VII. SicherheitsbestimmungenAnhang 1 Taktische Zeichen für MinensperrenInhaltsverzeichnis
Ausbildungsvorschrift für die Pioniere - Teil 4c - Anleitung für Bedienung und Einsatz der S-Mine 35
VIII. Richtlinien für die Ausbildung
A. Allgemeines

108.

1.

Bei der Ausbildung und bei Übungen dürfen nur Übungs-S-Minen verwendet werden. Sind Übungs-S-Minen nicht vorhanden, so können scharfe S-Minen 35 ohne Sprengkapseln verwendet werden.

Beim Verwenden von scharfen S-Minen 35 ohne Sprengkapseln hat sich der Auf-sichtshabende persönlich vor dem Einbau davon zu überzeugen, daß in die S-Minen keine Sprengkapseln eingesetzt sind.

2.

Das Verlegen scharfer S-Minen mit Sprengkapseln ist mit den an der S-Mine fertig ausgebildeten Mannschaften lediglich in der Weise zu üben, daß einzelne S-Minen verlegt und unmittelbar nach dem Entsichern von dem gleichen Mann wieder gesi-chert und aufgenommen werden.

3.

Die Ausbildung umfaßt:

Verlegen, Entsichern sowie Wiedersichern und Aufnehmen von einzelnen S-Minen in den verschiedenen Anwendungsarten und von S-Minensperren verschiedener Form und Größe.

4.

Die Grenzen von Übungsminensperren mit scharfen S-Minen (ohne Sprengkapseln) sind durch weißes Band kenntlich zu machen.

5.

Auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen (Abschnitt VII und H.Dv. 220/4, Abschnitt VII) wird besonders hingewiesen.

B. Ausbildungsgang.
109. Unterricht:
1.

über S-Mine 35, S.Mi.Z. 35 und Z.Z. 35 gemäß Abschnitt II und H.Dv. 220/4 b, Ab-schnitt D, sowie an Hand von Tafeln und Schnittmodelen;

2.

über Anwendungsarten der S-Mine als Druckmine und Drahtmine;

3.

an Unteroffizier und besonders ausgesuchte Mannschaften über das Verlegen mit der S-Minenlehre, außerdem an Kompanie- und Zugtrupps über Vermessen der Mi-nensperren und Anlegen von Minenplänen;

4.

an Führer und Unterführer über Sicherheitsbestimmungen nach Abschnitt VII und H.Dv. 220/4 b, Abschnitt VII.

110. Vorführungen mit Unterricht:
1.

Einbau von 2 scharfen S-Minen (ohne Sprengkapseln, gegebenenfalls auch ohne Sprengladung) als Druckmine, dabei

a) 1 S-Mine vorschriftsmäßig,
b) 1 S-Mine nicht vorschriftsmäßig (schräg im Boden).
Beide sind durch Überschreiten zu zünden.
Wirkung:
a) S-Mine springt senkrecht heraus (richtig),
b) S-Mine springt schräg heraus (falsch, schlechte Streuwirkung).
zu beachten:
Ist das Zünden des Druckzünders zu hören ?
(Knacken).
Ist die Zündung der S-Mine zu sehen ?
(Rauchen).
Wie liegt die S-Mine in der Höhe von etwa 1,50 m ?
(schief oder senkrecht)
Ist ein zweites Knacken nach dem Herausspringen zu hören ?
(2. Verzögerungssatz).
2.

Einbau von 2 scharfen S-Minen (ohne Sprengkapseln) als Drahtminen, davon

a) 1 scharfe S-Mine mit gleichlangen Zugdrähten und Z.Z. 35,
b)

1 scharfe S-Mine mit ungleichen Zugdrähten (etwa 10 m + 2,50 m) und Z.Z. 35.

Zünden durch Zug und Stoß an den Drähten.
Wirkung:
a)

S-Mine springt senkrecht heraus und hebt Drähte beiderseits gleichmässig ab,

b)

S-Mine wird u.U. nach dem Herausspringen durch den kurzen Draht gekippt und dann in schräge Lage gezündet.

zu beachten:

Bessere Tarnung der Drahtmine durch Ersetzen eines Teiles der Holzpfähle durch Drahtstecker.

Alle Unterrichtsteilnehmer usw. haben bei Druckminen 10 m, bei Drahtminen 50 m zurückzutreten, damit sie nicht durch die hoch- und fortgeschleuderten Minen ver-letzt werden.

3.

Zündung einer scharfen S-Mine als Belehrungssprengung mit Aufnehmen des Tref-ferbildes in 20 m Umkreis bis 2,50 m Höhe mit Figurenscheiben, die in gefechtsmäßi-ger Form aufgebaut sind.

111. Ausbildung:
1. Verlegen und Aufnehmen von Einzelminen (Üb. S-Minen).
2.

Wie 1. dazu Entsichern und Wiedersichern von Einzelminen. Der Einbau von Einzelmi-nen ist drillmäßig zu üben.

3. Verlegen und Räumen von Üb. Druckminensperren mit der S-Minenlehre.
Anfertigen von Minenplänen.
4.

Verlegen und Räumen von Üb. Druckminensperren größeren Ausmaßes (jeder Mann nimmt die von ihm verlegte Üb. S-Mine wieder auf). Anfertigen einer Minensperrbe-schreibung.

5.

Räumen von Üb. Druckminensperren nach Minenplan (geräumt wird von einem ande-ren Trupp als demjenigen, der sie verlegt hat).

6. Verlegen und Räumen von einzelnen scharfen S-Minen (108, 2).

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