
         

Das Gewehrgranatgerät (lfd.Nr. 1) wird in die Anlage J 23 aufgenommen.

Die näheren Angaben über das Gewehrgranatgerät und die Munition sowie Sicherheitsbe-stimmungen beim Schießen sind aus dem "Merkblatt über Mitführung, Verwendung und Handhabung der Gewehr-Sprenggranate (G.Sprgr.), der Gewehr-Panzergranate (G.Pzgr.) und der Gewehr-Sprenggranate Üb (G. Sprgr.Üb.) (N.f.D.) vom 1.3.1942 (Vorschrift ohne Nummer Anlage 2 zur H.Dv. 1a Seite 41 lfd.Nr. 21" zu ersehen.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 18.4.42 – 4985/42 – AHA/Jn 2 (VII).

646. Gewehr- und M.G.-Patr. russischer Herkunft.

Beim Osteinsatz ist wiederholt festgestellt worden, daß von russischen Fliegern 7,9 mm- Patronen in deutscher Verpackung abgeworfen werden, die nach Form und Aussehen der deutschen Munition gleichen.

Untersuchungen haben ergeben, daß sich in den Patronen an Stelle der Treibladung Sprengstoff und eine Sprengkaspel befindet.

Diese Munition sprengt beim Verschießen die Gewehr- bzw. M.G.-Läufe und kann zu schweren Verletzungen des Schützen führen.

Die Truppe ist eingehend zu belehren, daß sie Inf.-Munition, deren Herkunft nicht fest-stellbar ist, nicht verschießen soll. Die Munition ist unter entsprechender Kennzeichnung der Packgefäße an die nächste Beutesammelstelle abzugeben.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 21.7.42 – 9733/42 – Jn 2 (VII).

953. Große Gewehr-Panzergewehrgranate.

Für das Gewehrgranatgerät wird eine verbesserte Gewehr-Panzergranatpatrone einschließlich Treibladung und Verpackung eingeführt.

Benennung Abkürzung Soffgl.-
Ziffer
Gerät-
klasse
       

1. Große Gewehr-Panzergranate

gr.Gew.Pzgr.

13

J

2. Gewehr-Treibpatrone für große

Gew.Treibpatr.

Gewehr-Panzergranate

gr.Gew.Pzgr.

3. Packhülse für große Gewehr-

 

Panzergranate

Packh. gr.Gew.Pzgr.

4. Kasten für große Gewehr-

 

Panzergranate

Kast. gr.Gew.Pzgr.

       

Aufbau: Geschoßkörper mit Drallschaft, Treibladung, Bodenzünder, Zündhütchen 17 und kl.Zdlg. 31.

Gewicht: Etwa 0,387 kg.

Verpackung: Die Treibpatr. ist mit einem Papierstreifen seitlich an der gr.Gew. Patr. be-festigt. Die gr.Gew.Patr. und Treibpatr. werden in die Packh. gr.Gew. Pzgr. und 29 gefüll-te Packh. in den Kast. gr.Gew.Pzgr. verpackt. Der Kast. gr. Gew.Pzgr. wiegt gefüllt etwa 13 kg.

Kennzeichnung: Schwarzer Anstrich.

Einlagerungsgruppe: V.

Die näheren Angaben über die gr.Gew.Pzgr. und Sicherheitsbestimmungen beim Schießen sind aus dem Merkblatt über Handhabung, Mitführung und Verwendung der Gew.Gr. vom 20.10.1942 zu ersehen.

Gew.Pzgr. werden aufgebraucht.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 17.10.42 – 13347/42 – Jn 2 (VII).

HVBl. 1942 Teil II
605. Patr. für Gewehr und M.G. mit Stahlhülse.

Patronen alter Art für Gewehr und Maschinengewehr mit Patronenhülse S (Stahl), lackiert (erkennbar an graubrauner, teils heller, teils dunkler Färbung), sind in jeder Beziehung den Patronen mit Patronenhülse S (Messing) gleichwertig und können aus allen Waffen, in erster Linie Maschinengewehren, verschossen werden.

Patronen mit Patronenhülsen S (Stahl), kupferplattiert (erkennbar an der Kupferfarbe), sind nach Möglichkeit nur aus dem Gewehr zu verschießen.

Die Inhaltszettel der Packgefäße mit Patronen mit Patronenhülse S (Stahl), kupferplat-tiert, tragen die rot aufgedruckte Bezeichnung "Für Gewehr".

