Die Leucht- und Signalmittel |
C. Munition |
II. Patronen |
199. |
Verwendungszweck: Die R-Patrone dient für artilleristische Meßzwecke. |
Bild 48 | |
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R-Patrone | |
200. | Länge: 135 mm. |
201. | Gewicht: 100 g. |
202. |
Kennzeichnung: (Bild 48 und Anhang 4). |
Am Hülsenmantel und Boden grauer Ring; Lackabschluß grau: Bodenrand der Hülse auf halbem Umfang gezackt. |
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Wirkung beim Schuß: | |
203. |
Beim Abschuß wird der in der Patrone enthaltene Feuerwerkskörper herausgeschleu-dert. Im höchsten Punkt der Flugbahn gelangt ein im Feuerwerkskörper enthaltener Knallsatz unter Blitzerscheinung, verbunden mit lautem Knall und Bildung einer weiß-grauen Rauchwolke, zur Explosion. Die Hülle des Feuerwerkskörpers wird vollkommen in kleine Teile zerrissen, die gefahrlos zu Boden fallen. |
Leistung: | |
204. |
Schußweite: etwa 70 m. |
Sichtbarkeitsentfernung der Rauchwolke (bei normalen Sichtverhältnissen am Tage): etwa 3 km. |
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Der Blitz ist bei Tage kaum zu sehen, dagegen bei Nacht auf mehrere Kilometer Ent-fernung. |
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Handhabung: | |
205. |
Die Explosion des Feuerwerkskörpers ist so heftig, daß sie nur gefahrlos ist, wenn ihr Wirkungsbereich hoch in die Luft verlegt wird. Die R-Patrone darf daher nur senk-recht nach oben abgeschossen werden. Sie ist in der Regel aus der in die Einspann-klaue eingespannten Leuchtpistole vom Gestell oder von der Doppelgelenkbaum-schraube abzuschießen. Zur senkrechten Einstellung des Abschußgerätes ist die Li-belle zu verwenden. Der Abschuß mit der Leuchtpistole kann auch von Hand erfol-gen. |
Sicherheitsbestimmungen: (s.a. Ziffer 325–332). | |
206. |
Blindgänger sind nach Möglichkeit zwecks Vernichtung einzusammeln, sie dürfen erst nach Ablauf von mindestens 1 Minute aufgenommen werden. |
Vernichtung erfolgt durch Sprengen oder Verbrennen unter besonderen Vorsichts-maßnahmen (vgl. H.Dv. 305 Ziffer 345). |
207. |
Verwendungszweck: Die M-Patrone dient für artilleristische Meßzwecke. |
208. | Länge: 83 mm. |
209. | Gewicht: 105 g. |
210. |
Kennzeichnung: (Bild 49 und Anhang 4). |
Am Hülsenmantel und Boden schwarzer Ring; Lackabschluß weiß mit schwarzem er-habenem M. |
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Wirkung beim Schuß: | |
211. |
Der durch die Treibladung herausgeschleuderte Stern brennt gleich nach Verlassen des Pistolenlaufes mit helleuchtender Flamme. Im Aufsteigen nimmt die Leuchtkraft im Verhältnis der abnehmenden Geschwindigkeit noch zu. Der Stern verlöscht im höchsten Punkt der Flugbahn. |
Bild 49 | |
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M-Patrone | |
Leistung: | |
212. |
Steighöhe (senkrechter Schuß): 180–200 m. |
Flugzeit: 2,5 Sekunden. | |
Sichtbarkeitsentfernung bei normalen Sichtverhältnissen am Tage: 7–8 km (nachts ein Vielfaches davon). |
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Handhabung: | |
213. |
Durch eine besonders hohe Treibladung tritt beim Abschuß der M-Patrone ein star-ker Rückschlag auf. |
214. |
Die M-Patrone darf nur aus der in die Einspannklaue eingespannten Leuchtpistole vom Gestell oder von der Doppelgelenkbaumschraube verschossen werden. |
Der Abschuß hat senkrecht zu erfolgen. Zur genauen Einstellung des Abschußgerä-tes ist die Libelle zu verwenden. |
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Sicherheitsbestimmungen: (s.a. Ziffer 325–332). | |
215. | Abschuß von Hand ist verboten ! |
216. |
Verwendungszweck: Bei Nebeltruppe zur Feststellung der Windgeschwindigkeit, zu berechnen aus Abdrift und Sinkgeschwindigkeit des Fallschirmes (vgl. D 210). |
Bild 50 | |
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Fallschirmpatrone für Windmessung | |
217. | Länge: 135 mm. |
218. | Gewicht: 133 g. |
219. |
Kennzeichnung: (Bild 50 und Anhang 4). |
Aufdruck auf Hülsenmantel: Fallschirmpatrone für Windmessung. Lackabschluß weiß. |
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Wirkung beim Schuß: | |
220. |
Beim Abschuß wird der in der Patrone enthaltene Feuerwerkskörper herausgeschleu-dert. Im höchsten Punkt der Flugbahn wird aus der Hülse des Feuerwerkskörpers ein roter Fallschirm mit daran besfestigtem weißem Kunstseidenband ausgestoßen. Das Band wird durch eine Beschwerung straffgehalten. Der Fallschirm treibt zu Boden sinkend mit dem Winde ab. Die Hülse fällt gefahrlos zu Boden. |
Leistung: | |
221. | Steighöhe: etwa 70 m. |
Handhabung: | |
222. | Abschuß erfolgt von Hand oder vom Gestell senkrecht nach oben. |