I. Richtlinien für den UnterrichtC. Lehrstoff, 2. HeeresgerätkundeInhaltsverzeichnis
Lehrplan und Prüfungsordnung der Heeres-Feuerwerker
II. Lehrplan

A. Einteilung des Schuljahres.

Ein Schuljahr umfaßt 45 Unterrichtswochen; die Zeitdauer einer Unterrichtsstunde be-trägt 50 Minuten.

Im Laufe der beiden Schuljahre finden insgesamt statt:
1. Geschlossene praktische Übungen.
a) Munitionsarbeiten in Heeres-Munitionsanstalten 6 Wochen,
b) Truppenübungsplatzdienst 4 Tage,
c) Schieß- und Richtlehre 1 Tag,
d) Karten und Vermessungskunde 12 Tage,
e) Gasschutzlehrgang 8 Tage.
2. Besichtigungen von industriellen Anlagen usw.

2 Wochen.

B. Stundenverteilungsplan.

Nr.

Lehrfach Anzahl der wöchentlichen
Unterrichtsstunden
Schuljahr Summe
I II III IV

1

Heeresfeuerwerkerei

         

 

a) Munitionskenntnisse

6 3 -- --

9

 

b) Munitionsverwaltung und Untersuchung

-- 3 2 --

5

 

c) Munitionsfertigung einschl. prakt. Arbeiten

-- -- 5 3

8

2

Heeresgerätkunde

       

 

 

a) Gerätlehre

4 5 5 4

18

 

b) Gerätuntersuchung und -instandhaltung

1 2 3 2

8

3

Heeresverwaltungskunde

-- -- 3 3

6

4

Gerät- und Munitions-Nachschubdienst im Felde

-- -- -- 1

1

5

Truppenübungsplatzdienst einschl. prakt. Arbeiten

-- -- 1 1

2

6

Karten- und Vermessungskunde
einschl. prakt. Arbeiten

2 -- 1 --

3

7

Schieß- und Richtlehre einschl. prakt. Arbeiten

-- -- 1 1

2

8

Heereswesen

1 -- -- 1

2

9

Technologie und Abnahmewesen

       

 

 

a) Werkstoffkunde und Prüfung einschl. Arbeiten Laboratorien

4 5 4 4

17

 

b) Fertigung einschl. Arbeiten in den Laboratorien

4 4 4 3

15

 

c) Abnahme von Munition und Heergerät

-- -- 3 3

6

10

Maschinen- und Heergerätteile

       

 

 

- Berechnen und Entwerfern -

7 7 -- --

14

11

Geschützbau - Berechnen und Entwerfen -

-- -- 4 4

8

12

Maschinenkunde

       

 

 

einschl. Arbeiten in den Laboratorien

-- -- 2 2

4

13

Elektrotechnik

       

 

 

einschl. Arbeiten in den Laboratorien

-- -- 3 3

6

14

Technische Physik

       

 

 

einschl. Arbeiten in den Laboratorien

       

 

 

a) Mechanik einschl. Ballistik

2 6 -- --

8

 

b) Optik und Akustik

1 2 -- --

3

15

Chemie der Explosivstoffe

       

 

 

einschl. Arbeiten in den Laboratorien

3 3 -- --

6

16

Heeresbauanlagen

-- -- -- 1

1

17

Mathematik

5 -- -- --

5

18

Nationalpolitik

-- -- 1 --

1

19

Deutsche Kurzschrift

-- -- -- 1

1

20

Maschinenschreiben

-- -- -- --

1

21

Leibesübungen

       

 

22

Truppendienst

         

 

 

40 40 40 40

160

C. Lehrstoff.

Vorbemerkung: Die Lehrstoffpläne geben das Mindestmaß des in den einzelnen Fächern zu vermittelnden Stoffes.

1. Heeresfeuerwerkerei.

Lehrziel: Eingehende Kenntnis der Munition hinsichtlich Aufbau, Wirkungsweise, Verwen-den, Lagern, Behandeln, Untersuchen, sowie der Bestimmungen über Ausrüstung der Truppe mit Munition und deren Ergänzen und Auffrischen im Frieden.

Fähigkeit zum Anfertigen, Zerlegen und Vernichten von Munition jeder Art sowie zum Ein-leiten von Munitionsarbeiten und zum Beaufsichtigen und Leiten von Munitionsarbeitsstel-len.

Lehrweise: Der Unterricht wird an Hand der Heeresdienstvorschriften und der Unter-richtsmunition erteilt. Praktische Übungen im Unterricht und im Heeres-Munitionsanstalten dienen zum Festigen der Kenntnisse.

I. Halbjahr.

Munitionskenntnis: 6 Wochenstunden.

Allgemeiner Überblick über Zweck, Anlage und Gliederung einer Heeres-Munitionsan-stalt (einschl.  Füllanlage),

über Pulver und Sprengstoffe, deren Herstellung, Eigenschaften und Verwendung in der Munition.

Munition. Geschichtliche Entwicklung, Beschreiben, Verwenden und Wirken der Munition für Handfeuerwaffen, leichte und schwere Infanteriewaffen sowie Geschütze einschließ-lich Übungs-, Exerzier- und Verpackungsmunition.

II. Halbjahr.
a) Munitionskenntnis: 3 Wochenstunden.

Munition. Beschreiben, Verwendung und Wirken der Nahkampfmunition, Sprengmunition und Zündmittel, der Leucht- und Signalmunition, der Zielfeuer und Nebelmittel.

b) Munitionsverwaltung und -untersuchung:
3 Wochenstunden.

