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| Merkblatt für die Munition der 10 cm leichten Feldhaubitze 30 (t) |
| III. Angaben über |
| B. Zünder |
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17. |
Die Zünder für Geschosse der 10 cm le.F.H. 30 (t) sind sprengkräftig; sie sind trans-port-, lade- und rohrsicher. |
| 18. |
Kurze Beschreibung der Zünder siehe Nr. 90 und 91. Sprengkräftige Zünder haben eine Sprengkapsel. Als rohrsicher bezeichnet man alle Zünder, deren Aufschlagzün-dung festgelegt, also unwirksam ist, solange sich das Geschoß im Rohr befindet. |
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Die Zünder sind außerdem sprengkapselsicher, d.h. die Detonationsübertragung von der Sprengkapsel auf die Sprengladung ist ausgeschlossen, solange sich das Ge-schoß im Rohr befindet. |
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| 19. |
Alle Zünder müssen fest im Geschoß sitzen, bis zur Anlage aufgeschraubt und durch die Gewindestifte festgelegt sein. Die aufgelötete Kappe darf auf dem Zünder nicht fehlen oder beschädigt werden. Die Kappe schützt das darunterliegende empfindli-che Deckblättchen vor Beschädigung und den Zünder vor Feuchtigkeitseinwirkun-gen. |
| 20. |
Geschosse, deren Zünder keine Kappen haben, sind zuerst zu verschießen, wenn Zünder und Geschosse brauchbar sind. |
| 21. |
Die aufgelötete Kappe darf erst kurz vor dem Ansetzen des Geschosses bzw. zum Stellen des Zünders mit dem Abreißring vom Zünder abgerissen werden. Hierzu be-findet sich beim Geschützzubehör ein Abreißhaken. Auch der Haken am großen Zün-derstellschlüssel M 36 (Anlage 7) kann dazu benutzt werden. |
| 22. |
Schmutzige Zünder sind unter Schonung der Wachsabdichtung vorsichtig mit einem weichen Lappen abzuwischen. Das Blankputzen der Zünder ist verboten. |
| 23. |
Die Zünder sind vor dem Verfeuern sorgfältig zu untersuchen, ohne sie zu zerlegen. Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen, ist verboten. |
| 24. |
Empfindliche Aufschlagzünder sind unbrauchbar und daher nicht mehr zu verschies-sen, wenn bei heruntergerissener Kappe festgestellt wird, daß bei empfindlichen Zündern das Deckblättchen des Zünders beschädigt oder eingedrückt ist. Geschos-se mit derartigen Zündern sind transportsicher. |
| 25. |
Bei Brennzündern darf sich das Satzstück nicht mit der Hand, muß sich aber mit dem zugehörigen Stellschlüssel willig drehen lassen. |
| 26. |
Brennzünder, deren Satzstücke sich mit der Hand drehen lassen, sind unbrauchbar, aber transportsicher. |
| 27. |
Brennzünder, deren Satzstücke sich nicht stellen lassen, aber sonst gut beschaffen sind, sind zu kennzeichnen und als Aufschlagzünder zu verfeuern. Die Zünderstel-lung ist vor dem Laden bei jedem Geschoß nach Nr. 37 zu prüfen. |
| 28. |
Feucht gewordene Brennzünder verursachen große Streuungen oder Aufschläge. |
| 29. |
Zünder sind unbrauchbar, nicht mehr zu verschießen und auch nicht mehr trans-portsicher, wenn |
| a) |
der Aufbau gelockert ist oder starke Beschädigungen vorhanden sind, |
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| b) |
Feuchtigkeitseinwirkungen so stark sind, daß ein Verderben der Inneneinrich-tung wahrscheinlich ist. |
| 30. | Merkmale für eingedrungene Feuchtigkeit sind: |
| a) | Hervorquellen der zwischen den Satzstücken liegenden Tuchplatten, | |
| b) | undeutliche Zahlen und Teilstriche, | |
| c) | dunkle Flecken und Ränder an den Satzstücken, | |
| d) | weiße Salpetererscheinungen am Zünder, | |
| e) | feuchte und trockene Ausscheidungen des Pulvers. |
| 31. |
Wenn Geschosse mit Zündern, Bränden, Explosionen oder starken Stürzen ausge-setzt waren oder durch feindliche Feuereinwirkungen umhergeschleudert oder be-schädigt wurden, sind sie grundsätzlich zunächst als unsicher und gefährlich anzu-sehen. Diese Munition ist Sachverständigen (Offizieren (W) oder Feuerwerkern) vor-zustellen. |
