II. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenIII. Angaben über B. Zünder
Merkblatt für die Munition der 10 cm leichten Feldhaubitze 30 (t)
III. Angaben über
A. Geschosse

1.

Die Geschosse der 10 cm leichten Feldhaubitze 30 (t) sind ballistisch gleichartig. Beim Schießen sind die Angaben der Schußtafel zu beachten.

2.

Der Geschoßkopf muß fest auf der Hülle sitzen und durch den Gewindestift festge-legt sein. Geschosse mit gelockerten Köpfen sind an die Munitionsausgabestelle zu-rückzugeben.

3.

Geschosse mit Rissen dürfen nicht verfeuert werden; ihr Vorkommen ist dem OKH (AHA/In 4 und WaA) zu melden.

4.

Kleinere Beschädigungen der Führungsringe, die die Form nicht beeinträchtigen, sind durch Befeilen oder vorsichtiges Beitreiben zu glätten.

5.

Führungsringe, die sich durch Beitreiben des Metalls nicht instandsetzen lassen oder die beim Instandsetzen in der Form beeinträchtigt wurden, machen das Geschoß unbrauchbar. Desgleichen sind Geschosse mit anderen Beschädigungen, die nicht völlig beseitigt sind, nicht zu verfeuern. Auch Geschosse mit flüssigen Ausscheidun-gen des Sprengstoffes am Mundloch oder Kopfgewinde sind nicht zu verschießen. Alle derartigen Geschosse sind mit dem Grund der Beanstandung zu kennzeichnen und an die Munitionsausgabestelle zurückzusenden.

6.

Geschosse sind sauber und trocken zu lagern und vor Sonnenbestrahlung zu schüt-zen. Sie sind erst kurz vor dem Gebrauch der Verpackung zu entnehmen. Für das Lagern der Munition in Feuerstellungen gilt H.Dv. 305, Abschnitt I, für das Lagern im Standort die H.Dv. 450.

7.

Die zum Schießen nicht gebrauchten ausgepackten Geschosse sind wieder in den dazugehörigen Kasten zu packen. Die Fettschicht (bei älteren Geschoßen) ist scho-nend zu behandeln.

8.

Schmutzige Geschosse sind vor dem Laden des Geschützes gründlich zu säubern. In diesem Falle ist die Fettschicht, soweit sie mitverunreinigt worden ist, zu entfernen.

9.

Bei Kälte sind die Geschosse, besonderes ihre Führungsringe, vor dem Ansetzen gründlich von Eis und Reif zu befreien, da sonst ihr festes Ansetzen nicht möglich ist. Ungenügend fest angesetzte Geschosse können sich beim Nehmen der Rohrer-höhung aus den Zügen lösen und damit Ursache zu Rohrzerspringern werden. (71, 72)

10.

Geschosse, die beim Einsetzen in das Rohr klemmen, dürfen nicht gewaltsam ange-setzt werden, sondern sind nach Nr. 82 ff. zu entladen.

11.

Geschosse dürfen nicht längere Zeit in heißgeschossenen Rohren belassen werden, weil sich die Wärme des Rohres auf das Geschoß und den Zünder überträgt, wo-durch ein vorzeitiges Entzünden eintreten kann. Beachten, daß sich Geschoße in heißen Rohren zu weit einsetzen lassen und beim Erkalten der Rohre Schrumpfungs-druck erhalten, der das Entladen des Rohres (falls nicht mehr geschossen wird) er-schwert oder unmöglich macht.

12.

Geschosse sind vorsichtig zu handhaben (4, 5). Die auf dem Geschoß befindliche Fettschicht darf möglichst wenig verletzt werden. Verpackte und unverpackte Ge-schosse beim Handhaben z.B. Abladen, niemals werfen oder hart aufschlagen las-sen.

Hingefallen Geschosse und Zünder dürfen verschossen werden, wenn sie unbeschä-digt geblieben und gereinigt worden sind.

13.

Unbrauchbare, aber beförderungssichere Munition ist auffällig zu bezeichnen und räumlich getrennt für sich zu lagern; für baldigen Abtransport ist zu sorgen.

Bezeichnung der Geschosse

14.

Die Geschosse haben feldgrauen Anstrich. Geschosse, die vor dem 1.4.41 gefertigt wurden, haben eine gefettete, aber ungestrichene Zentrierwulst. Geschosse noch älterer Fertigung sind vollständig gefettet.

