V. Anfertigen blindgeladener Munition, Anschieß-, Exerzier-, Unterrichts- und VerpackungsmunitionV. Anfertigen blindgeladener Munition, Anschieß-, Exerzier-, Unterrichts- und VerpackungsmunitionInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Munitionsarbeiten bei Munition für Geschütze und Werfer
B. Munitionsarbeiten allgemeiner Art
V. Anfertigen blindgeladener Munition, Anschieß-, Exerzier-, Unterrichts- und Verpackungsmunition

Exerziergeschosse (Wurfgranaten)
(Ex.Gesch.) (Wgr.)

Ex.Gesch. entsprechen in Form, Gewicht und Anstrich den scharfen Geschossen. Pulver, Sprengstoffe, Zündsätze usw. dürfen sie nicht enthalten.

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Zu Ex.Gesch. verwendet man in erster Linie Ausschußstücke, sofern sie ladefähig sind, die in den Munitionsanstalten an Hand der Laborierzeichnungen hergerichtet werden. Geschosse, die zu Ex.Patr.Mun. verarbeitet werden, erhalten keine Boh-rungen im Boden. In vielen Fällen erhalten Ex.Patr. Holzgeschosse.

 

Sind Ausschußstücke zu diesem Zwecke nicht vorhanden, so verwendet man be-liebige Granaten der entsprechenden Art, oder es werden Ex.Gesch. nach beson-deren Zeichnungen gefertigt, die nach Aufschrauben des Exerzierzünders ge-brauchsfertig sind  (Ex. 7,5 cm Jgr. 18).

 

Untersuchen der leeren Geschosse

Die Geschosse müssen im Innern rein und vollkommen leer sein.

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Die Ladefähigkeit prüft man mit den Lehrgeräten der entsprechenden scharfen Ge-schosse.

 

Bezeichnen der Geschosse

Alle Ex.Gesch. erhalten auf Mitte zylindrischen Teil »Ex« in 6 mm hohen Buchsta-ben einmal eingeprägt (siehe Laborierzeichnung).

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Einfüllen der Braunkohlenteerpech-Schwerspat-Mischung in das Geschoß

Geschieht nach Nr. 191 ff. in vorliegender Vorschrift.

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Man muß die richtige Zusammenstellung der Mischung bei den ersten zu füllenden Geschossen so ausprobieren, daß beim Hinzurechnen des Gewichts des Exerzier-zünders ungefähr das schußtafelmäßige Gewicht erreicht wird. Mundlochbuchsen und Abschlußplatten werden bei Ex. Gesch. nicht verwendet.

 

Untersuchen der gefüllten Geschosse

Nach dem Erhärten der Mischung ist das Mundloch sauber zu reinigen und mit Schutzfett 40 einzufetten. Das Gewicht ist nachzuprüfen und nötigen-falls zu be-richtigen oder das Geschoß von neuem zu füllen, wenn es mehr als ± 5% vom schußtafelmäßigen Gewicht abweicht.

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Anstrich und Bezeichnung der Ex.Geschosse

Exerziergeschosse erhalten den entsprechenden Anstrich der scharfen Geschosse. Die Bohrung im Boden und die darüber befindliche Höhlung (einschl. untere Fläche des Abschlußbodens) streicht man einmal mit Asphaltlack oder Deckfarbe, feld-grau.

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Jedes Exerziergeschoß erhält auf der Mitte des zylindrischen Teils an zwei sich ge-genüberliegenden Stellen »Ex« in 60 mm Schrifthöhe mit roter Deckfarbe auf-schabloniert; Ausnahmen regeln die Laborierungszeichnungen. Bei rot angestriche-nen Geschossen nimmt man schwarze Deckfarbe zum Bezeichnen. Außerdem erhal-ten Ex.Geschosse die Gewichtsklasse III nach Nr. 90b aufschabloniert.

 

Aufschrauben und Verstemmen des Ex.Zünders

Der Ex.Zünder wird eingeschraubt, mit dem zugehörigen Schlüssel fest angezogen und nach Nr. 88 bis 90 vorliegender Vorschrift verstemmt oder, wenn Gewindestif-te vorhanden sind, durch diese befestigt.

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Das Abdichten der Exerzierzünder vor dem Aufschrauben unterbleibt.  

Verpacken der Exerziergeschosse

Exerziergeschosse werden wie scharfe Munition verpackt; vgl. die einschlägige La-devorschrift.

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Ex.Geschoßkörbe und Ex.Auflegeklötze sind äußerlich durch einen 80 mm breiten, roten Ölfarbstreifen gekennzeichnet, der in halber Höhe rundherum aufgetragen ist.

