III. Angaben über B. ZünderD. Angaben über IV. MunitionspackgefäßeInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 15 cm Kanone 18
III. Angaben über
C. Kartuschen

34.

Die 15 cm K. 18 verfeuert folgende Kartuschen:

Pulverart
Sonderkart. 1
Hülsenkartusche
(Hauptkartusche)
Vorkartuschen
Bemerkungen
2
3
Beiladung
Ladung
Beiladung
Ladung
 
 
g
kg
g
kg
kg
kg
 

a) Ladungsaufbau (G-Pulver)

Nz.Man.N.P.
 
 
 
 
 
 
 
(1,5 · 1,5)
75
 
75
 
 
 
 
Digl.R.P. –G 1–
 
etwa
 
 
 
 
 
(500 · 3,8/1,3)
 
9,0
 
 
 
 
 
Digl.R.P. –G 2–
 
 
 
etwa
 
 
 
(745 · 7,3/3,4)
 
 
 
13,0
 
 
 
Digl.R.P. –G 2–
 
 
 
 
etwa
etwa
 
(455 · 7,5/3,4)
 
 
 
 
4,6
1,7
 
 
kleine Ladung:
 
 
 
 
 
 
Sonderkart. 1 wird
 
 
 
 
 
 
in die leere Karth.
 
 
 
 
 
 
eingesetzt.
 
 
 
 
 
 
 
 
mittlere Ladung
 
 
 
 
 
große Ladung
 

b) Ersatz-Ladungsaufbau

Pulverart
Sonderkartusche 1
Hülsenkartusche mit
Bemerkungen
Beiladung
Ladung
Teilkart. 2
Teilkart. 3
g
kg
Beiladung
Ladung
g
kg
kg
Nz.Man.N.P.
 
 
 
 
 
 
(1,5 · 1,5)
75
 
75
 
 
 
Ngl.R.P. –9,5–
 
etwa
 
 
 
 
(495 · 6,5/3)
 
7,0
 
 
 
 
Ngl.R.P. –8,2–
 
 
 
etwa
etwa
 
(960 · 8,2/4)
 
 
 
12,3
2,0
 
 
kleine Ladung:
 
 
 
 
 
Sonderkart. 1 wird in die
 
 
 
 
 
leere Karth. eingesetzt
 
 
 
 
 
 
 
mittlere Ladung
 
 
 
 
 
große Ladung
 

c) Behelfs-Ladungsaufbau1)

Pulverart
Sonderkartusche 1
Hülsenkartusche mit
Bemerkungen
Beiladung
Ladung
Teilkart. 2
Teilkart. 3
g
kg
Beiladung
Ladung
g
kg
kg
Nz.Man.N.P.
 
 
 
 
 
 
(1,5 · 1,5)
––
 
752)
 
 
 
Ngl.R.P. –9,5–
 
etwa
 
 
 
 
(495 · 6,5/3)
 
7,0
 
 
 
 
Ngl.R.P. –8,2–
 
 
 
etwa
etwa
 
(960 · 8,2/4)
 
 
 
12,3
1,9
 
 
 
kleine Ladung:
 
 
 
 
 
Sonderkart. 1 wird in die
 
 
 
 
 
Karth. eingesetzt, in der
 
 
 
 
 
sich nur die Beiladung
 
 
 
 
 
befindet
 
 
 
 
 
 
mittlere Ladung
 
 
 
 
 
große Ladung
 

35. Die Kartuschen nach Nr. 34 unter a), b) und c) sind ballistisch gleichwertig. Es ist aber verboten, die Ladungsteile der verschiedenen Kartuscharten untereinander zu ver-tauschen, d.h. es dürfen zu einem Schuß nur Teilkartuschen nach Nr. 34 unter a) oder nur unter b) oder nur unter c) genommen werden.

Das Schußfertigmachen der Kartuschen

Ladungsaufbau aus Digl.P.

36. a) Die Hülsenkartusche enthält die Hauptkartusche und ist durch den Kartusch-deckel nach oben abgeschlossen. Am Boden der Hauptkartusche ist eine Beiladung ange-näht.

b) Die Vorkartuschen 2 und 3 (für mittlere und große Ladung) werden in einem ge-meinsamen Kartuschdeckel mitgeführt.

c) Die Sonderkartusche 1 (für kleine Ladung) wird in einem Beutel besonders mitge-führt. Am Boden der Sonderkartusche 1 ist eine Beiladung angenäht.

