X. Munitionsarbeiten bei der TruppeX. Munitionsarbeiten bei der TruppeInhaltsverzeichnisStichwortverzeichnis
Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe
X. Munitionsarbeiten bei der Truppe.
3. Auf- und Abschrauben von Zündern bei
Artilleriegeschossen und Sprengminen:

3. Öffnen der Transportkasten und Untersuchen der aufgeschraubten Zünder: Die Holzdeckel der Transportkasten sind zu lösen. Hierbei sind außer den gewöhnlichen Halteschrauben auch die beiden Sicherungs-schrauben zu entfernen.

207.
Auflöten der
Transport-
kastendeckel

Zum Ausschrauben einer Sicherungsschraube wird der Hartmeißel nach Anlage 30, Bild 7, in der Richtung der vorhandenen Einstriche auf die Schraube aufgesetzt und durch einige schwache Schläge mit dem Schlosserhammer in das Blei eingetrieben. In die entstehende Öffnung wird darauf der Schraubenzieher für Sicherungsschrauben (Anlage 30, Bild 13) eingesetzt und mit diesem die Schraube herausgedreht.

 

Die ausgeschraubten Sicherungsschrauben muß man sammeln und jähr-lich mit den Übungsmunitionsteilen an die zuständige HMa. abliefern.

 

Das Ablöten des Blechdeckels geschieht durch einen geeigneten Mann mit Lötkolben und Meißel oder Messer, wobei die Lötung nach und nach flüssig gemacht und dabei fortschreitend der Blechdeckel mit dem Meis-sel oder Messer abgehoben wird. Hierbei ist vorsichtig zu verfahren, da-mit Deckel und Blecheinsatz verwendbar bleiben. Der Blechdeckel ist vollständig abzulöten.

 

Fehlt die Zeit zum Ablöten des Blechdeckels, so darf man ihn auch mit dem "Haken zum Öffnen verlöteter Zündertransportkästen" (Anlage 32, Bild 14) entfernen. Zum Gebrauch wird der Haken mit seiner Spitze schräg an die Lötkante des Blechdeckels gehalten und mit Schlosser-hammer in die Lötnaht getrieben. Dann wird der Deckel aufgerissen.

208.
Aufreißen der
Transport-
kastendeckel

Durch Besichtigen der Zünder hat der Arbeitleitende festzustellen:

209.
Untersuchen
der Zünder
a)

daß die Zünder keine äußeren Schäden haben,

b)

daß die Brandlochverschlußplatten oder Abschlußplättchen der Zün-der vorhanden und unbeschädigt sind,

c)

daß die Zünder auf Aufschlag gestellt sind, d.h. Kreuz und Marke am Satzring und Zünderteller übereinanderstehen.

Etwaige andere Mängel der Zünder sind nach 236 zu beurteilen.

 

4. Aufschrauben der Zünder23): a) Die aufzuschraubenden Zünder sind mit Dichtungsmasse zu versehen24). Sie besteht aus Bienenwachs und Hammeltalg zu gleichen Teilen. Man erwärmt diese Mischung im Doppel-gefäß zum Herstellen der Paraffin-Talkum-Mischung, verrührt sie so lan-ge, bis sie gleichfarbig aussieht und gut flüssig ist.

210.
Aufschrauben

Über Anlage der Feuerstelle oder Gebrauch der Heizplatten siehe H.Dv. 454/7, Randnr. 52 bis 58 oder 60.

 

Ist der Zünder soweit aufgeschraubt, bis noch eine Fuge von 5 bis 10 mm (10 mm Höchstgrenze) bleibt, gießt man mit einem Schöpfgefäß zu 0,0151 l die flüssige Abdichtungsmasse in die Fuge hinein, schraubt den Zünder völlig auf und verstemmt ihn nach Nr. 213 und 214.

 

Da die im Frieden aufgeschraubten Zünder vielleicht wieder abge-schraubt werden müssen, ist sehr vorsichtig zu verstemmen, damit auf keinen Fall das zu verstemmende Metall abgetrennt wird.

 

Hervorgequollene Dichtungsmasse ist mit einem abgeschrägten Holzspan und mit Lappen zu entfernen.

 

Vorstehende Teile des Stemmrandes sind wegzufeilen, bis sich dieser mit dem Geschoß vergleicht.

