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| Merkblatt für die Munition der 10 cm leichten Feldhaubitze 30 (t) |
| III. Angaben über |
| C. Kartuschen |
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39. |
Die Hülsenkartusche der 10 cm le.F.H. 30 (t) wird mit der 7. Ladung geliefert. Sie besteht aus den Teilkartuschen 2–7, und zwar: |
| Pulversorte | die Teilkart. Nr. | Bemerkungen | ||||||
| 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | |||
| enthält g | ||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | |
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Ngl.Bl.P. |
Die Ladungsge- |
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– M 16/36 – |
303 | 79 | 92 | 146 | 114 | 155 |
wichte schwanken |
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(0,8/8) |
und werden für |
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jede Pulverliefe- |
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oder: |
rung ermittelt. |
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Ngl.Bl.P. |
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– M 16 – |
241 | 71 | 86 | 138 | 107 | 142 | ||
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(1,2/1,2)1) |
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| 40. |
Sollen die Hülsenkartuschen mit einer kleineren Ladung verschossen werden, so sind nach Entfernen der beiden Kartuschdeckel und des Pappkreuzes so viele Kartuschen herauszunehmen, bis die oberste die kommandierte Zahl zeigt. Eine 1. Ladung gibt es nicht. |
| 41. |
Fall sich der untere Kartuschdeckel durch Ziehen an der Schlaufe nicht anstandslos entfernen läßt, ist er an dem der Schlaufe entgegengesetzten Hülsenrand in die Hülse hineindrücken. Dadurch wird der Deckel gelockert und läßt sich entfernen. |
| 42. |
Nach dem Entnehmen der überzähligen Teilkartuschen ist der untere Kartuschdeckel wieder einzusetzen und bis auf die Teilkartuschen herunterzudrücken, damit die La-dung fest auf der Hülsenzündschraube liegt. Dies ist wichtig, damit Nachbrenner oder Versager vermieden werden. |
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Obere Kartuschdeckel und Pappkreuze sind nicht wieder einzusetzen. |
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| 43. |
Die Hülsenkartuschen sind vor Feuer und Nässe zu schützen. Sie dürfen erst kurze Zeit vor dem Verfeuern der Verpackung entnommen werden. |
| 44. |
Sie sind vor Beschädigung und Verschmutzungen zu bewahren und stets auf Haar-decke oder andere weiche und saubere Unterlage zu legen, niemals aber auf die bloße Erde oder auf Schnee. |
| 45. |
Beim Schießen nicht verwendete Hülsenkartuschen sind so bald wie möglich wieder vorschriftsmäßig zu verpacken. |
| 46. |
Hülsenkartuschen sind gegen Sonnenstrahlen zu schützen, da andernfalls die Pul-vertemperatur und die Gasdrücke zunehmen; es ergeben sich Weitschüsse. Es ist möglichst zu vermeiden, für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Kartuschen durcheinander zu verfeuern. |
| 47. |
Bei der Hülsenkartusche ist vor dem Laden des Geschützes der richtige Sitz der Hül-senzündschraube zu prüfen. Die Hülsenzündschraube muß sich fest mit der Boden-fläche der Kartuschhülse vergleichen oder etwas versenkt liegen, darf aber niemals vorstehen. Diese Prüfung ist wichtig. |
| 48. |
Gelockerte Hülsenzündschrauben sind mit dem Doppelschlüssel für Zündschrauben C/12 n.A. (Anl. 7) wieder fest einzuschrauben (53). |
| 49. |
Hülsenkartuschen dürfen keinesfalls längere Zeit in heißgeschossenen Rohren belas-sen werden, weil die Hitze im Rohr das Pulver der Kartusche erwärmt, wodurch sich die Gasdrücke steigern; Geschosse und Gerät werden dann unnötig stark bean-sprucht. Es besteht auch für die Munition die Gefahr vorzeitiger Entzündung. |
| 50. |
Feuchtgewordene Hülsenkartuschen sind nicht zu verwenden, da sie Kurzschüsse verursachen; bei großer Feuchtigkeit versagen sie. |
