II. LehrplanIV. AbschlußprüfungsordnungInhaltsverzeichnis
Lehrplan und Prüfungsordnung der Heeres-Feuerwerker
III. Versetzungsordnung

1.

Leistungsnoten. Zur Kennzeichnung der Leistungen der Schüler dienen folgende Noten:

sehr gut = 1
gut = 2
befriedigend = 3
ausreichend = 4
mangelhaft = 5
ungenügend = 6
2.

Versetzungsbestimmungen. Schülerversetzungen finden am Schluß eines jeden Schulhalbjahres statt.

 

Ein Schüler wird in die nächsthöhere Klasse versetzt, wenn er das lehrplanmässige Klassenziel – d.i. mindestens die Note "4" in allen Unterrichtsfächern – erreicht hat.

 

Hat ein Schüler dieses Ziel nicht erreicht, so ist zu prüfen, ob der Gesamteindruck des Schülers die Gewähr bietet, daß er seiner Persönlichkeit nach sich zu einem brauchbaren Feuerwerker entwickeln wird. Wenn diese Gewähr als nicht gegeben erachtet wird, ist eine Versetzung ausgeschlossen. Erscheint diese Gewähr gegeben und steht zu erwarten, daß der Schüler die fehlenden Kenntnisse in den späteren Halbjahren nachholt, so kann er versetzt werden, falls er nicht schlechter als mit nur einer Note "6" oder mit nur zwei Noten "5" beurteilt ist.

 

Am Ende des II. Halbjahres findet eine Zwischenprüfung statt, die über weiteren Schulbesuch oder Ausscheiden aus der Feuerwerkerlaufbahn entscheidet. Ein Be-stehen der Zwischenprüfung ist ausgeschlossen, wenn ein Schüler in einem der Stoffgebiete*) "Heeresfeuerwerkerei", "Heergerätkunde", "Maschinen- und Heerge-rätteile", "Technologie und Abnahmewesen" nicht mindestens die Gesamtnote "4" er-halten hat. Die Gesamtnoten werden auf Grund der Noten in den betreffenden Ein-zelfächern*) zuerkannt.

3.

Lehrerbesprechung. Über die Festsetzung der Noten und über Versetzung der Schüler wird in einer Lehrerbesprechung entschieden. Den Vorsitz führt der Kom-mandeur; Teilnehmer sind die Unterrichtsleiter, die am Unterricht beteiligten Lehrer, der zuständige Lehrgangsleiter und der zuständige Aufsichtsoffizier.

4.

Schülerablösung. Schüler, deren Führung Charaktereigenschaften erkennen läßt, die ihre spätere Verwendung als Feuerwerker ausschließen, oder Schüler, die nicht versetzt sind, werden durch den Kommandeur der Heeres-Feuerwerkerschule unter Meldung an OKH (AHA/FzIn) von der Schule abgelöst und zu ihren Stammtruppen-teilen zurückversetzt.

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