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| Merkblatt für die Munition der 10 cm leichten Feldhaubitze 30 (t) |
| III. Angaben über |
| D. Munitionspackgefäße |
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65. |
Die Munitionspackgefäße nutzen sich infolge der starken Beanspruchung beim Ge-brauch rasch ab. Sie sind daher mit ihrem Zubehör recht schonend zu behandeln, und für ihre trockene und saubere Lagerung ist zu sorgen. Durch schnelles und rechtzeitiges Zurückführen des Leermaterials wird der Nachschub an Munition er-leichtert, es werden bedeutende Mengen an Rohstoffen gespart und viele Arbeits-kräfte für andere Aufgaben frei. Die vollzählige Rücklieferung der leeren Packmittel an die Ausgabestellen ist daher regelmäßig zu überwachen. |
| 66. |
Packgefäße sind stets an din Verschlüssen zu öffnen; es ist verboten, zum Öffnen der Deckel vorhandene Verschlußteile aus Leder oder Ersatzstoff zu zerschneiden. |
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Entleerte Packgefäße müssen sofort wieder richtig verschlossen werden, weil offene Deckel beim Transport brechen oder abreißen. |
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Die Bedienung muß im einwandfreien Öffnen und Schließen von Packgefäßen ge-schult sein, damit die Munition rasch entnommen werden kann. Dies ist wichtig. |
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| 67. |
Nur Packmittel in gutem Zustande können die Munition gegen Witterungseinflüsse, Verschmutzungen und Beschädigungen schützen; dadurch ist die einwandfreie La-defähigkeit und die Wirkung der Munition gewährleistet. Einwandfreie Munition ergibt gute Wirkung und stärkt die Schlagkraft der Truppe. |
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Es ist verboten, Munitionspackgefäße zum Bau von Deckungen, zum Heizen oder als Packgefäße für Gegenstände, die keine Munitionsteile sind, zu verwenden. |