VI. Räumen von S-Minen 35VIII. Richtlinien für die AusbildungInhaltsverzeichnis
Ausbildungsvorschrift für die Pioniere - Teil 4c - Anleitung für Bedienung und Einsatz der S-Mine 35
VII. Sicherheitsbestimmungen

105. Die S.Mi.Z. 35 und Z.Z. 35 sind stets in gesichertem Zustande mit eingeschraubten Verschlußschrauben bzw. aufgeschraubter Verschlußkappe zu versenden, zu lagern und zu tragen. Fahren und Werfen von S-Minen mit eingesetzten Sprengkapseln9) und einge-schraubten Zündern ist verboten. Fallenlassen kann zu Unglücksfällen führen.

Deshalb sind die Sprengkapseln9) und die Zünder erst an der Verwendungsstelle unmittelbar vor dem Einbau in die Minen einzusetzen bzw. einzuschrauben (18–22).

106. Grundsatz: Erst tarnen, dann entsichern !

Vor dem Tarnen läßt sich der Aufsichtführende die abgeschraubten Sicherungsmuttern geben zur Gewähr, daß die Zünder nach dem Tarnen entsicherungsfertig sind. Die Zünder werden erst entsichert, wenn jede andere Tätigkeit an der Sperre beendet ist.

107. Die Zünder dürfen nicht auseinandergenommen werden, S-Minen nur, soweit dies zum Herausnehmen der Sprengkapseln erforderlich ist (95 f).