V. ScheinminenKapitel VI. Bezeichnen von Minenfeldern bis VIII. Wiederaufnahme beschossener MinenfelderInhaltsverzeichnis
Ausbildungsvorschrift für die Pioniere - Teil 4b - Minen und Zünder
V. Beseitigen von Minensperren

(H.Dv. 220/4, Nr. 392–395 u. H.Dv. 316, Nr. 115.)

159. Das Beseitigen von Minensperren erfordert besonders ausgebildete Kräfte und viel Zeit.

Friedensübungen haben ergeben, daß eine gut ausgebildete, nach 167–172 eingesetzte Gruppe bei im Erdboden verlegten, getarnten Minen etwa 200 m feste Straße oder 500 m unbefestigten Weg von 6,00 m Breite in 1 Stunde entminen kann. Der Zeitbedarf ist in erster Linie von der Tätigkeit der Minensuchtrupps ab-hängig. Die – besonders seelische – Beanspruchung dieser Trupps beim Beseitigen eingesetzte Gruppe bei im Erdboden ver-legten, getarnten Minen etwa 200 m feste Straße oder 500 m unbefestigten Weg von 6,00 m Breite in 1 Stunde entminen kann. Der Zeitbedarf ist in erster Linie von der Tätig-keit der Minensuchtrupps abhängig. Die – besonders seelische – Beanspruchung dieser Trupps beim Beseitigen scharfer Minensperren ist erheblich; dem ist durch Auswahl der Führer und Mannschaften und durch rechtzeitige Ablösung der Trupps Rechnung zu tra-gen.

Zeitbedarf und Beanspruchung der Trupps werden wesentlich erhöht, wenn es sich um das Beseitigen unbekannter Arten21) von Minen handelt.

Die aus Friedensübungen gewonnenen Erfahrungen über den Zeitbedarf sind daher für kriegsmäßige Verhältnisse nur bedingt anwendbar.

160. Erkunden und Beseitigen von Minensperren ist bei Dunkelheit und im beobachteten Feuer nicht durchführbar.

161. Für das Beseitigen von Minensperren ist zu beachten:
1.

Bei Straßen ist zunächst nur eine Straßenseite in Fahrbahnbreite zu entminen.

2.

Im Gelände sind zunächst minenfreie Gassen in mindestens 3 m Breite herzustellen.

 

Die entminten Straßenteile und Gassen im Gelände sind zu bezeichnen (s. VI.). Nicht entminte Straßen und Geländeteile sind mit Stangen, Draht usw. einzuzäunen. Pos-ten können notwendig werden.

162. Im Erdboden verlegte Minen werden oft an der Bodenverfärbung und -umgestaltung, mitunter an nachlässiger Tarnung erkannt.

163. Stolperdraht- und Fußschlingenminen lassen lassen sich an den über dem Erdboden befindlichern Drähten erkennen.

Vor ihrem Beseitigen ist festzustellen, ob ein gespannter Draht vorhanden ist. Gespannte Drähte dürfen nie zerschnitten werden; schlaffe Drähte werden zerschnitten, der Zünder wird freigelegt und wieder gesichert. Im Zweifelsfalle ist an den Drähten eine Schnur zu befestigen und aus Deckung abzuziehen.

164. Aufgefundene feindliche Minen werden gesprengt, ohne die Tarnung zu entfernen (169) oder aufgenommen, wenn dies ohne Gefährdung möglich ist (174 und 175). Eigene Minen können aufgenommen werden, wenn bekannt oder aus dem Minenplan zu ersehen ist, daß sie nicht durch Zug- oder Zerschneidezünder gegen Aufnehmen gesichert sind. Zum Aufnehmen wird zunächst die Tarnung mit der Hand entfernt und der Zünder auf "Sicher" gestellt. Nach Einführen des Sicherungshaken ist die Mine verwendbar.

165. Wegen der hohen Empfindlichkeit der Zerschneidezünders ist Aufnehmen mit ihm versehener Minen verboten. Solche Minen und Minen, von denen nicht einwandfrei fest-steht, ob sie gegen Aufnehmen mit Zerschneidezünder gesichert sind oder nicht, sind an Ort und Stelle zu sprengen. Minen mit Zugzünder lassen sich nach Zerschneiden des Zug-drahtes aufnehmen, sofern sein Freilegen möglich ist; andernfalls sind sie zu sprengen. Wiederaufnehmen von T-Minen, die unter Waffenwirkung gelegen haben oder befahren wurden, s. 197.