Sicherheitsbestimmungen für Arbeiten mit Pulver und Sprengstoffen, Verhalten bei Fliegergefahr und bei Angriffen aus der Luft. Verkehr mit Lastkraftwagen und Lokomotiven in den Heeres-Munitionsanstalten (einschl. der von anderen Stellen hinterlegten Muni-tion).

Verwalten der Munition. Verpacken, Aufbewahren und Lagern in den Heeres-Munitions-anstalten, bei der Truppe im Standort, in Munitionsparken und in den Feuerstellungen im Felde. Versand. Aufgaben des Leiters einer Truppenmunitionsniederlage im Frieden und im Mob.Fall.

Behandeln, Untersuchen und Vernichten von Munition und Munitionsteilen, Pulver und Sprengstoffen in den Heeres-Munitionsanstalten und bei der Truppe. Sprengen von Blind-gängern.

c) Praktische Unterweisung und Übungen
in einer Heeres-Munitionsanstalt:
12 Tage.

Anlagen und Einrichtungen einer Heeres-Munitionsanstalt. Verpacken, Lagern, Auf-bewahren und Untersuchen von Handfeuerwaffen-, Artillerie-, l. und s. Infanteriewaffen-, Nahkampf-, Spreng-, Leucht- und Signalmunition, Zielfeuern, Pulvern, Sprengstoffen und daraus gefertigten Munitionsteilen; Zündungen und Zündmitteln; Nebelmunition; unschar-fen Munitionsteilen; Werk- und Betriebsstoffen.

Vernichten von Pulvern, Sprengstoffen und daraus gefertigten Ladungen, sprengkräftigen und nicht sprengkräftigen Zündungen, Nahkampfmitteln, Leucht- und Signalmunition, Ge-schossen aller Art und Blindgängern. Verschießen von Leucht- und Signalmunition, Ge-brauch der Nebelmittel.

Fertigmachen und Auslegen von Übungs-T-Minen.

III. Halbjahr

a) Munitionsfertigung (einschl. praktischer Arbeiten):
5 Wochenstunden.

Munitionsarbeiten. Einleiten der Munitionsarbeiten, Aufgaben der Leiter der Munitions-Fertigungsstellen und der Arbeitsstellen. Aufstellen von Bedarfs- und Inhaltsberechnun-gen. Anlage und Einrichtung der Munitions-Fertigungsstellen. Allgemeiner Überblick über die Maschinen und Geräte, die Munitionsteile und Werkstoffe zum Anfertigen von Muni-tion. Anfertigen und Zerlegen von Hülsenkartuschen und Geschützpatronen, Laden und Entladen von Brisanz- und Übungsgeschossen, Blindladen von Geschossen und Anfertigen von Manöverkartuschen für schwere Infanteriewaffen und leichte Geschütze. Anfertigen von Zielfeuern und Kanonenschlägen aller Art.

Praktische Arbeiten mit Nachbildungen von Pulver und Sprengstoffen.

b) Praktische Übungen in einer Heeres-
Munitionsanstalt:
12 Tage.

Verwenden und Wirkungsweise der Munitionsgeräte sowie der Maschinen und Vorrich-tungen zum Anfertigen und Zerlegen der Munition.

Laden und Entladen von brisanten und Übungsgranaten für schwere Infanteriewaffen und leichte Geschütze, Fertigmachen zur Aufbewahrung und Schußfertigmachen. Blindla-den von Geschossen, Anfertigen und Zerlegen von Hülsenkartuschen und Patronen, An-fertigen von Manöverkartuschen für schwere Infanteriewaffen und leichte Geschütze, Anfertigen von Zielfeuern aller Art und Kanonenschlägen.

IV. Halbjahr.

a) Munitionsfertigung (einschl. praktischer Artbeiten):
3 Wochenstunden.

Laden und Entladen von brisanten und Übungsgranaten, Anfertigen und Zerlegen von Hülsenkartuschen für schwere Geschütze.

Reinigen und Wiederherstellen von beschossenen Kartusch- und Patronenhülsen ein-schl. Umändern zu Manöverkartuschhülsen. Anfertigen und Zerlegen von Patronen für Handfeuerwaffen im Handbetrieb und im Maschinenbetrieb.

b) Munitionsverwaltung und -untersuchung:
2 Wochenstunden.

Besondere Vorkommnisse an der Munition bei friedensmäßigem Gebrauch und im Felde. Beurteilen und Behandeln schadhafter, nicht transportsicherer Munition.

Munitionsersatz im Frieden. Ausrüsten der Truppe mit Munition im Frieden (Feldaus-stattung und Übungsausstattung), Anfordern und Zuweisen der Übungsmunition.

Abliefern beschossener und unbrauchbarer Munition, von Munitionsteilen und Packgefäs-sen an die Heeres-Munitionsanstalten, Abrechnen mit der Truppe, Bleigelder.

c) Praktische Übungen in einer Heeres-
Munitionsanstalt:
12 Tage.

Praktisches Durchführen der unter IV. Halbjahr a) aufgeführten Munitionsarbeiten. Bei Anfertigen von Munition für Handfeuerwaffen gleichzeitig Unterweisen über die Maschi-nen.

I. Richtlinien für den UnterrichtC. Lehrstoff, 2. HeeresgerätkundeInhaltsverzeichnis