![]() ![]() ![]() ![]() |
Die Leucht- und Signalmittel |
C. Munition |
I. Allgemeines |
101. |
Alle Arten von Leucht- und Signalmunition enthalten Feuerwerkssätze und, soweit sie durch Abschuß zur Wirksamkeit gebracht werden, Schwarzpulver als Treibladung |
102. |
Sowohl die aus einem Gemenge verschiedener chemischer Stoffe bestehenden Feu-erwerkssätze als auch Schwarzpulver neigen zur Aufnahme von Feuchtigkeit. Schon geringe Spuren von Feuchtigkeit führen zu Veränderungen des Satzes und des Schwarzpulvers. |
103. |
Die Lagerfähigkeit der Leucht- und Signalmunition ist daher begrenzt3). |
104. |
Sämltiche Sätze der Leucht- und Signalmunition sind sehr brandgefährlich. Explosi-onsgefährlich sind sie, wenn sie sich nicht mehr in ihrer einschließenden Hülle (Pa-tronenhülse, Einsatzhülse usw.) befinden und mechanischen oder atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt sind. Es ist daher verboten, Sterne, Sätze oder Treibladung aus ihrer Umhüllung herauszunehmen oder lose Sterne, Sätze oder Treibladung, wie sie bei Versagern oder bei beschädigter Munition vorkommen können, aufzubewah-ren. |
105. |
Jedes einzelne Munitionsstück trägt das Tarnzeichen der Lieferfirma und das Ferti-gungsdatum. Die Inhaltszettel der Pappschachteln und Packkisten tragen die glei-chen Angaben. |
106. |
Die verschiedenen Farben und Spielarten der einzelnen Munitionsarten sind, soweit erforderlich, bei Tage durch sichtbare, bei Dunkelheit durch fühlbare Unterschei-dungsmerkmale erkenntlich. |
107. |
Die Sichtbarkeit und Farbunterscheidungsmöglichkeit der Tagessignale hängt stark vom Gelände, Hintergrund und der Sonnenstellung zum Beobachter ab. Bei sonniger Witterung ist die günstigste Beobachtung, wenn die Sonne rechts, links oder hinter dem Beobachter steht. |
108. |
Leucht- und Rauchsignale sind bei Nebel und tiefen Wolken nur schwach oder gar nicht zu erkennen. |
109. |
Die Entfernung, auf welche die Leuchtzeichen unter normalen Sichtverhältnissen bei Nacht eindeutig erkennbar sind, beträgt ein Vielfaches der für die Erkennbarkeit mit bloßem Auge bei Tage angegebenen Entfernung. |