 

b) Vor dem Aufschrauben der Zünder ist die Verschlußschraube mit dem "Schlüssel für Mundlochverschlußschrauben" (Anlage 30, Bild 5) zu ent-fernen, das Mundlochgewinde auf Sauberkeit zu untersuchen und nöti-genfalls mit Lappen, Holzstäbchen und dem zugehörigen Reinigungsboh-rer mit Windeeisen (Anlage 30, Bild 3 und 4) zu reinigen.

 

c) Das Geschoß oder die Patrone liegt hierbei auf dem Arbeitstisch und wird von einem Manne festgehalten. Beim Handhaben der Patronen ist besonders zu achten, daß das Zündhütchen nicht gegen spitze Gegen-stände gestoßen wird; Patronen dürfen deshalb nie auf den Hülsenbo-den gestellt werden. Bei den Zündern mit Wachsabdichtung am Zünder-teller etwa hervorquellendes Wachs ist mit einem Lappen abzuwischen. Hierbei, sowie beim Ansetzen der Zünderschlüssel und beim weiteren Behandeln der Geschosse darf man die Wachsabdichtung nicht beschä-digen.

 
Jedes Drehen der Satzringe ist verboten.  

a) Bei Geschosse n mit Abschlußplatte und Mundlochbuchse, z.B. l.Spr.M. 18, K.Gr., K.Gr.rot, F.K.Gr., F.H.Gr., 15 cm Gr. 18 a.A., stellt man nach dem Abschrauben der Verschlußschraube fest, ob Abschluß-platte und Mundlochbuchse festsitzen und das Innere sauber ist. Locker sitzende Abschlußplatten und Mundlochbuchsen sind mit dem Schlüssel für die Abschlußplatte M 50 X 3 (Anlage 33, Bild 2) oder dem Schlüssel für Mundlochbüchsen (Anlage 33, Bild 7) festzuschrauben. Dies gilt sinngemäß für Geschosse mit langer Mundlochbuchse, z.B. 15 cm Gr. 18 und 15 cm Gr. 19.

211.
Aufschrauben
bei Geschos-
sen mit Ab-schlußplatte
und Mund-
lochbuchse

b) Dann ist zu prüfen, ob sich der Gutlehrdorn für geladene Granaten mit Mundlochgewinde M 50 X 3 (Anlage 33, Bild 9) in das Geschoßmund-loch einsetzen läßt. Es muß sich mit seiner Auflagefläche auf die Teller-fläche des Mundloches einsetzen lassen. Ist dies nicht möglich, so sind Abschlußplatte und Mundlochbuchse oder lange Mundlochbuchse noch nicht fest genug eingeschraubt.

 

c) Die gr.Zdlg. C/98 o.V. ist mit dem Lederring nach oben in die Mundlochbuchse einzusetzen (Abs. d). Vorhandener seitlicher Spielraum ist mit 2 Papierstreifen, 20 X 170 mm, zu beseitigen. Man legt die bei-den Papierstreifen in in Kreuzform unter den Boden und die Streifenen-den auf die Mantelfläche der Zündladung auf, muß jedoch darauf ach-ten, daß die Enden der Papierstreifen den Lederring der eingesetzten Zündladung nicht überragen.

 

Die feste Längsrichtung der gr.Zdlg. C/98 o.V. ist dadurch erreicht, daß auf dem Boden der Mundlochbuchse, falls nötig, Papp- oder Papier-scheiben eingeklebt worden sind. 15 cm Gr. 18 und 19 haben eingekleb-te Messingscheiben. Bei Geschossen, die auf richtigen Zündladungssitz in der Längsrichtung nachgeprüft worden sind, ist die Verschlußschrau-be mit einem Kreuz mit roter Ölfarbe gekennzeichnet.

 

Sollte die eingeklebte Einlage lose sitzen, so darf man sie lose liegend unter dem Boden der Zündladung belassen.

 

d) Vor dem Einsetzen untersucht man die gr.Zdlg. C/98 o.V. wie folgt:

 

Die Beplattung der Sprengkapsel muß unbeschädigt sein. Durch Schüt-teln ist festzustellen, ob alle Innenteile gut festliegen. Befinden sich Lackteilchen u.ä. lose in der Sprengkapsel, so sind diese Zündladungen unbrauchbar.

 

Ferner ist festzustellen, ob der obere Rand der Hülse gut umgebördelt ist, keine fehlerhaften Stellen zeigt und auf dem Lederring dicht auf-liegt.

 

Die Zündladungen müssen gut verzinnt und mit "gr.Zdlg. C/98 o.V." be-zeichnet sein25).