 

Bei Munitionskästen usw. ist der rote Farbstreifen in der Mitte der langen Seite und gleichlaufend zur Breite über Deckel, Vorder- und Rückwand gezogen, der Ex.-Büchsen um den Mantel.

 

Der rote Streifen soll jedoch bei kleinen Packgefäßen nicht mehr als 1/3 der zu kennzeichnenden Fläche bedecken.

 

Munitionsteile, Werkstoffe, Betriebsstoffe und Munitionsfertigungsgerät

Siehe die Fertigungsvorschrift und die Laborierzeichnung. 218

Unterrichtsgeschosse
(U.Gesch.)

Unterrichtsgeschosse benötigt man, um den Unterricht über Aufbau, Gebrauch und Wirkung  der scharfen Munition anschaulich zu gestalten. Sie entsprechen in Form und Anstrich den scharfen Geschossen. Da ihre Handhabung vollkommen ungefähr-lich sein muß, sind alle Munitionsteile, die Pulver, Sprengstoffe, Zündsätze usw. enthalten, durch Nachbildungen ersetzt.

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Zum Zeigen der Inneneinrichtung schneidet man die Teile auf.  

Alle Geschosse, die als ganze U.Geschosse oder aufgeschnitten verwendet werden sollen, sind vorher zu untersuchen, ob die Höhlung leer und rein ist.

 

Die Geschoßhälften erhalten Holzfutter aus trockenem Holz eingesetzt, die die Form der in der Längsrichtung durchschnittenen Sprengladung (Geschoßfüllung) haben müssen.

 

Die Holzfutter sind in den Geschossen durch Magnesiakitt festzulegen und mit der Hülle zu verschrauben. Die Schnittfläche ist nach der Schnittzeichnung der ent-sprechenden Unterrichtstafeln mit Ölfarbe zu bemalen oder mit dem farbigen Bild zu bekleben.

 

Teile für Unterrichtsmunition sind bei der H.Ma. Celle anzufordern. Die Teile müssen mit eingeschlagenem »U« gekennzeichnet sein.

 

Die durchgeschnittenen U.Geschosse sind nach den für scharfe Geschosse gege-benen Vorschriften anzustreichen und zu bezeichnen; Bezeichnung »U« bleibt weg.

 

Ganze U.Geschosse erhalten auf die Mitte des zylindrischen Teils an einer beliebi-gen Stelle des Mantelumfanges ein »U«, 6 mm hoch, einmal eingeschlagen; dieser Buchstabe ist ferner in 60 mm Schrifthöhe ebenfalls auf die Mitte des zylindrischen Teiles in schwarzer Ölfarbe aufzutragen, und zwar an zwei sich gegenüberliegen-den Stellen. (Bei schwarz gestrichenen Geschossen in roter Farbe.)

 
Verpackungsgeschosse
(Vp.Gesch.)

Verpackungsgeschosse dienen der Truppe zum Üben des Beladens ihrer Fahrzeuge und um diesen das vorgeschriebene Gewicht bei den Fahrübungen zu geben. Sie haben die Außenform der gleichartigen scharfen Geschosse.

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Vp.Geschosse brauchen nicht lehrenhaltig zu sein. Zu ihrer Herstellung werden Ausschußstücke verwendet. Es können auch gleichartige Geschosse anderer Ge-schütze verwendet werden. Das fertige Vp.Gesch. muß aber das ungefähre schuß-tafelmäßige Gewicht des scharfen Geschosses haben. Deshalb werden die Ge-schosse, deren Höhlung völlig leer sein muß, mit Braunkohlenteerpech-Schwer-spat-Mischung nach Nr. 191 ff. vorliegender Vorschrift gefüllt.

 

Vp.Gesch. erhalten grundsätzlich Zünderersatzstücke, die an allen Ausschnitten des Geschoßmundloches zu verstemmen sind.

 
Anstrich und Bezeichnen

Die Geschosse erhalten den Anstrich der scharfen Granaten. Farbige Bezeichnun-gen über früheres Laden mit Sprengstoffen sind zu beseitigen.

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Vp.Gesch. erhalten auf die Mitte des zylindrischen Teils ein »Vp« in 6 mm Schrift-höhe einmal eingeschlagen; die gleiche Bezeichnung ist in 60 mm Schrifthöhe auf die Mitte des zylindrischen Teils in schwarzer Ölfarbe an zwei sich gegenüberlie-genden Stellen aufzutragen. Bei schwarz gestrichenen Geschossen wird rote Deckfarbe verwendet.

 
Verpacken

Geschieht wie bei den entsprechenden scharfen Granaten. Die Packgefäße werden wie für Ex.Geschosse gekennzeichnet.

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