C. Lehrstoff, 13. Elektrotechnik und 14. Technische PhysikIII. VersetzungsordnungInhaltsverzeichnis
Lehrplan und Prüfungsordnung der Heeres-Feuerwerker
II. Lehrplan

15. Chemie der Explosivstoffe

einschl. Arbeiten in den Laboratorien.

Lehrziel: Dem Schüler soll Verständnis für das Verhalten der im Heere verwendeten Spreng-, Zünder-, Feuerwerksmittel und chemischen Kampfstoffe vermittelt werden. Her-stellen und Eigenschaften dieser Stoffe sowie die Sprengtechnischen Momente sind zu behandeln. Sicherheit im Umgang mit diesen Stoffen, Verständnis für die Bestimmungen über ihr Lagern und Untersuchen sowie Vertrautheit mit den Abnahmeverfahren soll er-reicht werden.

Lehrweise: Der Unterricht geht von der allgemeinen Chemie aus. Für die Stoffdarbietung steht der Versuch im Vordergrund. Das Beherrschen des Stoffes wird durch vielseitige, möglichst selbständige Schülerversuche erreicht. Einschlägige Heeresvorschriften werden grundsätzlich herangezogen.

I. Halbjahr. 3 Wochenstunden.

Physikalische Chemie. Chemischer Vorgang, qualitativ und quantitativ. Analyse, Syn-these, Element und Verbindung. Atom und Molekül. Molekular- und Atomgewicht. Chemi-sche Formel und Gleichung.

Elektronegative Elemente. Sauerstoff, Oxydation, Reduktion, Wasserstoff, Verbren-nung, Feuer, Flamme und Explosion.

Wasser, Säure, Base, Salz, Halogene, Schwefel, Stickstoff (Nitrierung), Phosphor, Zünd- und Feuermittel.

Elektropositive Elemente. In kurzer Behandlung und unter Beschränkung auf die tech-nisch wichtigsten Metalle.

Kohlenstoffverbindungen. Kohlenstoff, Kohlensäure, Kohlenoxyd.

Ketten und Ringeverbindungen als Rohstoffe für Sprengstoffe: Alkohole (Glyzerin), Kohle-hydrate (Zellulose), Benzol (Homologe), Anilin, Phenole.

Arbeiten in den Laboratorien siehe besonderen Abschnitt.

II. Halbjahr. 3 Wochenstunden.

Herstellung der Sprengstoffe. Schießmittel: Schwarzpulver, rauchschwaches Pulver.

Sprengmittel: Sprengsalpeter, Chloratsprengstoffe, Schießbaumwolle, Dynamite, Sicher-heitssprengstoffe, Ringnitrokörper.

Zündmittel: Zündschnüre, Zündhütchen, Sprengkapseln.
Feuerwerksmittel: Leucht- und Signalsätze.
Eigenschaften der Sprengstoffe. Sprengtechnische Momente.
Auslösbarkeit, Sensibilität, Brisanz, kubische Dichte,
Detonationsgeschwindigkeit, Energieinhalt, Brisanzprüfung, Gasdruck,
Explosionstemperatur, Stabilitätsprüfung, Fernwirkung.
Schwaden, Nachbrenner, Mündungsfeuer.
Rauch- und Nebelmittel.
Chemische Kampfstoffe. Herstellen, Wirkung, Gasschutz.
Arbeiten in den Laboratorien siehe besonderen Abschnitt.

I. und II. Halbjahr. Arbeiten in den Laboratorien.

Allgemeine Chemie. Qualitativer Analysengang.

Einfache quantitative Analysen: Titration, Gewichtsanalyse, Gasanalyse.
Einfache organische Präperate mit Bezug auf Sprengstoffe.

Physikalische Chemie. Schmelzpunktbestimmung, Siedeanalyse. Feuchtigkeitsbestim-mungen, Viskosimetrie, Dichtebestimmungen, Flammpunktbestimmung, Flammpendel.

Sprengstoffe. Versuche zur Auslösbarkeit: Schlag-, Stoß- und Reibzündung, kalorische Zündung.

Versuche zur Sensibilität: Fallhammer für Zündhütchen. Feuerstrahllänge, Verpuffungs-probe.

Versuche zur Stabilität: Stabilitätsprüfung im Thermostaten. Feuchtigkeitsbestimmungen von Schwarzpulver und Nitrokörpern.

Versuche mit chemischen Kampfstoffen: Deckkraft von Rauch, Absorption und Seßhaftig-keit, Gasmaske.

16. Heeresbauanlagen.

Lehrziel: Der Schüler soll mit den Gebäudearten der Heeres-Munitionsanstalten und Hee-res-Zeugämter sowie mit den Baulichkeiten eines Truppenübungsplatzes bekannt ge-macht werden.

Lehrweise: Vortrag unter Heranziehen von Plänen, Modellen und einschlägigen Heeres-vorschriften.