Die Bedeutung der aufgetragenen Kennzeichen ist aus den Anlagen 1 – 4 ersichtlich. Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können. Geschosse mit zweifelhafter Bezeichnung sind nicht zu verfeuern, sondern an die Ausgabestelle zu-rückzugeben.

Die eingeprägten Kennzeichen befinden sich bei Geschossen mit deutschen Kennzeichen 50 mm unterhalb der Zentrierwulst (bei älteren Geschossen 20 mm bzw. 10 mm unterhalb des Mundloches) an einer beliebigen Stelle des Umfanges. Folgende Kennzeichen sind eingeprägt:

1. Kennzahlen für die Sprengstoffart,
2. Ort, des Ladens mit eingegossenen Sprengstoff.
3. Monat
4. Jahr
Beispiel: 14 Jg 5 39
oder
1. Kennzahlen für die Sprengstoffart,
2. Monat des Ladens mit Sprengladung in Pappbüchse
3. Jahr
Beispiel: 14 5 39
Als Kennzahlen für die Sprengstoffart gelten:
1 = Füllpulver 02 (Fp. 02), gepreßt,
14 = Füllpulver 02, gegossen.

Die Bedeutung anderer Kennzahlen wird nicht erläutert, da die Zusammensetzung zu vielgestaltig ist. Nähere Angaben enthält Anlage 9 der H.Dv. 454/9.

Gewichtsangaben

15.
Lfd.
Nr.
Geschoßart
Schuß-
tafel-
mäßiges
Gewicht
des
fertigen
Geschosses
Gewicht
des
Spreng-
stoffes
Zünder
Kartusche
Art der
Verpackung
Gewicht
Be-
mer-
kun-
gen
Art
Ge-
wicht
Art
Ge-
wicht
des leeren
Pack-
gefäßes
des
gefüllten
Pack-
gefäßes
etwa
kg
etwa kg
kg
kg
etwa kg
etwa kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
1
10 cm A.Z.
16,0
gepr. =
Aufschlag-
0,637
Hülsen-
2,6
3 Geschosse und
10,5
66,3
 
 
Gr. 30 (t)
 
1,613
zünder
 
kartusche
 
3 Hülsenkartuschen
 
 
 
 
 
 
geg. u.
SKHZR (t)
 
der 10 cm
 
im Munitionskasten
 
 
 
 
 
 
gepreßt =
oder
 
le.F.H.
 
der 10 cm le.F.H.
 
 
 
 
 
 
1,737
CHZR (t)
0,587
30 (t)
 
30 (t)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6 Kart.-Vorl. in der
0,36
0,72
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Büchse für Kart.-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorl. der l.F.H.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
16/18
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
192 Kart.-Vorl. im
15
38
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kasten für Kart.-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorl. (32)
 
 
 
2
10 cm A.Z.
wie vor
wie vor
wie vor
wie
wie vor
wie
wie vor
wie vor
wie vor
 
 
Gr. 30 (t)
 
 
 
vor
 
vor
 
 
 
 
 
– R.E.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
oben
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3
10 cm
16,0
gepr. =
Doppel-
1,340
wie vor
wie
wie vor
wie vor
wie vor
 
 
Dopp.Z.
 
1,514
zünder
 
 
vor
 
 
 
 
 
Gr. 30 (t)
 
geg. u.
VGSKR (t)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gepreßt =
oder
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1,638
VGCR (t)
 
 
 
 
 
 
 
4
10 cm
wie vor
wie vor
wie vor
wie
wie vor
wie
wie vor
wie vor
wie vor
 
 
Dopp.Z.
 
 
 
vor
 
vor
 
 
 
 
 
Gr. 30 (t)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
– R.E.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
oben
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Gewichtsklasseneinteilung der Geschosse1)

16.
Lfd.
Nr.
Geschoßart
Zünderart
Schuß-
tafel-
mäßi-
ges
Ge-
wicht
kg
Gewichtsklasse
I
II
III
IV
V
1
2
3
4
5
6
7
8
9
1
10,0 cm
A.Z.
16,0

15,20
bis
15,52
über
15,52
bis
15,84
über
15,84
bis
16,16
über
16,16
bis
16,48
über
16,48
bis
16,80
 
A.Z.Gr. 30
SKHZR (t)
 
 
(t)
oder
 
 
 
CHZR (t)
 
 
 
 
 
2
10,0 cm
Dopp.Z.
16,0
 
Dopp.Z.Gr.
VG-SKR
 
 
30 (t)
(t)
 
 
 
oder
 
 
 
VG-CR (t)
 

I. Verzeichnis der Munition und II. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenIII. Angaben über B. Zünder