C. Munition: IV. AlarmleuchtzeichenC. Munition: V. SignalbombenInhaltsverzeichnis
Die Leucht- und Signalmittel
C. Munition
V. Signalbomben

a) Rauchstrichbombe blau
b) Rauchstrichbombe grün

Bild 62

Rauchstrichbombe grün

282. Verwendungszweck: Schiedsrichterzeichen.
Beschreibung:
283.

Die Bombe besteht aus einer Pappkugel, die den Rauchkörper enthält, mit angefüg-ter Kegelkappe, in der die Treibladung untergebracht ist. In die Kegelkappe führt die Zündschnur, an deren Ende sich eine Reibzündung befindet.

284. Kaliber: 125 mm.
285. Gewicht: etwa 500 g.
Kennzeichnung:
286.

Graue Lackierung mit einem breiten farbigen Strich vom Scheitelpunkt bis zur Spitz-kappe. Bezeichnungszettel auf der Kegelkappe.

Wirkungsweise:
287.

Nach dem Abschuß zerplatzt im höchsten Punkt der Flugbahn die Bombenkugel. Der Rauchkörper wird hierbei entzündet, er fällt, einen "Rauchstrich" hinterlassend, zur Erde.

Leistung:
288. Steighöhe: etwa 180 m.
  Rauchzeit: 6–8 Sekunden.
  Sichtbarkeitsentfernung bei normalen Sichtverhältnissen: etwa 1,5 km.
Handhabung: (Bild 63 und 64).
289.

Der Abschuß erfolgt aus dem Abschußrohr für Signalbomben. Handhabung erfolgt nach der auf jeder Verpackung aufgeklebten

Gebrauchsanweisung:

Laden:
1. Zündschnur nach Zerreißen des Papierstreifens auslegen.
2.

Signalbombe an der Tragschlaufe mit der Spitzkappe voran in das Abschußrohr bis auf den Boden einsetzen.

3. Zündschnur über den Rand der Mündung herauslegen.
4.

Mit keinem Teil des Körpers über die Mündung des Abschußrohres kommen.

Zünden:
5.

Zündkopf freilegen ! Hierzu Bindfaden abreißen, Schutzkappe abziehen, Reibkap-pe abnehmen.

6. Zündkopf mittels Reibfläche entzünden.
7. Nach dem Abbrennen in Deckung oder auf 15 m Entfernung gehen.
Versager:
Bild 63
Einsetzen einer Signalbombe in das Abschußrohr
8.

Bei Versager in Deckung oder Entfernung 1 Minute warten. Ist nur Zündkopf ab-gesprungen (Zeitzündschnur ist nicht angebrannt), vom Korken des Zeitzünders Scheibe von 3 mm rings um Zeitzündschnur abschneiden, jetzt sichtbare bare Zeitzündschnur aufspalten, freigelegte Pulverseele mit Streichholz (Sturmstreich-hölzer) anbrennen und in Deckung gehen. Anzünden an anderer Stelle der Zünd-schnur ist verboten.

   

Versagt die Zündung abermals, so ist die Bombe nach 1 Minute Wartezeit vor-sichtig, ohne mit der Hand über die Mündung zu kommen, an der Zündschnur aus dem Rohr herausziehen und als Versager zu behandeln.

Bild 64
Zünden der Rauchstrichbombe
9. Versager sind nach den gegebenen Bestimmungen zu vernichten.
Sicherheitsbestimmungen: (s.a. Ziffer 325–332).
290.

Brandgefahr kann eintreten, wenn der Rauchkörper rauchend zu Boden fällt. Daher sind bei Aufstellung des Abschußgerätes Windstärke und Windrichtung besonders zu berücksichtigen.

 

Gefahrbringende Teile fallen nicht zu Boden. Nur wenn der Zünder der Bombe ver-sagt, fällt die Pappkugel als Blindgänger zur Erde.

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