IV. Halbjahr. 1 Wochenstunde.

Allgemeine Erfordernisse für die Anlage von Munitionsanstalten: Geländewahl, Flächen- und Raumbedarf, Verwaltungs-, Wohn-, Fertigungs- und

Lagergebiet. Gebäudearten einer Heeres-Munitionsanstalt.

Anlage von Zeugämtern. Gebäudearten eines Zeugamts einschließliche Werkstätten.

Anlage von Neben-Munitionsanstalten und Nebenzeugämtern.
Munitions- und Mannschaftsunterstände, Beobachtungsstände.
Pflegliche Behandlung der Heeresbauten.

17. Mathematik.

Lehrziel: Die Schüler sollen befähigt werden, die in den einzelnen Fachgebieten erforder-lichen Berechnungen selbständing durchzuführen.

Lehrweise: Anschauliche Verfahren und graphische Darstellungen sind zu bevorzugen; abstrakte Ableitungen und Beweisführungen sind zu vermeiden. Der Stoff ist durch Bei-spiele und Übungsaufgaben aus dem Gebiet der Heerestechnik, Schießlehre und Truppen-vermessung einzuprägen.

I. Halbjahr. 5 Wochenstunden.

Rechnen. Rechnen mit ganzen Zahlen, Brüchen und Dezimalbrüchen, Prozentrechnung, Fehlerrechnung, Tabellenrechnen.

Arithmetik. Buchstabenrechnen, Potzenen, Wurzeln, Logarithmen und Rechenschieber.

Algebra. Gleichungen I. und II. Grades mit einer und mehreren Unbekannten, rechnerisch und zeichnerisch.

Geometrie, Trigonometrie, Stereometrie. Zusammenstellung der grundlegende Sätze und Konstruktionen. Winkelfunktionen, Konstruktion und Berechnen von Dreiecken und Vielecken unter Berücksichtigung von Beispielen aus Heerestechnik, Truppenvermessung und Schießlehre. Einfache Körperberechnungen.

Kurvenlehre. Behandeln der Kegelschnitte und andere heerestechnisch wichtiger Kurven.

18. Nationalpolitik.

Lehrziel: Der Unterricht soll die Liebe zu Volk und Vaterland pflegen und das Gefühl der Verantwortung für das gegenwärtige und zukünftige Schicksal des deutschen Volkes stärken.

Lehrweise: Nach Behandlung einiger Grundbegriffe der Staatslehre und der Darstellung der großen deutschen Vergangenheit folgt die Darlegung des Werdens, des Aufbaues und der Weltanschauung des nationalsozialistischen Staates.

III. Halbjahr. 1 Wochenstunde.

Grundfragen der allgemeinen Staatslehre. Deutschlands geschichtlicher Entwicklungsgang zum Dritten Reich. Die weltanschaulichen Grundlagen des neuen Deutschlands. Partei und Staat. Die wichtigsten Maßnahmen zur Erhaltung und rassischen Reinhaltung des deut-schen Volkes und zu seiner Erneuerung im Geiste der Volksgemeinschaft. Arbeit und Wirt-schaft im Dritten Reich.

19. Deutsche Kurzschrift.

IV. Halbjahr. 1 Wochenstunde.

Übungen im systemgerechten und geläufigen Schreiben (nach Lau-Buschatzki). Anzustre-bende Mindestleistung: 100 Silben in der Minute.

20. Maschinenschreiben.

IV. Halbjahr. 1 Wochenstunde.

Kenntnis und Pflege der Schreibmaschine. Übungen nach Vorlage und Diktat. Behörden-schreiben.

Übertragen selbst aufgenommener Stenogramme.
Formgerechte Gestaltung der Schreiben.
Anzustrebende Mindestleistung: 100 Anschläge in der Minute.

21. Leibesübungen.

In den Winterhalbjahren.

Körperschule. Gymnastik ohne und mit Gerät, Sprossenwand, Bodenübungen, Gerätetur-nen. Vorbereitende Übungen für die Leichtathletik und Nahkampfschule. Geländeläufe.

Ausbildung. Schwimmer, Rettungsschwimmer, Schwimmlehrer.
Spiele. Hand-, Fuß- und Faustball. Wettkämpfe mit Vereinen.
Erwerb des Sportabzeichens.

In den Sommerhalbjahren.

Leistungsschule. Leichtathletik. Wettkämpfe mit Vereinen.

Schwimmen. Schwimmschule, Rettungsschwimmschule, Sportschwimmen.
Spiele. Wie im Winter.
Erwerb des Sportabzeichens.

22. Truppendienst.

Lehrziel: Ausbildung zum verantwortungsbewußten und selbständig handelnden Vorge-setzten im inneren und äußeren Dienst.

Förderung:
a)

der Exerzierausbildung,

b)

der Waffenausbildung mit Karabiner, Pistole, Maschinengewehr und am unbespann-ten Geschütz,

c)

der Schießausbildung mit den unter b) genannten Waffen,

d)

Werfen von Handgranaten,

e)

Verpassen und Gebrauch der Gasschutzmittel und Wirkungsweise der Kampfstoffe.

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