Lehrplan und Prüfungsordnung der Heeres-Feuerwerker |
II. Lehrplan |
Ein Schuljahr umfaßt 45 Unterrichtswochen; die Zeitdauer einer Unterrichtsstunde be-trägt 50 Minuten. |
Im Laufe der beiden Schuljahre finden insgesamt statt: |
1. | Geschlossene praktische Übungen. |
a) | Munitionsarbeiten in Heeres-Munitionsanstalten | 6 Wochen, | |
b) | Truppenübungsplatzdienst | 4 Tage, | |
c) | Schieß- und Richtlehre | 1 Tag, | |
d) | Karten und Vermessungskunde | 12 Tage, | |
e) | Gasschutzlehrgang | 8 Tage. |
2. | Besichtigungen von industriellen Anlagen usw. |
2 Wochen. |
Nr. |
Lehrfach |
Anzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden |
||||
Schuljahr | Summe | |||||
I | II | III | IV | |||
1 |
Heeresfeuerwerkerei |
|||||
|
a) Munitionskenntnisse |
6 | 3 | -- | -- |
9 |
|
b) Munitionsverwaltung und Untersuchung |
-- | 3 | 2 | -- |
5 |
|
c) Munitionsfertigung einschl. prakt. Arbeiten |
-- | -- | 5 | 3 |
8 |
2 |
Heeresgerätkunde |
|
||||
|
a) Gerätlehre |
4 | 5 | 5 | 4 |
18 |
|
b) Gerätuntersuchung und -instandhaltung |
1 | 2 | 3 | 2 |
8 |
3 |
Heeresverwaltungskunde |
-- | -- | 3 | 3 |
6 |
4 |
Gerät- und Munitions-Nachschubdienst im Felde |
-- | -- | -- | 1 |
1 |
5 |
Truppenübungsplatzdienst einschl. prakt. Arbeiten |
-- | -- | 1 | 1 |
2 |
6 |
Karten- und Vermessungskunde |
2 | -- | 1 | -- |
3 |
7 |
Schieß- und Richtlehre einschl. prakt. Arbeiten |
-- | -- | 1 | 1 |
2 |
8 |
Heereswesen |
1 | -- | -- | 1 |
2 |
9 |
Technologie und Abnahmewesen |
|
||||
|
a) Werkstoffkunde und Prüfung einschl. Arbeiten Laboratorien |
4 | 5 | 4 | 4 |
17 |
|
b) Fertigung einschl. Arbeiten in den Laboratorien |
4 | 4 | 4 | 3 |
15 |
|
c) Abnahme von Munition und Heergerät |
-- | -- | 3 | 3 |
6 |
10 |
Maschinen- und Heergerätteile |
|
||||
|
- Berechnen und Entwerfern - |
7 | 7 | -- | -- |
14 |
11 |
Geschützbau - Berechnen und Entwerfen - |
-- | -- | 4 | 4 |
8 |
12 |
Maschinenkunde |
|
||||
|
einschl. Arbeiten in den Laboratorien |
-- | -- | 2 | 2 |
4 |
13 |
Elektrotechnik |
|
||||
|
einschl. Arbeiten in den Laboratorien |
-- | -- | 3 | 3 |
6 |
14 |
Technische Physik |
|
||||
|
einschl. Arbeiten in den Laboratorien |
|
||||
|
a) Mechanik einschl. Ballistik |
2 | 6 | -- | -- |
8 |
|
b) Optik und Akustik |
1 | 2 | -- | -- |
3 |
15 |
Chemie der Explosivstoffe |
|
||||
|
einschl. Arbeiten in den Laboratorien |
3 | 3 | -- | -- |
6 |
16 |
Heeresbauanlagen |
-- | -- | -- | 1 |
1 |
17 |
Mathematik |
5 | -- | -- | -- |
5 |
18 |
Nationalpolitik |
-- | -- | 1 | -- |
1 |
19 |
Deutsche Kurzschrift |
-- | -- | -- | 1 |
1 |
20 |
Maschinenschreiben |
-- | -- | -- | -- |
1 |
21 |
Leibesübungen |
|
||||
22 |
Truppendienst |
|||||
|
|
40 | 40 | 40 | 40 |
160 |
Vorbemerkung: Die Lehrstoffpläne geben das Mindestmaß des in den einzelnen Fächern zu vermittelnden Stoffes. |
Lehrziel: Eingehende Kenntnis der Munition hinsichtlich Aufbau, Wirkungsweise, Verwen-den, Lagern, Behandeln, Untersuchen, sowie der Bestimmungen über Ausrüstung der Truppe mit Munition und deren Ergänzen und Auffrischen im Frieden. |
Fähigkeit zum Anfertigen, Zerlegen und Vernichten von Munition jeder Art sowie zum Ein-leiten von Munitionsarbeiten und zum Beaufsichtigen und Leiten von Munitionsarbeitsstel-len. |
Lehrweise: Der Unterricht wird an Hand der Heeresdienstvorschriften und der Unter-richtsmunition erteilt. Praktische Übungen im Unterricht und im Heeres-Munitionsanstalten dienen zum Festigen der Kenntnisse. |
I. Halbjahr. |
Munitionskenntnis: 6 Wochenstunden. |
Allgemeiner Überblick über Zweck, Anlage und Gliederung einer Heeres-Munitionsan-stalt (einschl. Füllanlage), |
über Pulver und Sprengstoffe, deren Herstellung, Eigenschaften und Verwendung in der Munition. |
Munition. Geschichtliche Entwicklung, Beschreiben, Verwenden und Wirken der Munition für Handfeuerwaffen, leichte und schwere Infanteriewaffen sowie Geschütze einschließ-lich Übungs-, Exerzier- und Verpackungsmunition. |
II. Halbjahr. |
a) Munitionskenntnis: 3 Wochenstunden. |
Munition. Beschreiben, Verwendung und Wirken der Nahkampfmunition, Sprengmunition und Zündmittel, der Leucht- und Signalmunition, der Zielfeuer und Nebelmittel. |