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 30.3.42 – 10852/42 – Jn 2 (VII).

926. Patr. S.m.E.

– HVBl. 1942 Teil C S. 649 Nr. 716 Abschn. D –

Die Patrone S.m.E.wird zum Verschießen mit dem s.M.G. freigegeben.

Das S.m.E.-Geschoß ist ballistisch dem s.S.-Geschoß auf Entfernungen bis zu 1100 m und streuungsmäßig bis 1500 m gleichwertig. Auf Entfernungen über 1500 m ist mit der 1,5 fachen Streuung der s.S.-Munition zu rechnen.

Beim Verschießen von Patronen S.m.E. mit s.M.G. ist auf den Entfernungen
ab 1500 bis 1950 ein um 50 m,
ab 2000 bis 2350 ein um 100 m und
ab 2400 ein um 150 m
höheres Visier einzustellen.

In der Anlage 6 zur H.Dv. 73 – Schießvorschrift für das schwere Maschinengewehr – und D 126/1 – Schußtafel für das Schießen mit s.M.G. 34 auf M.G.-Lafette 34 (s.S.-Munition) – ist auf Seite 3 über "1. Erhöhung" und auf Seite 12 "3. Überschießtafel" handschirftlich aufzunehmen:

"Bei Patronen S.m.E. ist
ab 1500 bis 1950 ein um 50 m,
ab 2000 bis 2350 ein um 100 m und
ab 2400 ein um 150 m
höheres Visier einzustellen".
Kennzeichnung der Patrone: S.m.E.
Bisherige Fertigung: blaue Ringfuge, kupferplattiertes Geschoß.
Neufertigung: blaue Ringfuge, verzinktes Geschoß.
Deckblattausgabe unterbleibt.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 24.11.42 – 18515/42 – Jn 2 (IV).

AHM. 1943
34. Patr. S.m.K. und S.m.K.L'spur mit verkupferter Stahlhülse.

In nächster Zeit werden für Übungszwecke des Ersatzheeres von den H.Ma. Patronen S.m.K. und S.m.K.L'spur mit verkupferter Stahlhülse ausgegeben.

Es sind zu verschießen:
a) Patronen S.m.K.L'spur mit verkupferter Stahlhülse aus M.G.
b)

Patronen S.m.K. mit verkupferter Stahlhülse nur aus Gewehr und Pz.Kpfwg. M.G.

Beim Verschießen der Munition aus M.G. ist mit vereinzeltem Auftreten von Hülsenklem-mern zu rechnen.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 21.12.42 – 20500/42 – Jn 2 (IV).

35. Verschießen jugoslawischer Beutemunition.

In nächster Zeit gelangen Patronen für Handfeuerwaffen und M.G. aus jugoslawischen Beutebeständen zur Verausgabung.

Diese Munition
Patr. M24/s.S.
Patr. M24/s.S.B.
Patr. M38 = s.S.
Patr. M24/r = s.S.

läßt sich ohne Einschränkung wie die entsprechende deutsche Munition ver wenden.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 23.12.42 – 20675/42 – Jn 2 (IV).

77. Unfälle durch Gewehrgranatblindgänger.

In der letzten Zeit ereigneten sich mehrfach Unfälle durch blindgegangene Gewehrgrana-ten, die absichtlich oder unabsichtlich berührt wurden. Diese Unfälle geschahen aus-schließlich auf Übungsplätzen und sind auf Nichtbeachtung der gegebenen Sicherheitsbe-stimmungen vorher übenden Abteilungen zurückzuführen.

Für die Truppe gilt beim Schießen und Werfen mit Gewehrhandgranten bezüglich Handha-bung und Sicherheitsbereich Abschnitt XI D des Merkblattes 41/23 (Anhang zur H.Dv. 1a, Seite 41 lfd.Nr. 23) – Merkblatt über Handhabung, Mitführung und Verpackung der Ge-wehrgranaten vom 20.10.1942 –, in dem es heißt:

D. Behandlung von Blindgängern.

Beim Abschuß der Gewehrgranate wird der Zünder scharf. Aufheben der Blindgänger (G.Sprgr., gr.G.Pzgr. und G.Pzgr.) ist daher verboten.

Auch das Aufheben blindgegangener, als Handgranate geworfener G.Sprgr. ist verboten, da im Gegensatz zu Stiel- und Eihandgranaten der Aufschlagzünder durch die spätere De-tonation anderer Granaten in unmittelbarer Nähe entsichert sein kann.