| 32. |
Geschosse mit unbrauchbaren, aber transportsicheren Zündern sind zu kennzeich-nen und an die Munitionsausgabestelle abzugeben. |
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Geschosse mit nichttransportsicheren Zündern sind nach H.Dv. 305 zu sprengen. |
a) Aufschlagzünder |
| 33. |
Die Aufschlagzünder stehen beim Lagern und Transport in Stellung "o.V." (ohne Ver-zögerung) und sind durch eine aufgelötete Kappe geschützt. |
| 34. |
Vor dem Stellen des Zünders oder Ansetzen des Geschosses ist die aufgelötete Kappe mit dem Abreißring herunterzureißen (21). |
| 35. |
Zum Schießen mit "m.V." (mit Verzögerung) muß der Zünder gestellt werden. |
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Hierzu ist das Geschoß senkrecht aufzustellen und der Zünder nach dem Entfernen der Kappe mit dem zugehörigen Schlüssel (Anl. 7) bis zum Anschlage herauszu-schrauben. Dadurch fällt die Kugel vor die Bohrung des Schlaghülsenunterteils. Der Zünder ist dann mit demselben Schlüssel wieder festzuschrauben, wodurch die Ku-gel abdichtend gegen die Bohrung gedrückt wird. Auf "m.V" gestellte Zünder sind daran kenntlich, daß der Zünderkörper nicht so tief eingeschraubt ist, wie bei "o.V." Stellung. |
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| 36. |
Soll der auf "m.V" eingestellte Zünder auf "o.V." zurückgestellt werden, so ist der Zünder auf dem senkrecht stehenden Geschoß mit dem zugehörigen Schlüssel bis zum Anschlage herauszuschrauben. Dann ist das Geschoß hinzulegen und der Zün-der in dieser Lage mit dem gleichen Schlüssel wieder fest anzuschrauben. Der Zün-derkörper läßt sich dann wieder tiefer einschrauben als bei "m.V." Stellung. |
b) Doppelzünder |
| 37. |
Der Doppelzünder VC–SKR (t) und der Doppelzünder VG–CR (t) sind sprengkräftige, empfindliche Kopfzünder. Sie können als Aufschlagzünder und als Zeitzünder verfeu-ert werden. Vor dem Gebrauch des Geschosses ist die an den Zündern festgelötete Schutzkappe durch Losreißen des mit einem Abreißring versehenen Blechstreifens senkrecht zur Geschoßachse zu entfernen. |
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Beim Schießen als Zeitzünder (Brennzünder) ist das mit der Brennzünderteilung ver-sehene drehbare Satzstück so weit zu drehen, bis der kommandierte Wert über der am unteren Zünderkörper angebrachten Marke (Null) steht. Kleinere Werte, als in Spalte 6 (Zünderstellung) der Kommandotafel der H.Dv. 119/422 angegeben sind, dürfen am Zünder nicht eingestellt werden, da sonst Frühzerspringer auftreten, die die Bedienung gefährden. Insbesondere darf die Null der Brennzünderteilung, die bei älteren Zünderlieferungen noch vorhanden ist, nicht eingestellt werden. Das Einstel-len des Zünders erfolgt mit dem "Großen Zünderstellschlüssel M 36". |
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Die Doppelzünder sind entweder mit einem "Einstellzapfen" oder einer "Einstellnut" versehen. Der große Zünderstellschlüssel M 36 kann für beide Ausführungen ver-wendet werden. |
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| 38. |
Muß der Zünder ausnahmsweise für Az-Schießen verwendet werden, so ist zu prü-fen, ob das Kreuz (+) auf dem drehbaren Zündersatzstück genau über der am unte-ren Zünderkörper angebrachten Marke (Null) steht. In dieser Stellung ist der Zünder als Aufschlagzünder schußfertig. Verstellte Zünder sind unbedingt, auf jeden Fall, in die Stellung "Kreuz auf Marke" einzustellen. Sonst ergeben sich Frühzerspringer, die die Bedienung gefährden. Bei Verwendung als Aufschlagzünder ist Nr. 77 und 78 die-ser Vorschrift zu beachten. |