b)
Munitionsverwaltung und -untersuchung: 3 Wochenstunden. |
Sicherheitsbestimmungen für Arbeiten mit Pulver und Sprengstoffen, Verhalten bei Fliegergefahr und bei Angriffen aus der Luft. Verkehr mit Lastkraftwagen und Lokomotiven in den Heeres-Munitionsanstalten (einschl. der von anderen Stellen hinterlegten Muni-tion). |
Verwalten der Munition. Verpacken, Aufbewahren und Lagern in den Heeres-Munitions-anstalten, bei der Truppe im Standort, in Munitionsparken und in den Feuerstellungen im Felde. Versand. Aufgaben des Leiters einer Truppenmunitionsniederlage im Frieden und im Mob.Fall. |
Behandeln, Untersuchen und Vernichten von Munition und Munitionsteilen, Pulver und Sprengstoffen in den Heeres-Munitionsanstalten und bei der Truppe. Sprengen von Blind-gängern. |
c)
Praktische Unterweisung und Übungen |
Anlagen und Einrichtungen einer Heeres-Munitionsanstalt. Verpacken, Lagern, Auf-bewahren und Untersuchen von Handfeuerwaffen-, Artillerie-, l. und s. Infanteriewaffen-, Nahkampf-, Spreng-, Leucht- und Signalmunition, Zielfeuern, Pulvern, Sprengstoffen und daraus gefertigten Munitionsteilen; Zündungen und Zündmitteln; Nebelmunition; unschar-fen Munitionsteilen; Werk- und Betriebsstoffen. |
Vernichten von Pulvern, Sprengstoffen und daraus gefertigten Ladungen, sprengkräftigen und nicht sprengkräftigen Zündungen, Nahkampfmitteln, Leucht- und Signalmunition, Ge-schossen aller Art und Blindgängern. Verschießen von Leucht- und Signalmunition, Ge-brauch der Nebelmittel. |
Fertigmachen und Auslegen von Übungs-T-Minen. |
III. Halbjahr |
a)
Munitionsfertigung (einschl. praktischer Arbeiten): |
Munitionsarbeiten. Einleiten der Munitionsarbeiten, Aufgaben der Leiter der Munitions-Fertigungsstellen und der Arbeitsstellen. Aufstellen von Bedarfs- und Inhaltsberechnun-gen. Anlage und Einrichtung der Munitions-Fertigungsstellen. Allgemeiner Überblick über die Maschinen und Geräte, die Munitionsteile und Werkstoffe zum Anfertigen von Muni-tion. Anfertigen und Zerlegen von Hülsenkartuschen und Geschützpatronen, Laden und Entladen von Brisanz- und Übungsgeschossen, Blindladen von Geschossen und Anfertigen von Manöverkartuschen für schwere Infanteriewaffen und leichte Geschütze. Anfertigen von Zielfeuern und Kanonenschlägen aller Art. |
Praktische Arbeiten mit Nachbildungen von Pulver und Sprengstoffen. |
b)
Praktische Übungen in einer Heeres- |
Verwenden und Wirkungsweise der Munitionsgeräte sowie der Maschinen und Vorrich-tungen zum Anfertigen und Zerlegen der Munition. |
Laden und Entladen von brisanten und Übungsgranaten für schwere Infanteriewaffen und leichte Geschütze, Fertigmachen zur Aufbewahrung und Schußfertigmachen. Blindla-den von Geschossen, Anfertigen und Zerlegen von Hülsenkartuschen und Patronen, An-fertigen von Manöverkartuschen für schwere Infanteriewaffen und leichte Geschütze, Anfertigen von Zielfeuern aller Art und Kanonenschlägen. |
IV. Halbjahr. |
a)
Munitionsfertigung (einschl. praktischer Artbeiten): |
Laden und Entladen von brisanten und Übungsgranaten, Anfertigen und Zerlegen von Hülsenkartuschen für schwere Geschütze. |
Reinigen und Wiederherstellen von beschossenen Kartusch- und Patronenhülsen ein-schl. Umändern zu Manöverkartuschhülsen. Anfertigen und Zerlegen von Patronen für Handfeuerwaffen im Handbetrieb und im Maschinenbetrieb. |
b)
Munitionsverwaltung und -untersuchung: |
Besondere Vorkommnisse an der Munition bei friedensmäßigem Gebrauch und im Felde. Beurteilen und Behandeln schadhafter, nicht transportsicherer Munition. |
Munitionsersatz im Frieden. Ausrüsten der Truppe mit Munition im Frieden (Feldaus-stattung und Übungsausstattung), Anfordern und Zuweisen der Übungsmunition. |
Abliefern beschossener und unbrauchbarer Munition, von Munitionsteilen und Packgefäs-sen an die Heeres-Munitionsanstalten, Abrechnen mit der Truppe, Bleigelder. |
c)
Praktische Übungen in einer Heeres- |
Praktisches Durchführen der unter IV. Halbjahr a) aufgeführten Munitionsarbeiten. Bei Anfertigen von Munition für Handfeuerwaffen gleichzeitig Unterweisen über die Maschi-nen. |