B. Nachprüfen der Lehren auf AbnutzungB. Nachprüfen der Lehren auf AbnutzungInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Richtlinien für den Gebrauch und das Nachprüfen der Lehren in den Heeres-Munitionsanstalten
B. Nachprüfen der Lehren auf Abnutzung
I. Prüfen der Lehren mit Hilfe von Abnutzprüfern, Gegenlehren und Einstellehren

28.

Ist bei einem Abnutzungsprüfer nicht die obere, sondern die untere Fläche (mit dem kleineren Durchmesser) als Meßfläche ausgebildet, so darf diese in der betreffenden Lehre nicht vorstehen.

 

Beispiel: Abnutzungsprüfer zur Lehre 162, 1–0,2 und 47,9 Zchng. 13 B 6371 – 2 L 2 (Bild 10).

Bild 10

29.

Zylindrische Ringlehren für kleine Durchmesser haben als Abnutzungsprüfer in der Regel auch volle zylindrische Lehrdorne. Diese dürfen sich nicht einführen lassen, höchstens »anschnäbeln« (Bild 11).

Bild 11

30.

Die Abnutzungsprüfer zu den Ringlehren für Geschosse bzw. zu den Lehrrohren für Wurfgranaten sind verschieden konstruiert. In der Regel sind es auch Blattlehren, deren Meßflächen in einer Zylinderfläche liegen.

 

Zur leichteren Einführung in die Lehre haben sie vielfach vorn eine kurze, kegelförmi-ge Abschrägung erhalten, manche haben auch eine als Griff ausgebildete Verlänge-rung.

  Beispiel: Abnutzungsprüfer 13 E 4285 – 1 (Bild 12 und 13).

Bild 12

Bild 13

34.

Es gibt auch Fälle, wo zur Prüfung auf Abnutzung einer Kegellehre (für Außenkegel) die Gegenlehre vorgesehen wird. Bei dieser Prüfung müssen die Absätze bzw. Mar-kenstriche der Gegenlehre mit Absätzen der Lehre überein-stimmen (Bild 17 und 18).

Bild 17                                             Bild 18

35.

Abnutzungsprüfer für Rachenlehren haben in der Regel die Form von Meßscheiben oder Meßstäben.

 

Die leicht eingefette Rachenlehre soll sich bei der Gebrauchsbelastung nicht über den Abnutzungsprüfer führen lassen (Bild 19).

 

Bild 19

 

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