37. a) Soll mit der großen Ladung geschossen werden, so sind zunächst die Vorkartu-schen 2 und 3 (gemeinsam in einem Kartuschbeutel), anschließend die Hülsenkartusche (enthält die Hauptkartusche mit Beiladung) in den Ladungsraum einzuführen.

b) Soll mit der mittleren Ladung geschossen werden, so ist der Kartuschbeutel, der die Vorkartuschen 2 und 3 enthält, zu öffnen, die Vorkartusche 3 zu entfernen, der Kar-tuschdeckel zuzubinden, zunächst die Vorkartusche 2 und anschliessend die Hülsenkartu-sche (mit Hauptkartusche mit Beiladung) in den Ladungsraum einzuführen.

c) Soll mit der kleinen Ladung geschossen werden, so ist der Kartuschdeckel der Hül-senkartusche abzunehmen, die Hauptkartusche mit Beiladung aus der Kartuschhülse he-rauszunehmen, dafür die Sonderkartusche 1 (mit der Beiladung voran) in die leere Kar-tuschhülse einzusetzen und der Kartuschdeckel wieder fest auf die Ladung zu drücken. Die kleine Ladung ist damit lade- und schußfertig.

Es ist streng darauf zu achten, daß die Hauptkartusche nicht zusammen mit der Sonderkartusche 1 und die Sonderkartusche 1 nicht mit einer Vorkartusche zu-sammen verfeuert wird.

38. Läßt sich der Kartuschdeckel an der Schlaufe nicht herausziehen, so ist er an dem der Schlaufe entgegengesetzten Hülsenrand in die Hülse hineinzudrücken. Dadurch wird der Deckel leicht gelockert und läßt sich entfernen.

Ersatz-Ladungsaufbau

39. a) Die Hülsenkartusche enthält die Teilkartuschen 2 und 3 und ist durch die Kar-tuschhaube nach oben abgeschlossen. Am Boden der Teilkartusche 2 ist eine Beiladung angeheftet.

b) Die Sonderkartusche 1 wird besonders verpackt mitgeführt. Am Boden der Sonder-kartusche 1 ist eine Beiladung angenäht.

40. a) Soll mit der großen Ladung geschossen werden, so ist von der Kartuschhülse nur die Kartuschhaube abzunehmen. Die große Ladung ist dann schußfertig.

b) Zum Schußfertigmachen der mittleren Ladung ist die Kartuschhaube abzunehmen und die mit "3" bezeichnete Teilkartusche aus der Kartuschhülse herauszuziehen (Kar-tuschhaube nicht aufsetzen).

c) Soll mit der kleinen Ladung geschossen werden, so ist die Kartuschhaube von der Kartuschhülse abzunehmen und die Teilkartuschen 3 und 2 (mit Beiladung) aus der Kar-tuschhülse zu entfernen. In die leere Kartuschhülse ist die Sonderkartusche 1 (mit der Beiladung voran) einzusetzen, und die kleine Ladung ist schußfertig.

Behelfs-Ladungsaufbau

41. a) Die Hülsenkartusche enthält die Teilkartuschen 2 und 3. Im Innern der Kartusch-hülse ist am Boden die Beiladung angeklebt. Sie darf aus der Kartuschhülse nicht ent-fernt werden.

b) Die Sonderkartusche 1 wird besonders verpackt mitgeführt. Eine Beiladung hat die Sonderkartusche 1 nicht.

42. a) Soll mit der großen Ladung geschossen werden, so ist von der Kartuschhülse nur die Kartuschhaube abzunehmen, und die Kartusche ist schußfertig.

b) Das Schußfertigmachen der mittleren Ladung geschieht nach Nr. 40 unter b).

c) Soll mit der kleinen Ladung geschossen werden, so ist die Kartuschhaube von der Hülsenkartusche zu entfernen und die Teilkartuschen 2 und 3 aus der Kartuschhülse zu entnehmen. Die Beiladung ist in der Kartuschhülse am Boden angeklebt und darf nicht herausgenommen werden. Dann ist die Sonderkartusche 1 mit dem Kropf des Kar-tuschbeutels nach oben in die Kartuschhülse einzusetzen. Die kleine Ladung ist damit schußfertig.

43. Die Hülsenkartuschen sind – wenn keine Kartuschdeckel vorhanden – langsam in das Rohr einzusetzen, damit die Kartusche an der Zündglocke liegen bleibt und Folgezündun-gen vermieden werden.

44. a) Die Kartuschen sind vor Feuer und Nässe zu schützen, sie dürfen erst kurz vor dem Verfeuern der Verpackung entnommen werden.

b) Sie sind vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu bewahren und stets auf Haar-decke oder auf andere weiche und reine Unterlagen zu legen, niemals aber auf Erde oder Schnee.

