![]() ![]() ![]() ![]() |
Heeresfeuerwerkerei - Richtlinien für den Gebrauch und das Nachprüfen der Lehren in den Heeres-Munitionsanstalten |
B. Nachprüfen der Lehren auf Abnutzung |
I. Prüfen der Lehren mit Hilfe von Abnutzprüfern, Gegenlehren und Einstellehren |
36. |
Für manche Rachenlehren – besonders solche, die aus Lehrenplattenmaterial herge-stellt wurden – werden flache Abnutzungsprüfer vorgesehen. |
Beispiel: Abnutzungsprüfer 13 E 4273 – 1 (Bild 20). | |
Bild 20 |
|
|
|
37. |
Rachenlehren für Sonderzwecke haben meist ebenfalls flache Abnutzungsprüfer (Bild 21 und 22). |
Der Abnutzungsprüfer nach Bild 21 darf sich nicht so weit einführen lassen, daß seine Aufsätze auf der Lehre aufliegen. |
|
Abnutzungsprüfer nach Bild 22 dürfen sich nicht einführen lassen. | |
Bild 21 |
|
|
|
Bild 22 |
|
|
|
Lehren
für Innenmaße (Bohrungen usw.) außer Gewinde- |
|
38. |
Diese Lehren sind in der Mehrzahl zylindrische Lehrdorne deren Abnutzung sich leicht mit handelsüblichen Feinmeßgeräten feststellen läßt. |
39. |
Sind Abnutzungsprüfer für solche Lehren vorgesehen, so haben sie die Form von Rachenlehren oder Ringlehren; sie dürfen sich nicht über den Lehrdorn führen lassen (Bild 23 und 24). |
40. |
Handelt es sich um Lehren für Flachpassungen (Innenmaße), so wird deren Abnut-zung ebenfalls, wie vorstehend beschrieben, mit Feinmeßgeräten oder Rachenlehren ermittelt. |
41. |
Tiefenlehren, die als Fühlhebel ausgebildet sind, haben zur Kontrolle der Teilstriche Einstellehren erhalten. |
Bild 23 |
|
|
|
Beispiel: 13 F 4294 – 12, Einstellehre zu 13 D 4294. |
|
Die Lehre mißt noch richtig, wenn bei angelegter Einstellehre der Zeiger auf 0 steht (Bild 25). |
|
Stimmt die Zeigerstellung nicht, muß die Lehre instandgesetzt werden (nicht etwa selbst den Zeiger verbiegen). |
|
Bild 24 |
|
|
|
Bild 25 |
|
|
|
42. |
Lehren für Innenkegel (kegelige Lehrdorne) werden auf Abnutzung mit Gegenlehren – Form wie die Lehren in den Bildern 17 und 18 oder mit handelsüblichen Feinmeßge-räten geprüft. |