III. Angaben über C. KartuschenIV. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige UnfälleInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 15 cm Kanone 18
III. Angaben über
D. Munitionspackgefäße

58. Die Munitionspackgefäße nutzen sich infolge der starken Beanspruchung beim Ge-brauch rasch ab. Da sie teuer sind und bei Massenverbrauch viel Rohstoffe und Arbeits-kräfte erfordern, muß man sie mit ihrem Zubehör recht schonend behandeln. Ihre vollzäh-lige Rücklieferung an die Ausgabestellen ist regelmäßig zu überwachen.

59. Munitionspackgefäße schützen die Munition gegen Verschmutzen und Beschädigun-gen und gewährleisten daher die Ladefähigkeit der Munition. Die Munitionspackgefäße müssen trocken und rein gehalten werden.

60. Es ist verboten, Munitionspackgefäße zum Bau von Deckungen, zum Heizen oder als Packgefäße für Gegenstände, die keine Munitionsteile sind, zu verwenden.