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| Merkblatt für Zielfeuer |
| XII. Kanonenschläge mit Knall |
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Zweck. |
| 70. Darstellung des feindlichen Geschützknalls. |
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Beschreibung. |
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71. Kanonenschläge mit Knall sind Würfel aus Pappe, die mit mehrfachen Lagen von Bindfaden umwickelt, geleimt und außen zum Schutz gegen Feuchtigkeit lackiert sind. Die Ladung besteht aus Nz.Man.St.P. (9 x 5,6/2) mit einem geringen Schwarzpulverzusatz zur Erzeugung einer schwachen Raucherscheinung. Im Fülloch jedes Würfels ist ein Holz-pflock und ein Stück Zeitzündschnur 30 von 50 cm Länge mit Zündschnuranzünder 29 be-festigt. |
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Kanonenschlag mit Knall. |
| Verpacken. |
| 72. Geschieht sinngemäß nach Randnr. 15 dieser Vorschrift. |
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Gebrauch. |
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73. An mäglichst unbewachsenen, steinfreien Stellen legt man den Kanonenschlag auf die Erde. Die Zeitzündschnur 30 legt man glatt aus und entzündet sie von Hand. |
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Kanonenschlag mit
Knall. |
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Sicherheitsbestimmungen. |
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74. Nach dem Entzünden muß man mindestens 35 m rasch zurücktreten und dann das Abbrennen beobachten. Tritt nach Entzünden der Zündschnur keine Explosion ein, so darf man die Zündstelle erst nach Ablauf von 2 Minuten wieder betreten. |
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Kanonenschläge, deren Zündschnur versagt hat, sind an die Ausgabestelle zurückzuge-ben. |
| Erneutes Zünden ist verboten. |