B. Nachprüfen der Lehren auf AbnutzungB. Nachprüfen der Lehren auf AbnutzungInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Richtlinien für den Gebrauch und das Nachprüfen der Lehren in den Heeres-Munitionsanstalten
B. Nachprüfen der Lehren auf Abnutzung
I. Prüfen der Lehren mit Hilfe von Abnutzprüfern, Gegenlehren und Einstellehren

36.

Für manche Rachenlehren – besonders solche, die aus Lehrenplattenmaterial herge-stellt wurden – werden flache Abnutzungsprüfer vorgesehen.

  Beispiel: Abnutzungsprüfer 13 E 4273 – 1 (Bild 20).

Bild 20

37.

Rachenlehren für Sonderzwecke haben meist ebenfalls flache Abnutzungsprüfer (Bild 21 und 22).

 

Der Abnutzungsprüfer nach Bild 21 darf sich nicht so weit einführen lassen, daß seine Aufsätze auf der Lehre aufliegen.

  Abnutzungsprüfer nach Bild 22 dürfen sich nicht einführen lassen.

Bild 21

Bild 22

Lehren für Innenmaße (Bohrungen usw.) außer Gewinde-
und Formlehren

38.

Diese Lehren sind in der Mehrzahl zylindrische Lehrdorne deren Abnutzung sich leicht mit handelsüblichen Feinmeßgeräten feststellen läßt.

39.

Sind Abnutzungsprüfer für solche Lehren vorgesehen, so haben sie die Form von Rachenlehren oder Ringlehren; sie dürfen sich nicht über den Lehrdorn führen lassen (Bild 23 und 24).

40.

Handelt es sich um Lehren für Flachpassungen (Innenmaße), so wird deren Abnut-zung ebenfalls, wie vorstehend beschrieben, mit Feinmeßgeräten oder Rachenlehren ermittelt.

41.

Tiefenlehren, die als Fühlhebel ausgebildet sind, haben zur Kontrolle der Teilstriche Einstellehren erhalten.

Bild 23

Beispiel: 13 F 4294 – 12, Einstellehre zu 13 D 4294.

 

Die Lehre mißt noch richtig, wenn bei angelegter Einstellehre der Zeiger auf 0 steht (Bild 25).

 

Stimmt die Zeigerstellung nicht, muß die Lehre instandgesetzt werden (nicht etwa selbst den Zeiger verbiegen).

Bild 24

Bild 25

42.

Lehren für Innenkegel (kegelige Lehrdorne) werden auf Abnutzung mit Gegenlehren – Form wie die Lehren in den Bildern 17 und 18 oder mit handelsüblichen Feinmeßge-räten geprüft.

B. Nachprüfen der Lehren auf AbnutzungB. Nachprüfen der Lehren auf AbnutzungInhaltsverzeichnis