 

Brauchbar sind noch solche Zündladungen, die in den Bördelrändern Falten oder feine unbedeutende, nicht über die halbe Breite des Randes hinausreichende Risse haben und bei denen die Außenfläche der Hülsen kleine unverzinnte Stellen aufweist. Risse in der Biegung des Bördelran-des dürfen nicht vorkommen.

 

e) Nach dem Prüfen, ob die gr.Zdlg. C/98 o.V. richtig sitzt (siehe c), ist der Zünder nach 210 mit dem Zünderschlüssel für A.Z. 23 und Zt.Z S/30 (Anlage 33, Bild 5) einzuschrauben und nach 213 zu verstem-men.

 

Bei den K.Gr. 15 m.P. ist vor dem Aufschrauben der Zünder zuerst der Kopf mit dem "Schlüssel zum Abschrauben des Kopfes der K.Gr. 15 m.P.; (Anlage 32, Bild 5) zu lösen. Das Geschoß wird hierzu auf einen Arbeits-tisch gelegt oder in einen Schraubstock – auch Spannfutter – ge-spannt. Nach Lösen des Kopfes mit dem Schlüssel wird der Panzerkopf mit der Hand vollends abgeschraubt. Die Köpfe sind auf die Geschosse verpaßt und tragen gleiche eingeschlagene Nummern wie die Geschos-se. Daher müssen die Köpfe bei ihren Geschossen belassen werden, um sie beim Wiederaufschrauben nicht zu verwechseln. Auf den eingesetz-ten Füllkörpern sind ein oder mehrere Papierringe, 44 Ø, 30 Lochdurch-messer, 0,5 dick, zu legen, damit der einzuschraubende Zünder auf dem Füllkörper, nicht aber die Stahlkapsel des Zünders auf der eingegosse-nen Sprengladung anliegt. Dies stellt man durch Ermitteln des Unter-schiedes zwischen der Höhlungslänge des eingesetzten Füllkörpers und der Länge der in den Zünder eingeschraubten Stahlkapsel mit dem Tie-fenmesser Nr. 2 (Anlage 32, Bild 10) fest.

212.
Aufschrauben
bei K.Gr. 15
m.P.

Nun wird die Zündung an einer besonderen Arbeitsstelle fertiggemacht, indem der Zündschlag mit dem Suberitring nach oben in die Stahlkapsel eingesetzt und diese in den Zünder eingeschraubt wird. Die so zusam-mengesetzte Zündung wird mit dem "Zünderschlüssel für A.Z. m.V. für K.Gr. 15 m.P." (Anlage 31, Bild 6) mäßig fest eingeschraubt. Es wird dann mit dem Tiefenmesser Nr. 2 festgestellt, ob für das Kopfgewinde der richtige Raum über dem Zünder vorhanden ist. Fehlt der Raum, so schraubt man den Zünder wieder aus und entnimmt so viel Papierringe, bis der Raum für das Gewinde des Panzerkopfes (nach dem Einschrau-ben des Zünders) genügt. Ist der Raum nicht zu schaffen, so muß der Versuch mit einem anderen Zünder wiederholt werden. Geschosse, die man nicht vorschriftsmäßig fertigmachen kann, sind zu kennzeichnen und der liefernden HMa. zum Umtausch anzumelden. Wenn zuviel Raum für das Gewinde des Panzerkopfes vorhanden ist, was man mit dem Tie-fenmesser prüfen muß, so werden auf dem Zünder so viel Papierringe 45 Ø, 38 Loch Ø, 0,5–1 dick, gelegt, daß der Zünder durch den aufge-schraubten Kopf etwas Druck erhält.

 

Die Tellerfläche des Geschosses, die Auflagefläche des Kopfes und eini-ge anschließende Gewindegänge sind mit Vaselin zu bestreichen.

 

Zuletzt wird der Panzerkopf mit dem "Schlüssel zum Aufschrauben des Kopfes der K.Gr. 15 m.P." (Anlage 32, Bild 4) aufgeschraubt und fest angezogen, bis die eingeschlagenen senkrechten Marken an der Ge-schoßhülle und am Panzerkopf mindestens zusammentreffen. Dann ist der Kopf nach H.Dv. 454/9, Nr. 72 gegen Lösen zu verkörnen. Weiße Striche auf dem Kopf sind vorsichtig abzukratzen, beschädigter Anstrich auszubessern.

 

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