166. Das Beseitigen von Minensperren ist Aufgabe der Pioniere und erfordert Einsatz von Kräften in Stärke mindestens eines Zuges. Auf Straßen und Wegen verkürzt überschla-gender Einsatz der Gruppen die Gesamtzeit des Beseitigens.

167. Die zum Öffnen einer Minensperre bestimmte Gruppe gliedert sich in:
a) Minensuchtrupp 5 Mann,
b) Sprengtrupp 1 Truppführer und
3 Mann,
c) Sicherung 2 Mann.

168. Jeder Mann des Minensuchtrupps ist ausgerüstet mit einem Spüreisen und meh-reren Fähnchen oder Behelfsmitteln zum Bezeichnen der Minen, zwei Mann außerdem mit je einer Rolle weißem Band zum Kennzeichnen der Minengasse, sowie mit Nägeln oder Draht zum Beseitigen des weißen Bandes. Zum Betreten eines T-Minenfeldes und zum Su-chen der T-Minen wird mit dem Spüreisen von jedem Mann des Minensuchtrupps fortlau-fend vor sich her der Boden durch leichtes Stochern abgesucht. Stochern mit dem Spa-ten ist verboten. Ist eine Mine gefunden, so wird sie mit den mitgeführten Fähnchen oder Behelfsmitteln, z.B. Zweigen, bezeichnet.

Zum Minensuchen auf Pflasterstraßen sind Gießkannen zweckmäßig, um durch Begießen der Straße Minen festzustellen; schnell einsickerndes Wasser läßt auf Minen schließen.

Der Sicherheitsabstand beim Minensuchen beträgt 50 m von Mann zu Mann.
Reihenfolge beim Absuchen:
a) rechte Grenze der Gasse,
b) linke Grenze der Gasse,
c) Mitte der Gasse.

Die Gassengrenzen rechts und links sind beim Absuchen mit weißem Band oder mit Be-helfsmitteln (Sträuchern, Zweigen, Strohwischen usw.) genau festzulegen. Beim Festle-gen der linken Gassengrenze ist ständig gleicher Zwischenraum zur rechten Gassengrenze zu halten.

Die Gasse wird von jedem Mann in 1 m Breite abgesucht, die Gassengrenze recht und links je 0,50 m über dieselbe hinaus. Zu einer Gasse von 4 m Breite sind daher 5 Mann er-forderlich.

169. Der Sprengtrupp folgt dem Minensuchtrupp mit 150 m Abstand; er ist mit Bohrpatro-nen oder Sprengkörpern mit je 20 cm Zündschnur und Sprengkapsel ausgerüstet und sprengt aufgefundene Minen einzeln oder gruppenweise (je nach Lage) auf Befehl des Truppführers. Vor dem Sprengen ist die Gasse nach Bild 89 frei zu machen.

170. Die Gasse wird nach Absuchen und nach Sprengen der Minen durch freigewordene Mannschaften des Minensuchtrupps und des Sprengtrupps aufgeräumt. Ausrüstung: Spa-ten, Kreuzhacke, Erdstampfer, um entstehende Sprengtrichter oder Minenlöcher zu besei-tigen.

Nach Aufräumen der Gasse wird das die Grenze bezeichnende Mittel entfernt und die Gasse nach VI bezeichnet.

Bild 89.
Freimachen der Gasse zum Sprengen.

171. Ist Nahsicherung erforderlich, wird das l.M.G. (Schützen 1 u. 2) durch den Gruppen-führer eingesetzt.

Maßnahmen für rechtzeitiges Schließen der Gassen sind vorzubereiten.

172. Der Gruppenführer befindet sich in der Regel beim Minensuchtrupp und hält Augen-verbindung mit Nahsicherung und Sprengtrupp. Er sorgt dafür, daß die Gruppe beim Sprengen der aufgefundenen Minen rechtzeitig in Deckung geht und daß die Gasse und deren Zufahrtswege einwandfrei bezeichnet werden.

Stets sind ausreichende Warnposten (tatkräftige Leute) aufzustellen.

173. Reservetrupps werden wie der Minensuchtrupp ausgerüstet und als Ablösung oder für besonderen Einsatz vorgesehen.

174. Kenntnis der vom Gegner angewendeten Art des Mineneinsatzes und der verwende-ten Minen und Zünder erleichtert und beschleunigt das Öffnen einer Minensperre.

175. Aufnehmen und Wiederverwenden vorgefundener feindlicher Minen ist bei genauer Kenntnis der Minenart möglich.

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