Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe |
Anlage 17 |
(zu 36) |
Munitionshaus
für |
Grundmauern: |
aus Beton oder Mauerwerk. |
Wände: |
aus Bimbsbetonhohlblöcken ohne Eiseneinlage oder gleichwertigen Bau-stoffen; außen Putz, innen im allgemeinen ohne Putz. |
Dach: |
teerfreies Pappdach aus Bimsbetonstegdielen, Bohlensparren; an den Sei-ten mit 50 cm Überstand; keine Rinnen und Abfallrohre aus Metall. |
Fußboden: |
mindestens 30 cm über Gelände aus tragfähigem Stampfbeton über Kies-schüttung mit Asphalt-Estrich. Platz unter dem Vordach ist zu befesti-gen. Traufpflaster in ausreichender Breite, möglichst aus Beton oder Be-tonplatten. |
Fenster: |
einfache zweiflügelige Fenster mi Treibriegelverschluß, nach außen auf-schlagend, von innen und außen mit Steckschlüssel zu öffnen. Im Inneren herausnehmbare Drahtgitter. |
Türen: |
gehobelte und gespundete, einflügelige Brettertüren, dicht schließend, mit sicherem Verschluß. |
Läden: |
wo erforderlich, gehobelte Brettläden, innen gesichert gegen Ausheben; mit Steckschlüssel von außen zu öffnen. |
Lüftung: |
Lüftungsöffnungen zwischen Sparren und über Fußbodenoberfläche so anlegen, daß Hineinwehen von Schnee und Re-gen unmöglich. |
Anstrich: |
tragendes Holzwerk gehobelt und mit feuerhemmender Farbe allseitig ge-strichen; Türen, Fenster, Läden, Holzteile des Dachüberstandes mit Öl-farbe streichen. |
Beleuchtung: (elektr.) |
wenn möglich und erforderlich, Beleuchtung des Innenraumes und Vor-platzes durch Lichtspinde in der Außenmauer. Schalter gußeisengekap-selt, außen anbringen. |
Anmerkung: |
beim Munitionshaus für 2 000 kg hat der Innenraum eine Breite von 6 m und ein Länge von 8,5 m. In den Längswänden sind je zwei Fenster an-geordnet. |