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| Ausbildungsvorschrift für die Pioniere - Teil 4c - Anleitung für Bedienung und Einsatz der S-Mine 35 |
| VIII. Richtlinien für die Ausbildung |
| A. Allgemeines |
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108. |
| 1. |
Bei der Ausbildung und bei Übungen dürfen nur Übungs-S-Minen verwendet werden. Sind Übungs-S-Minen nicht vorhanden, so können scharfe S-Minen 35 ohne Sprengkapseln verwendet werden. |
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Beim Verwenden von scharfen S-Minen 35 ohne Sprengkapseln hat sich der Auf-sichtshabende persönlich vor dem Einbau davon zu überzeugen, daß in die S-Minen keine Sprengkapseln eingesetzt sind. |
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| 2. |
Das Verlegen scharfer S-Minen mit Sprengkapseln ist mit den an der S-Mine fertig ausgebildeten Mannschaften lediglich in der Weise zu üben, daß einzelne S-Minen verlegt und unmittelbar nach dem Entsichern von dem gleichen Mann wieder gesi-chert und aufgenommen werden. |
| 3. |
Die Ausbildung umfaßt: |
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Verlegen, Entsichern sowie Wiedersichern und Aufnehmen von einzelnen S-Minen in den verschiedenen Anwendungsarten und von S-Minensperren verschiedener Form und Größe. |
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| 4. |
Die Grenzen von Übungsminensperren mit scharfen S-Minen (ohne Sprengkapseln) sind durch weißes Band kenntlich zu machen. |
| 5. |
Auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen (Abschnitt VII und H.Dv. 220/4, Abschnitt VII) wird besonders hingewiesen. |
| B. Ausbildungsgang. |
| 109. Unterricht: |
| 1. |
über S-Mine 35, S.Mi.Z. 35 und Z.Z. 35 gemäß Abschnitt II und H.Dv. 220/4 b, Ab-schnitt D, sowie an Hand von Tafeln und Schnittmodelen; |
| 2. |
über Anwendungsarten der S-Mine als Druckmine und Drahtmine; |
| 3. |
an Unteroffizier und besonders ausgesuchte Mannschaften über das Verlegen mit der S-Minenlehre, außerdem an Kompanie- und Zugtrupps über Vermessen der Mi-nensperren und Anlegen von Minenplänen; |
| 4. |
an Führer und Unterführer über Sicherheitsbestimmungen nach Abschnitt VII und H.Dv. 220/4 b, Abschnitt VII. |
| 110. Vorführungen mit Unterricht: |
| 1. |
Einbau von 2 scharfen S-Minen (ohne Sprengkapseln, gegebenenfalls auch ohne Sprengladung) als Druckmine, dabei |
| a) | 1 S-Mine vorschriftsmäßig, | |
| b) | 1 S-Mine nicht vorschriftsmäßig (schräg im Boden). |
| Beide sind durch Überschreiten zu zünden. |
| Wirkung: | ||
| a) | S-Mine springt senkrecht heraus (richtig), | |
| b) | S-Mine springt schräg heraus (falsch, schlechte Streuwirkung). |
| zu beachten: |
| Ist das
Zünden des Druckzünders zu hören ? (Knacken). |
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| Ist die
Zündung der S-Mine zu sehen ? (Rauchen). |
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| Wie liegt
die S-Mine in der Höhe von etwa 1,50 m ? (schief oder senkrecht) |
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| Ist ein
zweites Knacken nach dem Herausspringen zu hören ? (2. Verzögerungssatz). |
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| 2. |
Einbau von 2 scharfen S-Minen (ohne Sprengkapseln) als Drahtminen, davon |
| a) | 1 scharfe S-Mine mit gleichlangen Zugdrähten und Z.Z. 35, | |
| b) |
1 scharfe S-Mine mit ungleichen Zugdrähten (etwa 10 m + 2,50 m) und Z.Z. 35. |
| Zünden durch Zug und Stoß an den Drähten. |
| Wirkung: | ||
| a) |
S-Mine springt senkrecht heraus und hebt Drähte beiderseits gleichmässig ab, |
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| b) |
S-Mine wird u.U. nach dem Herausspringen durch den kurzen Draht gekippt und dann in schräge Lage gezündet. |
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| zu beachten: |
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Bessere Tarnung der Drahtmine durch Ersetzen eines Teiles der Holzpfähle durch Drahtstecker. |
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Alle Unterrichtsteilnehmer usw. haben bei Druckminen 10 m, bei Drahtminen 50 m zurückzutreten, damit sie nicht durch die hoch- und fortgeschleuderten Minen ver-letzt werden. |
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| 3. |
Zündung einer scharfen S-Mine als Belehrungssprengung mit Aufnehmen des Tref-ferbildes in 20 m Umkreis bis 2,50 m Höhe mit Figurenscheiben, die in gefechtsmäßi-ger Form aufgebaut sind. |
| 111. Ausbildung: |
| 1. | Verlegen und Aufnehmen von Einzelminen (Üb. S-Minen). |
| 2. |
Wie 1. dazu Entsichern und Wiedersichern von Einzelminen. Der Einbau von Einzelmi-nen ist drillmäßig zu üben. |
| 3. | Verlegen und Räumen von Üb. Druckminensperren mit der S-Minenlehre. |
| Anfertigen von Minenplänen. | |
| 4. |
Verlegen und Räumen von Üb. Druckminensperren größeren Ausmaßes (jeder Mann nimmt die von ihm verlegte Üb. S-Mine wieder auf). Anfertigen einer Minensperrbe-schreibung. |
| 5. |
Räumen von Üb. Druckminensperren nach Minenplan (geräumt wird von einem ande-ren Trupp als demjenigen, der sie verlegt hat). |
| 6. | Verlegen und Räumen von einzelnen scharfen S-Minen (108, 2). |