| 51. |
Verbeulte Hülsenkartuschen sind unbrauchbar, falls sie nicht ladefähig sind (55). Nicht ladefähige Hülsenkartuschen dürfen niemals mit Gewalt in das Rohr eingesetzt werden. |
| 52. |
Kommt ein Versager vor, so ist sofort noch einmal abzuziehen. Tritt wieder Versager auf, denn bleibt der Verschluß zunächst geschlossen, und erst nach einer Wartezeit von einer Minute ist auf Befehl des Geschützführers die Hülsenkartusche zu erset-zen. Während der Wartezeit muß der Rücklauf des Geschützes unbedingt frei blei-ben. Es kann mit derselben Hülsenkartusche noch einmal geladen werden, wenn die Hülsenzündschraube nicht angeschlagen ist. |
| 53. |
Nach dem Entladen der Versagerhülsenkartusche wird die Hülsenzündschraube mit dem zugehörigen Schlüssel (Anlage 7) vorsichtig ausgeschraubt2). Die Hülsenkartu-sche ist hierzu auf eine Haardecke handgerecht niederzulegen. Der Schlüssel ist fest auf die Hülsenzündschraube zu legen, damit er nicht abgleitet. Gewaltsames Aus- und Einschrauben der Hülsenzündschraube (z.B. mit Hammer und Meißel, Schläge gegen den Schlüsselarm) ist verboten. |
| 54. |
Die Vorratshülsenzündschraube ist dann mit demselben Schlüssel einzuschrauben. Läßt sich die Hülsenzündschraube nicht willig einschrauben, so ist sie durch eine an-dere zu ersetzen. Wenn die Kartuschhülse fehlerhaft ist, so ist sie umzutauschen (55). |
| 55. |
Versager-Hülsenzündschrauben und Versager-Hülsenkartuschen sowie nicht lade- fähige Hülsenkartuschen sind im bestehenden Zustande vorschriftsmäßig zu verpak-ken, der Munitionskasten zu kennzeichnen und möglichst bald an die nächste Muni-tionsausgabestelle abzuliefern, ebenso die nicht verbrauchten Teilkartuschen. Das Auseinandernehmen der Hülsenkartuschen zur Feststellung der Ursache des Versa-gens ist der Truppe verboten. Beim Verpacken und Auspacken der Teilkartuschen ist das Rauchen verboten. |
| 56. |
Kartuschhülsen, die sich nach dem Abfeuern durch den Auswerfer nicht auswerfen lassen, sind mit dem Kartuschhülsenlüfter zu entfernen (89). |
| 57. |
Die abgefeuerten Kartuschhülsen sind so bald wie möglich zu verpacken, damit sie nicht unnötig verbeult oder verschmutzt werden, und an die Munitionsausgabestelle zurückzuliefern. Das Beipacken übriggebliebener Teilladungen ist verboten. Sie sind gesondert trocken zu verpacken und bei der Munitionsausgabestelle abzugeben. Die restlose Rückgabe fördert den Nachschub an Munition und ist daher wichtig. |
| 58. |
Die Kartuschvorlagen haben den Zweck, das Mündungsfeuer bei Dunkelheit zu ver-ringern oder unsichtbar zu machen. |
| 59. |
Zum Schußfertigmachen der Hülsenkartuschen mit Kartuschvorlagen sind der obere Kartuschdeckel, das Pappkreuz und der untere Kartuschdeckel herauszunehmen. Es ist eine Kartuschvorlage auf die befohlene Ladung zu legen. Dann ist der untere Kartuschdeckel wieder einzusetzen und fest auf die Ladung zu drücken. |
| 60. |
Kartuschvorlagen sind bis kurz vor dem Gebrauch in ihrer Verpackung zu belassen. |
| 61. |
Die Kartuschvorlagen vergrößern die Streuung – besonders beim Schießen mit klei-neren Ladungen – und sind daher nur anzuwenden, wenn Lage und Sichtverhältnis-se es erfordern. |
| 62. |
Kartuschvorlagen sind weder feuergefährlich noch explosionsfähig. Sie dürfen des-halb in geheizten Räumen aufbewahrt oder getrocknet werden. |
| 63. |
Feuchte Kartuschvorlagen darf man nicht verschießen, weil dann der Inhalt in Klum-pen zusammengeballt ist und die Vorlagen in diesem Zustande ihren Zweck nicht er-füllen. Feucht gewesene, aber wieder völlig getrocknete Kartuschvorlagen dürfen verwendet werden, nachdem die Vorlagemasse in den Beuteln wieder möglichst fein zerdrückt worden ist. |
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64. |
Kartuschvorlagen verursachen Rosten des Rohres; diese sind deshalb häufig und gründlich zu reinigen. |