45. Beim Schießen nicht verwendete Kartuschen sind sobald wie möglich wieder in den Kartuschkasten zu packen.

46. Hülsenkartuschen sind gegen Sonnenstrahlen zu schützen, da andernfalls die Pulver-temperatur und damit die Gasdrücke zunehmen; es ergeben sich Weitschüsse. Man muß möglichst vermeiden, für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Kartuschen durcheinan-der zu verfeuern. Zum Messen der Pulvertemperatur werden Meßkartuschen mitgeführt. Beschreibung und Gebrauch der Meßkartusche siehe Nr. 98 ff.

47. Bei der Hülsenkartusche muß man vor dem Laden des Geschützes den richtigen Sitz der Zündschraube prüfen. Die Zündschraube muß sich mit der Bodenfläche der Kartusch-hülse vergleichen oder etwas versenkt liegen, darf aber niemals vorstehen. Diese Prü-fung ist wichtig.

48. Gelockerte Zündschrauben sind mit dem Doppelschlüssel für Zündschrauben C/12 n.A. (siehe Anlage 10) wieder fest einzuschrauben. Das Zurückschrauben der Zünd-schrauben, um einen besseren Anschlag zu erzielen, ist verboten.

49. Hülsenkartuschen darf man keinesfalls längere Zeit in heißgeschossenen Rohren be-lassen, weil die Hitze im Rohr das Pulver der Kartusche erwärmt, wodurch sich die Gas-drücke steigern (siehe Nr. 46); Geschosse und Gerät werden dann unnötig stark bean-sprucht. Es besteht auch für die Munition die Gefahr vorzeitiger Entzündung.

50. Feuchtgewordene Hülsenkartuschen sind nicht zu verwenden, da sie Kurzschüsse verursachen; bei großer Feuchtigkeit versagen sie.

51. Verbeulte Hülsenkartuschen sind unbrauchbar, falls sie nicht ladefähig sind. Nicht la-defähige Hülsenkartuschen darf man niemals mit Gewalt in das Rohr einsetzen.

52. Kommt ein Versager vor, so ist sofort noch einmal abzuziehen. Tritt wieder ein Versa-ger auf, dann bleibt der Verschluß zunächst geschlossen, und erst nach einer Wartezeit von 2 Minuten ist auf Befeht des Geschützführers die Hülsenkartusche zu ersetzen. Wäh-rend der Wartezeit muß der Rücklauf des Rohres unbedingt frei bleiben. Es kann mit der-selben Hülsenkartusche noch einmal geladen werden, wenn die Zündschraube nicht ange-schlagen ist.

53. Nach dem Entladen der Versager-Hülsenkartusche wird die Zündschraube mit dem zugehörigen Schlüssel vorsichtig ausgeschraubt1) Die Hülsenkartusche ist hierzu auf Haardecke handgerecht niederzulegen. Der Schlüssel ist fest auf die Zündschraube zu setzen, damit er nicht abgleitet. Gewaltsames Aus- und Einschrauben der Zündschraube (mit Hammer und Meißel, Schläge gegen den Schlüsselarm usw.) ist verboten.

54. Eine Zündschraube aus dem Vorrat ist dann mit demselben Schlüssel einzuschrauben. Läßt sich die Zündschraube nicht willig einschrauben, so muß man die durch eine andere ersetzen oder, wenn die Kartuschhülse fehlerhaft ist, die Hülsenkartusche umtauschen.

55. Versager-Zündschrauben, Versager-Hülsenkartuschen und nicht ladefähige Hülsen-kartuschen muß man im bestehenden Zustande im Kartuschkasten verpacken, den Kasten kennzeichnen und möglichst bald an die nächste Munitionsausgabestelle abliefern. Das Beipacken nicht verbrauchter Teil-, Vor- und Sonderkartuschen ist verboten (57, b).

Versager-Kartuschen dürfen von der Truppe zwecks Feststellung der Ursachen des Ver-sagens nicht auseinandergenommen werden.

56. Kartuschhülsen, die sich nach dem Abfeuern nicht auswerfen lassen, sind mit dem Hülsenauszieher zu entfernen.

57. a) Die abgefeuerten Kartuschhülsen sind sobald wie möglich zu verpacken, damit die nicht unnötig verbeult oder verschmutzt werden, und an die Munitionsausgabestelle ab-zugeben. Die restlose und schnelle Rückgabe fördert den Nachschub an Munition und ist daher wichtig.

b) Übriggebliebene Sonder-, Vor- und Teilkartuschen sind gesondert verpackt bei der Mu-nitionsausgabestelle abzugeben. Das Beipacken anderer Munitionsteile (leere Kartuschhül-sen, Versager-Hülsenkartuschen usw.) ist verboten.

c) Beim Handhaben von Kartuschen darf nicht geraucht werden.

III. Angaben über B. ZünderD. Angaben über IV. MunitionspackgefäßeInhaltsverzeichnis