II. Lehrplan, A. Einteilung des Schuljahres bis C. LehrstoffInhaltsverzeichnis
Lehrplan und Prüfungsordnung der Heeres-Feuerwerker
I. Richtlinien für den Unterricht

Einheitliches Ziel des gesamten Unterrichts bildet das Erziehen des Schülers zum tüchti-gen Feuerwerker. Diese Erziehungsarbeit kann nur erfolgreich sein, wenn das Vermitteln der erforderlichen Berufskenntnisse Hand in Hand geht mit der Entwicklung der Persön-lichkeit zum verantwortungsbewußten und pflichtgetreuen Soldaten. Erkennen und Aus-gestalten der Persönlichkeit des Schülers stehen im Vordergrund.

Durch die Lehrweise muß der Unterrichtsstoff zum geistigen Besitz des Schülers werden.  Maßgebend für Darbieten und Behandeln des Lehrstoffs ist nicht das Häufen des Wissens, sondern das Verwerten der Erlernten durch selbständiges Können und Beherrschen. Prak-tisches Wissen, klare Begriffe sowie Einsicht in die inneren Zusammenhänge und Gründe sind im Zusammenwirken der verschiedenen Unterrichtsfächer zu vermitteln.

Dieses Ziel wird nicht durch hochschulmäßigen Vortrag, sondern durch ständigen geisti-gen Verkehr zwischen Lehrer und Schüler erreicht. Der Unterricht ist dem Vorstellungs-vermögen der Schüler anzupassen. Die Form des Lehrens muß anschaulich, lebendig und abwechslungsreich gestaltet werden; alle geeigneten Hilfsmittel sind heranzuziehen. Grundsätzliche Erkenntnisse sind an Fällen der Wirklichkeit zu behandeln und abzuleiten. Durch Frage und Antwort ist der Schüler zu geistiger Mitarbeit zu zwingen, durch Übungsbeispiele und praktische Übungen ist das Verständnis zu fördern und das Erlernte zu sichern. Der Lehrer muß sich jederzeit von dem Stand des Könnens durch Wiederho-lungen, kurze Klassen- und selbständige Hausarbeiten überzeugen. Der Schüler soll befä-higt werden, das Erlernte klar, frei und zusammenhängend vorzutragen und sich hierbei einer knappen, militärischen Ausdrucksweise zu bedienen.