C. Munition: IV. AlarmleuchtzeichenC. Munition: V. SignalbombenInhaltsverzeichnis
Die Leucht- und Signalmittel
C. Munition
IV. Alarmleuchtzeichen

d) Wirkungsweise und Leistung

269.

Durch Gegenlaufen oder Drauftreten auf den ausgespannten Draht oder durch stär-kere Bewegung des Drahthindernisses an der Einbaustelle des Gerätes, z.B. beim Versuch, das Hindernis zu beseitigen, wird auf das damit verbundene Klemmstück der Schlagbolzenvorrichtung ein Zug ausgeübt. Das Klemmstück wird herausgezo-gen, der Schlagbolzen wird frei und der Leuchtsatz entzündet, gleichzeitig fliegt das Oberteil des Leuchtkörpers mit der Schlagbolzenvorrichtung mit Knall schußartig ab. Der Leuchtsatz brennt mit großer, gelblicher Flamme und großer Helligkeit ab. Be-triebsfähigkeit im eingebauten Zustand: 4 Monate.

 

Bei Einbau in der Nähe der See ist durch Einwirkung von Flugsand und salzhaltiger Luftfeuchtigkeit mit einer wesentlich geringeren Betriebsdauer zu rechnen.

  Leuchtzeit: etwa 18 Sekunden.
 

Leuchtwirkung: Bei Dunkelheit wird ein Umkreis von 50 m so erleuchtet, daß Einzel-heiten gut erkannt werden können. Bei diesigem Wetter oder Nebel ist die Leucht-wirkung stark beeinträchtigt.

e) Wartung

270.

Im Laufe der Zeit treten bei den Geräten durch Witterungseinflüsse folgende Er-scheinungen auf:

 

Verschmutzung, Verrostung, Verkrustung der Schlagbolzenvorrichtung, Durchrosten der Leuchtsatzhülse.

 

In der Nähe der See werden diese Erscheinungen in erhöhtem Maße und in kürzerer Zeit auftreten.

271.

Neu eingebaute Alarmleuchtzeichen sind nach vier Monaten auf ihre äußere Be-schaffenheit durch Augenschein zu prüfen. Zeigen die Geräte auffällige Veränderun-gen infolge der Witterungseinflüsse, so sind die am schlechtesten aussehenden Ge-rät stichprobenmäßig durch Abziehen zu prüfen.

 

Ergeben sich hierbei Versager oder zeigen sich sonstige, die Wirkung beeinträchti-gende Mittel, so müssen alle entsprechend schlecht aussehenden Geräte gegen neue ausgewechselt werden. Darüber hinaus muß die Prüfung auf alle Geräte aus-gedehnt werden, auch wenn sie äußerlich keine Beeinträchtigung durch Witterungs-einflüsse zeigen. Zeigen sich bei den insgesamt gezündeten Geräten mehr als 10% Versager (Nichtauslösung des Leuchtzeichens), so müssen sämtliche Geräte durch neue ersetzt werden. Zeigen sich schon bei der Prüfung der schlechtesten Geräte keine Versager, dann kann angenommen werden, daß alle Geräte allgemein noch ge-brauchsfähig sind.

 

Die Prüfung ist entsprechend den Witterungseinflüssen in zeitlichen Zwischenräumen zu wiederholen.

 

In unmittelbarer Nähe der See eingebaute Geräte sind von vornherein alle 3–4 Wo-chen in gleicher Weise zu überprüfen.

272.

Die auf Grund der Prüfung auszubauenden Geräte sind nach Möglichkeit mit der Si-cherheitsnadel zu sichern und dann vorsichtig auszubauen.

273.

Bei Geräten, die nicht gefahrlos gesichert werden können, ist zunächst zu versu-chen, sie durch Abziehen zur Entzündung zu bringen. Versagt hierbei die Funktion der Schlagbolzenvorrichtung, muß versucht werden, sie durch ein Hilfsmittel (langer Spaten, lange Stange) zur Auslösung zu bringen.

274.

Gerät, die trotz erkennbaren Ausschlagens des Schlagbolzens nicht zünden, sind als Zündhütchenversager nach ½ Minute Wartezeit von Hand auszubauen. Vernichtung unbrauchbarer Geräte erfolgt durch Verbrennen nach H.Dv. 305, Ziffer 341–344.

f) Sicherheitsbestimmungen

(s. auch Ziffer 325–332)

275.

Schlagbolzenvorrichtung darf nur in gesichertem Zustand gehandhabt werden und darf nur auf dem vorschriftsmäßig fertig eingebauten Leuchtkörper aufgesetzt wer- den.

276.

Bei allen Handhabungen Vorsicht, da bei unbeabsichtiger Auslösung das Oberteil des Leuchtkörpers mit Schlagbolzenvorrichtung schußartig abfliegt.

277.

Entsicherung darf nur mit der Entsicherungsschnur erfolgen und darf erst nach voll-endetem Einbau geschehen.

278.

Nach Einbau darf der Zugdraht bzw. das Hindernis nicht mehr unbeabsichtigt be-rührt werden.

279.

Sichern des Gerätes darf nur durch vorsichtiges Einführen der Sicherheitsnadel von der Schlagbolzenseite her erfolgen.

280. Ausbau von Hand darf nur im gesichertem Zustand erfolgen.

g) Verpackung

(Bild 61)

281.

Jedes Alarmleuchtzeichen befindet sich in einer Schachtel (Leuchtkörper, Haltedorn, Schlagbolzenvorrichtung mit Entsicherungsschnur und 3 Nägel).

Bild 61
Verpackung
281
a.

Je 10 Alarmleuchtzeichen, dazu 80 m Draht sind in einer Pappschachtel verpackt. Die Pappschachtel ist in Papier eingeschlagen und paraffiniert.

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