Blindgänger sind gemäß H.Dv. 210 (Schießvorschrift für Gewehr [Karabiner], leichtes Ma-schinengewehr, Pistole usw.), Ziffern 416 bis 421, zu vernichten. Da die Gewehrgranaten nicht gesammelt werden dürfen, sondern einzeln zu sprengen sind, ist nur ein Sicher-heitsbereich mit einem Halbmesser von 200 m (anstatt 300 m) erforderlich.

Hierzu ergänzend wird folgendes angeordnet.

Die Übungen sind so abzuhalten, daß jeder einzelne Schuß bzw. Wurf genau beobachtet und dabei jeder auftretende Blindgänger sofort seiner Lage nach erkannt werden kann. Im Notfalle kann das Sprengen der Blindgänger durch einen im Sprengdienst ausgebildeten Unteroffizier unter Aufsicht eines Offiziers erfolgen.

Der Leitende ist dafür verantwortlich, daß alle festgestellten Blindgänger durch Sprengen vernichtet werden.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 6.1.43 – 20879/42 – Jn 2 (IV).

79. Pistolenpatronen 08.

Pistolenpatronen 08 mit Stahlhülse sind wegen vereinzelt auftretender Hülsenklemmer für die Pistole 08 nur bedingt geeignet. Pistolenpatronen 08 mit Messinghülse werden nicht mehr gefertigt. Die an dieser Munition vorhandenen Bestände müssen für die Pistole 08 sichergestellt werden. Aus den nachstehenden Waffen sind deshalb nur Pistolenpatronen 08 mit Stahlhülse zu verschießen:

Pistole 38,
Pistole 35 (p),
Pistole 640 (b),
Star-Pistole 9 mm (span.),
Maschinenpistole 38,
Maschinenpistole 40.

Die aus Neufertigung anfallenden Pistolenpatronen 08 mit Stahlhülse erhalten auf dem Beizettel der Packgefäße an Stelle des bisherigen Aufdrucks "Nur für Maschinenpistolen" den Aufdruck:

"Für Pistole 08 beschränkt geeignet
(vereinzelte Hülsenklemmer)"

Aus den Munitionsanforderungen der Truppe muß die Art der vorhandenen Pistolen genau zu ersehen sein.

Für das Verschießen von Pistolenpatronen 08 mit Stahlhülsen in den Tropen sind beson-dere Bestimmungen nicht erforderlich.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 15.1.43 – 909/43 – Jn 2 (IV).

Hinweise
Handfeuerwaffen und M.G.

Lfd.Nr.

Inhalt

Seite
1. Zündhütchen 30/40, AHM. 1940/863 146
2. Patronenkasten für M.G. (le.) aus Aluminium, HVBl. 1942 Teil C/686 164
3. 1. Mun. Aust. der s.M.G., AHM. 1942/356, 683 und 1121 175, 178
4. 1. Mun. Aust. bei Gew.Gr.Gerät, AHM. 1942/845 176
5. 1. Mun. Aust. Gew.Gr.Ger., AHM. 1943/319 181
6. Mun. Aust. für eigene Pistole, HVBl. 1943 Teil B/151 181
7. Sicherheitsbereich bei Patronen l.S. und l.S.L'spur, AHM. 1940/170 187
8. Russische 7,62 mm Spr.Brandpatrone, HVBl. 1942 Teil C/460 194
9. Patronen s.S. für Übungszwecke, HVBl. 1942 Teil C/367 216
10. Üb.Munition für Ersatzeinheiten, HVBl. 1941 Teil C/478 216
11. Platzpatronen 33, HVBl. 1943 Teil B/63 219
12.

Bergelohn für Teile der verbrauchten Handfeuerwaffen und M.G.-Muni-tion, HVBl. 1942 Teil B/343

252
13. Ex.-Patrone aus Kunststoff, HVBl. 1942 Teil B/811 259
14. Scharfe Teile unter abgeliefertem Inf.Mun.Material, HVBl. 1942 Teil B/812 259

15.

Ankauf von Mun. für Handfeuerw., HVBl. 1942 Teil B/813

260

II. Mun. f. schwere Infanterie-Waffen (Inhaltsverzeichnis)Inhaltsverzeichnis Merkbl. 22/1Inhaltsverzeichnis